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Hans-Werner Rodrian / srt-Bild

Wo gibt es Förderung und Anschubfinanzierung?

Freie sind nicht ganz alleingelassen. Der Gesetzgeber und diverse Initiativen fördern die freie Tätigkeit auf verschiedene Weise. auf der Seite unten haben wir dir die wichtigsten Varianten und Beispiele zusammengestellt, die dir helfen, ohne Geldsorgen bei einem größeren Rechercheprojekt oder überhaupt im Journalismus durchzustarten.

Richtig hier? In diesem Kapitel geht es um Stipendien, Stiftungen, Kredite.

Mehr Infos und Adressen speziell zur Existenzgründung findest du auch  hier.

Inhaltsverzeichnis

So findest du ein Stipendium

Das wär’s doch: sich für ein Viertel-, halbes oder ganzes Jahr ganz aufs Arbeiten konzentrieren zu können, weil der Lebensunterhalt durch ein Stipendium gesichert ist. So einfach ist es natürlich nicht; Stipendien sind beim Pitching wie beim Reporting durchaus aufwendig. Aber sie geben dafür auch mehr als Geld: Man lernt andere Freie kennen und wird oft auch inhaltlich gefördert. Übersichten bieten u.a.

  • das Portal Journalistenpreise des Oberauer-Verlags (Link)
  • die Webseite von Netzwerk Recherche (Link)
  • der Deutsche Medienverband (Link)

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So hilft dir eine Stiftung

Rund 120 Stiftungen haben nach Angaben des Bundesverband Deutscher Stiftungen einen direkten oder indirekten Bezug zur Journalismusförderung (siehe DJV-Whitepaper „Wie Stiftungen Journalismus fördern können“. In der Praxis sind es sogar deutlich mehr, weil die Förderung des Journalismus nicht als eigenständiger gemeinnütziger Zweck gilt und deshalb viele Stiftungen die Journalismusförderung als Bildung, Wissenschaft, Völkerverständigung oder Förderung des demokratischen Staatswesens deklarieren. 

Wer von Stiftungen gefördert werden will, der braucht idR ein Projekt, ein gutes Thema, eine passende Recherche-Idee. Dann ist man in der deutschen Stiftungslandschaft manchmal an der richtigen Adresse. Die bekanntesten journalismusfördernden Stiftungen sind: 

  • August-Schwingenstein-Stiftung
  • Brost-Stiftung
  • GLS-Treuhand (Link)
  • Klaus-Tschira-Stiftung
  • Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Otto-Brenner-Stiftung
  • Rudolf-Augstein-Stiftung
  • Schöpflin-Stiftung (Link)
  • Volkswagen-Stiftung
  • ZEIT-Stiftung

Einen guten Einstieg ins Thema bietet das o.g. DJV-Whitepaper „Wie Stiftungen Journalismus fördern können“ und dort vor allem das Kapitel „Die richtige Stiftung finden“. Mit diesem Hintergrundwissen lässt sich dann in der Online-Datenbank des Bundesverband Deutscher Stiftungen (Link) nach geeigneten Kandidaten Ausschau halten.

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Kennst du Medialabs?

Geht es bei dir eher in die Richtung journalistisches Start-up? Und hat das vielleicht sogar etwas mit Innovation und Technik zu tun? Dann solltest du dich unbedingt auch mit den vier deutschen Medialabs beschäftigen:

  • Medialab Bayern
  • Next Media Accelerator Hamburg
  • Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ)
  • Journalismus Labs NRW

Sie alle haben eins gemeinsam: Sie fördern Gründungen ganzheitlich, also nicht nur mit Geld, sondern auch mit Coaching, Technik und ihrem breiten Netzwerk. Das bedeutet allerdings auch: Wer eigentlich nur Geld will und sonst in Ruhe gelassen werden, der ist hier vermutlich an der falschen Adresse.

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Das solltest du bei einem Kredit beachten

Am besten ist es natürlich immer, eine Förderung zu bekommen, die nicht zurückgezahlt werden muss. Manchmal ist die aber nicht zu bekommen. Dann bleibt die Möglichkeit eines Kredits, der später zurückgezahlt werden muss. 

Viele freiberuflich Berufstätige machen sich darüber erst mal wenig Gedanken und überziehen, wenn es eng wird, eben das Konto. Das heißt offiziell Dispokredit und ist gleich in mehrerer Hinsicht unglücklich. Es wird nämlich ein Mehrfaches der üblichen Bankzinsen gezahlt. Und die Bank kann regelmäßig ohne Einhaltung längerer Fristen kündigen.

Ebenso gefährlich ist der Verwandtenkredit. Grundsätzlich sollte der Grundsatz gelten: Mit Verwandten macht man keine Geschäfte. Besonders unglücklich ist es, Verwandte zur Abgabe von Bürgschaften zu bewegen, wenn diese nicht besonders vermögend sind.

Eine traumatische Erfahrung für manchen Freien ist der Versuch, einen Bankkredit zu bekommen. Oft wird unsereins als „Peanuts“ und Störfaktor wahrgenommen. In der Regel verlangt die Bank einen Businessplan und will auch sonst viele Dinge wissen, die man als Einsteiger selbst noch nicht beantworten kann. Wichtig zu wissen: Banken geben, wenn überhaupt, idR nur Investitionskredite, d.h. Mittel für den Kauf von Sachmitteln wie etwa die Grundausstattung des Büros. Die Finanzierung des laufenden persönlichen Lebensunterhalts (Lebensmittel, Kleidung, Wohnen) wird dagegen eher kritisch gesehen. Wer das braucht, sollte unbedingt darauf achten, dass der Begriff „Betriebsmittelkredit“ in der Kreditvereinbarung steht.

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So funktioniert der KfW-Gründerkredit

Öffentliche Banken wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen verbilligte Investitionskredite bereit. An die kommst du allerdings nicht direkt, sondern du musst sie über eine Bank oder Sparkasse beantragen. Die Banken bekommen eine Provision vom Staat dafür – trotzdem wollen manche lieber ihre eigenen, teureren Kredite verkaufen…

Und du brauchst im Regelfall 20 Prozent Sicherheiten. Wer keine Sicherheiten anbieten kann, sucht sinnvollerweise gleich nach einer Einrichtung, die die Ausfallbürgschaft zu 100 Prozent übernimmt.   

Der KfW ERP-Gründerkredit Startgeld kann bis 5 Jahre nach Gründung beantragt werden. 

Die Laufzeit ist bis zu 10 Jahre.

Finanziert werden bis zu 125 000 Euro.

Das Geld gibt es auch als Betriebsmittelkredit (zur Deckung des Lebensunterhalts).

Der Finanzierungsanteil geht bis 100 Prozent.

Enthalten sind 80 Prozent Haftungsfreistellung für die Bank.

Ein Nebenerwerb ist anfänglich möglich. Neben diesem Standardkredit gibt es bei der KfW so viele andere Finanzierungsprodukte, dass sie im KfW-online-Portal einen Produktfinder anbietet. Zur Weiterentwicklung der Geschäftsidee vor der Kreditvergabe steht Gründern eine Gründerplattform zur Verfügung.

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Das ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Du beziehst Arbeitslosengeld oder hast Anspruch darauf? Dann kannst du Leistungen der Agentur für Arbeit zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach § 57 SBG III beziehen. 

Es besteht allerdings kein Anspruch auf den Gründungszuschuss, um aus der Arbeitslosigkeit zu gründen. Seit 2012 liegt die Bewilligung allein im Ermessen deines Arbeitsvermittlers bei der Arbeitsagentur. Kriterien sind der Vermittlungsvorrang in eine unselbständige Beschäftigung, ein tragfähiges Konzept – und deine persönliche Eignung, erklärt die IHK München

Die Auszahlung des Gründungszuschusses erfolgt in zwei Phasen:

Phase 1: In den ersten sechs Monaten nach der Gründung aus der Arbeitslosigkeit sollst du dich auf dem Markt etablieren. In dieser Zeit bekommst du die Höhe deines bisherigen Arbeitslosengelds zuzüglich 300 Euro monatlich, um Kranken- und Rentenversicherung zu finanzieren.

Phase 2: Nach einem halben Jahr prüft deine Arbeitsvermittlung, ob du deine Ziele erreicht hast. Du solltest jetzt deinen Lebensunterhalt aus den Einnahmen bestreiten können. Wenn das der Fall ist (und nur dann), bekommst du noch neun Monate lang die 300 Euro zur sozialen Absicherung. 

Achtung: Sobald du das Rentenalter erreichst, stellt die AfA abrupt die Zahlungen ein! Wenn du gemeinsam mit anderen gründest, solltest du mindestens die Hälfte an dem Journalismusbüro halten. 

Mehr Infos auf der Seite der Agentur für Arbeit  

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Mehr Quellen für die Existenzgründung…

… findest du auf der Webseite des DJV. Suche dort nach: >>Links für die Existenzgründung<<.  

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