Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-02-28 21:35:29
Inhalt der Änderung

Natürlich will jeder auf seiner Website zeigen, was er bereits für tolle Geschichten veröffentlicht hat und wie gut andere das frisch erschienene eigene neue Buch fanden. Gern wird dazu das als Beleg erhaltene PDF der Zeitungs- oder Zeitschriftenseite auf die eigene Website gestellt. Ein teurer Fehler, wie gerade erst wieder eine Kollegin feststellen musste. 

Der Fall: Eine Redakteurin schrieb nach der Verrentung fleißig weiter, unter anderem für das eigene Blog, und einen Reiseführer ihrer Heimatstadt erstellte sie auch. Zu dem erhielt sie mehrere wohlwollende Rezensionen und stellte die PDFs ebenfalls gleich auf ihr Blog. Fast zehn Jahre lang passierte nichts. Dann entdeckte ein Internet-Crawler auf der Suche nach unerlaubten Bildnutzungen die PDFs. 

Auf den PDFs waren natürlich nicht nur die Rezension, sondern noch diverse andere Texte und Bilder zu sehen, wie das nun mal bei einer Zeitungsseite so ist. Insgesamt ermittelte der Internet-Crawler auf zwei PDFs neun (teilweise briefmarkengroße) Bilder einer Bildagentur - die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch für diese Agentur und eine verbundene Anwaltskanzlei. 

Also erhielt die mittlerweile seit mehr als zehn Jahren pensionierte Redakteurin eine Rechnung über 6400 Euro plus 1600 Euro Bearbeitungsgebühr, macht in Summe 8000 Euro. Der schleunigst eingeschaltete Justitiar des Journalistenverbands schaffte es durch Verhandlungen, die Agentur von 8000 auf 2000 Euro herunterzuhandeln. Auch das bleibt natürlich eine Summe, die für die Kollegin belastend ist.

Freie, die ebenfalls eigene Webseiten bzw. Blogs betreiben, tun also gut daran, die Seite auf PDFs durchforsten, auf denen fremde Rechte berührt sein könnten. Wer bereits unliebsame Bekanntschaft mit dem Internet-Crawler Copytrack (oder einem anderen) gemacht hat, dem hilft vielleicht diese Info: In mindestens einem anderen Fall hat die selbe Bildagentur die Sache nicht weiter verfolgt, nachdem sie aufgefordert worden war, die eigentlichen Urheber zu benennen und den Nachweis zu erbringen, dass die Agentur tatsächlich im Namen dieser Urheber handelt.

Zweifel sind erlaubt. Denn jeder mit der Branche Vertraute weiß, dass von Bildagenturen oft nur wenig Honorar gezahlt wird und zugleich viele Verwendungen von Fotos stattfinden, für die nie ein Fotograf Geld sieht. Und wenn, würde man schon gern erfahren, ob die Urheber aus diesen Mahnforderungen noch mal einen angemessenen Anteil erhalten.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-02-28 21:35:29
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Natürlich will jeder auf seiner Website zeigen, was er bereits für tolle Geschichten veröffentlicht hat und wie gut andere das frisch erschienene eigene neue Buch fanden. Gern wird dazu das als Beleg erhaltene PDF der Zeitungs- oder Zeitschriftenseite auf die eigene Website gestellt. Ein teurer Fehler, wie gerade erst wieder eine Kollegin feststellen musste. 

Der Fall: Eine Redakteurin schrieb nach der Verrentung fleißig weiter, unter anderem für das eigene Blog, und einen Reiseführer ihrer Heimatstadt erstellte sie auch. Zu dem erhielt sie mehrere wohlwollende Rezensionen und stellte die PDFs ebenfalls gleich auf ihr Blog. Fast zehn Jahre lang passierte nichts. Dann entdeckte ein Internet-Crawler auf der Suche nach unerlaubten Bildnutzungen die PDFs. 

Auf den PDFs waren natürlich nicht nur die Rezension, sondern noch diverse andere Texte und Bilder zu sehen, wie das nun mal bei einer Zeitungsseite so ist. Insgesamt ermittelte der Internet-Crawler auf zwei PDFs neun (teilweise briefmarkengroße) Bilder einer Bildagentur - die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch für diese Agentur und eine verbundene Anwaltskanzlei. 

Also erhielt die mittlerweile seit mehr als zehn Jahren pensionierte Redakteurin eine Rechnung über 6400 Euro plus 1600 Euro Bearbeitungsgebühr, macht in Summe 8000 Euro. Der schleunigst eingeschaltete Justitiar des Journalistenverbands schaffte es durch Verhandlungen, die Agentur von 8000 auf 2000 Euro herunterzuhandeln. Auch das bleibt natürlich eine Summe, die für die Kollegin belastend ist.

Freie, die ebenfalls eigene Webseiten bzw. Blogs betreiben, tun also gut daran, die Seite auf PDFs durchforsten, auf denen fremde Rechte berührt sein könnten. Wer bereits unliebsame Bekanntschaft mit dem Internet-Crawler Copytrack (oder einem anderen) gemacht hat, dem hilft vielleicht diese Info: In mindestens einem anderen Fall hat die selbe Bildagentur die Sache nicht weiter verfolgt, nachdem sie aufgefordert worden war, die eigentlichen Urheber zu benennen und den Nachweis zu erbringen, dass die Agentur tatsächlich im Namen dieser Urheber handelt.

Zweifel sind erlaubt. Denn jeder mit der Branche Vertraute weiß, dass von Bildagenturen oft nur wenig Honorar gezahlt wird und zugleich viele Verwendungen von Fotos stattfinden, für die nie ein Fotograf Geld sieht. Und wenn, würde man schon gern erfahren, ob die Urheber aus diesen Mahnforderungen noch mal einen angemessenen Anteil erhalten.