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Wichtige Nachrichten auf einer Freienversammlung im rbb. Foto: Hirschler

Nachrichten

Hier findest du auf die Schnelle wichtige Nachrichten für freiberufliche Journalisten aus dem Berufsfeld.

Inhaltsverzeichnis

50 Jahre „Freien-Gesetz“ in Frankreich

4. Juli 2024/DJV/hir. Die französischen Journalismusgewerkschaften haben einen Grund zum Feiern: Vor 50 Jahren trat in Frankreich ein Gesetz in Kraft, das Freien die gleichen sozialen Rechte garantiert wie Angestellten, die „Loi Cressard„. Das bedeutet beispielsweise, dass Freie einen Anspruch auf Urlaubsentgelt ganz wie Angestellte haben. Eingeführt wurde das Gesetz auf Initiative des gaullistischen Politikers Jacques Cressard. Sein Vater war freier Mitarbeit bei der Tageszeitung Ouest-France und Mitglied der Gewerkschaft Syndicat des Journalistes gewesen. Die Familie hatte in großer Armut gelebt, ein Grund für den Sohn, sich für das Gesetz einzusetzen, das 1974 einstimmig vom Parlament angenommen wurde und am 4. Juli 1974 in Kraft trat.
Das rund Jubiläum wird allerdings dadurch getrübt, dass Medienhäuser seine Bestimmungen zu umgehen versuchen, indem sie beispielsweise Freie dazu bewegen, sich als selbständige Agenturen zu registrieren, die nicht unter die Gesetzgebung fallen. Das kritisierten die Gewerkschaften bereits im Januar dieses Jahres bei einer Anhörung im französischen Parlament.
In Deutschland fehlt eine vergleichbare Regelung. Der Deutsche Journalistenverband hat vergleichbare Maßnahmen wiederholt beim Gesetzgeber eingefordert, wie auch einen entschlossenen Einsatz der Bundesregierung gegen die Scheinselbständigkeit, zuletzt auch im Rahmen der Debatten um die Europäische Richtlinie zur Plattformarbeit. Doch auf der politischen Ebene fehlen Persönlichkeiten, die – wie seinerzeit Jacques Cressard – aus eigener Erfahrung wissen, wie hart die freie Mitarbeit in den Medien sein kann, wenn sie ohne soziale Absicherung bleibt.

MH

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Apple kündigt Gratis-Transkriptions-App an

Auf seiner jüngsten Entwicklerkonferenz gab der Apple-Konzern Hunderte neuer Features bekannt. Doch ein einziger Satz in der 1 Stunde 36 Minuten langen Präsentation hat das Interesse der anwesenden journalistisch Tätigen besonders erregt. Und das ist er: >>Aufnahmen, Transkriptionen und von Apple Intelligence betriebene Zusammenfassungen kommen ebenfalls in die Phone-App.<<

Apple -User werden also bald in der Lage sein, erst mit ihrem iPhone Interviews am Telefon aufzunehmen. Und nachdem sie aufgelegt haben, wird das Telefon die Aufnahmen für sie transkribieren. Eine textliche Zusammenfassung kommt noch als Dreingabe oben drauf. Dieser Prozess erfordert aktuell für viele Freie erheblichen Zeitaufwand bzw. teure Apps von Drittanbietern, von denen die meisten nur im Abonnement erhältlich sind.

Wer also gerade auf der Suche nach einer akzeptablen Transkribier-App zum akzeptablen Preis ist, sollte sich vielleicht nicht allzu lang binden. Natürlich weiß noch niemand, wie gut das Transkriptions-Feature sein wird. Und es wird auch frühestens im September mit iOS 18 veröffentlicht werden. Und da die Ankündigung auf Apple Intelligence Bezug nimmt, von dem man noch nicht genau weiß, wann diese Apple-Version von KI kommt, kann es auch noch etwas länger dauern.

Apple-Insider vermuten, dass sich die Transkription zunächst auf die neuesten und leistungsstärksten iPhones beschränken wird. Und ziemlich sicher wird die App auch Anrufer wie Angerufenem mitteilen, dass dieser Anruf aufgezeichnet wird. Das ist aber in Deutschland sowieso Vorschrift.

Lt. Apple wird die Transkription außer auf Englisch auch auf Spanisch, Französisch, Deutsch, Japanisch, Mandarin-Chinesisch, Kantonesisch und Portugiesisch verfügbar sein.
(hwr)

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Torial landet bei Steady

Torial, die wohl bekannteste Präsentationsplattform für frei journalistisch Berufstätige, landet nun doch nicht bei Timo Busch, wie zuvor mitgeteilt und hier auch verkündet. Aber es bleibt trotzdem dabei: Torial hat den dringend benötigten neuen Träger und damit auch eine Zukunft.

Der Gründer und bisherige Träger, die Schwingensteinstiftung gGmbH, teilte mit, dass sie jetzt plant, ihre Plattform torial.com statt an Busch an die Steady Media GmbH zu übertragen. 

Steady ist bekannt als Crowdfunding-Plattform für journalistische Projekte. Das eng mit den Krautreportern verbundene Projekt hilft Publishern seit 2017 im Gegensatz zu anderen Crowdfunding-Plattformen vor allem dabei, kontinuierliche Zahler zu gewinnen.

Jetzt also auch Torial: Dieses Portal war 2014 als Marktplatz journalistischer Leistungen an den Start gegangen. Eine echte Texte- und Themenbörse ist allerdings nie aus Torial entstanden. Allerdings erkannten bis jetzt rund 6000 freie journalistisch Tätige eine andere Option als spannend: sich selbst und seine journalistischen Arbeiten bis zu ganzen Schaffensportfolios bei Torial zu veröffentlichen und attraktiv darzustellen. So wandelte sich Torial vom Marktplatz zur Präsentationsplattform.

Ein Problem gab es allerdings zuletzt: Torial war nie kostendeckend geplant, die Plattform war 2014 vom mäzentarischen Miterben des Süddeutschen Verlags, Konrad Schwingenstein, gegründet worden und seitdem kostenlos nutzbar. Weil Schwingenstein zuletzt das Geld ausging, suchte er seit etwa einem Jahr einen Nachfolger als Träger, der nun gefunden zu sein scheint.

Das konkrete Konzept von Steady für Torial ist noch nicht bekannt. Für die Nutzer der Plattform ändert sich lt. Jordan – abgesehen vom Betreiber – erstmal nichts. Die Plattform wird weiter wie gewohnt kostenlos zur Verfügung stehen.  

–> Torial macht unter neuem Träger weiter
–> Torial will mindestens bis Juni 2024 weiterarbeiten
–> Torial kündigt eigenes Aus zum Jahresende 2023 an

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VG Wort schüttet 170 Millionen Euro aus

Die Wahrnehmungsberechtigten der VG Wort werden auch  2024 eine Ausschüttung im Rahmen der vergangenen Jahre erhalten. Die Mitgliederversammlung am 1. Juni 2024 hat 170 Mio. Euro freigegeben. Davon wird der erste Teil wie üblich im Juli und die zweite Tranche Ende September an die Berechtigten überwiesen. 

 

Wichtige Quoten sind folgende:

  • In der Wissenschaft gibt es pro Sachbuch 1100 Euro (Vorjahr: 700 Euro), pro 1500-Zeicxhen-Seite 1,35 Euro (Vorjahr: 3 Euro), pro Broschürenseite 2,03 Euro (Vorjahr: 4,50 Euro). 
  • Im Pressespiegel gibt es einen Sockel von 30 (Vorjahr: 35 Euro)  plus 6 (Vorjahr: 7) Euro pro Nutzung im Papierpressespiegel, 2,80 (Vorjahr: 3,30) Euro pro Nutzung im elektr. Pressespiegel.
  • Ein Punkt in Presse/Repro beträgt 20 (Vorjahr: 18) Euro.

Alle Ausschüttungsbeträge 2024: https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/dokumente/Quoten/Ausschuettungsbetraege_Hauptausschuettung_2024_fuer_2023.pdf

Die meisten dieser Quoten sind leider rückläufig. Das liegt an der enormen Zahl an Meldungen. Wir werden auch im Herbst stark sinkende METIS-Quoten sehen. Die sind noch nicht beschlossen, aber dort gibt es sogar noch offensichtlicher stagnierende Einnahmen  und explodierende Anzahlen von Meldungen. Deshalb wird der gesamte METIS-Bereich neu aufgestellt werden (siehe unten).

Im vergangenen Jahr waren noch 192 Millionen Euro, also 22 Millionen mehr als 2024,  ausgeschüttet worden. Das lag damals aber an Nachzahlungen zu Tantiemen aus Vorjahren. Solche Schwankungen sind bei der VG Wort nichts Ungewöhnliches; zahlreiche Gerichtsprozesse begleiten die Verwertungsgesellschaft. Und bis eine Frage rechtskräftig entschieden ist, hält die VG Wort die strittigen Ausschüttungen in sog. Rückstellungen zurück. Auch derzeit noch lagern etwa 100 Millionen Euro in solchen Rückstellungen  und können vorerst nicht ausgeschüttet werden. Zudem gibt es noch diverse andere Rückstellungsvarianten.

Es war ein ordentliches Einnahmen-Jahr

So sind die Einnahmen der eigentlich zuverlässigere Gradmesser über den  Erfolg. Und eingenommen hat die VG Wort im Jahr 2023 auch orddentlich, nämlich 167 Mio. Euro. Das sind 7 Mio. weniger als 2022, aber 6 Mio. Euro mehr als 2021.

Wichtigste Einnahmequelle war auch 2023 wieder die Gerätevergütung, also die Pauschale auf Laptops, Handys, Speicherkarten und womit man sonst noch kopieren kann. Da kamen 2023 etwa 73 Mio „Gerätevergütung  Text“ (+1 Mio.) und 25 Mio „Gerätevergütung Audio und Video“ (ebenfalls +1 Mio.) zusammen. Das macht zusammen fast 60 Prozent der Einnahmen.

Auf deutlich niedrigerem  Niveau bewegen sich folglich die anderen Einnahmequellen: Die Bibliothekstantieme blieb zwar erstaunlich stabil bei 9,5 Mio. Euro, geht aber tendenziell nach unten, weil es da nur um physische Ausleihen geht und vieles heute natürlich digital ausgeliehen wird.

Ähnlich läuft es im Bereich Vervielfältigung an Schulen: Die Tantiemen für die physischen Kopien sank von 7,2 auf 3,2 Mio. Euro, dafür erhofft sich der VG-Wort-Vorstand einen „starken Anstieg“ aus einem „sehr guten neuen Vertrag“ ab dem zweiten Halbjahr 2023 aus „digitalen Lernapparaten an Schulen“. Das erste Halbjahr brachte 3,57 Mio. Euro., das entsprach dem Vorjahresniveau.

Haupt-Ausschüttungstermin ist am 28. Juni

Das Geld von der VG Wort gibt es traditionell in zwei Tranchen. Der Haupt-Ausschüttungstermin ist am 28. Juni und gilt u.a. für Wissenschaft, Metis nur Agenturen, Bibliothekstantieme und Presse/Repro. Der zweite Ausschüttungstermin ist Ende September und gilt u.a. für die Metis-Hauptausschüttung, für Schulbücher, Hörfunk und Fernsehen.

Erstmals Geld geflossen ist 2023 aus dem lange umstrittenen Presseverlegerleistungsschutzrecht: Da erbrachte der gesetzlich festgeschriebene Urheberanteil immerhin bereits zwei Millionen. Davon wird es allerdings noch einen Abzug für den Anteil der VG Bild-Kunst geben, die Ausschüttung erfolgt im September mit Metis.

Ebenfalls noch recht neu sind die Einnahmen aus dem gesonderten Vertrag für Presseerzeugnisse, die die VG Wort aus Pressespiegeln erhält, die die Presse Monitor GmbH der Verlegerverbände lizenziert. Hier kamen  410000 Euro rein.

Bei anderen Neuerungen ist weiter ein langer Atem notwendig. So werden die neuen Vergütungsansprüche gegenüber den Upload-Plattformen nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) gemeinsam mit der dort federführenden Gema geltend gemacht – Einnahmen sind da aber bislang keine geflossen und werden vermutlich höchstrichterlich eingeklagt werden müssen.

Zu KI gibt es ein erste Lizenzangebot für willige Firmen und Behörden

Weiter ein Mega-Thema ist KI. Da sind der VG Wort aber weitgehend die Hände gebunden, weil zunächst der Gesetzgeber gefordert ist. Ein erster Schritt wurde aber schon mal gemacht: Die Mitgliederversammlung beschloss, in den Wahrnehmungsvertrag KI-Lizenzen für Unternehmen und Behörden zu integrieren. Das mag für alle, die lieber gleich bei den Googles und OpenAIs  zugeschlagen hätten, wenig sexy klingen. Die VG Wort verteidigt sich aber damit, dass sie zunächst mal bei den willigen Nutzern Lizenzen ausgibt. Auch Behörden und Unternehmen brauchen nämlich unsere Inhalte zum Training ihrer KI. Und da wird es einige geben, die rechtlich lieber auf der sicheren Seite sind und freiwillig Verträge mit der VG Wort abschließen.  

METIS-Reform angekündigt

Am Rande der Mitgliederversanmlung gab der VG-Wort-Vorstand auch Infos zu zwei geplanten Reformen: So wird der METIS-Bereich (Texte im Internet) momentan neu aufgestellt und vermutlich bereits im kommenden Jahr der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt. 

Dasselbe gilt für „non-lineare Angebote im Audio- und audiovisuellen Bereich“, sprich Podcasts und Streaming-Plattformen. Dabei hat die VG Wort allerdings das große Problem, dass das Streaming selbst eben keine Kopie darstellt und insofern auch keine Kopier-Tantiemen verlangt werden können. Hier gilt es also nachzuweisen, dass von den  Plattformen auch kopiert wird – und das scheint der VG Wort gerade mit Unterstützung der Gema zu gelingen. 

(hwr)

Mehr Infos:

Newsletter der VG Wort nach der Mitgliederversammlung: hier

Geschäftsbericht: hier

VG-Wort-Webinare für Urheber: hier

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Vergütungsregeln an Tageszeitungen gelten weiterhin

Wenn du für Tageszeitungen arbeitest, kannst du dich weiterhin auf die Vergütungsregeln an Tageszeitungen berufen, wenn es um Honorare geht. Mit weniger brauchst du dich nicht abspeisen zu lassen. Wird dir trotzdem weniger gezahlt, kannst du die Differenz zu den Vergütungsregeln auch nachträglich einklagen. Klauseln in Geschäftsbedingungen von Verlagen, die anderes festlegen, sind rechtswidrig und können auf Antrag des DJV untersagt werden. Das ist das Ergebnis einer Klage des Deutschen Journalisten-Verbands gegen die Funke Harz Kurier GmbH (Landgericht Hannover, Urteil vom 13. März 2024, Az. 18 O 193/22, allerdings noch nicht rechtskräftig). Zum Thema findest du auf der DJV-Internetseite weitere Informationen.

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Reduziertes Wachstumschancengesetz kommt

22. März/DJV/hir. Einige Steueränderungen, die für mehr Investitionen sorgen sollen, sind nach langem Ringen am 22. März 2024 durch den Bundesrat gekommen. Allerdings wurden die zunächst recht eher großzügigen Steuergeschenke für Unternehmen vom Bundesrat zurückgestutzt. Eine Erhöhung der Abwesenheitspauschalen und des Kilometergelds ist beispielsweise trotz der hohen Inflation nicht erfolgt. Änderungen bei der Sammelabschreibung wurden gestrichen. Für Freie dürften damit wenige interessante Neuerungen übrigbleiben. Dazu gehört die zeitlich befristete degressive Abschreibung sowie eine Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von bisher 20 Prozent auf 40 Prozent der Anschaffungskosten. Über Details informiert beispielsweise haufe.de.

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Torial macht unter neuem Träger weiter

Die Vermarktungsplattform für frei journalistisch Berufstätige Torial hat eigenen Angaben zufolge einen neuen Träger gefunden und damit das zum 30. Juni 2024 drohende Aus abwenden können. Damit einher geht allerdings eine erhebliche Veränderung: Torial wird sich wohl zu einer kommerziellen Unternehmung verändern, kündigte Torial-Geschäftsführer Marcus Jordan an.

Als neuen Träger stellte Jordan die Busch Group des Kölner Verlegers Timo Busch vor. Sie übernimmt das Projekt Torial von der Schwingenstein Stiftung und will es weiterentwickeln. Torial-Gründer Konrad Schwingenstein wird persönlich beteiligt.

Timo Busch ist in der Branche kein Unbekannter. Der selbsternannte „Entrepreneur und Publisher“ sieht sich seinem Linkedin-Profil zufolge als Spezialist für die Gründung, Übernahme, Transformation und den Exit von Marketing-, Medien- und Technologieunternehmen. In der Vergangenheit hatte er bereits Fachmedien wie Musikwoche, Meedia und Buchreport übernommen. Seine Busch Glatz Germany GmbH war allerdings 2023 in die Insolvenz gerutscht.

Der bisherige Geschäftsführer Marcus Jordan versicherte in einem Schreiben an die Nutzer, dass Torial trotz der neuen, kommerziellen Ausrichtung für die kreativen Nutzer, also die Journalistinnen und Autoren, kostenlos bleibt. Ziel sei es, dass die andere, also die Publisher-Seite, für die Nutzung des Portals Geld zahlen soll. Die Möglichkeiten für Nachfrager journalistischer Leistungen sollen folgerichtig ausgebaut werden.

Torial war 2014 als kostenloser Marktplatz journalistischer Leistungen vom Miterben des Süddeutschen Verlags, Konrad Schwingenstein, gegründet worden und hat sich seitdem zu einer beliebten Plattform entwickelt, auf der journalistisch Tätige Arbeitsproben und ganze Portfolios ihres Schaffens hochladen und möglichen neuen Kunden präsentieren konnten.

–> Torial will mindestens bis Juni 2024 weiterarbeiten
–> Torial kündigt eigenes Aus zum Jahresende 2023 an

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Achtung vor PDF-Clippings auf der eigenen Website

Natürlich will jeder auf seiner Website zeigen, was er bereits für tolle Geschichten veröffentlicht hat und wie gut andere das frisch erschienene eigene neue Buch fanden. Gern wird dazu das als Beleg erhaltene PDF der Zeitungs- oder Zeitschriftenseite auf die eigene Website gestellt. Ein teurer Fehler, wie gerade erst wieder eine Kollegin feststellen musste. 

Der Fall: Eine Redakteurin schrieb nach der Verrentung fleißig weiter, unter anderem für das eigene Blog, und einen Reiseführer ihrer Heimatstadt erstellte sie auch. Zu dem erhielt sie mehrere wohlwollende Rezensionen und stellte die PDFs ebenfalls gleich auf ihr Blog. Fast zehn Jahre lang passierte nichts. Dann entdeckte ein Internet-Crawler auf der Suche nach unerlaubten Bildnutzungen die PDFs. 

Auf den PDFs waren natürlich nicht nur die Rezension, sondern noch diverse andere Texte und Bilder zu sehen, wie das nun mal bei einer Zeitungsseite so ist. Insgesamt ermittelte der Internet-Crawler auf zwei PDFs neun (teilweise briefmarkengroße) Bilder einer Bildagentur – die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch für diese Agentur und eine verbundene Anwaltskanzlei. 

Also erhielt die mittlerweile seit mehr als zehn Jahren pensionierte Redakteurin eine Rechnung über 6400 Euro plus 1600 Euro Bearbeitungsgebühr, macht in Summe 8000 Euro. Der schleunigst eingeschaltete Justitiar des Journalistenverbands schaffte es durch Verhandlungen, die Agentur von 8000 auf 2000 Euro herunterzuhandeln. Auch das bleibt natürlich eine Summe, die für die Kollegin belastend ist.

Freie, die ebenfalls eigene Webseiten bzw. Blogs betreiben, tun also gut daran, die Seite auf PDFs durchforsten, auf denen fremde Rechte berührt sein könnten. Wer bereits unliebsame Bekanntschaft mit dem Internet-Crawler Copytrack (oder einem anderen) gemacht hat, dem hilft vielleicht diese Info: In mindestens einem anderen Fall hat die selbe Bildagentur die Sache nicht weiter verfolgt, nachdem sie aufgefordert worden war, die eigentlichen Urheber zu benennen und den Nachweis zu erbringen, dass die Agentur tatsächlich im Namen dieser Urheber handelt.

Zweifel sind erlaubt. Denn jeder mit der Branche Vertraute weiß, dass von Bildagenturen oft nur wenig Honorar gezahlt wird und zugleich viele Verwendungen von Fotos stattfinden, für die nie ein Fotograf Geld sieht. Und wenn, würde man schon gern erfahren, ob die Urheber aus diesen Mahnforderungen noch mal einen angemessenen Anteil erhalten.

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Bis 1. April Stimmrecht der VG Bild-Kunst an den DJV übertragen!

Am 11. April 2024 findet die diesjährige Berufsgruppenversammlung der VG Bild‑Kunst in Kassel statt. Mitglieder der VG Bild-Kunst sind aufgerufen, ihre Stimme dem DJV zu übertragen, damit er ihre Interessen vertreten kann. Themen gibt es genug: Es geht um Vergütung und Anspruchsverfolgung, Verteileiungspläne, Künstliche Intelligenz, Social Media-Tantiemen und zahlreiche andere Themen, bei denen journalistisch tätibge Mitglieder überzeugt sind, dass die VG Bild-Kunst schleunigst tätig werden muss.

Hier geht´s zur Stimmrechtsübertragung: http://www.djv.de/startseite/info/beruf-betrieb/bildjournalisten/stimmuebertragung-vg-bild-kunst.html

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Hilfe zur Beitragsmeldung bei der VG Wort

Am 31. Januar endet die Frist der VG Wort in den meisten Meldebereichen. Bis dahin müssen die Meldungen u.a. für Presse, Hörfunk und Fernsehen und Texte im Internet (Metis) abgegeben sein. Wenn dir noch unklar ist, wie die Sache in der Praxis funktioniert, oder ob du bisher alle Möglichkeiten ausgenutzt hast, dann kann dir das freien.info des DJV helfen. Auch wenn du Probleme mit der Meldungsabgabe hast, findest du zahlreiche Tipps und für die besonders problematische Metis-Meldung sogar ein übersichtliches Flussdiagramm. Im Themenbereich „Tantiemen kassieren“ setzt sich das Kapitel „So bekommst du Geld von der VG WORT“ mit allen wichtigen Fragen auseinander. Hier geht es zu dem Artikel und hier zum Metis-Flussdiagramm.

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Neue DJV-Webinare für Freie im Januar 2024

Der DJV bietet Anfang 2024 wieder Webinare für Freie an. So gibt es „Updates zum Thema Berufstrends, Steuern, Versicherungen, Recht“ und Existenzgründungsveranstaltungen, die online durchgeführt werden. Mehr unter djv.de

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Torial will mindestens bis Juni 2024 weiterarbeiten

Die Vermarktungsplattform für frei journalistisch Berufstätige Torial will nach dem Eingang einer Großspende in Höhe von 50.000 Euro nun doch weiterarbeiten – zumindest bis Juni 2024. Bis dahin wird um weitere Spenden gebeten. Die Plattform teilte Mitte Dezember mit:

„Die Vermarktungsplattform für frei journalistisch Berufstätige Torial will nach dem Eingang einer Großspende in Höhe von 50.000 Euro nun doch weiterarbeiten – zumindest bis Juni 2024. Bis dahin wird um weitere Spenden gebeten. Die Plattform teilte mit: „Die Schwingenstein Stiftung gGmbH, die torial gebaut und seit 2014 finanziert hat, kann die Trägerschaft leider nicht weiter finanzieren. Das kam vergleichsweise plötzlich. Wir mussten unter Druck versuchen neue Träger zu finden, was uns nicht gelungen ist und so sah es danach aus, dass wir torial zum Jahresende 23 hätten schließen müssen.

Glücklicherweise hat das alles zu allerhand lauten Unmutsbekundungen geführt, die auch das Ohr einen sehr großzügigen Spenders erreicht haben, der uns nun erstmal mit 50K geholfen hat.

Es geht also erstmal weiter – wie lange können wir nicht ganz sicher sagen, denn weiter fehlt ein neuer Träger und eine nachhaltige Finanzierung. Aber wir haben jedenfalls Gelegenheit im neuen Jahr, mit zwei interessierten Verlegern die Perspektiven von torial zu diskutieren und zu klären, ob sie das Projekt mit uns weiterentwickeln und die Trägerschaft übernehmen.“

Spenden sollen bei betterplace oder bcause eingezahlt werden.

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2,3 Prozent mehr für Freie bei arte

(DJV/hi) Um 2,3 Prozent steigen die Honorare der Freien sowie die Löhne der Angestellten bei arte. Hinzu kommt ein Einmalbetrag von 40.000 Euro für soziale und kulturelle Aktivitäten. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Gewerkschaften, unter ihnen auch der DJV im November 2023. Auch wenn der Abschluss angesichts der hohen Inflationsrate mager ausfällt, bewerteten die Gewerkschaften das Ergebnis angesichts des sonstigen französischen Umfelds als durchaus befriedigend.

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Spesen 2024: Verpflegungspauschale nun doch nicht höher

Es schien wie eine Formalie, geplant war: Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland. Angestellte hätten somit höhere steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand erhalten, Selbständige sollten steuerlich höhere Aufwände angeben können. Auf Grund des politischen Ringens um das – zum jetzigen Zeitpunkt immer noch ungewisse – Wachstumschancengesetz wurde die Erhöhung jetzt aus dem Gesetzestext gestrichen.

Damit gilt weiterhin: Wer 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, kann bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden wie bisher nur 28 Euro geltend machen. Beträgt der Trip mehr als acht Stunden ohne Übernachtung, dann sind es weiterhin 14 Euro.

Auch einige andere, für Selbständige vorteilhafte Steuervorhaben sind bereits gestrichen worden, und ob die reduzierte Fassung des Wachstumschancengesetzes überhaupt noch die Zustimmung des Bundesrates findet, ist weiterhin offen, da diese Frage zuletzt und weiterhin von den im Bundesrat starken Unionsparteien mit der Beibehaltung der Subventionen für den Agrardiesel verknüpft wurde.

Die Sätze von 14 und 28 Euro gelten für Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen werden die Pauschalen für jedes einzelne Land separat festgelegt. Eine entsprechende Übersicht für 2024 ist vom Bundesfinanzministerium veröffentlich worden. Zur Übersicht geht es mit diesem Link.

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Torial kündigt eigenes Aus zum Jahresende 2023 an

Deutschlands eigenen Angaben zufolge „größte Online-Plattform für JournalistInnen“ hat ihr eigenes Aus angekündigt. „Es geht wohl zu Ende mit Torial. Tut uns unendlich leid, das mitteilen zu müssen“, schrieb Marcus von Jordan, Geschäftsführer der Schwingenstein-Stiftung, an die rund 6000 Torial-Nutzenden. Der Grund sei einfach: Die Stiftung verfüge über keine Mittel mehr, um das Portal weiterzubetreiben. Und es sei weder gelungen, genügend Spenden aufzutreiben, noch dauerhafte, institutionelle Unterstützung für Torial zu gewinnen. 

Torial wurde 2014 von Konrad Schwingenstein gegründet und seither finanziert, dessen Familie bis 2008 zu den Miteigentümern der Süddeutschen Zeitung gehörte. Mit Torial wollte Schwingenstein den journalistisch – und insbesondere frei journalistisch – Tätigen in schwieriger Zeit eine für sie kostenlose Plattform bieten, auf der sie sich ein aussagekräftiges Portfolio erstellen, diesen Auftritt pflegen und Arbeitsproben hochladen können. Das Ziel: So sollten sie sichtbar werden für fachliche Kooperationen, für Zweitverwertungen und für mögliche neue Kunden.

Das kostenlose Angebot wurde gern genutzt – vor allem auch, weil es Torial gelungen war, die rechtliche schwierige Veröffentlichung von Arbeitsproben bei zunächst nicht unbedingt kooperativen Presseverlagen durchzusetzen. Doch damit wird es nun ein Ende haben. „Dass uns irgendwann die Luft ausgeht, war von Anfang an klar“, erklärt Marcus von Jordan. „Der Betrieb des Portals hat jedes Jahr erhebliche Zuschüsse des Stifters erfordert. Und das kann er jetzt einfach nicht mehr leisten.“ Konkret gehen dem Projekt laut Jordan etwa 50.000 Euro jährlich ab. Ein Fundraising auf der Spendenplattform Betterplace verharrte bei 20.000 Euro und wurde mittlerweile gestoppt. Auch mehrere direkte Spendenaufrufe bei den Nutzern erbrachten zusammen weniger als 10.000 Euro. 

Damit bleibt Marcus von Jordan nur ein Resümee: „Man muss da ehrlich sein: Die Relevanz des Portals wird offenbar nicht wahrgenommen. Dann müssen wir eben abtreten.“ 

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Inflationsausgleichszahlung für Freie an Tageszeitungen

hir/DJV, 9.10.2023. Zumindest in der Theorie mehr Geld: Frei journalistisch Berufstätige, die unter den Anwendungsbereich des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen an Tageszeitungen fallen, erhalten von Oktober 2023 bis Dezember 2024 für die inflationsbedingten Belastungen einen sich an ihren Honorarabrechnungen orientierenden Ausgleichsbetrag. Dieser beträgt ab einer monatlichen Honorarabrechnung von 4000 Euro oder mehr 120 Euro je Monat; in Monaten, in denen die Honorarsumme darunter liegt, reduziert sich der Ausgleichsbetrag entsprechend. Das ergibt sich aus Tarifvereinbarungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), denen am 9. Oktober 2023 der DJV-Gesamtvorstand zugestimmt hat. Freie müssen diesen Anspruch im Regelfall aktiv gegenüber ihrer Zeitung geltend machen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Zeitungshäuser Freie von sich aus auf ihre Rechte aufmerksam machen. Wer mit einer Pauschale an Zeitungen beschäftigt wird, dürfte in den meisten Fällen zu den Berechtigten gehören.

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Seminare zum Unfallschutz 2024 jetzt online

hir/DJV, 9.10.2023. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft, in der viele freiberuflich journalistsch Berufstätige freiwillig versichert sind, bietet ihren Versicherten auch im Jahr 2024 ein breites Angebot an Seminaren und Weiterbildungen an. Für das kommende Jahr sind es knapp 2.000 Termine zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Buchung von Veranstaltungen für 2024 ist ab heute möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.vbg.de/seminare. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft schützt die Freien und ihre Angehörigen bei Unfällen während der Arbeit sowie auch auf dem Weg dorthin und zurück. Gerade bei Auslandseinsätzen, aber auch bei vielen Inlandstätigkeiten, wie etwa bei Autofahrten wegen Recherchen oder Teilnahme an gefährlichen Veranstaltungen, wie etwa emotional aufgeheizten Demonstrationen oder in Fußballstadien, sorgt die Unfallversicherung für zusätzlichen Schutz neben der Künstlersozialversicherung. Freie können diese Versicherung bei der VBG auf freiwilliger Basis abschließen. Wer überwiegend im Foto-/Video-/TV-Bereich frei arbeitet, muss sich sogar versichern, allerdings nicht bei der VBG, sondern bei der Berufsgenossenschaft ETEM in Köln. Das DJV-Referat Freie berät Mitglieder, wenn Fragen zum Sinn und Zweck einer Versicherung in der Berufsgenossenschaft bestehen.

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Journalistinnenbund will das „Gendern“ auch bei Bildern leicht machen

29.8.2023. Um den Blick für „faire Bildinhalte“ zu schärfen, die mit einer „zeitgemäßen journalistischen Bildsprache“ der gesellschaftlichen Wirklichkeit gerecht werden, hat der Journalistinnenbund e.V. die Initiative „Bildermächtig“ gestartet. Das vom BMFSFJ geförderte Projekt ist zu finden innerhalb des bereits bestehenden Portal Genderleicht.de.

Zugleich soll der neue Instagram-Account „Genderleicht & Bildermächtig“ unter der Adresse @bildermaechtig.de auf „Klischeefallen“ bei der Bebilderung journalistischer Texte aufmerksam machen. Das Redaktionsteam will dort auch zeigen, wie eine „zeitgemäße Bildsprache“ Frauen facettenreich und auf Augenhöhe abbilden kann. Zudem soll erklärt werden, welche Bandbreite es gebe, um die gesellschaftliche Vielfalt zu zeigen, insbesondere geschlechtliche Identität, Hautfarbe und Herkunft, Alter, Behinderung, Religionszugehörigkeit.

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VG-Wort-Ausschüttung für Texte im Internet sinkt deutlich

29.9.23:  Die VG Wort hat die Quoten für die September-Ausschüttung an Urhebende (und Verlage) bekannt gegeben. Die Zahlen sind ernüchternd: Bei den im September besonders relevanten Ausschüttungen für Online-Texte (Metis) sind die Quoten sowohl bei der regulären Ausschüttung als auch bei der Sonderausschüttung deutlich gesunken. 

Bei der regulären Ausschüttung gibt es pro gemeldetem Text nur noch 33,34 Euro; in den vergangenen Jahren waren noch 40 und davor 45 Euro ausgezahlt worden. Auch bei der Sonderausschüttung gibt es weniger Geld: So zahlt die VG Wort, wenn du für eine Webseite 1-20 Texte gemeldet hast, nur noch 17 statt wie im Vorjahr 20 Euro aus. Hast du zwischen 121 und 240 Texten auf einer Seite gemeldet, sind es pauschal 204 Euro (nach 240 im Vorjahr). Auch die Kappungsgrenze für die Sonderausschüttung sinkt – von 1920 auf 1632 Euro. 

Falls dich das Nebeneinander von regulärer und Sonderausschüttung verwirrt: Geld aus der regulären Ausschüttung kannst du nur bekommen, wenn der Betreiber ein VG-Wort-Zählpixel eingebaut hat. Weil es weiter zahlreiche Webseitenbetreiber gibt, die das grundsätzlich nicht tun (z.B. die Öffewntlich-Rechtlichen), gibt es als Notnagel die Sonderausschüttung, damit dort Urhebende nicht völlig außen vor bleiben.  

Die jetzt genannten Quoten beziehen sich sämtlich auf Nutzungen im Jahr 2022. Dass sie deutlich unter denen der Vorjahre liegen, begründet die VG Wort damit, dass immer mehr Wahrnehmungsberechtigte immer mehr Texte melden. So bleibt am Ende für jeden weniger übrig.

Gleichzeitig haben Verlagsgruppen wie Ippen und Funke offenbar Interesse an den Verlagstantiemen gefunden und überschwemmen den Markt mit identischen Texten in ihren diversen Regionalportalen. Das Tantiemen-Chaos, das vermutlich durch KI-Texte im Internet droht, ist dabei noch gar nicht mitgerechnet. Die DJV-Vertreter in der Metis-Kommission drängen jedenfalls auf eine Neukonzeption des gesamten Metis-Konzepts.

Dass die VG Wort neuerdings zweimal im Jahr Tantiemen ausschüttet, begründet sie mit dem erhöhten Aufwand, seit das aktuelle Urhebergesetz den Verlagen wieder Anteile zuerkannt. Dazu musste die Ausschüttungs-Software angepasst werden. Die Verwertungsgesellschaft hat aber bereits angekündigt, dass sie wohl an den beiden Ausschüttungsterminen im Juli und September festhalten will, um die Belastungsspitzen bei der Verwaltung abzubauen.

Mehr Info über die Metis-Ausschüttung der VG Wort

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KSK-Abgabe bleibt bei 5 Prozent

17. Juli 2023/DJV/hi. Die Bundesregierung geht für das Jahr 2024 von einem stabilen Abgabesatz bei der Künstlersozialkasse aus. Die Künstlersozialabgabe soll weiterhin bei 5 Prozent liegen. Grundlage sind gesetzlich vorgesehen Berechnungsgrundlagen. Das geht aus einem Entwurf für die Verordnung zur Künstlersozialabgabe hervor. Künstlersozialabgabe ist von allen Unternehmen, Vereinen oder Institutionen zu zahlen, die an frei Mitarbeitende Vergütungen für publizistische oder künstlerische Aufträge zahlen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Person in der Künstlersozialversicherung versichert ist. Die Abgabe ist zusätzlich zum Honorar und direkt an die Künstlersozialkasse zu zahlen, sie darf nicht vom Honorar der Freien abgezogen werden, das ist gesetzlich verboten.

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