Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2026-07-07 21:02:31
Inhalt der Änderung
Wenn du unberechtigt Bilder verwendet hast, dann musst du das am Ende auch verantworten. In dem breiten Graubereich hast du allerdings auch Verteidigungsmöghkeiten, um die es hier geht.
Ein erster wichtiger Tipp bei PR-Bildern ist, dass du bei deinen Bildanfragen sehr klar und gern drastisch mitteilst, was du mit dem Bild machen willst. Oft willst du als freiberuflich Dienstleistender ein angefragtes Bild gar nicht selbst veröffnetlichen, sondern du gibst es an einen Auftraggebenden weiter. Da kann es hilfreich sein, bei deiner Bildanfrage darauf aufmerksam zu machen, dass du nicht mehr beeinflussen kannst, mit welcher Bildunterschrift und ggf. auch wie beschnitten das Bild veröffentlicht wird. Üblicherweise werden Bilder bei Verlagen auch in deren Publishing-Datenbanken eingestellt und später noch mal veröffentlicht.
Wenn dann zweitens die Internet-Bildersucher auf dich zukommen, dann verbietet dir niemand, dass du auch nach deren Berechtigung fragst. Bei mir hat es sich bereits zweimal gelohnt, gleich mit der Gegenaufforderung zu kommen, dass die anderen erst mal ihre Rechte nachweisen müssen. Und da sieht man wieder, wie Dokumentation hilft. Oder wer ist sich sicher, für jedes Bild, was er vor zehn Jahren geschossen hat, noch eigene Rechte nachweisen zu können?
Eine gute Dokumentation hilft eigentlich immer. Schaut, dass ihr ein System findet, dass ihr auch noch nach Jahren nachvollziehen könnt, wie ihr damals an ein Bild gekommen seid. Ein Log-File, in dem du alles festhältst, kann da Wunder wirken.
Wenn es sich um Klagen handelt, dass auf deinen Fotos fremde Urheberrechte verletzt hast: Dann gibt es zwar keine Garantie, aber vor Gericht wird es doch oft berücksichtigt, wenn es sich um Reportagefotos handewlt, auf denen halt auch die Mona Lisa oder der Tarotgarten von Niki de St. Phalle zu sehen ist. Das gilt zumindest für redaktionelle Verwendung.
Zum Thema Model Release und Property Release ein Tipp vom Reisejourtnalisten Georg Berg: Bei der Agentur Alamy gibt es auch für Nicht-Alamy-Fotografen zugänglich die Seite "Do I need a release?" Da findest du eine Reihe praktischer Beispiele. Ein Foto in der Tageszeitung mag ohne Release durchgehen. Das gleiche Foto auf eine Tasse gedruckt wird zur kommerziellen Nutzung – und da sind Property Releases sehr wichtig. Alamy begreift bereits die Nutzung in einem Reiseführer als kommerziell. Man kann die Alamy-Releases übrigens auch runterladen und offenbar auch selber verwenden.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-07-07 21:02:30
Inhalt der Änderung
Wenn du unberechtigt Bilder verwendet hast, dann musst du das am Ende auch verantworten. In dem breiten Graubereich hast du allerdings auch Verteidigungsmöghkeiten, um die es hier geht.
Ein erster wichtiger Tipp bei PR-Bildern ist, dass du bei deinen Bildanfragen sehr klar und gern drastisch mitteilst, was du mit dem Bild machen willst. Oft willst du als freiberuflich Dienstleistender ein angefragtes Bild gar nicht selbst veröffnetlichen, sondern du gibst es an einen Auftraggebenden weiter. Da kann es hilfreich sein, bei deiner Bildanfrage darauf aufmerksam zu machen, dass du nicht mehr beeinflussen kannst, mit welcher Bildunterschrift und ggf. auch wie beschnitten das Bild veröffentlicht wird. Üblicherweise werden Bilder bei Verlagen auch in deren Publishing-Datenbanken eingestellt und später noch mal veröffentlicht.
Wenn dann zweitens die Internet-Bildersucher auf dich zukommen, dann verbietet dir niemand, dass du auch nach deren Berechtigung fragst. Bei mir hat es sich bereits zweimal gelohnt, gleich mit der Gegenaufforderung zu kommen, dass die anderen erst mal ihre Rechte nachweisen müssen. Und da sieht man wieder, wie Dokumentation hilft. Oder wer ist sich sicher, für jedes Bild, was er vor zehn Jahren geschossen hat, noch eigene Rechte nachweisen zu können?
Eine gute Dokumentation hilft eigentlich immer. Schaut, dass ihr ein System findet, dass ihr auch noch nach Jahren nachvollziehen könnt, wie ihr damals an ein Bild gekommen seid. Ein Log-File, in dem du alles festhältst, kann da Wunder wirken.
Wenn es sich um Klagen handelt, dass auf deinen Fotos fremde Urheberrechte verletzt hast: Dann gibt es zwar keine Garantie, aber vor Gericht wird es doch oft berücksichtigt, wenn es sich um Reportagefotos handewlt, auf denen halt auch die Mona Lisa oder der Tarotgarten von Niki de St. Phalle zu sehen ist. Das gilt zumindest für redaktionelle Verwendung.
Zum Thema Model Release und Property Release ein Tipp vom Reisejourtnalisten Georg Berg: Bei der Agentur Alamy gibt es auch für Nicht-Alamy-Fotografen zugänglich die Seite "Do I need a release?" Da findest du eine Reihe praktischer Beispiele. Ein Foto in der Tageszeitung mag ohne Release durchgehen. Das gleiche Foto auf eine Tasse gedruckt wird zur kommerziellen Nutzung – und da sind Property Releases sehr wichtig. Alamy begreift bereits die Nutzung in einem Reiseführer als kommerziell. Man kann die Alamy-Releases übrigens auch runterladen und offenbar auch selber verwenden.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-07-07 21:01:54
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Wenn du unberechtigt Bilder verwendet hast, dann musst du das am Ende auch verantworten. In dem breiten Graubereich hast du allerdings auch Verteidigungsmöghkeiten, um die es hier geht.
Ein erster wichtiger Tipp bei PR-Bildern ist, dass du bei deinen Bildanfragen sehr klar und gern drastisch mitteilst, was du mit dem Bild machen willst. Oft willst du als freiberuflich Dienstleistender ein angefragtes Bild gar nicht selbst veröffnetlichen, sondern du gibst es an einen Auftraggebenden weiter. Da kann es hilfreich sein, bei deiner Bildanfrage darauf aufmerksam zu machen, dass du nicht mehr beeinflussen kannst, mit welcher Bildunterschrift und ggf. auch wie beschnitten das Bild veröffentlicht wird. Üblicherweise werden Bilder bei Verlagen auch in deren Publishing-Datenbanken eingestellt und später noch mal veröffentlicht.
Wenn dann zweitens die Internet-Bildersucher auf dich zukommen, dann verbietet dir niemand, dass du auch nach deren Berechtigung fragst. Bei mir hat es sich bereits zweimal gelohnt, gleich mit der Gegenaufforderung zu kommen, dass die anderen erst mal ihre Rechte nachweisen müssen. Und da sieht man wieder, wie Dokumentation hilft. Oder wer ist sich sicher, für jedes Bild, was er vor zehn Jahren geschossen hat, noch eigene Rechte nachweisen zu können?
Eine gute Dokumentation hilft eigentlich immer. Schaut, dass ihr ein System findet, dass ihr auch noch nach Jahren nachvollziehen könnt, wie ihr damals an ein Bild gekommen seid. Ein Log-File, in dem du alles festhältst, kann da Wunder wirken.
Wenn es sich um Klagen handelt, dass auf deinen Fotos fremde Urheberrechte verletzt hast: Dann gibt es zwar keine Garantie, aber vor Gericht wird es doch oft berücksichtigt, wenn es sich um Reportagefotos handewlt, auf denen halt auch die Mona Lisa oder der Tarotgarten von Niki de St. Phalle zu sehen ist. Das gilt zumindest für redaktionelle Verwendung.
Zum Thema Model Release und Property Release ein Tipp vom Reisejourtnalisten Georg Berg: Bei der Agentur Alamy gibt es auch für Nicht-Alamy-Fotografen zugänglich die Seite "Do I need a release?" Da findest du eine Reihe praktischer Beispiele. Ein Foto in der Tageszeitung mag ohne Release durchgehen. Das gleiche Foto auf eine Tasse gedruckt wird zur kommerziellen Nutzung – und da sind Property Releases sehr wichtig. Alamy begreift bereits die Nutzung in einem Reiseführer als kommerziell. Man kann die Alamy-Releases übrigens auch runterladen und offenbar auch selber verwenden.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-07-07 21:01:53
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Wenn du unberechtigt Bilder verwendet hast, dann musst du das am Ende auch verantworten. In dem breiten Graubereich hast du allerdings auch Verteidigungsmöghkeiten, um die es hier geht.
Ein erster wichtiger Tipp bei PR-Bildern ist, dass du bei deinen Bildanfragen sehr klar und gern drastisch mitteilst, was du mit dem Bild machen willst. Oft willst du als freiberuflich Dienstleistender ein angefragtes Bild gar nicht selbst veröffnetlichen, sondern du gibst es an einen Auftraggebenden weiter. Da kann es hilfreich sein, bei deiner Bildanfrage darauf aufmerksam zu machen, dass du nicht mehr beeinflussen kannst, mit welcher Bildunterschrift und ggf. auch wie beschnitten das Bild veröffentlicht wird. Üblicherweise werden Bilder bei Verlagen auch in deren Publishing-Datenbanken eingestellt und später noch mal veröffentlicht.
Wenn dann zweitens die Internet-Bildersucher auf dich zukommen, dann verbietet dir niemand, dass du auch nach deren Berechtigung fragst. Bei mir hat es sich bereits zweimal gelohnt, gleich mit der Gegenaufforderung zu kommen, dass die anderen erst mal ihre Rechte nachweisen müssen. Und da sieht man wieder, wie Dokumentation hilft. Oder wer ist sich sicher, für jedes Bild, was er vor zehn Jahren geschossen hat, noch eigene Rechte nachweisen zu können?
Eine gute Dokumentation hilft eigentlich immer. Schaut, dass ihr ein System findet, dass ihr auch noch nach Jahren nachvollziehen könnt, wie ihr damals an ein Bild gekommen seid. Ein Log-File, in dem du alles festhältst, kann da Wunder wirken.
Wenn es sich um Klagen handelt, dass auf deinen Fotos fremde Urheberrechte verletzt hast: Dann gibt es zwar keine Garantie, aber vor Gericht wird es doch oft berücksichtigt, wenn es sich um Reportagefotos handewlt, auf denen halt auch die Mona Lisa oder der Tarotgarten von Niki de St. Phalle zu sehen ist. Das gilt zumindest für redaktionelle Verwendung.
Zum Thema Model Release und Property Release ein Tipp vom Reisejourtnalisten Georg Berg: Bei der Agentur Alamy gibt es auch für Nicht-Alamy-Fotografen zugänglich die Seite "Do I need a release?" Da findest du eine Reihe praktischer Beispiele. Ein Foto in der Tageszeitung mag ohne Release durchgehen. Das gleiche Foto auf eine Tasse gedruckt wird zur kommerziellen Nutzung – und da sind Property Releases sehr wichtig. Alamy begreift bereits die Nutzung in einem Reiseführer als kommerziell. Man kann die Alamy-Releases übrigens auch runterladen und offenbar auch selber verwenden.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-07-07 21:01:43
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Wenn du unberechtigt Bilder verwendet hast, dann musst du das am Ende auch verantworten. In dem breiten Graubereich hast du allerdings auch Verteidigungsmöghkeiten, um die es hier geht.
Ein erster wichtiger Tipp bei PR-Bildern ist, dass du bei deinen Bildanfragen sehr klar und gern drastisch mitteilst, was du mit dem Bild machen willst. Oft willst du als freiberuflich Dienstleistender ein angefragtes Bild gar nicht selbst veröffnetlichen, sondern du gibst es an einen Auftraggebenden weiter. Da kann es hilfreich sein, bei deiner Bildanfrage darauf aufmerksam zu machen, dass du nicht mehr beeinflussen kannst, mit welcher Bildunterschrift und ggf. auch wie beschnitten das Bild veröffentlicht wird. Üblicherweise werden Bilder bei Verlagen auch in deren Publishing-Datenbanken eingestellt und später noch mal veröffentlicht.
Wenn dann zweitens die Internet-Bildersucher auf dich zukommen, dann verbietet dir niemand, dass du auch nach deren Berechtigung fragst. Bei mir hat es sich bereits zweimal gelohnt, gleich mit der Gegenaufforderung zu kommen, dass die anderen erst mal ihre Rechte nachweisen müssen. Und da sieht man wieder, wie Dokumentation hilft. Oder wer ist sich sicher, für jedes Bild, was er vor zehn Jahren geschossen hat, noch eigene Rechte nachweisen zu können?
Eine gute Dokumentation hilft eigentlich immer. Schaut, dass ihr ein System findet, dass ihr auch noch nach Jahren nachvollziehen könnt, wie ihr damals an ein Bild gekommen seid. Ein Log-File, in dem du alles festhältst, kann da Wunder wirken.
Wenn es sich um Klagen handelt, dass auf deinen Fotos fremde Urheberrechte verletzt hast: Dann gibt es zwar keine Garantie, aber vor Gericht wird es doch oft berücksichtigt, wenn es sich um Reportagefotos handewlt, auf denen halt auch die Mona Lisa oder der Tarotgarten von Niki de St. Phalle zu sehen ist. Das gilt zumindest für redaktionelle Verwendung.
Zum Thema Model Release und Property Release ein Tipp vom Reisejourtnalisten Georg Berg: Bei der Agentur Alamy gibt es auch für Nicht-Alamy-Fotografen zugänglich die Seite "Do I need a release?" Da findest du eine Reihe praktischer Beispiele. Ein Foto in der Tageszeitung mag ohne Release durchgehen. Das gleiche Foto auf eine Tasse gedruckt wird zur kommerziellen Nutzung – und da sind Property Releases sehr wichtig. Alamy begreift bereits die Nutzung in einem Reiseführer als kommerziell. Man kann die Alamy-Releases übrigens auch runterladen und offenbar auch selber verwenden.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2026-07-07 21:01:39
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Wenn du unberechtigt Bilder verwendet hast, dann musst du das am Ende auch verantworten. In dem breiten Graubereich hast du allerdings auch Verteidigungsmöghkeiten, um die es hier geht.
Ein erster wichtiger Tipp bei PR-Bildern ist, dass du bei deinen Bildanfragen sehr klar und gern drastisch mitteilst, was du mit dem Bild machen willst. Oft willst du als freiberuflich Dienstleistender ein angefragtes Bild gar nicht selbst veröffnetlichen, sondern du gibst es an einen Auftraggebenden weiter. Da kann es hilfreich sein, bei deiner Bildanfrage darauf aufmerksam zu machen, dass du nicht mehr beeinflussen kannst, mit welcher Bildunterschrift und ggf. auch wie beschnitten das Bild veröffentlicht wird. Üblicherweise werden Bilder bei Verlagen auch in deren Publishing-Datenbanken eingestellt und später noch mal veröffentlicht.
Wenn dann zweitens die Internet-Bildersucher auf dich zukommen, dann verbietet dir niemand, dass du auch nach deren Berechtigung fragst. Bei mir hat es sich bereits zweimal gelohnt, gleich mit der Gegenaufforderung zu kommen, dass die anderen erst mal ihre Rechte nachweisen müssen. Und da sieht man wieder, wie Dokumentation hilft. Oder wer ist sich sicher, für jedes Bild, was er vor zehn Jahren geschossen hat, noch eigene Rechte nachweisen zu können?
Eine gute Dokumentation hilft eigentlich immer. Schaut, dass ihr ein System findet, dass ihr auch noch nach Jahren nachvollziehen könnt, wie ihr damals an ein Bild gekommen seid. Ein Log-File, in dem du alles festhältst, kann da Wunder wirken.
Wenn es sich um Klagen handelt, dass auf deinen Fotos fremde Urheberrechte verletzt hast: Dann gibt es zwar keine Garantie, aber vor Gericht wird es doch oft berücksichtigt, wenn es sich um Reportagefotos handewlt, auf denen halt auch die Mona Lisa oder der Tarotgarten von Niki de St. Phalle zu sehen ist. Das gilt zumindest für redaktionelle Verwendung.
Zum Thema Model Release und Property Release ein Tipp vom Reisejourtnalisten Georg Berg: Bei der Agentur Alamy gibt es auch für Nicht-Alamy-Fotografen zugänglich die Seite "Do I need a release?" Da findest du eine Reihe praktischer Beispiele. Ein Foto in der Tageszeitung mag ohne Release durchgehen. Das gleiche Foto auf eine Tasse gedruckt wird zur kommerziellen Nutzung – und da sind Property Releases sehr wichtig. Alamy begreift bereits die Nutzung in einem Reiseführer als kommerziell. Man kann die Alamy-Releases übrigens auch runterladen und offenbar auch selber verwenden.
