Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Michael Hirschler

Revisionen

Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2024-03-22 15:59:20
Inhalt der Änderung

Wenn du für Tageszeitungen arbeitest, kannst du dich weiterhin auf die Vergütungsregeln an Tageszeitungen berufen, wenn es um Honorare geht. Mit weniger brauchst du dich nicht abspeisen zu lassen. Wird dir trotzdem weniger gezahlt, kannst du die Differenz zu den Vergütungsregeln auch nachträglich einklagen. Klauseln in Geschäftsbedingungen von Verlagen, die anderes festlegen, sind rechtswidrig und können auf Antrag des DJV untersagt werden. Das ist das Ergebnis einer Klage des Deutschen Journalisten-Verbands gegen die Funke Harz Kurier GmbH (Landgericht Hannover, Urteil vom 13. März 2024, Az. 18 O 193/22, allerdings noch nicht rechtskräftig). Zum Thema findest du auf der DJV-Internetseite weitere Informationen.


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2024-03-22 15:59:19
Inhalt der Änderung

Wenn du für Tageszeitungen arbeitest, kannst du dich weiterhin auf die Vergütungsregeln an Tageszeitungen berufen, wenn es um Honorare geht. Mit weniger brauchst du dich nicht abspeisen zu lassen. Wird dir trotzdem weniger gezahlt, kannst du die Differenz zu den Vergütungsregeln auch nachträglich einklagen. Klauseln in Geschäftsbedingungen von Verlagen, die anderes festlegen, sind rechtswidrig und können auf Antrag des DJV untersagt werden. Das ist das Ergebnis einer Klage des Deutschen Journalisten-Verbands gegen die Funke Harz Kurier GmbH (Landgericht Hannover, Urteil vom 13. März 2024, Az. 18 O 193/22, allerdings noch nicht rechtskräftig). Zum Thema findest du auf der DJV-Internetseite weitere Informationen.