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Leistungsschutzrecht

Genauer gesagt das Presseverleger-Leistungsschutzrecht (LSR) ist eine relativ neue Möglichkeit, Tantiemen über die VG Wort zu erhalten.

Grundlage ist die Urheberrechtsreform 2021. Danach haben Presseverlage ein Anrecht auf finanzielle Beteiligung an den Werbeeinnahmen von großen Internetplattformen, wenn die Plattformen in ihren Trefferlisten Artikel oder Vorschautexte von den Verlagen anzeigen. Es handelt sich also nicht wirklich um ein Urheberrecht, sondern um den Schutz der verlegerischen Leistung vor unbezahlter Nutzung durch die Digitalkonzerne. Betroffen sind insbesondere Überschriften, kurze Teaser und Vorschaubilder.

Wichtig für uns Journalisten ist, dass das LSR uns mit 33 Prozent beteiligt. Und diese Beteiligung nimmt die VG Wort wahr. Die Journalistenverbände hatten sich vor Einführung wiederholt gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Verleger ausgesprochen. Aber weil es nun mal da ist, wollen wir journalistisch Tätigen natürlich auch ran an die Geldtöpfe.

Woher kommt das Geld? Zu 97 Prozent von Google und Microsoft.

Um wieviel Geld geht es? Um immer mehr. 2023 (das war das erste Jahr, in dem die VG Wort Geld erhielt) waren es bereits knapp zwei Millionen Euro. 2024 hat die VG Wort dann schon fast 5,65 Millionen Euro eingenommen (und 2025 verteilt). Zwar bekommt einen Teil davon auch die VG Bild. Aber es wird erwartet, dass es weiter steil bergauf geht. 

Wofür gibt es Geld? Damit Ihr Geld bekommt, muss der Presseverlag, für den ihr geschrieben hat, Geld aus dem LSR, also in der Regel von Google und Microsoft, bekommen haben. Davon muss der Verlag ein Drittel an die VG Wort abführen, das dann an die betroffenen Urhebenden verteilt wird. Das Prozedere funktioniert ungefähr so: Ein Verlag nimmt z.B. 60.000 Euro ein, behält selbst zwei Drittel und verteilt die restlichen 20.000 Euro auf die betroffenen Artikel bzw. wer sie geschrieben hat. Sind z.B. 1000 Texte betroffen, dann gibt es für jeden Text zehn Euro. Das kann aber beim nächsten Verlag wieder ganz anders sein.   

Wo kann ich mich anmelden? Eine separate Anmeldung ist nicht notwendig. Es werden eure Anmeldungen ausgewertet, die ihr sowieso über Metis eingegeben habt. 

Gibt es auch Geld für eigene Webseiten? Selfpublisher bekommen zunächst mal kein Geld von den Presseverlegern, weil sie dort ja nichts veröffentlichen. Sie müssten stattdessen selbst eine Vereinbarung mit den Plattformen abschließen. Denn sie sind ja gleichzeitig Verleger und Urhebende. Vernünftiger dürfte aber in den meisten Fällen sein, seine Rechte wahrnehmen zu lassen. Die VG Wort bietet Verlagen die Wahrnehmung des LSR an. Außerdem gibt es z.B. noch die Corint Media, eine Verwertungsgesellschaft der Verlage die das ebenfalls anbietet.

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