Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2024-03-04 15:27:31
Inhalt der Änderung

Es schien wie eine Formalie, geplant war: Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland. Angestellte hätten somit höhere steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand erhalten, Selbständige sollten steuerlich höhere Aufwände angeben können. Auf Grund des politischen Ringens um das - zum jetzigen Zeitpunkt immer noch ungewisse - Wachstumschancengesetz wurde die Erhöhung jetzt aus dem Gesetzestext gestrichen.

Damit gilt weiterhin: Wer 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, kann bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden wie bisher nur 28 Euro geltend machen. Beträgt der Trip mehr als acht Stunden ohne Übernachtung, dann sind es weiterhin 14 Euro.

Auch einige andere, für Selbständige vorteilhafte Steuervorhaben sind bereits gestrichen worden, und ob die reduzierte Fassung des Wachstumschancengesetzes überhaupt noch die Zustimmung des Bundesrates findet, ist weiterhin offen, da diese Frage zuletzt und weiterhin von den im Bundesrat starken Unionsparteien mit der Beibehaltung der Subventionen für den Agrardiesel verknüpft wurde.

Die Sätze von 14 und 28 Euro gelten für Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen werden die Pauschalen für jedes einzelne Land separat festgelegt. Eine entsprechende Übersicht für 2024 ist vom Bundesfinanzministerium veröffentlich worden. Zur Übersicht geht es mit diesem Link.


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2024-03-04 15:26:11
Inhalt der Änderung

Es schien wie eine Formalie, geplant war: Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland. Angestellte hätten somit höhere steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand erhalten, Selbständige sollten steuerlich höhere Aufwände angeben können. Auf Grund des politischen Ringens um das - zum jetzigen Zeitpunkt immer noch ungewisse - Wachstumschancengesetz wurde die Erhöhung jetzt aus dem Gesetzestext gestrichen.

Damit gilt weiterhin: Wer 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, kann bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden wie bisher nur 28 Euro geltend machen. Beträgt der Trip mehr als acht Stunden ohne Übernachtung, dann sind es weiterhin 14 Euro.

Auch einige andere, für Selbständige vorteilhafte Steuervorhaben sind bereits gestrichen worden, und ob die reduzierte Fassung des Wachstumschancengesetzes überhaupt noch die Zustimmung des Bundesrates findet, ist weiterhin offen, da diese Frage zuletzt und weiterhin von den im Bundesrat starken Unionsparteien mit der Beibehaltung der Subventionen für den Agrardiesel verknüpft wurden.

Die Sätze von 14 und 28 Euro gelten für Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen werden die Pauschalen für jedes einzelne Land separat festgelegt. Eine entsprechende Übersicht für 2024 ist vom Bundesfinanzministerium veröffentlich worden. Zur Übersicht geht es mit diesem Link.


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2024-03-04 15:20:06
Inhalt der Änderung

Es schien wie eine Formalie, geplant war: Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland. Angestellte hätten somit höhere steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand erhalten, Selbständige sollten steuerlich höhere Aufwände angeben können. Auf Grund des politischen Ringens um das - zum jetzigen Zeitpunkt immer noch ungewisse - Wachstumschancengesetz wurde die Erhöhung jetzt aus dem Gesetzestext gestrichen.

Damit gilt weiterhin: Wer 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, kann bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden wie bisher nur 28 Euro geltend machen. Beträgt der Trip mehr als acht Stunden ohne Übernachtung, dann sind es weiterhin 14 Euro.

Auch einige andere, für Selbständige vorteilhafte Steuervorhaben sind bereits gestrichen worden, und ob die reduzierte Fassung des Wachstumschancengesetzes überhaupt noch die Zustimmung des Bundesrates findet, ist weiterhin offen, da diese Frage zuletzt und weiterhin von den im Bundesrat starken Unionsparteien mit der Beibehaltung der Subventionen für den Agrardiesel verknüpft wurden.

Die Sätze von 14 und 28 Euro gelten für Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen werden die Pauschalen für jedes einzelne Land separat festgelegt. Eine entsprechende Übersicht für 2024 ist vom Bundesfinanzministerium veröffentlich worden. Zur Übersicht geht es mit diesem Link.


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2024-03-04 15:19:54
Inhalt der Änderung

Es schien wie eine Formalie, geplant war: Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland. Angestellte hätten somit höhere steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand erhalten, Selbständige sollten steuerlich höhere Aufwände angeben können. Auf Grund des politischen Ringens um das - zum jetzigen Zeitpunkt immer noch ungewisse - Wachstumschancengesetz wurde die Erhöhung jetzt aus dem Gesetzestext gestrichen.

Damit gilt weiterhin: Wer 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, kann bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden wie bisher nur 28 Euro geltend machen. Beträgt der Trip mehr als acht Stunden ohne Übernachtung, dann sind es weiterhin 14 Euro.

Auch einige andere, für Selbständige vorteilhafte Steuervorhaben sind bereits gestrichen worden, und ob die reduzierte Fassung des Wachstumschancengesetzes überhaupt noch die Zustimmung des Bundesrates findet, ist weiterhin offen, da diese Frage zuletzt und weiterhin von den im Bundesrat starken Unionsoarteien mit der Beibehaltung der Subventionen für den Agrardiesel verknüpft wurden.

Die Sätze von 14 und 28 Euro gelten für Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen werden die Pauschalen für jedes einzelne Land separat festgelegt. Eine entsprechende Übersicht für 2024 ist vom Bundesfinanzministerium veröffentlich worden. Zur Übersicht geht es mit diesem Link.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-11-14 19:57:40
Inhalt der Änderung

Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland. Angestellte erhalten somit höhere steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, Selbständige können steuerlich höhere Aufwände angeben.

Wer ab 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, kann bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden 30 Euro statt der derzeit noch geltenden 28 Euro geltend machen. Beträgt der Trip mehr als acht Stunden ohne Übernachtung, dann sind es noch 15 Euro, also ein Euro mehr als bisher.

Die Erhöhung wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes des Finanzministeriums beschlossen. Es gilt auch als Reaktion auf Inflation und gestiegene Preise: Vergleichsweise schnell nach der letzten Erhöhung im Jahr 2020 setzt das Bundesfinanzministerium für 2024 bereits wieder die Sätze für den sogenannten Verpflegungsmehraufwand bei beruflich bedingter Auswärtstätigkeit herauf.

Die Sätze von 15 und 30 Euro gelten für Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreeisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen werden die Pauschalen für jedes einzelne Land separat fesgelegt. Eine entsprechende Übersicht für 2024 dürfte in den kommenden Wochen vom Bundesfinanzministerium veröffentlich werden. Zur Übersicht für dieses Jahr geht es mit diesem Link.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-11-14 19:57:23
Inhalt der Änderung

Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland. Angestellte erhalten somit höhere steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, Selbständige können steuerlich höhere Aufwände angeben.

Wer ab 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, kann bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden 30 Euro statt der derzeit noch geltenden 28 Euro geltend machen. Beträgt der Trip mehr als acht Stunden ohne Übernachtung, dann sind es noch 15 Euro, also ein Euro mehr als bisher.

Die Erhöhung wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes des Finanzministeriums beschlossen. Es gilt auch als Reaktion auf Inflation und gestiegene Preise: Vergleichsweise schnell nach der letzten Erhöhung im Jahr 2020 setzt das Bundesfinanzministerium für 2024 bereits wieder die Sätze für den sogenannten Verpflegungsmehraufwand bei beruflich bedingter Auswärtstätigkeit herauf.

Die Sätze von 15 und 30 Euro gelten für Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreeisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen werden die Pauschalen für jedes einzelne Land separat fesgelegt. Eine entsprechende Übersicht für 2024 dürfte in den kommenden Wochen vom Bundesfinanzministerium veröffentlich werden. Zur Übersicht für dieses Jahr geht es mit diesem Link.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-11-14 19:57:22
Inhalt der Änderung

Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland. Angestellte erhalten somit höhere steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, Selbständige können steuerlich höhere Aufwände angeben.

Wer ab 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, kann bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden 30 Euro statt der derzeit noch geltenden 28 Euro geltend machen. Beträgt der Trip mehr als acht Stunden ohne Übernachtung, dann sind es noch 15 Euro, also ein Euro mehr als bisher.

Die Erhöhung wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes des Finanzministeriums beschlossen. Es gilt auch als Reaktion auf Inflation und gestiegene Preise: Vergleichsweise schnell nach der letzten Erhöhung im Jahr 2020 setzt das Bundesfinanzministerium für 2024 bereits wieder die Sätze für den sogenannten Verpflegungsmehraufwand bei beruflich bedingter Auswärtstätigkeit herauf.

Die Sätze von 15 und 30 Euro gelten für Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreeisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen werden die Pauschalen für jedes einzelne Land separat fesgelegt. Eine entsprechende Übersicht für 2024 dürfte in den kommenden Wochen vom Bundesfinanzministerium veröffentlich werden. Zur Übersicht für dieses Jahr geht es mit diesem Link.