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Aktuelles & Termine

Hier bekommst Du einen schnellen Überblick über letzte Neuigkeiten und Veranstaltungen im Berufsfeld Journalismus

Inhaltsverzeichnis

KI für Freelancer: Online am 3.6.

Welche Chancen für Freie?

Welche Chancen bietet Künstliche Intelligenz (KI) für die journalistische Arbeit? Welche Ansätze, welche Verfahrensweisen und Tools sind dabei gerade für Freie interessant und wichtig? Mit dieser Tageskonferenz, die online per Zoom durchgeführt wird, wollen wir Praxistipps weitergeben. Übrigens: wenn du selbst Tipps für andere Freie hast, kannst du dich auch selbst einbringen. Entweder direkt auf der Konferenz oder auch schon vorab, mail uns einfach an (Mail an hob@djv.de).

Du kannst Dich hier anmelden.

Exklusiv und kostenlos für DJV-Mitglieder.

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Vergütungsregeln an Tageszeitungen gelten weiterhin

Wenn du für Tageszeitungen arbeitest, kannst du dich weiterhin auf die Vergütungsregeln an Tageszeitungen berufen, wenn es um Honorare geht. Mit weniger brauchst du dich nicht abspeisen zu lassen. Wird dir trotzdem weniger gezahlt, kannst du die Differenz zu den Vergütungsregeln auch nachträglich einklagen. Klauseln in Geschäftsbedingungen von Verlagen, die anderes festlegen, sind rechtswidrig und können auf Antrag des DJV untersagt werden. Das ist das Ergebnis einer Klage des Deutschen Journalisten-Verbands gegen die Funke Harz Kurier GmbH (Landgericht Hannover, Urteil vom 13. März 2024, Az. 18 O 193/22, allerdings noch nicht rechtskräftig). Zum Thema findest du auf der DJV-Internetseite weitere Informationen.

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Reduziertes Wachstumschancengesetz kommt

22. März/DJV/hir. Einige Steueränderungen, die für mehr Investitionen sorgen sollen, sind nach langem Ringen am 22. März 2024 durch den Bundesrat gekommen. Allerdings wurden die zunächst recht eher großzügigen Steuergeschenke für Unternehmen vom Bundesrat zurückgestutzt. Eine Erhöhung der Abwesenheitspauschalen und des Kilometergelds ist beispielsweise trotz der hohen Inflation nicht erfolgt. Änderungen bei der Sammelabschreibung wurden gestrichen. Für Freie dürften damit wenige interessante Neuerungen übrigbleiben. Dazu gehört die zeitlich befristete degressive Abschreibung sowie eine Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von bisher 20 Prozent auf 40 Prozent der Anschaffungskosten. Über Details informiert beispielsweise haufe.de.

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Neue DJV-Webinare für Freie im Januar 2024

Der DJV bietet Anfang 2024 wieder Webinare für Freie an. So gibt es „Updates zum Thema Berufstrends, Steuern, Versicherungen, Recht“ und Existenzgründungsveranstaltungen, die online durchgeführt werden. Mehr unter djv.de

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Torial will mindestens bis Juni 2024 weiterarbeiten

Die Vermarktungsplattform für frei journalistisch Berufstätige Torial will nach dem Eingang einer Großspende in Höhe von 50.000 Euro nun doch weiterarbeiten – zumindest bis Juni 2024. Bis dahin wird um weitere Spenden gebeten. Die Plattform teilte Mitte Dezember mit:

„Die Vermarktungsplattform für frei journalistisch Berufstätige Torial will nach dem Eingang einer Großspende in Höhe von 50.000 Euro nun doch weiterarbeiten – zumindest bis Juni 2024. Bis dahin wird um weitere Spenden gebeten. Die Plattform teilte mit: „Die Schwingenstein Stiftung gGmbH, die torial gebaut und seit 2014 finanziert hat, kann die Trägerschaft leider nicht weiter finanzieren. Das kam vergleichsweise plötzlich. Wir mussten unter Druck versuchen neue Träger zu finden, was uns nicht gelungen ist und so sah es danach aus, dass wir torial zum Jahresende 23 hätten schließen müssen.

Glücklicherweise hat das alles zu allerhand lauten Unmutsbekundungen geführt, die auch das Ohr einen sehr großzügigen Spenders erreicht haben, der uns nun erstmal mit 50K geholfen hat.

Es geht also erstmal weiter – wie lange können wir nicht ganz sicher sagen, denn weiter fehlt ein neuer Träger und eine nachhaltige Finanzierung. Aber wir haben jedenfalls Gelegenheit im neuen Jahr, mit zwei interessierten Verlegern die Perspektiven von torial zu diskutieren und zu klären, ob sie das Projekt mit uns weiterentwickeln und die Trägerschaft übernehmen.“

Spenden sollen bei betterplace oder bcause eingezahlt werden.

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2,3 Prozent mehr für Freie bei arte

(DJV/hi) Um 2,3 Prozent steigen die Honorare der Freien sowie die Löhne der Angestellten bei arte. Hinzu kommt ein Einmalbetrag von 40.000 Euro für soziale und kulturelle Aktivitäten. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Gewerkschaften, unter ihnen auch der DJV im November 2023. Auch wenn der Abschluss angesichts der hohen Inflationsrate mager ausfällt, bewerteten die Gewerkschaften das Ergebnis angesichts des sonstigen französischen Umfelds als durchaus befriedigend.

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Inflationsausgleichszahlung für Freie an Tageszeitungen

hir/DJV, 9.10.2023. Zumindest in der Theorie mehr Geld: Frei journalistisch Berufstätige, die unter den Anwendungsbereich des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen an Tageszeitungen fallen, erhalten von Oktober 2023 bis Dezember 2024 für die inflationsbedingten Belastungen einen sich an ihren Honorarabrechnungen orientierenden Ausgleichsbetrag. Dieser beträgt ab einer monatlichen Honorarabrechnung von 4000 Euro oder mehr 120 Euro je Monat; in Monaten, in denen die Honorarsumme darunter liegt, reduziert sich der Ausgleichsbetrag entsprechend. Das ergibt sich aus Tarifvereinbarungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), denen am 9. Oktober 2023 der DJV-Gesamtvorstand zugestimmt hat. Freie müssen diesen Anspruch im Regelfall aktiv gegenüber ihrer Zeitung geltend machen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Zeitungshäuser Freie von sich aus auf ihre Rechte aufmerksam machen. Wer mit einer Pauschale an Zeitungen beschäftigt wird, dürfte in den meisten Fällen zu den Berechtigten gehören.

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Seminare zum Unfallschutz 2024 jetzt online

hir/DJV, 9.10.2023. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft, in der viele freiberuflich journalistsch Berufstätige freiwillig versichert sind, bietet ihren Versicherten auch im Jahr 2024 ein breites Angebot an Seminaren und Weiterbildungen an. Für das kommende Jahr sind es knapp 2.000 Termine zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Buchung von Veranstaltungen für 2024 ist ab heute möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.vbg.de/seminare. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft schützt die Freien und ihre Angehörigen bei Unfällen während der Arbeit sowie auch auf dem Weg dorthin und zurück. Gerade bei Auslandseinsätzen, aber auch bei vielen Inlandstätigkeiten, wie etwa bei Autofahrten wegen Recherchen oder Teilnahme an gefährlichen Veranstaltungen, wie etwa emotional aufgeheizten Demonstrationen oder in Fußballstadien, sorgt die Unfallversicherung für zusätzlichen Schutz neben der Künstlersozialversicherung. Freie können diese Versicherung bei der VBG auf freiwilliger Basis abschließen. Wer überwiegend im Foto-/Video-/TV-Bereich frei arbeitet, muss sich sogar versichern, allerdings nicht bei der VBG, sondern bei der Berufsgenossenschaft ETEM in Köln. Das DJV-Referat Freie berät Mitglieder, wenn Fragen zum Sinn und Zweck einer Versicherung in der Berufsgenossenschaft bestehen.

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Journalistinnenbund will das „Gendern“ auch bei Bildern leicht machen

29.8.2023. Um den Blick für „faire Bildinhalte“ zu schärfen, die mit einer „zeitgemäßen journalistischen Bildsprache“ der gesellschaftlichen Wirklichkeit gerecht werden, hat der Journalistinnenbund e.V. die Initiative „Bildermächtig“ gestartet. Das vom BMFSFJ geförderte Projekt ist zu finden innerhalb des bereits bestehenden Portal Genderleicht.de.

Zugleich soll der neue Instagram-Account „Genderleicht & Bildermächtig“ unter der Adresse @bildermaechtig.de auf „Klischeefallen“ bei der Bebilderung journalistischer Texte aufmerksam machen. Das Redaktionsteam will dort auch zeigen, wie eine „zeitgemäße Bildsprache“ Frauen facettenreich und auf Augenhöhe abbilden kann. Zudem soll erklärt werden, welche Bandbreite es gebe, um die gesellschaftliche Vielfalt zu zeigen, insbesondere geschlechtliche Identität, Hautfarbe und Herkunft, Alter, Behinderung, Religionszugehörigkeit.

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KSK-Abgabe bleibt bei 5 Prozent

17. Juli 2023/DJV/hi. Die Bundesregierung geht für das Jahr 2024 von einem stabilen Abgabesatz bei der Künstlersozialkasse aus. Die Künstlersozialabgabe soll weiterhin bei 5 Prozent liegen. Grundlage sind gesetzlich vorgesehen Berechnungsgrundlagen. Das geht aus einem Entwurf für die Verordnung zur Künstlersozialabgabe hervor. Künstlersozialabgabe ist von allen Unternehmen, Vereinen oder Institutionen zu zahlen, die an frei Mitarbeitende Vergütungen für publizistische oder künstlerische Aufträge zahlen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Person in der Künstlersozialversicherung versichert ist. Die Abgabe ist zusätzlich zum Honorar und direkt an die Künstlersozialkasse zu zahlen, sie darf nicht vom Honorar der Freien abgezogen werden, das ist gesetzlich verboten.

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Korrekte Abbuchungen bei der KSK mit irreführendem Empfänger

Wilhelmshaven, 10. Juli 2023 (fw/KSK, hir/DJV). In den letzten Tagen ist es bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge und der monatlichen Vorauszahlungen/Künstlersozialabgabe durch die Postbank zu einer Textänderung gekommen, die zu großen Irritationen bei den Versicherten und Abgabepflichtigen geführt hat.

Als Auftraggeberin war bisher die Künstlersozialkasse angegeben, doch nunmehr erfolgten die Abbuchungen unter dem Namen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).

Das Konto der Künstlersozialkasse hat sich allerdings gar nicht geändert, lediglich die durch die Bank gewählte Bezeichnung des Kontoinhabers. Auch wurden die Beiträge korrekt zu den richtigen Aktenzeichen abgebucht. Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt dieses Gesetz im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch (§ 37 KSVG). Die KSK betont daher: „Die Abbuchungen sind also korrekt!“

Allerdings hat die Nennung der UVB bei zahlreichen Betroffenen zu erheblicher Irritation geführt. Seit einigen Tagen gehen täglich hunderte telefonische Anfragen und E-Mails ein und zudem wurden zahlreiche Lastschriften zurückgerufen.

Auf ihrer Internetseite informiert die KSK hierzu jeweils aktuell und bittet darum, die Lastschriften nicht zu stornieren und ggf. die zurückgerufenen Beträge schnellstmöglich bis zum 13.07.23 per Überweisung auszugleichen an die Postbank AG, IBAN: DE57 2501 0030 0361 9503 03, BIC: PBNKDEFF. So können unnötige Mahnungen und Aufwände für alle Beteiligten vermieden werden.

Bei künftigen Abbuchungen soll die Künstlersozialkasse (bei der UVB) wieder als Auftraggeber ausdrücklich genannt werden.

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Kommt die Vorsteuerpauschale wieder?

Berlin, 27.06.2023 (DJV-Pressemitteilung:) – Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Mitteilung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass sein Ministerium derzeit die Neuregelung der Ende 2022 gestrichen Vorsteuerpauschalierung nach § 23 Umsatzsteuergesetz prüft. Der DJV hatte die Streichung dieser Regelung, die für selbständige Journalistinnen und Journalisten eine bürokratiefreie Steuerberechnung ermöglicht hatte, in einem Schreiben an den Finanzminister deutlich kritisiert.

„Für unsere Mitglieder bedeutet die Streichung der Vorsteuerpauschale einen erheblichen bürokratischen Dokumentationsaufwand, der sie zeitlich unnötig belastet. Bezogen auf den Mehraufwand für die steuerliche Dokumentation ist die Einschätzung der Bundesregierung, die Maßnahme habe nur geringe steuerliche Auswirkungen, daher nicht zutreffend“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall in dem Brief.

Bundesfinanzminister Lindner macht in seinem Antwortschreiben an den DJV zwar deutlich, dass die Streichung „unumgänglich“ gewesen sei, weil sie auf Kritik des Bundesrechnungshofes sowie des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestags beruhte. Sein Ministerium prüfe allerdings, ob zur „Vermeidung überflüssiger Bürokratie“ eine Neuregelung zur Umsatzsteuerpauschalierung möglich sein könne. Bei einer solchen Regelung solle nicht mehr auf einzelne Berufsgruppen abgestellt werden und den „Erfordernissen einer modernen Berufswelt“ entsprochen werden und damit der Kritik von Rechnungshof und Rechnungsprüfungsausschuss auch begegnet werden.

„Wir hoffen jetzt auf baldige Umsetzung“, forderte DJV- Bundesvorsitzender Überall, „damit sich die freien Journalistinnen und Journalisten in Zukunft wieder auf die Arbeit konzentrieren können statt sich mit noch mehr Steuerbürokratie herumschlagen zu müssen!“

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2 Antworten

  1. Vielen Dank für Euren Einsatz in dieser Sache! Der Arbeitsaufwand ist durch den Wegfall der Vorsteuerpauschale tatsächlich erheblich gestiegen – ganz abgesehen vom finanziellen Mehraufwand. Gibt es denn mittlerweile Fortschritte bei der gesetzlichen Neuregelung?

    1. Leider nein, es gibt seit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums keine Information, das hier Bewegung in die Sache gekommen ist.

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Betriebsausgabenpauschale für journalistische Arbeit erhöht

13.04.2023

Die Pauschale für den Betriebsausgabenabzug bei journalistischer Arbeit wird ab dem Veranlagungszeitrum 2023 erhöht. Diese Regelung betrifft Einkünfte auf selbständiger Basis, das heißt Honorare für freie Arbeit. Die Neuregelung ist im Wesentlichen interessant für diejenigen, die am Berufsanfang nur wenig im Journalismus verdienen und ihre Betriebsausgaben wegen des damit verbundenen Dokumentationsaufwands ungern konkret abrechnen oder nachweisen möchten.

Wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 6. April 2023 mitgeteilt hat, lauten die neuenn Pauschalen nunmehr:

  • bei hauptberuflicher, selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit,
    höchstens jedoch 3.600 € jährlich,
  • bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nummer 26 EStG handelt (so genannte Übungsleiterpauschale), auf 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit,
    höchstens jedoch 900 € jährlich.

Der Höchstbetrag von 900 € kann für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, nur einmal gewährt werden. Die journalistische Tätigkeit ist von dieser Regelung für Nebentätigkeiten allerdings nicht erfasst.

Quelle: Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. April 2023 (hier als PDF abrufbar)

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Weiterbildung für Freie beim DJV 2024

Der DJV bietet 2024 wieder zahlreiche Weiterbildungsangebote und Treffen für Freie an, die für DJV-Mitglieder kostenlos oder deutlich vergünstigt sind. Darunter sind sowohl Online-Veranstaltungen wie auch Präsenztermine. Eine erste Übersicht von Terminen ist hier zu finden (in einigen Landesverbänden werden diese zur Zeit noch vorbereitet und sind daher noch nicht online zu finden).

•Bayern: siehe https://www.bjv.de/termine%20

•Baden-Württemberg: https://jab-bw.de/

•Bremen: siehe https://www.djv-bremen.de/startseite/info/aktuell/termine/termin

•Hamburg: siehe https://www.djv-nord.de/startseite

•Hessen: siehe Blickpunkt 4/2023: https://www.djv-hessen.de/fileadmin/PDF/BLICKPUNKT/Blickpunkt_23/Blickpunkt_04_2023.pdf

•Niedersachsen: https://www.djv-niedersachsen.de/startseite/info/aktuell/termine/termin

•NRW: siehe https://www.djv-nrw.de/startseite/unser-plus/seminare-in-nrw/alle-seminare

•Sachsen / Sachsen-Anhalt: https://www.djv-sachsen.de/startseite/info/aktuell/termine/termindetail

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Künstlersozialkasse informiert per Webinar

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert wieder per Webinar. Die aktuellen Termine sind jeweils auf der Internetseite zu finden. Hier sind aktuelle Termine:

Künstlersozialabgabe – Basisinformationen       

•Dienstag, den 23.01.2024 von 09:30 Uhr bis 10:45 Uhr

•Dienstag, den 20.02.2024 von 09.30 Uhr bis 10.45 Uhr 

•Donnerstag, den 07.03.2024 von 09.30 Uhr bis 10.45 Uhr

Künstlersozialabgabe – Abgabepflicht der Städte, Landkreise, Gemeinden und anderer Träger von Aus- und Fortbildungseinrichtungen

•Donnerstag, den 22.02.2024 von 09.30 Uhr bis 10.45 Uhr

•Montag, den 11.03.2024 von 09.30 Uhr bis 10.45 Uhr                                                                                      

Künstlersozialversicherung – Basisinformationen

•Dienstag, den 16.01.2024 von 10.00 Uhr bis 11.15 Uhr

•Mittwoch, den 28.02.2024 von 10.00 Uhr bis 11.15 Uhr

•Dienstag, den 26.03.2024 von 10.00 Uhr bis 11.15 Uhr

Künstlersozialversicherung – Informationen für Versicherte und Interessierte

Mit Hinweisen zu den Rechtsänderungen ab Januar 2023 beim Zuverdienst aus Nebentätigkeiten.

•Donnerstag, den 25.01.2024 von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr

•Dienstag, den 05.03.2024 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Künstlersozialversicherung – Ausfüllhinweise zum Fragebogen 

•Freitag, den 26.01.2024 von 10.00 Uhr bis 11.15 Uhr

•Freitag, den 01.03.2024 von 10.00 Uhr bis 11.15 Uhr

•Freitag, den 22.03.2024 von 10.00 Uhr bis 11.15 Uhr

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KI-Stammtisch am 28.12.2023

18:30 – 19:30 Uhr

KI ist da, wird auch bleiben und Einfluss auf unseren Arbeitsalltag nehmen. Um am Ball zu bleiben und uns auszutauschen, veranstaltet der DJV immer am 28. des Monats (so wechseln die Tage und jeder hat die Chance dabei zu sein) um 18:30 Uhr einen offenen, virtuellen Stammtisch. Sagt es weiter, kommt dazu, macht mit.

Bundesfachausschuss Freie Journalisten im DJV

Teilnahme per Zoom: https://us06web.zoom.us/j/84139167698?pwd=ru3ZcF27omRJDB7OFrzSPJZ96x2Be1.1

Meeting-ID: 841 3916 7698

Kenncode: 235252

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ARD/ZDF-Freienkongress am 13./14. Oktober 2023 in Köln sowie teilweise im Livestream

Die Freien bei ARD und ZDF treffen sich diesmal in Köln beim WDR, um über Perspektiven ihrer Berufsgruppe zu diskutieren. Dazu gibt es an zwei Tagen verschiedene Vorträge und Diskussionsrunden. Die Podiumsveranstaltungen sollen live im Netz gestreamt werden, und zwar hier. Das Programm findet sich hier (PDF). Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist per Email möglich unter: freienkongress2023@ard-freie.de

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Konferenz zum Lokaljournalismus 21./22.10.2023

hir, DJV, 9.10. In Erfurt findet am 21./22. Oktober 2023 eine Konferenz zum Lokaljournalismus statt, in der auch die Frage der Gründung eigener Angebot in Workshops erläutert wird. Mehr zur Konferenz, die von der CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gGmbH durchgeführt und von verschiedenen Einrichtungen gesponsert wird, findet sich hier:

https://correctivlokalkonferenz2023.sched.com/

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Seminarwoche „Stories in times of crisis“ 10. – 15. November 2023

STORIES IN THE TIMES OF CRISIS
German-Polish workshop on reporting about climate change

November 10 – 15, 2023, Kostrzyn nad Odra˛ (Küstrin/Oder)

Der Workshop richtet sich an journalistisch Berufstätige aus Deutschland und Polen und findet in englischer Sprache statt.

Die vorgesehenen Themen u.a.:
Konstruktiv über Klimaprobleme berichten – ein Vorteil für Redaktionen
Die richtigen Bilder für Klima- und Umweltprobleme fotografieren / aufnehmen
Reportage-Exkursion in das Naturschutzgebiet Warthemündung
Deutsch-polnische Gruppenarbeit

Eine Veranstaltung des Deutschen Journalisten-Verbandes mit Unterstützung des Instituts für Reportage in Warschau.

Die Teilnahme an der Seminarwoche wird durch den DJV zu 100 Prozent gefördert. Der DJV sichtet die eingehenden Bewerbungen und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Auswahl der geförderten Personen.

Kostrzyn nad Odra ist von Berlin Hauptbahnhof innerhalb von zweieinhalb Stunden mit der Bahn zu erreichen. Ein Fahrkostenzuschuss ist möglich.

Bewerbungen mit Angaben zur aktuellen beruflichen Tätigkeit und einem Bezug zu den Themen Umwelt/Klima bitte richten an den DJV unter djv@djv.de

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Journalistentag in Dortmund am 25.11.2023

Die große Branchenveranstaltung für das journalistische Berufsfeld findet am 25.11.2023 in Dortmund statt. Die Anmeldung ist bereits möglich, meldet der DJV NRW:

Hier anmelden und ab sofort Tickets für den #jotag23 sichern

  • Tagestickets für DJV-Mitglieder (Teilnahme kostenlos): Bitte hier anmelden!
  • Tagesticket für Nichtmitglieder zum Preis von 35,00 Euro (für Studierende und Volontär:innen ermäßigter Preis von 9,90 Euro): Bitte hier anmelden!

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