Redaktionelle Bearbeitung
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Datum und Uhrzeit: 2026-05-24 18:02:06
Inhalt der Änderung
Du kennst vermutlich auch Portale wie Wikipedia, Pexels, Unsplash. Das sind Bilderbanken, in die man Bilder zur freien Verwendung anderer einstellen kann. Wie nicht wenige wissen und schmerzhaft erfahren haben, lassen sich die aber nicht immer zu allem verwenden. Da gibt es zwei Hauptprobleme:
Zum einen: Es werden bei Creative-Commons-Motiven nicht immer alle Rechte eingeräumt (siehe https://de.creativecommons.net/was-ist-cc/). Bei CC BY ist noch relativ viel erlaubt, bei CC CC BY NC ND schon weniger. In der Regel musst du zur Quelle und zur Lizenz verlinken und den Urheber nennen. Und wenn du das nicht formal richtig getan hast, dann hast du bereits die Lizenz gebrochen.
Noch ärgerlicher: Es kann ja auch jemand in so ein Portal Bilder einstellen, am denen er gar nicht alle Rechte hat. Niemand garantiert, dass der echte Rechteeigentümer das Bild auf das Portal hochgeladen hat. In aller Regel kennt man diese Leute ja nicht. In der Praxis solltest du dir, bevor du Bilder daraus verwendest, auch die Plattform an sich ansehen und überlegen, wie vertrauenswürdig die ist. Tipp: Portale, bei denen du das Umfeld des Fotografen recherchieren kannst und ihn ggf. auch kontaktieren kannst, sind vertrauenswürdiger.
Die Bloggerin Hilke Maunder ("https://meinfrankreich.com/") schildert diesen Fall: Sie hat im Jahr 2010 für ihr Blog ein Wikipediabild vom Dom zu Magdeburg verwendet. S.ie hat damals den Autor genannt und die geforderten Links gesetzt. Dann hat sie lange nichts gehört. 2024 erhielt sie vom Bildrchte-Crawler CopyTrack (heute CopyIdent) eine Abmahnung. CopyIdent ist eine Website, da kannst du deine Bilder scannen lassen, ob jemand vielleicht unrechtmäßig deine Bilder verwendet, mit wenigen Bildern geht das kostenlos, der Rest ist dann kostenpflichtig. Das Unternehmen beschäftigt ein Netzwerk von Anwälten zu den Themen Bildverwendung und Datenschutz. Maunder erhielt 2024 ein Schreiben, dass das Bild seit 2020 unrechtmäßig verwendet worden sei. Damals hat der Fotograf die ursprüngliche Lizenz geändert auf nicht mehr gemeinfrei. Maunder hat Widerspruch eingelegt und die ursprüngliche Gemeinfreiheit belegen können, weil sie damals auch einen Screenshot gemacht hat.
Eigentlich beinhaltet eine Creative-Commons-Lizenz ein dauerhaftes Recht. Man kann also die Lizenz zwar zurückziehen, das gilt aber nur für künftige Verwender. Aber Recht haben heißt nicht Recht bekommen. Das Gericht könnte z.B. anzweifeln, dass der Screenshot echt ist.
Es gab in der Vergangenheit auch durchaus Fotografen, die ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben, erst Bilder mit Creative Commons ins Netz zu stellen und dann darauf zu vertrauen, jeden abzumahnen, der nicht bis aufs letzte Detail der Lizenz alles exakt einhält. Alle rausgepickt, die da kleine Fehler gemacht haben, zB in der Lizenznennung.
Tipp: Wenn du für Creative Commons Motive abgemahnt wirst, kannst du dich auf zwei Urteile des OLG Köln berufen. Danach haben Creative-Commons-Bilder einen Wert von 0 Euro. Ihr bleibt also höchstens auf den Verfahrenskosten sitzen (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014, Az. 6 U 60/14, und OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016, Az. 6 W 72/16).
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-05-24 18:02:05
Inhalt der Änderung
Du kennst vermutlich auch Portale wie Wikipedia, Pexels, Unsplash. Das sind Bilderbanken, in die man Bilder zur freien Verwendung anderer einstellen kann. Wie nicht wenige wissen und schmerzhaft erfahren haben, lassen sich die aber nicht immer zu allem verwenden. Da gibt es zwei Hauptprobleme:
Zum einen: Es werden bei Creative-Commons-Motiven nicht immer alle Rechte eingeräumt (siehe https://de.creativecommons.net/was-ist-cc/). Bei CC BY ist noch relativ viel erlaubt, bei CC CC BY NC ND schon weniger. In der Regel musst du zur Quelle und zur Lizenz verlinken und den Urheber nennen. Und wenn du das nicht formal richtig getan hast, dann hast du bereits die Lizenz gebrochen.
Noch ärgerlicher: Es kann ja auch jemand in so ein Portal Bilder einstellen, am denen er gar nicht alle Rechte hat. Niemand garantiert, dass der echte Rechteeigentümer das Bild auf das Portal hochgeladen hat. In aller Regel kennt man diese Leute ja nicht. In der Praxis solltest du dir, bevor du Bilder daraus verwendest, auch die Plattform an sich ansehen und überlegen, wie vertrauenswürdig die ist. Tipp: Portale, bei denen du das Umfeld des Fotografen recherchieren kannst und ihn ggf. auch kontaktieren kannst, sind vertrauenswürdiger.
Die Bloggerin Hilke Maunder ("https://meinfrankreich.com/") schildert diesen Fall: Sie hat im Jahr 2010 für ihr Blog ein Wikipediabild vom Dom zu Magdeburg verwendet. S.ie hat damals den Autor genannt und die geforderten Links gesetzt. Dann hat sie lange nichts gehört. 2024 erhielt sie vom Bildrchte-Crawler CopyTrack (heute CopyIdent) eine Abmahnung. CopyIdent ist eine Website, da kannst du deine Bilder scannen lassen, ob jemand vielleicht unrechtmäßig deine Bilder verwendet, mit wenigen Bildern geht das kostenlos, der Rest ist dann kostenpflichtig. Das Unternehmen beschäftigt ein Netzwerk von Anwälten zu den Themen Bildverwendung und Datenschutz. Maunder erhielt 2024 ein Schreiben, dass das Bild seit 2020 unrechtmäßig verwendet worden sei. Damals hat der Fotograf die ursprüngliche Lizenz geändert auf nicht mehr gemeinfrei. Maunder hat Widerspruch eingelegt und die ursprüngliche Gemeinfreiheit belegen können, weil sie damals auch einen Screenshot gemacht hat.
Eigentlich beinhaltet eine Creative-Commons-Lizenz ein dauerhaftes Recht. Man kann also die Lizenz zwar zurückziehen, das gilt aber nur für künftige Verwender. Aber Recht haben heißt nicht Recht bekommen. Das Gericht könnte z.B. anzweifeln, dass der Screenshot echt ist.
Es gab in der Vergangenheit auch durchaus Fotografen, die ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben, erst Bilder mit Creative Commons ins Netz zu stellen und dann darauf zu vertrauen, jeden abzumahnen, der nicht bis aufs letzte Detail der Lizenz alles exakt einhält. Alle rausgepickt, die da kleine Fehler gemacht haben, zB in der Lizenznennung.
Tipp: Wenn du für Creative Commons Motive abgemahnt wirst, kannst du dich auf zwei Urteile des OLG Köln berufen. Danach haben Creative-Commons-Bilder einen Wert von 0 Euro. Ihr bleibt also höchstens auf den Verfahrenskosten sitzen (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014, Az. 6 U 60/14, und OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016, Az. 6 W 72/16).
