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Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:54:22
Inhalt der Änderung

Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Pressestellen sind sich oft des Risikos selbst nicht bewusst

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Hilfsmittel Freistellungserklärung

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema "gelaufen". 

PR-Bilder nie in verändertem Zusammenhang verwenden

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit in die Nutzungserklärung, dass das Bild nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man dann schnell googeln und anmailen – dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay von ihm kommt.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:53:27
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Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Pressestellen sind sich oft des Risikos selbst nicht bewusst

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Hilfsmittel Freistellungserklärung

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema "gelaufen". 

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit in die Nutzungserklärung, dass das Bild nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man dann schnell googeln und anmailen – dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay von ihm kommt.


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Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:53:24
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Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Pressestellen sind sich oft des Risikos selbst nicht bewusst

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Hilfsmittel Freistellungserklärung

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema "gelaufen". 

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit in die Nutzungserklärung, dass das Bild nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man dann schnell googeln und anmailen – dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay von ihm kommt.


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Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:52:28
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Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Pressestellen sind sich oft desRisikos selbst nicht bewusst

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema "gelaufen". 

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit in die Nutzungserklärung, dass das Bild nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man dann schnell googeln und anmailen – dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay von ihm kommt.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:51:01
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Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema "gelaufen". 

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit in die Nutzungserklärung, dass das Bild nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man dann schnell googeln und anmailen – dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay von ihm kommt.


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Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:50:02
Inhalt der Änderung

Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema "gelaufen". 

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit in die Nutzungserklärung, dass das Bild nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man schnell googeln und anmailen, dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay kommt.


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Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:49:31
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Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema "gelaufen". 

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit in die Nutzungserklärung, dass das nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man schnell googeln und anmailen, dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay kommt.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:47:42
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Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist die sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema "gelaufen". 

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit i die Nutzungserklärung, dass das nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man schnell googeln und anmailen, dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay kommt.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:46:15
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Immer mehr PR-Bilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

Aus Sicht der Fotografen ist das auch verständlich. In dem Beruf wird sehr schlecht verdient. Und dann soll man für wenig Geld Bildrechte bis in alle Ewigkeit freigeben, das sehen viele Profis nicht ein und beschränken die Nutungsrechte.

Die Destinationen oder Firmen, die solche PR-Bildbanken unterhalten, sind sich selbst oft der Gefahren nicht bewusst. Museen, Freizeitparks, auch Destinationen haben selbst oft keine ausreichende Doku und kennen die eingeräumten Rechte selbst nicht. 

Besonders kritisch ist dabei: Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass sich der Urheber wahlfrei an alle Glieder der Verwertungskette halten kann. Das heißt, der Fotograf hat die völlig freie Entscheidung, wen er abmahnt und von wem er sein Honorar verlangt. 

Eine gern verwendete Lösung des Problems ist eine sogenannte Freistellungserklärung. Das heißt, der Lieferant stellt mich als Bildnutzer von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere wer viele Bilder besorgen muss, z.B. für Atlanten oder Branchenübersichten, für den heißt das Zauberwort unbedingt Freistellungserklärung. 

Allerdings: Auch wenn ich eine Freistellungserklärung vom Bildlieferanten habe, kann der Fotograf erst mal mich als weiteres Glied in der Verwertungskette verklagen, ich muss dann bezahlen, kann mir das Geld aber ggf. wieder holen. 

Bei aktuellen Themen sind Freistellungserklärungen oft keine Lösung: Die Firma xy schickt ein Foto mit ihrer PM mit, da hilft es mir nichts, wenn ich erst mal lang hin und her verhandele, bis dahin ist das Thema "gelaufen". 

Ein wichtiger Tipp ist, PR-Bilder nicht im veränderten Zusammenhang zu verwenden. Also das Kreuzfahrtschiff, auf dem gerade ein Virus grassiert, nicht mit dem PR-Bild der Reederei zu garnieren. Das passiert zwar ständig, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn die Pressestelle bei urheberrechtlichen Problemen nicht hilft.  

Überhaupt hat nicht nur der Fotograf, sondern auch der Bildlieferant Vertragsfreiheit. Manche schreiben explizit i die Nutzungserklärung, dass das nur in Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der Firma XY oder ganz konkret mit dieser einen Pressemitteilung verwendet werden darf.

Fazit: Juristisch sicher bist du nur, wenn du das Okay des Urhebers hast. Dazu gibt es einen Tipp: Einfach mal in die Metadaten der Bilder schauen. Unter Windows Rechtsklick Eigenschaften stehen manchmal die Fotografen. Den Urhebenden kann man schnell googeln und anmailen, dann ist man auf der sicheren Seite, wenn das Okay kommt.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-06-05 17:39:17
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Immer mehr Pressebilder haben heute ein Ablaufdatum ("nur rechtefrei bis …"). Andere sind ereignisgebunden ("nur in Zusammenhang mit …". Fast schon die Regel ist, dass man den Fotografen nicht mehr erfährt (aber nennen muss).

/T


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