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Foto: Hans-Werner Rodrian

So überleben Bildnutzende im Haifischbecken der Bildrechte

Im eigenen Blog, auf Social Media oder im PR-Auftrag: Immer mehr journalistisch Tätige müssen in ihrem Job auch Bilder auswählen und veröffentlichen. Dass es dabei sehr teuer werden kann, davon berichten Freie immer wieder. Grund genug, diesem schwieriges Thema näher zu beleuchten.

Inhaltsverzeichnis

1. Wo sind die Risiken von sog. Gratisbildern (pexels, wikipedia etc.)

Du kennst vermutlich auch Portale wie Wikipedia, Pexels, Unsplash. Das sind Bilderbanken, in die man Bilder zur freien Verwendung anderer einstellen kann. Wie nicht wenige wissen und schmerzhaft erfahren haben, lassen sich die aber nicht immer zu allem verwenden. Da gibt es zwei Hauptprobleme: 

Zum einen: Es werden bei Creative-Commons-Motiven nicht immer alle Rechte eingeräumt (siehe https://de.creativecommons.net/was-ist-cc/). Bei CC BY ist noch relativ viel erlaubt, bei CC CC BY NC ND schon weniger. In der Regel musst du zur Quelle und zur Lizenz verlinken und den Urheber nennen. Und wenn du das nicht formal richtig getan hast, dann hast du bereits die Lizenz gebrochen.

Noch ärgerlicher: Es kann ja auch jemand in so ein Portal Bilder einstellen, am denen er gar nicht alle Rechte hat. Niemand garantiert, dass der echte Rechteeigentümer das Bild auf das Portal hochgeladen hat. In aller Regel kennt man diese Leute ja nicht. In der Praxis solltest du dir, bevor du Bilder daraus verwendest, auch die Plattform an sich ansehen und überlegen, wie vertrauenswürdig die ist. Tipp: Portale, bei denen du das Umfeld des Fotografen recherchieren kannst und ihn ggf. auch kontaktieren kannst, sind vertrauenswürdiger. 

Die Bloggerin Hilke Maunder („https://meinfrankreich.com/“) schildert diesen Fall: Sie hat im Jahr 2010 für ihr Blog ein Wikipediabild vom Dom zu Magdeburg verwendet. S.ie hat damals den Autor genannt und die geforderten Links gesetzt. Dann hat sie lange nichts gehört. 2024 erhielt sie vom Bildrchte-Crawler CopyTrack (heute CopyIdent) eine Abmahnung. CopyIdent ist eine Website, da kannst du deine Bilder scannen lassen, ob jemand vielleicht unrechtmäßig deine Bilder verwendet, mit wenigen Bildern geht das kostenlos, der Rest ist dann kostenpflichtig. Das Unternehmen beschäftigt ein Netzwerk von Anwälten zu den Themen Bildverwendung und Datenschutz. Maunder erhielt 2024 ein Schreiben, dass das Bild seit 2020 unrechtmäßig verwendet worden sei. Damals hat der Fotograf die ursprüngliche Lizenz geändert auf nicht mehr gemeinfrei. Maunder hat Widerspruch eingelegt und die ursprüngliche Gemeinfreiheit belegen können, weil sie damals auch einen Screenshot gemacht hat. 

Eigentlich beinhaltet eine Creative-Commons-Lizenz ein dauerhaftes Recht. Man kann also die Lizenz zwar zurückziehen, das gilt aber nur für künftige Verwender. Aber Recht haben heißt nicht Recht bekommen. Das Gericht könnte z.B. anzweifeln, dass der Screenshot echt ist.

Es gab in der Vergangenheit auch durchaus Fotografen, die ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben, erst Bilder mit Creative Commons ins Netz zu stellen und dann darauf zu vertrauen, jeden abzumahnen, der nicht bis aufs letzte Detail der Lizenz alles exakt einhält. Alle rausgepickt, die da kleine Fehler gemacht haben, zB in der Lizenznennung. 

Tipp: Wenn du für Creative Commons Motive abgemahnt wirst, kannst du dich auf zwei Urteile des OLG Köln berufen. Danach haben Creative-Commons-Bilder einen Wert von 0 Euro. Ihr bleibt also höchstens auf den Verfahrenskosten sitzen (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014, Az. 6 U 60/14, und OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016, Az. 6 W 72/16).

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2. Bin ich bei der Verwendung von Bildern, die eine Pressestelle oder PR-Agentur bereitstellt, sicher? (Nein, das bin ich nicht).

Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum („nur rechtefrei bis …“). Andere sind ereignisgebunden („nur in Zusammenhang mit …“. Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Pressestellen sind sich oft des Risikos selbst nicht bewusst

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Hilfsmittel Freistellungserklärung

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema „gelaufen“. 

PR-Bilder nie in verändertem Zusammenhang verwenden

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit in die Nutzungserklärung, dass das Bild nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man dann schnell googeln und anmailen – dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay von ihm kommt.

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