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Berufsgenossenschaft

Wer fotojournalistisch arbeitet, muss sich zwingend bei der Berufsgenossenschaft ETEM melden. Wer allgemein frei arbeitet, muss es zwar nicht, sollte es aber dennoch tun, in diesem Fall bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Denn praktisch alle übrigen Beschäftigten in Deutschland sind in einer Berufsgenossenschaft. Wer also für sich und seine Angehörigen den ganz normalen Schutz haben will, den alle sonstigen Beschäftigten haben, sollte die wenigen hundert Euro im Jahr dafür ausgeben.

Was bietet Dir die Berufsgenossenschaft: Sie nimmt Dich, und das ist tatsächlich bemerkenswert, ohne Gesundheitsprüfung auf (denn sie muss es tun), und anschließend bist Du bei allen beruflichen Unfällen versicherst. Das bedeutet:

  • Du bekommst die Behandlungskosten und Unfalltherapie von der Berufsgenossenschaft bezahlt (deren Krankenhäuser bzw. Abteilungen in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen gelten allgemein als besonders aufwändig, also sinnvoll für Dich).
  • Du bekommst während Krankheit und Reha ein Unfallgeld, mit dem Du (hoffentlich) Deine laufenden Lebenshaltungskosten finanzieren kannst.
  • Wenn der Unfall zu dauernden Schäden führst, kommt eine Unfallrente für Dich in Betracht.
  • Wenn es Dich (kommt leider vor, gerade bei Freien, die viel unterwegs sind) gar tödlich trifft, gibt es ordentliche Unfallrenten für die Angehörigen, die noch einmal zur Hinterbliebenenrente der normalen Rentenversicherung hinzukommen.
  • Als Unfall gilt nicht nur der Hubschrauberabsturz während der Berichterstattung (ist leider tatsächlich schon mehrfach vorgekommen, eine typische Gefahr), sondern auch der Weg von und zur Arbeit (z.B. die Fahrt mit dem Fahrrad direkt zur Reportage) und sogar im Home Office, wenn Du beweisen kannst, dass Du gerade bei der Arbeit warst.
  • …und das alles für wenige hundert Euro im Jahr.

Wichtig: Es geht um Freie, die wirklich selbständig arbeiten, also bei der Einkommensteuer als Selbständige gelten und in der Künstlersozialkasse sind. Wer dagegen – wie es an Rundfunkanstalten üblich ist – über den Sender sozialversichert wird (als Beschäftigte), wird damit auch automatisch in der Berufsgenossenschaft versichert. Allerdings unter Umständen erst an dem Tag, an dem der Beitrag gesendet wurde. Das bedeutet aber: wenn Du gerade frei und munter durch Afghanistan recherchierst und daher lange Zeit gar nichts lieferst oder senden lässt, bist Du unter Umständen gerade für Monate von Deiner Rundfunkanstalt bei der Sozialversicherung „abgemeldet“ (es heißt wirklich so…) und hast daher leider gerade gar keinen Schutz durch die Berufsgenossenschaft. Du solltest Dir für solche längeren Abwesenheits- und Abmeldezeiten daher versuchen, eine zusätzliche Absicherung bei der Berufsgenossenschaft als selbständige Person zu besorgen.

Die Berufsgenossenschaften, die in Frage kommen:

Für die meisten Freien – freiwillige in die Verwaltungsberufsgenossenschaft

Für Foto-/Video-Freie (wenn über 50 Prozent des Einkommens aus Foto-/Video stammen): Ab in die Berufsgenossenschaft ETEM

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