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Wichtige Nachrichten auf einer Freienversammlung im rbb. Foto: Hirschler

Nachrichten

Hier findest du auf die Schnelle wichtige Nachrichten für freiberufliche Journalisten aus dem Berufsfeld.

Inhaltsverzeichnis

Vergütungsregeln an Tageszeitungen gelten weiterhin

Wenn du für Tageszeitungen arbeitest, kannst du dich weiterhin auf die Vergütungsregeln an Tageszeitungen berufen, wenn es um Honorare geht. Mit weniger brauchst du dich nicht abspeisen zu lassen. Wird dir trotzdem weniger gezahlt, kannst du die Differenz zu den Vergütungsregeln auch nachträglich einklagen. Klauseln in Geschäftsbedingungen von Verlagen, die anderes festlegen, sind rechtswidrig und können auf Antrag des DJV untersagt werden. Das ist das Ergebnis einer Klage des Deutschen Journalisten-Verbands gegen die Funke Harz Kurier GmbH (Landgericht Hannover, Urteil vom 13. März 2024, Az. 18 O 193/22, allerdings noch nicht rechtskräftig). Zum Thema findest du auf der DJV-Internetseite weitere Informationen.

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Reduziertes Wachstumschancengesetz kommt

22. März/DJV/hir. Einige Steueränderungen, die für mehr Investitionen sorgen sollen, sind nach langem Ringen am 22. März 2024 durch den Bundesrat gekommen. Allerdings wurden die zunächst recht eher großzügigen Steuergeschenke für Unternehmen vom Bundesrat zurückgestutzt. Eine Erhöhung der Abwesenheitspauschalen und des Kilometergelds ist beispielsweise trotz der hohen Inflation nicht erfolgt. Änderungen bei der Sammelabschreibung wurden gestrichen. Für Freie dürften damit wenige interessante Neuerungen übrigbleiben. Dazu gehört die zeitlich befristete degressive Abschreibung sowie eine Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von bisher 20 Prozent auf 40 Prozent der Anschaffungskosten. Über Details informiert beispielsweise haufe.de.

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Torial macht unter neuem Träger weiter

Die Vermarktungsplattform für frei journalistisch Berufstätige Torial hat eigenen Angaben zufolge einen neuen Träger gefunden und damit das zum 30. Juni 2024 drohende Aus abwenden können. Damit einher geht allerdings eine erhebliche Veränderung: Torial wird sich wohl zu einer kommerziellen Unternehmung verändern, kündigte Torial-Geschäftsführer Marcus Jordan an.

Als neuen Träger stellte Jordan die Busch Group des Kölner Verlegers Timo Busch vor. Sie übernimmt das Projekt Torial von der Schwingenstein Stiftung und will es weiterentwickeln. Torial-Gründer Konrad Schwingenstein wird persönlich beteiligt.

Timo Busch ist in der Branche kein Unbekannter. Der selbsternannte „Entrepreneur und Publisher“ sieht sich seinem Linkedin-Profil zufolge als Spezialist für die Gründung, Übernahme, Transformation und den Exit von Marketing-, Medien- und Technologieunternehmen. In der Vergangenheit hatte er bereits Fachmedien wie Musikwoche, Meedia und Buchreport übernommen. Seine Busch Glatz Germany GmbH war allerdings 2023 in die Insolvenz gerutscht.

Der bisherige Geschäftsführer Marcus Jordan versicherte in einem Schreiben an die Nutzer, dass Torial trotz der neuen, kommerziellen Ausrichtung für die kreativen Nutzer, also die Journalistinnen und Autoren, kostenlos bleibt. Ziel sei es, dass die andere, also die Publisher-Seite, für die Nutzung des Portals Geld zahlen soll. Die Möglichkeiten für Nachfrager journalistischer Leistungen sollen folgerichtig ausgebaut werden.

Torial war 2014 als kostenloser Marktplatz journalistischer Leistungen vom Miterben des Süddeutschen Verlags, Konrad Schwingenstein, gegründet worden und hat sich seitdem zu einer beliebten Plattform entwickelt, auf der journalistisch Tätige Arbeitsproben und ganze Portfolios ihres Schaffens hochladen und möglichen neuen Kunden präsentieren konnten.

–> Torial will mindestens bis Juni 2024 weiterarbeiten
–> Torial kündigt eigenes Aus zum Jahresende 2023 an

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Achtung vor PDF-Clippings auf der eigenen Website

Natürlich will jeder auf seiner Website zeigen, was er bereits für tolle Geschichten veröffentlicht hat und wie gut andere das frisch erschienene eigene neue Buch fanden. Gern wird dazu das als Beleg erhaltene PDF der Zeitungs- oder Zeitschriftenseite auf die eigene Website gestellt. Ein teurer Fehler, wie gerade erst wieder eine Kollegin feststellen musste. 

Der Fall: Eine Redakteurin schrieb nach der Verrentung fleißig weiter, unter anderem für das eigene Blog, und einen Reiseführer ihrer Heimatstadt erstellte sie auch. Zu dem erhielt sie mehrere wohlwollende Rezensionen und stellte die PDFs ebenfalls gleich auf ihr Blog. Fast zehn Jahre lang passierte nichts. Dann entdeckte ein Internet-Crawler auf der Suche nach unerlaubten Bildnutzungen die PDFs. 

Auf den PDFs waren natürlich nicht nur die Rezension, sondern noch diverse andere Texte und Bilder zu sehen, wie das nun mal bei einer Zeitungsseite so ist. Insgesamt ermittelte der Internet-Crawler auf zwei PDFs neun (teilweise briefmarkengroße) Bilder einer Bildagentur – die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch für diese Agentur und eine verbundene Anwaltskanzlei. 

Also erhielt die mittlerweile seit mehr als zehn Jahren pensionierte Redakteurin eine Rechnung über 6400 Euro plus 1600 Euro Bearbeitungsgebühr, macht in Summe 8000 Euro. Der schleunigst eingeschaltete Justitiar des Journalistenverbands schaffte es durch Verhandlungen, die Agentur von 8000 auf 2000 Euro herunterzuhandeln. Auch das bleibt natürlich eine Summe, die für die Kollegin belastend ist.

Freie, die ebenfalls eigene Webseiten bzw. Blogs betreiben, tun also gut daran, die Seite auf PDFs durchforsten, auf denen fremde Rechte berührt sein könnten. Wer bereits unliebsame Bekanntschaft mit dem Internet-Crawler Copytrack (oder einem anderen) gemacht hat, dem hilft vielleicht diese Info: In mindestens einem anderen Fall hat die selbe Bildagentur die Sache nicht weiter verfolgt, nachdem sie aufgefordert worden war, die eigentlichen Urheber zu benennen und den Nachweis zu erbringen, dass die Agentur tatsächlich im Namen dieser Urheber handelt.

Zweifel sind erlaubt. Denn jeder mit der Branche Vertraute weiß, dass von Bildagenturen oft nur wenig Honorar gezahlt wird und zugleich viele Verwendungen von Fotos stattfinden, für die nie ein Fotograf Geld sieht. Und wenn, würde man schon gern erfahren, ob die Urheber aus diesen Mahnforderungen noch mal einen angemessenen Anteil erhalten.

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Bis 1. April Stimmrecht der VG Bild-Kunst an den DJV übertragen!

Am 11. April 2024 findet die diesjährige Berufsgruppenversammlung der VG Bild‑Kunst in Kassel statt. Mitglieder der VG Bild-Kunst sind aufgerufen, ihre Stimme dem DJV zu übertragen, damit er ihre Interessen vertreten kann. Themen gibt es genug: Es geht um Vergütung und Anspruchsverfolgung, Verteileiungspläne, Künstliche Intelligenz, Social Media-Tantiemen und zahlreiche andere Themen, bei denen journalistisch tätibge Mitglieder überzeugt sind, dass die VG Bild-Kunst schleunigst tätig werden muss.

Hier geht´s zur Stimmrechtsübertragung: http://www.djv.de/startseite/info/beruf-betrieb/bildjournalisten/stimmuebertragung-vg-bild-kunst.html

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Hilfe zur Beitragsmeldung bei der VG Wort

Am 31. Januar endet die Frist der VG Wort in den meisten Meldebereichen. Bis dahin müssen die Meldungen u.a. für Presse, Hörfunk und Fernsehen und Texte im Internet (Metis) abgegeben sein. Wenn dir noch unklar ist, wie die Sache in der Praxis funktioniert, oder ob du bisher alle Möglichkeiten ausgenutzt hast, dann kann dir das freien.info des DJV helfen. Auch wenn du Probleme mit der Meldungsabgabe hast, findest du zahlreiche Tipps und für die besonders problematische Metis-Meldung sogar ein übersichtliches Flussdiagramm. Im Themenbereich „Tantiemen kassieren“ setzt sich das Kapitel „So bekommst du Geld von der VG WORT“ mit allen wichtigen Fragen auseinander. Hier geht es zu dem Artikel und hier zum Metis-Flussdiagramm.

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Neue DJV-Webinare für Freie im Januar 2024

Der DJV bietet Anfang 2024 wieder Webinare für Freie an. So gibt es „Updates zum Thema Berufstrends, Steuern, Versicherungen, Recht“ und Existenzgründungsveranstaltungen, die online durchgeführt werden. Mehr unter djv.de

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Torial will mindestens bis Juni 2024 weiterarbeiten

Die Vermarktungsplattform für frei journalistisch Berufstätige Torial will nach dem Eingang einer Großspende in Höhe von 50.000 Euro nun doch weiterarbeiten – zumindest bis Juni 2024. Bis dahin wird um weitere Spenden gebeten. Die Plattform teilte Mitte Dezember mit:

„Die Vermarktungsplattform für frei journalistisch Berufstätige Torial will nach dem Eingang einer Großspende in Höhe von 50.000 Euro nun doch weiterarbeiten – zumindest bis Juni 2024. Bis dahin wird um weitere Spenden gebeten. Die Plattform teilte mit: „Die Schwingenstein Stiftung gGmbH, die torial gebaut und seit 2014 finanziert hat, kann die Trägerschaft leider nicht weiter finanzieren. Das kam vergleichsweise plötzlich. Wir mussten unter Druck versuchen neue Träger zu finden, was uns nicht gelungen ist und so sah es danach aus, dass wir torial zum Jahresende 23 hätten schließen müssen.

Glücklicherweise hat das alles zu allerhand lauten Unmutsbekundungen geführt, die auch das Ohr einen sehr großzügigen Spenders erreicht haben, der uns nun erstmal mit 50K geholfen hat.

Es geht also erstmal weiter – wie lange können wir nicht ganz sicher sagen, denn weiter fehlt ein neuer Träger und eine nachhaltige Finanzierung. Aber wir haben jedenfalls Gelegenheit im neuen Jahr, mit zwei interessierten Verlegern die Perspektiven von torial zu diskutieren und zu klären, ob sie das Projekt mit uns weiterentwickeln und die Trägerschaft übernehmen.“

Spenden sollen bei betterplace oder bcause eingezahlt werden.

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2,3 Prozent mehr für Freie bei arte

(DJV/hi) Um 2,3 Prozent steigen die Honorare der Freien sowie die Löhne der Angestellten bei arte. Hinzu kommt ein Einmalbetrag von 40.000 Euro für soziale und kulturelle Aktivitäten. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Gewerkschaften, unter ihnen auch der DJV im November 2023. Auch wenn der Abschluss angesichts der hohen Inflationsrate mager ausfällt, bewerteten die Gewerkschaften das Ergebnis angesichts des sonstigen französischen Umfelds als durchaus befriedigend.

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Spesen 2024: Verpflegungspauschale nun doch nicht höher

Es schien wie eine Formalie, geplant war: Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland. Angestellte hätten somit höhere steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand erhalten, Selbständige sollten steuerlich höhere Aufwände angeben können. Auf Grund des politischen Ringens um das – zum jetzigen Zeitpunkt immer noch ungewisse – Wachstumschancengesetz wurde die Erhöhung jetzt aus dem Gesetzestext gestrichen.

Damit gilt weiterhin: Wer 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, kann bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden wie bisher nur 28 Euro geltend machen. Beträgt der Trip mehr als acht Stunden ohne Übernachtung, dann sind es weiterhin 14 Euro.

Auch einige andere, für Selbständige vorteilhafte Steuervorhaben sind bereits gestrichen worden, und ob die reduzierte Fassung des Wachstumschancengesetzes überhaupt noch die Zustimmung des Bundesrates findet, ist weiterhin offen, da diese Frage zuletzt und weiterhin von den im Bundesrat starken Unionsparteien mit der Beibehaltung der Subventionen für den Agrardiesel verknüpft wurde.

Die Sätze von 14 und 28 Euro gelten für Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen werden die Pauschalen für jedes einzelne Land separat festgelegt. Eine entsprechende Übersicht für 2024 ist vom Bundesfinanzministerium veröffentlich worden. Zur Übersicht geht es mit diesem Link.

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Torial kündigt eigenes Aus zum Jahresende 2023 an

Deutschlands eigenen Angaben zufolge „größte Online-Plattform für JournalistInnen“ hat ihr eigenes Aus angekündigt. „Es geht wohl zu Ende mit Torial. Tut uns unendlich leid, das mitteilen zu müssen“, schrieb Marcus von Jordan, Geschäftsführer der Schwingenstein-Stiftung, an die rund 6000 Torial-Nutzenden. Der Grund sei einfach: Die Stiftung verfüge über keine Mittel mehr, um das Portal weiterzubetreiben. Und es sei weder gelungen, genügend Spenden aufzutreiben, noch dauerhafte, institutionelle Unterstützung für Torial zu gewinnen. 

Torial wurde 2014 von Konrad Schwingenstein gegründet und seither finanziert, dessen Familie bis 2008 zu den Miteigentümern der Süddeutschen Zeitung gehörte. Mit Torial wollte Schwingenstein den journalistisch – und insbesondere frei journalistisch – Tätigen in schwieriger Zeit eine für sie kostenlose Plattform bieten, auf der sie sich ein aussagekräftiges Portfolio erstellen, diesen Auftritt pflegen und Arbeitsproben hochladen können. Das Ziel: So sollten sie sichtbar werden für fachliche Kooperationen, für Zweitverwertungen und für mögliche neue Kunden.

Das kostenlose Angebot wurde gern genutzt – vor allem auch, weil es Torial gelungen war, die rechtliche schwierige Veröffentlichung von Arbeitsproben bei zunächst nicht unbedingt kooperativen Presseverlagen durchzusetzen. Doch damit wird es nun ein Ende haben. „Dass uns irgendwann die Luft ausgeht, war von Anfang an klar“, erklärt Marcus von Jordan. „Der Betrieb des Portals hat jedes Jahr erhebliche Zuschüsse des Stifters erfordert. Und das kann er jetzt einfach nicht mehr leisten.“ Konkret gehen dem Projekt laut Jordan etwa 50.000 Euro jährlich ab. Ein Fundraising auf der Spendenplattform Betterplace verharrte bei 20.000 Euro und wurde mittlerweile gestoppt. Auch mehrere direkte Spendenaufrufe bei den Nutzern erbrachten zusammen weniger als 10.000 Euro. 

Damit bleibt Marcus von Jordan nur ein Resümee: „Man muss da ehrlich sein: Die Relevanz des Portals wird offenbar nicht wahrgenommen. Dann müssen wir eben abtreten.“ 

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Inflationsausgleichszahlung für Freie an Tageszeitungen

hir/DJV, 9.10.2023. Zumindest in der Theorie mehr Geld: Frei journalistisch Berufstätige, die unter den Anwendungsbereich des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen an Tageszeitungen fallen, erhalten von Oktober 2023 bis Dezember 2024 für die inflationsbedingten Belastungen einen sich an ihren Honorarabrechnungen orientierenden Ausgleichsbetrag. Dieser beträgt ab einer monatlichen Honorarabrechnung von 4000 Euro oder mehr 120 Euro je Monat; in Monaten, in denen die Honorarsumme darunter liegt, reduziert sich der Ausgleichsbetrag entsprechend. Das ergibt sich aus Tarifvereinbarungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), denen am 9. Oktober 2023 der DJV-Gesamtvorstand zugestimmt hat. Freie müssen diesen Anspruch im Regelfall aktiv gegenüber ihrer Zeitung geltend machen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Zeitungshäuser Freie von sich aus auf ihre Rechte aufmerksam machen. Wer mit einer Pauschale an Zeitungen beschäftigt wird, dürfte in den meisten Fällen zu den Berechtigten gehören.

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Seminare zum Unfallschutz 2024 jetzt online

hir/DJV, 9.10.2023. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft, in der viele freiberuflich journalistsch Berufstätige freiwillig versichert sind, bietet ihren Versicherten auch im Jahr 2024 ein breites Angebot an Seminaren und Weiterbildungen an. Für das kommende Jahr sind es knapp 2.000 Termine zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Buchung von Veranstaltungen für 2024 ist ab heute möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.vbg.de/seminare. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft schützt die Freien und ihre Angehörigen bei Unfällen während der Arbeit sowie auch auf dem Weg dorthin und zurück. Gerade bei Auslandseinsätzen, aber auch bei vielen Inlandstätigkeiten, wie etwa bei Autofahrten wegen Recherchen oder Teilnahme an gefährlichen Veranstaltungen, wie etwa emotional aufgeheizten Demonstrationen oder in Fußballstadien, sorgt die Unfallversicherung für zusätzlichen Schutz neben der Künstlersozialversicherung. Freie können diese Versicherung bei der VBG auf freiwilliger Basis abschließen. Wer überwiegend im Foto-/Video-/TV-Bereich frei arbeitet, muss sich sogar versichern, allerdings nicht bei der VBG, sondern bei der Berufsgenossenschaft ETEM in Köln. Das DJV-Referat Freie berät Mitglieder, wenn Fragen zum Sinn und Zweck einer Versicherung in der Berufsgenossenschaft bestehen.

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Journalistinnenbund will das „Gendern“ auch bei Bildern leicht machen

29.8.2023. Um den Blick für „faire Bildinhalte“ zu schärfen, die mit einer „zeitgemäßen journalistischen Bildsprache“ der gesellschaftlichen Wirklichkeit gerecht werden, hat der Journalistinnenbund e.V. die Initiative „Bildermächtig“ gestartet. Das vom BMFSFJ geförderte Projekt ist zu finden innerhalb des bereits bestehenden Portal Genderleicht.de.

Zugleich soll der neue Instagram-Account „Genderleicht & Bildermächtig“ unter der Adresse @bildermaechtig.de auf „Klischeefallen“ bei der Bebilderung journalistischer Texte aufmerksam machen. Das Redaktionsteam will dort auch zeigen, wie eine „zeitgemäße Bildsprache“ Frauen facettenreich und auf Augenhöhe abbilden kann. Zudem soll erklärt werden, welche Bandbreite es gebe, um die gesellschaftliche Vielfalt zu zeigen, insbesondere geschlechtliche Identität, Hautfarbe und Herkunft, Alter, Behinderung, Religionszugehörigkeit.

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VG-Wort-Ausschüttung für Texte im Internet sinkt deutlich

29.9.23:  Die VG Wort hat die Quoten für die September-Ausschüttung an Urhebende (und Verlage) bekannt gegeben. Die Zahlen sind ernüchternd: Bei den im September besonders relevanten Ausschüttungen für Online-Texte (Metis) sind die Quoten sowohl bei der regulären Ausschüttung als auch bei der Sonderausschüttung deutlich gesunken. 

Bei der regulären Ausschüttung gibt es pro gemeldetem Text nur noch 33,34 Euro; in den vergangenen Jahren waren noch 40 und davor 45 Euro ausgezahlt worden. Auch bei der Sonderausschüttung gibt es weniger Geld: So zahlt die VG Wort, wenn du für eine Webseite 1-20 Texte gemeldet hast, nur noch 17 statt wie im Vorjahr 20 Euro aus. Hast du zwischen 121 und 240 Texten auf einer Seite gemeldet, sind es pauschal 204 Euro (nach 240 im Vorjahr). Auch die Kappungsgrenze für die Sonderausschüttung sinkt – von 1920 auf 1632 Euro. 

Falls dich das Nebeneinander von regulärer und Sonderausschüttung verwirrt: Geld aus der regulären Ausschüttung kannst du nur bekommen, wenn der Betreiber ein VG-Wort-Zählpixel eingebaut hat. Weil es weiter zahlreiche Webseitenbetreiber gibt, die das grundsätzlich nicht tun (z.B. die Öffewntlich-Rechtlichen), gibt es als Notnagel die Sonderausschüttung, damit dort Urhebende nicht völlig außen vor bleiben.  

Die jetzt genannten Quoten beziehen sich sämtlich auf Nutzungen im Jahr 2022. Dass sie deutlich unter denen der Vorjahre liegen, begründet die VG Wort damit, dass immer mehr Wahrnehmungsberechtigte immer mehr Texte melden. So bleibt am Ende für jeden weniger übrig.

Gleichzeitig haben Verlagsgruppen wie Ippen und Funke offenbar Interesse an den Verlagstantiemen gefunden und überschwemmen den Markt mit identischen Texten in ihren diversen Regionalportalen. Das Tantiemen-Chaos, das vermutlich durch KI-Texte im Internet droht, ist dabei noch gar nicht mitgerechnet. Die DJV-Vertreter in der Metis-Kommission drängen jedenfalls auf eine Neukonzeption des gesamten Metis-Konzepts.

Dass die VG Wort neuerdings zweimal im Jahr Tantiemen ausschüttet, begründet sie mit dem erhöhten Aufwand, seit das aktuelle Urhebergesetz den Verlagen wieder Anteile zuerkannt. Dazu musste die Ausschüttungs-Software angepasst werden. Die Verwertungsgesellschaft hat aber bereits angekündigt, dass sie wohl an den beiden Ausschüttungsterminen im Juli und September festhalten will, um die Belastungsspitzen bei der Verwaltung abzubauen.

Mehr Info über die Metis-Ausschüttung der VG Wort

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KSK-Abgabe bleibt bei 5 Prozent

17. Juli 2023/DJV/hi. Die Bundesregierung geht für das Jahr 2024 von einem stabilen Abgabesatz bei der Künstlersozialkasse aus. Die Künstlersozialabgabe soll weiterhin bei 5 Prozent liegen. Grundlage sind gesetzlich vorgesehen Berechnungsgrundlagen. Das geht aus einem Entwurf für die Verordnung zur Künstlersozialabgabe hervor. Künstlersozialabgabe ist von allen Unternehmen, Vereinen oder Institutionen zu zahlen, die an frei Mitarbeitende Vergütungen für publizistische oder künstlerische Aufträge zahlen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Person in der Künstlersozialversicherung versichert ist. Die Abgabe ist zusätzlich zum Honorar und direkt an die Künstlersozialkasse zu zahlen, sie darf nicht vom Honorar der Freien abgezogen werden, das ist gesetzlich verboten.

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Korrekte Abbuchungen bei der KSK mit irreführendem Empfänger

Wilhelmshaven, 10. Juli 2023 (fw/KSK, hir/DJV). In den letzten Tagen ist es bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge und der monatlichen Vorauszahlungen/Künstlersozialabgabe durch die Postbank zu einer Textänderung gekommen, die zu großen Irritationen bei den Versicherten und Abgabepflichtigen geführt hat.

Als Auftraggeberin war bisher die Künstlersozialkasse angegeben, doch nunmehr erfolgten die Abbuchungen unter dem Namen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).

Das Konto der Künstlersozialkasse hat sich allerdings gar nicht geändert, lediglich die durch die Bank gewählte Bezeichnung des Kontoinhabers. Auch wurden die Beiträge korrekt zu den richtigen Aktenzeichen abgebucht. Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt dieses Gesetz im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch (§ 37 KSVG). Die KSK betont daher: „Die Abbuchungen sind also korrekt!“

Allerdings hat die Nennung der UVB bei zahlreichen Betroffenen zu erheblicher Irritation geführt. Seit einigen Tagen gehen täglich hunderte telefonische Anfragen und E-Mails ein und zudem wurden zahlreiche Lastschriften zurückgerufen.

Auf ihrer Internetseite informiert die KSK hierzu jeweils aktuell und bittet darum, die Lastschriften nicht zu stornieren und ggf. die zurückgerufenen Beträge schnellstmöglich bis zum 13.07.23 per Überweisung auszugleichen an die Postbank AG, IBAN: DE57 2501 0030 0361 9503 03, BIC: PBNKDEFF. So können unnötige Mahnungen und Aufwände für alle Beteiligten vermieden werden.

Bei künftigen Abbuchungen soll die Künstlersozialkasse (bei der UVB) wieder als Auftraggeber ausdrücklich genannt werden.

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Kommt die Vorsteuerpauschale wieder?

Berlin, 27.06.2023 (DJV-Pressemitteilung:) – Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Mitteilung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass sein Ministerium derzeit die Neuregelung der Ende 2022 gestrichen Vorsteuerpauschalierung nach § 23 Umsatzsteuergesetz prüft. Der DJV hatte die Streichung dieser Regelung, die für selbständige Journalistinnen und Journalisten eine bürokratiefreie Steuerberechnung ermöglicht hatte, in einem Schreiben an den Finanzminister deutlich kritisiert.

„Für unsere Mitglieder bedeutet die Streichung der Vorsteuerpauschale einen erheblichen bürokratischen Dokumentationsaufwand, der sie zeitlich unnötig belastet. Bezogen auf den Mehraufwand für die steuerliche Dokumentation ist die Einschätzung der Bundesregierung, die Maßnahme habe nur geringe steuerliche Auswirkungen, daher nicht zutreffend“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall in dem Brief.

Bundesfinanzminister Lindner macht in seinem Antwortschreiben an den DJV zwar deutlich, dass die Streichung „unumgänglich“ gewesen sei, weil sie auf Kritik des Bundesrechnungshofes sowie des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestags beruhte. Sein Ministerium prüfe allerdings, ob zur „Vermeidung überflüssiger Bürokratie“ eine Neuregelung zur Umsatzsteuerpauschalierung möglich sein könne. Bei einer solchen Regelung solle nicht mehr auf einzelne Berufsgruppen abgestellt werden und den „Erfordernissen einer modernen Berufswelt“ entsprochen werden und damit der Kritik von Rechnungshof und Rechnungsprüfungsausschuss auch begegnet werden.

„Wir hoffen jetzt auf baldige Umsetzung“, forderte DJV- Bundesvorsitzender Überall, „damit sich die freien Journalistinnen und Journalisten in Zukunft wieder auf die Arbeit konzentrieren können statt sich mit noch mehr Steuerbürokratie herumschlagen zu müssen!“

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2 Antworten

  1. Vielen Dank für Euren Einsatz in dieser Sache! Der Arbeitsaufwand ist durch den Wegfall der Vorsteuerpauschale tatsächlich erheblich gestiegen – ganz abgesehen vom finanziellen Mehraufwand. Gibt es denn mittlerweile Fortschritte bei der gesetzlichen Neuregelung?

    1. Leider nein, es gibt seit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums keine Information, das hier Bewegung in die Sache gekommen ist.

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VG Wort will 192 Millionen Euro ausschütten

18.06.2023

Die VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten können auch 2022 wieder mit einer ordentlichen Ausschüttung rechnen. Die Mitgliederversammlung vom 16./17. Juni hat 192 Mio. Euro freigegeben, die wie üblich in zwei Tranchen (Anfang Juli und Ende September) an die Berechtigten überwiesen werden. 

Eingenommen hat die VG Wort im Jahr 2022 „nur“ 174 Mio. Euro und damit 13 Mio. Euro mehr als im vergangenen Jahr. Der Rest stammt aus aufgelösten Rückstellungen u.a. aus der Klärung der 2021 wieder eingeführten Verlegerbeteilung.

Die VG Wort sitzt weiter auf 290 Mio. Euro nicht rückgestellter Tantiemen, die sie aus Vorsichtsgründen nicht auszahlt, insbesondere wegen einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, denen die für den Journalismus bedeutendste Verwertungsgesellschaft ausgesetzt ist.

Wichtigste Einnahmequelle ist seit Jahren die Gerätevergütung, also die Pauschale auf Laptops, Handys, Speicherkarten und womit man sonst noch kopieren kann. Da kamen 2022 gut 72 Mio „Gerätevergütung  Text“ + 24 Mio „Gerätevergütung Audio und Video“ zusammen. Mehr Geld (auf deutlich kleinerem Niveau) gab es auch fürs Kopieren an Schulen und Hochschulen: 7 Mio. Euro, die wegen des Digitalunterrichts weiter zunehmen werden.

Der Ausschüttungstermin eins ist Anfang Juli und gilt u.a. für Wissenschaft, Metis nur Agenturen, Bibliothekstantieme und Presse/Repro. Der Ausschüttungstermin zwei ist Ende September u.a. für die Metis-Hauptausschüttung, für Schulbücher, Hörfunk und Fernsehen.

Wichtige Quoten sind folgende:

  • In der Wissenschaft gibt es pro Sachbuch 700 Euro, pro Seite (1500 Zeichen) 3 Euro, pro Broschürenseite 4,50 Euro. 
  • Im Pressespiegel gibt es einen Sockel von 35 Euro plus 7 Euro pro Nutzung im Papierpressespiegel, 3,30 Euro pro Nutzung im elektr. Pressespiegel.
  • Ein Punkt in Presse/Repro beträgt 18 Euro.

Die meisten dieser Quoten sind leider rückläufig, weil die Quoten in den Vorjahren noch deutlich höhere aufgelöste Rückstellungen enthielten.

Aktuell hält die VG Wort weiter das Urheberrechtsgesetz von 2021 in Atem. Die Wiederbeteiligung der Verleger, die dort festgeschrieben worden ist, ist mittlerweile umgesetzt. Noch dicke Bretter zu bohren sind bei der Beteiligung der Urheber am neuen Leistungschutzrecht der Verleger und beim sogenannten Urheberrechts-Diensteanbietergesetz: Da sollen Urheber, kurz gesagt, beim Youtube-Upload Tantiemen erhalten. Das ist freilich ein völlig neuer Vergütungsbereich, und so etwas dauert erfahrungsgemäß.

Inhaltlich aufgestellt hat sich die VG Wort beim aktuellen Megathema Künstliche Intelligenz (KI). Bei der sog. generativen KI, bekanntester Vertreter ist ChatGPT, werden ja urheberrechtliche Werke gleich doppelt genutzt. Einmal als Input zum Training des Bots und dann wieder als Output (da ist Content nicht geschützt, wenn er von einer Maschine erstellt wurde. Aber dann doch wieder, wenn noch ein Mensch drüber gegangen ist. Oder wenn der Content in Wirklichkeit doch im Wesentlichen von einem Menschen stammt). Die Stoßrichtung der VG Wort ist klar: Für beide Nutzungen müssen die Wahrnehmungsberechtigten vergütet werden.

Gewählt worden ist 2023 ebenfalls. Nach teilweise hitzigen Debatten wurden in unserer Berufsgruppe 2 (Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur) folgende Verwaltungsräte gewählt:

  • Ulf Froitzheim (DJV)
  • Jasper Prigge (ver.di)
  • Oliver Eberhardt (DJV, Freischreiber)
  • Nora Bauer (DJV)
  • Pascal Hesse (DJV, Freischreiber)

und als Stellvertreter:

  • Ben Schwan (ver.di)
  • Andrea Mertes (Freischreiber)

Das ist (auch wenn es bei den VG-Wort-Wahlen offiziell keine Listen gibt) ein Sieg auf ganzer Linie  für die abgestimmt auftretenden Kandidaten aus VG-Wort-Mitgliedern von DJV, ver.di und Freischreibern. Hoffnung macht zudem, dass in der Gruppe 6 erstmals ein Vertreter des Spiegel Verlags als stv. Verwaltungsrat gewählt wurde.

Mehr Infos im Newsletter der VG Wort nach der Mitgliederversammlung.

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Betriebsausgabenpauschale für journalistische Arbeit erhöht

13.04.2023

Die Pauschale für den Betriebsausgabenabzug bei journalistischer Arbeit wird ab dem Veranlagungszeitrum 2023 erhöht. Diese Regelung betrifft Einkünfte auf selbständiger Basis, das heißt Honorare für freie Arbeit. Die Neuregelung ist im Wesentlichen interessant für diejenigen, die am Berufsanfang nur wenig im Journalismus verdienen und ihre Betriebsausgaben wegen des damit verbundenen Dokumentationsaufwands ungern konkret abrechnen oder nachweisen möchten.

Wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 6. April 2023 mitgeteilt hat, lauten die neuenn Pauschalen nunmehr:

  • bei hauptberuflicher, selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit,
    höchstens jedoch 3.600 € jährlich,
  • bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nummer 26 EStG handelt (so genannte Übungsleiterpauschale), auf 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit,
    höchstens jedoch 900 € jährlich.

Der Höchstbetrag von 900 € kann für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, nur einmal gewährt werden. Die journalistische Tätigkeit ist von dieser Regelung für Nebentätigkeiten allerdings nicht erfasst.

Quelle: Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. April 2023 (hier als PDF abrufbar)

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