Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2023-11-08 10:39:56
Inhalt der Änderung
Wilhelmshaven, 10. Juli 2023 (fw/KSK, hir/DJV). In den letzten Tagen ist es bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge und der monatlichen Vorauszahlungen/Künstlersozialabgabe durch die Postbank zu einer Textänderung gekommen, die zu großen Irritationen bei den Versicherten und Abgabepflichtigen geführt hat.
Als Auftraggeberin war bisher die Künstlersozialkasse angegeben, doch nunmehr erfolgten die Abbuchungen unter dem Namen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).
Das Konto der Künstlersozialkasse hat sich allerdings gar nicht geändert, lediglich die durch die Bank gewählte Bezeichnung des Kontoinhabers. Auch wurden die Beiträge korrekt zu den richtigen Aktenzeichen abgebucht. Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt dieses Gesetz im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch (§ 37 KSVG). Die KSK betont daher: "Die Abbuchungen sind also korrekt!"
Allerdings hat die Nennung der UVB bei zahlreichen Betroffenen zu erheblicher Irritation geführt. Seit einigen Tagen gehen täglich hunderte telefonische Anfragen und E-Mails ein und zudem wurden zahlreiche Lastschriften zurückgerufen.
Auf ihrer Internetseite informiert die KSK hierzu jeweils aktuell und bittet darum, die Lastschriften nicht zu stornieren und ggf. die zurückgerufenen Beträge schnellstmöglich bis zum 13.07.23 per Überweisung auszugleichen an die Postbank AG, IBAN: DE57 2501 0030 0361 9503 03, BIC: PBNKDEFF. So können unnötige Mahnungen und Aufwände für alle Beteiligten vermieden werden.
Bei künftigen Abbuchungen soll die Künstlersozialkasse (bei der UVB) wieder als Auftraggeber ausdrücklich genannt werden.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-11-08 10:39:28
Inhalt der Änderung
Wilhelmshaven, 10. Juli 2023 (fw/KSK, hir/DJV). In den letzten Tagen ist es bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge und der monatlichen Vorauszahlungen/Künstlersozialabgabe durch die Postbank zu einer Textänderung gekommen, die zu großen Irritationen bei den Versicherten und Abgabepflichtigen geführt hat.
Als Auftraggeberin war bisher die Künstlersozialkasse angegeben, doch nunmehr erfolgten die Abbuchungen unter dem Namen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).
Das Konto der Künstlersozialkasse hat sich allerdings gar nicht geändert, lediglich die durch die Bank gewählte Bezeichnung des Kontoinhabers. Auch wurden die Beiträge korrekt zu den richtigen Aktenzeichen abgebucht. Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt dieses Gesetz im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch (§ 37 KSVG). Die KSK betont daher: "Die Abbuchungen sind also korrekt!"
Allerdings hat die Nennung der UVB bei zahlreichen Betroffenen zu erheblicher Irritation geführt. Seit einigen Tagen gehen täglich hunderte telefonische Anfragen und E-Mails ein und zudem wurden zahlreiche Lastschriften zurückgerufen.
Auf ihrer Internetseite informiert die KSK hierzu jeweils aktuell und bittet darum, die Lastschriften nicht zu stornieren und ggf. die zurückgerufenen Beträge schnellstmöglich bis zum 13.07.23 per Überweisung auszugleichen an die Postbank AG, IBAN: DE57 2501 0030 0361 9503 03, BIC: PBNKDEFF. So können unnötige Mahnungen und Aufwände für alle Beteiligten vermieden werden.
Bei künftigen Abbuchungen soll die Künstlersozialkasse (bei der UVB) wieder als Auftraggeber ausdrücklich genannt werden.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-08-03 10:37:36
Inhalt der Änderung
Wilhelmshaven, 10. Juli 2023 (fw/KSK, hir/DJV). In den letzten Tagen ist es bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge und der monatlichen Vorauszahlungen/Künstlersozialabgabe durch die Postbank zu einer Textänderung gekommen, die zu großen Irritationen bei den Versicherten und Abgabepflichtigen geführt hat.
Als Auftraggeberin war bisher die Künstlersozialkasse angegeben, doch nunmehr erfolgten die Abbuchungen unter dem Namen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).
Das Konto der Künstlersozialkasse hat sich allerdings gar nicht geändert, lediglich die durch die Bank gewählte Bezeichnung des Kontoinhabers. Auch wurden die Beiträge korrekt zu den richtigen Aktenzeichen abgebucht. Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt dieses Gesetz im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch (§ 37 KSVG). Die KSK betont daher: " Die Abbuchungen sind also korrekt! "
Allerdings hat die Nennung der UVB bei zahlreichen Betroffenen zu erheblicher Irritation geführt. Seit einigen Tagen gehen täglich hunderte telefonische Anfragen und E-Mails ein und zudem wurden zahlreiche Lastschriften zurückgerufen.
Auf ihrer Internetseite informiert die KSK hierzu jeweils aktuell und bittet darum, die Lastschriften nicht zu stornieren und ggf. die zurückgerufenen Beträge schnellstmöglich bis zum 13.07.23 per Überweisung auszugleichen an die Postbank AG, IBAN: DE57 2501 0030 0361 9503 03, BIC: PBNKDEFF. So können unnötige Mahnungen und Aufwände für alle Beteiligten vermieden werden.
Bei künftigen Abbuchungen soll die Künstlersozialkasse (bei der UVB) wieder als Auftraggeber ausdrücklich genannt werden.