Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Michael Hirschler

Revisionen

Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-10-09 15:02:26
Inhalt der Änderung

hir/DJV, 9.10.2023. Zumindest in der Theorie mehr Geld: Frei journalistisch Berufstätige, die unter den Anwendungsbereich des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen an Tageszeitungen fallen, erhalten von Oktober 2023 bis Dezember 2024 für die inflationsbedingten Belastungen einen sich an ihren Honorarabrechnungen orientierenden Ausgleichsbetrag. Dieser beträgt ab einer monatlichen Honorarabrechnung von 4000 Euro oder mehr 120 Euro je Monat; in Monaten, in denen die Honorarsumme darunter liegt, reduziert sich der Ausgleichsbetrag entsprechend. Das ergibt sich aus Tarifvereinbarungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), denen am 9. Oktober 2023 der DJV-Gesamtvorstand zugestimmt hat. Freie müssen diesen Anspruch im Regelfall aktiv gegenüber ihrer Zeitung geltend machen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Zeitungshäuser Freie von sich aus auf ihre Rechte aufmerksam machen. Wer mit einer Pauschale an Zeitungen beschäftigt wird, dürfte in den meisten Fällen zu den Berechtigten gehören.


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-10-09 15:02:26
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hir/DJV, 9.10.2023. Zumindest in der Theorie mehr Geld: Frei journalistisch Berufstätige, die unter den Anwendungsbereich des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen an Tageszeitungen fallen, erhalten von Oktober 2023 bis Dezember 2024 für die inflationsbedingten Belastungen einen sich an ihren Honorarabrechnungen orientierenden Ausgleichsbetrag. Dieser beträgt ab einer monatlichen Honorarabrechnung von 4000 Euro oder mehr 120 Euro je Monat; in Monaten, in denen die Honorarsumme darunter liegt, reduziert sich der Ausgleichsbetrag entsprechend. Das ergibt sich aus Tarifvereinbarungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), denen am 9. Oktober 2023 der DJV-Gesamtvorstand zugestimmt hat. Freie müssen diesen Anspruch im Regelfall aktiv gegenüber ihrer Zeitung geltend machen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Zeitungshäuser Freie von sich aus auf ihre Rechte aufmerksam machen. Wer mit einer Pauschale an Zeitungen beschäftigt wird, dürfte in den meisten Fällen zu den Berechtigten gehören.