Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 18:38:24
Inhalt der Änderung

29.9.23:  Die VG Wort hat die Quoten für die September-Ausschüttung an Urhebende (und Verlage) bekannt gegeben. Die Zahlen sind ernüchternd: Bei den im September besonders relevanten Ausschüttungen für Online-Texte (Metis) sind die Quoten sowohl bei der regulären Ausschüttung als auch bei der Sonderausschüttung deutlich gesunken. 

Bei der regulären Ausschüttung gibt es pro gemeldetem Text nur noch 33,34 Euro; in den vergangenen Jahren waren noch 40 und davor 45 Euro ausgezahlt worden. Auch bei der Sonderausschüttung gibt es weniger Geld: So zahlt die VG Wort, wenn du für eine Webseite 1-20 Texte gemeldet hast, nur noch 17 statt wie im Vorjahr 20 Euro aus. Hast du zwischen 121 und 240 Texten auf einer Seite gemeldet, sind es pauschal 204 Euro (nach 240 im Vorjahr). Auch die Kappungsgrenze für die Sonderausschüttung sinkt - von 1920 auf 1632 Euro. 

Falls dich das Nebeneinander von regulärer und Sonderausschüttung verwirrt: Geld aus der regulären Ausschüttung kannst du nur bekommen, wenn der Betreiber ein VG-Wort-Zählpixel eingebaut hat. Weil es weiter zahlreiche Webseitenbetreiber gibt, die das grundsätzlich nicht tun (z.B. die Öffewntlich-Rechtlichen), gibt es als Notnagel die Sonderausschüttung, damit dort Urhebende nicht völlig außen vor bleiben.  

Die jetzt genannten Quoten beziehen sich sämtlich auf Nutzungen im Jahr 2022. Dass sie deutlich unter denen der Vorjahre liegen, begründet die VG Wort damit, dass immer mehr Wahrnehmungsberechtigte immer mehr Texte melden. So bleibt am Ende für jeden weniger übrig.

Gleichzeitig haben Verlagsgruppen wie Ippen und Funke offenbar Interesse an den Verlagstantiemen gefunden und überschwemmen den Markt mit identischen Texten in ihren diversen Regionalportalen. Das Tantiemen-Chaos, das vermutlich durch KI-Texte im Internet droht, ist dabei noch gar nicht mitgerechnet. Die DJV-Vertreter in der Metis-Kommission drängen jedenfalls auf eine Neukonzeption des gesamten Metis-Konzepts.

Dass die VG Wort neuerdings zweimal im Jahr Tantiemen ausschüttet, begründet sie mit dem erhöhten Aufwand, seit das aktuelle Urhebergesetz den Verlagen wieder Anteile zuerkannt. Dazu musste die Ausschüttungs-Software angepasst werden. Die Verwertungsgesellschaft hat aber bereits angekündigt, dass sie wohl an den beiden Ausschüttungsterminen im Juli und September festhalten will, um die Belastungsspitzen bei der Verwaltung abzubauen.

Mehr Info über die Metis-Ausschüttung der VG Wort


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 18:26:14
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29.9.23:  Die VG Wort hat die Quoten für die September-Ausschüttung an Urhebende (und Verlage) bekannt gegeben. Die Zahlen sind ernüchternd: Bei den im September besonders relevanten Ausschüttungen für Online-Texte (Metis) sind die Quoten sowohl bei der regulären Ausschüttung als auch bei der Sonderausschüttung deutlich gesunken. 

Bei der regulären Ausschüttung gibt es pro gemeldetem Text nur noch 33,34 Euro; in den vergangenen Jahren waren noch 40 und davor 45 Euro ausgezahlt worden. Auch bei der Sonderausschüttung gibt es weniger Geld: So zahlt die VG Wort, wenn du für eine Webseite 1-20 Texte gemeldet hast, nur noch 17 statt wie im Vorjahr 20 Euro aus. Hast du zwischen 121 und 240 Texten auf einer Seite gemeldet, sind es pauschal 204 Euro (nach 240 im Vorjahr). Auch die Kappungsgrenze für die Sonderausschüttung sinkt - von 1920 auf 1632 Euro. 

Falls dich das Nebeneinander von regulärer und Sonderausschüttung verwirrt: Geld aus der regulären Ausschüttung kannst du nur bekommen, wenn der Betreiber ein VG-Wort-Zählpixel eingebaut hat. Weil es weiter zahlreiche Webseitenbetreiber gibt, die das grundsätzlich nicht tun (z.B. die Öffewntlich-Rechtlichen), gibt es als Notnagel die Sonderausschüttung, damit dort Urhebende nicht völlig außen vor bleiben.  

Die jetzt genannten Quoten beziehen sich sämtlich auf Nutzungen im Jahr 2022. Dass sie deutlich unter denen der Vorjahre liegen, begründet die VG Wort damit, dass immer mehr Wahrnehmungsberechtigte immer mehr Texte melden. So bleibt am Ende für jeden weniger übrig.

Gleichzeitig haben Verlagsgruppen wie Ippen und Funke offenbar Interesse an den Verlagstantiemen gefunden und überschwemmen den Markt mit identischen Texten in ihren diversen Regionalportalen. Das Tantiemen-Chaos, das vermutlich durch KI-Texte im Internet droht, ist dabei noch gar nicht mitgerechnet. Die DJV-Vertreter in der Metis-Kommission drängen jedenfalls auf eine Neukonzeption des gesamten Metis-Konzepts.

Dass die VG Wort neuerdings zweimal im Jahr Tantiemen ausschüttet, begründet sie mit dem erhöhten Aufwand, seit das aktuelle Urhebergesetz den Verlagen wieder Anteile zuerkannt. Dazu musste die Ausschüttungs-Software angepasst werden. Die Verwertungsgesellschaft hat aber bereits angekündigt, dass sie wohl an den beiden Ausschüttungsterminen im Juli und September festhalten will, um die Belastungsspitzen bei der Verwaltung abzubauen.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 18:26:13
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29.9.23:  Die VG Wort hat die Quoten für die September-Ausschüttung an Urhebende (und Verlage) bekannt gegeben. Die Zahlen sind ernüchternd: Bei den im September besonders relevanten Ausschüttungen für Online-Texte (Metis) sind die Quoten sowohl bei der regulären Ausschüttung als auch bei der Sonderausschüttung deutlich gesunken. 

Bei der regulären Ausschüttung gibt es pro gemeldetem Text nur noch 33,34 Euro; in den vergangenen Jahren waren noch 40 und davor 45 Euro ausgezahlt worden. Auch bei der Sonderausschüttung gibt es weniger Geld: So zahlt die VG Wort, wenn du für eine Webseite 1-20 Texte gemeldet hast, nur noch 17 statt wie im Vorjahr 20 Euro aus. Hast du zwischen 121 und 240 Texten auf einer Seite gemeldet, sind es pauschal 204 Euro (nach 240 im Vorjahr). Auch die Kappungsgrenze für die Sonderausschüttung sinkt - von 1920 auf 1632 Euro. 

Falls dich das Nebeneinander von regulärer und Sonderausschüttung verwirrt: Geld aus der regulären Ausschüttung kannst du nur bekommen, wenn der Betreiber ein VG-Wort-Zählpixel eingebaut hat. Weil es weiter zahlreiche Webseitenbetreiber gibt, die das grundsätzlich nicht tun (z.B. die Öffewntlich-Rechtlichen), gibt es als Notnagel die Sonderausschüttung, damit dort Urhebende nicht völlig außen vor bleiben.  

Die jetzt genannten Quoten beziehen sich sämtlich auf Nutzungen im Jahr 2022. Dass sie deutlich unter denen der Vorjahre liegen, begründet die VG Wort damit, dass immer mehr Wahrnehmungsberechtigte immer mehr Texte melden. So bleibt am Ende für jeden weniger übrig.

Gleichzeitig haben Verlagsgruppen wie Ippen und Funke offenbar Interesse an den Verlagstantiemen gefunden und überschwemmen den Markt mit identischen Texten in ihren diversen Regionalportalen. Das Tantiemen-Chaos, das vermutlich durch KI-Texte im Internet droht, ist dabei noch gar nicht mitgerechnet. Die DJV-Vertreter in der Metis-Kommission drängen jedenfalls auf eine Neukonzeption des gesamten Metis-Konzepts.

Dass die VG Wort neuerdings zweimal im Jahr Tantiemen ausschüttet, begründet sie mit dem erhöhten Aufwand, seit das aktuelle Urhebergesetz den Verlagen wieder Anteile zuerkannt. Dazu musste die Ausschüttungs-Software angepasst werden. Die Verwertungsgesellschaft hat aber bereits angekündigt, dass sie wohl an den beiden Ausschüttungsterminen im Juli und September festhalten will, um die Belastungsspitzen bei der Verwaltung abzubauen.


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Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 18:24:13
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29.9.23:  Die VG Wort hat die Quoten für die September-Ausschüttung an Urheber (und Verlage) bekannt gegeben. Die Zahlen sind ernüchternd: Bei den im September besonders relevanten Ausschüttungen für Online-Texte (Metis) sind die Quoten sowohl bei der regulären Ausschüttung als auch bei der Sonderausschüttung deutlich gesunken. 

Bei der regulären Ausschüttung gibt es pro gemeldetem Text nur noch 33,34 Euro; in den vergangenen Jahren waren noch 40 und davor 45 Euro ausgezahlt worden. Auch bei der Sonderausschüttung gibt es weniger Geld: So zahlt die VG Wort, wenn du für eine Webseite 1-20 Texte gemeldet hast, nur noch 17 statt wie im Vorjahr 20 Euro aus. Hast du zwischen 121 und 240 Texten auf einer Seite gemeldet, sind es pauschal 204 Euro (nach 240 im Vorjahr). Auch die Kappungsgrenze für die Sonderausschüttung sinkt - von 1920 auf 1632 Euro. 

Falls dich das Nebeneinander von regulärer und Sonderausschüttung verwirrt: Geld aus der regulären Ausschüttung kannst du nur bekommen, wenn der Betreiber ein VG-Wort-Zählpixel eingebaut hat. Weil es weiter zahlreiche Webseitenbetreiber gibt, die das grundsätzlich nicht tun (z.B. die Öffewntlich-Rechtlichen), gibt es als Notnagel die Sonderausschüttung, damit dort Urhebende nicht völlig außen vor bleiben.  

Die jetzt genannten Quoten beziehen sich sämtlich auf Nutzungen im Jahr 2022. Dass sie deutlich unter denen der Vorjahre liegen, begründet die VG Wort damit, dass immer mehr Wahrnehmungsberechtigte immer mehr Texte melden. So bleibt am Ende für jeden weniger übrig.

Gleichzeitig haben Verlagsgruppen wie Ippen und Funke offenbar Interesse an den Verlagstantiemen gefunden und überschwemmen den Markt mit identischen Texten in ihren diversen Regionalportalen. Das Tantiemen-Chaos, das vermutlich durch KI-Texte im Internet droht, ist dabei noch gar nicht mitgerechnet. Die DJV-Vertreter in der Metis-Kommission drängen jedenfalls auf eine Neukonzeption des gesamten Metis-Konzepts.

Dass die VG Wort neuerdings zweimal im Jahr Tantiemen ausschüttet, begründet sie mit dem erhöhten Aufwand, seit das aktuelle Urhebergesetz den Verlagen wieder Anteile zuerkannt. Dazu musste die Ausschüttungs-Software angepasst werden. Die Verwertungsgesellschaft hat aber bereits angekündigt, dass sie wohl an den beiden Ausschüttungsterminen im Juli und September festhalten will, um die Belastungsspitzen bei der Verwaltung abzubauen.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 18:24:12
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29.9.23:  Die VG Wort hat die Quoten für die September-Ausschüttung an Urheber (und Verlage) bekannt gegeben. Die Zahlen sind ernüchternd: Bei den im September besonders relevanten Ausschüttungen für Online-Texte (Metis) sind die Quoten sowohl bei der regulären Ausschüttung als auch bei der Sonderausschüttung deutlich gesunken. 

Bei der regulären Ausschüttung gibt es pro gemeldetem Text nur noch 33,34 Euro; in den vergangenen Jahren waren noch 40 und davor 45 Euro ausgezahlt worden. Auch bei der Sonderausschüttung gibt es weniger Geld: So zahlt die VG Wort, wenn du für eine Webseite 1-20 Texte gemeldet hast, nur noch 17 statt wie im Vorjahr 20 Euro aus. Hast du zwischen 121 und 240 Texten auf einer Seite gemeldet, sind es pauschal 204 Euro (nach 240 im Vorjahr). Auch die Kappungsgrenze für die Sonderausschüttung sinkt - von 1920 auf 1632 Euro. 

Falls dich das Nebeneinander von regulärer und Sonderausschüttung verwirrt: Geld aus der regulären Ausschüttung kannst du nur bekommen, wenn der Betreiber ein VG-Wort-Zählpixel eingebaut hat. Weil es weiter zahlreiche Webseitenbetreiber gibt, die das grundsätzlich nicht tun (z.B. die Öffewntlich-Rechtlichen), gibt es als Notnagel die Sonderausschüttung, damit dort Urhebende nicht völlig außen vor bleiben.  

Die jetzt genannten Quoten beziehen sich sämtlich auf Nutzungen im Jahr 2022. Dass sie deutlich unter denen der Vorjahre liegen, begründet die VG Wort damit, dass immer mehr Wahrnehmungsberechtigte immer mehr Texte melden. So bleibt am Ende für jeden weniger übrig.

Gleichzeitig haben Verlagsgruppen wie Ippen und Funke offenbar Interesse an den Verlagstantiemen gefunden und überschwemmen den Markt mit identischen Texten in ihren diversen Regionalportalen. Das Tantiemen-Chaos, das vermutlich durch KI-Texte im Internet droht, ist dabei noch gar nicht mitgerechnet. Die DJV-Vertreter in der Metis-Kommission drängen jedenfalls auf eine Neukonzeption des gesamten Metis-Konzepts.

Dass die VG Wort neuerdings zweimal im Jahr Tantiemen ausschüttet, begründet sie mit dem erhöhten Aufwand, seit das aktuelle Urhebergesetz den Verlagen wieder Anteile zuerkannt. Dazu musste die Ausschüttungs-Software angepasst werden. Die Verwertungsgesellschaft hat aber bereits angekündigt, dass sie wohl an den beiden Ausschüttungsterminen im Juli und September festhalten will, um die Belastungsspitzen bei der Verwaltung abzubauen.