Das Urheberrecht ist das wichtigste Rechtsgebiet für Freie. Es ist sozusagen ihr „Arbeitsrecht“, das sie unbedingt kennen müssen, wenn sie wirklich Geld verdienen wollen.
Wenn Du Beiträge erstellst, bist Du in der Regel durch das Urheberrecht geschützt. Nur sehr kurze Texte („das Haus in der Bahnhofstraße ist abgebrannt, es gibt drei Verletzte und einen Sachschaden von 500.000 Euro“) sind unter Umständen davon ausgenommen.
Aus dem Urheberrecht folgt, dass Du darüber entscheiden kannst, wo, wie und wie lange Dein Beitrag veröffentlicht werden darf. Weiterhin, dass Dein Name zu nennen ist, wenn Du es nicht explizit ablehnst. Außerdem, dass Dein Beitrag nicht einfach von anderen verändert werden darf. Wichtig auch: im Gesetz steht drin, dass Du einen Anspruch auf ein angemessenes Honorar hast.
Oft wird die Frage, was mit dem Beitrag passieren soll, durch Vertragsklauseln (Allgemeine Geschäftsbedingungen) geklärt. Diese werden von Medienhäusern an Freie verschickt und zur Bedingungen für die Zusammenarbeit gemacht. Oft versuchen Medienhäuser, sich mit diesen Klauseln alle Rechte an den Beiträgen einräumen zu lassen. Umgekehrt kannst und solltest Du auch selbst eigene Vertragsklauseln haben – Muster gibt es beim DJV. Der DJV versucht regelmäßig, gegen unangemessene Vertragsklauseln von Medienhäusern vorzugehen, um Dir zu helfen.
An vielen Rundfunkanstalten ist es dem DJV zusammen mit den anderen Gewerkschaften gelungen, Regelungen über das Urheberrecht in Tarifverträgen zu vereinbaren. Dadurch gibt es beispielsweise bei bestimmten Sondernutzungen noch einmal extra Geld für die Freien. An Tageszeitungen konnten vor einem Jahrzehnt Vergütungsregeln vereinbart werden. An Zeitschriften, Agenturen und bei anderen Medienhäusern konnten dagegen bislang überhaupt keine Regelungen abgeschlossen werden.
Um das Urheberrecht (und Deine damit verbundenen Ansprüche) kümmern sich auch die Verwertungsgesellschaften. Sie kassieren von bestimmten Stellen, bei denen Du schwerlich selbst eine Rechnung schicken kannst (z.B. Fotokopierläden, Bibliotheken oder auch Herstellern bzw. Importeuren von digitalen Speichern, z.B Festplatten) Abgaben, die sie dann an die bei Ihnen registrierten Berechtigten ausschütten. Daher solltest Du unbedingt Mitglied der Verwertungsgesellschaften werden, d.h. VG Wort und/oder VG Bild-Kunst.