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Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: matthias

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-13 16:52:47
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die "Währung": das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem "Bauchladen" bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass die andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich haben sie immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von fünf auf drei Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihnen den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb sie ja meist auch ungern auf "Zeit statt Zeile" umschwenken.

Die Abrechnung "nach Regie" für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das 80/20-Modell lässt sich oft noch umsetzen, wenn die auftraggebende Seite eigentlich bereits jede Erhöhung abgelehnt hat. Denn zumindest auf den ersten Blick sieht die Erhöhung noch nicht fix aus. Und sie hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-13 16:49:14
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die "Währung": das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem "Bauchladen" bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass die andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich haben sie immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von fünf auf drei Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihnen den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb sie ja meist auch ungern auf "Zeit statt Zeile" umschwenken.

Die Abrechnung "nach Regie" für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-13 16:47:50
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die "Währung": das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem "Bauchladen" bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass die andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich haben sie immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von fünf auf drei Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihnen den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb er ja meist auch ungern auf "Zeit statt Zeile" umschwenkt.

Die Abrechnung "nach Regie" für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-13 16:46:52
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die "Währung": das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem "Bauchladen" bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass die andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich haben sie immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von fünf auf drei Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihm den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb er ja meist auch ungern auf "Zeit statt Zeile" umschwenkt.

Die Abrechnung "nach Regie" für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-13 16:45:53
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die "Währung": das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem "Bauchladen" bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass die andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich hat er immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von 5 auf 3 Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihm den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb er ja meist auch ungern auf "Zeit statt Zeile" umschwenkt.

Die Abrechnung "nach Regie" für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-05-18 21:20:46
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die "Währung": das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem "Bauchladen" bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass der andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich hat er immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von 5 auf 3 Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihm den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb er ja meist auch ungern auf "Zeit statt Zeile" umschwenkt.

Die Abrechnung "nach Regie" für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-05-18 21:19:47
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die "Währung": das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem "Bauchladen" bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass der andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich hat er immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von 5 auf 3 Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihm den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb er ja meist auch ungern auf "Zeit statt Zeile" umschwenkt.

Die Abrechnung "nach Regie" für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-11-14 14:09:52
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die "Währung": das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem "Bauchladen" bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass der andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich hat er immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von 5 auf 3 Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihm den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb er ja meist auch ungern auf "Zeit statt Zeile" umschwenkt.

Die Abrechnung "nach Regie" für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-28 21:18:43
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die “Währung”: das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem “Bauchladen” bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass der andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich hat er immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von 5 auf 3 Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihm den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb er ja meist auch ungern auf “Zeit statt Zeile” umschwenkt.

Die Abrechnung “nach Regie” für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-28 21:17:41
Inhalt der Änderung

Verhandlungssache ist nicht nur die Honorarsumme, sondern ebenso die “Währung”: das Honorarmodell. Wer sagt denn, dass man bei Zeitungen immer nach veröffentlichten Zeilen bezahlt werden muss, bei Büchern Umsatzprozente erhält, bei Redaktionsdiensten einen Tagessatz? Warum nicht mal aus dem gewohnten Standard ausscheren? Die genaue Kenntnis von Vor- und Nachteilen jeder Honorarform bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Geld.

➔ Zum Ausklappen: Quellen in der Vergangenheit verlangter oder gezahlter Honorare

Eine Gebührenordnung für journalistisch Berufstätige gibt es nicht. Aber es gibt natürlich eine Reihe Quellen, wo man verlangte oder in der Vergangenheit gezahlte Honorare nachschlagen kann. Hier einige Beispiele: 

Das Zeilenhonorar gilt zu Recht als Währung des Fließbandjournalismus und ist entsprechend wenig beliebt. Bei Mehrfachverwertern mit großem “Bauchladen” bleibt es jedoch eindeutig die fairste Vergütung am unpersönlichen Ende der Verwertungskette (für die sogenannte C-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell). Vorteile: Es muss nicht ständig neu verhandelt werden, man verpflichtet sich auch nicht zu regelmäßigen Leistungen, und man sieht sofort, wenn die Zeitung den Satz zu senken versucht. Nicht auf Zeilenhonorar einlassen sollte man sich bei Auftragsarbeiten und nicht nachrichtlichen Texten.

Der Seitenpreis ist das Zeilenhonorar der Zeitschriftenleute. Einziger Vorteil: Es klingt nach (etwas) mehr. Zu den Nachteilen des Zeilenhonorars kommt hier, dass man sich über Seiten trefflich streiten kann: Gehören die Bilder, die Anzeigen dazu oder nicht? Und was ist, wenn die Redaktion die gleiche Textmenge in die Hälfte der Seiten stopft? Letztlich ist das alles nichts, was Freie beeinflussen können. Deshalb sollte der Seitenpreis für Individualvereinbarungen auch die Ausnahme bleiben. Gut geeignet ist er manchmal bei Komplettproduktionen. Und hilfreich bleibt für Freie zu wissen, dass der andere Seite in der Regel intern so rechnet.

Das Fixhonorar sollte bei Auftragstexten (für die A-Kundschaft, siehe ➔ ABC-Modell) eigentlich die Regel sein. Erfahrene Freie bemühen sich bei Zeitschriften darum statt eines Seitenpreises: Schließlich hat er immer wieder erlebt, wie der vereinbarte Text schnell von 5 auf 3 Seiten zusammen geschnurrt ist – und mit ihm das Honorar. Wer einen festen Betrag ausgemacht hat, der ist wenigstens finanziell entschädigt.

Die Pauschale geht noch einen Schritt weiter und ist typisch für feste Freie – die Pauschalisten. Sie ist aber auch bei allen regelmäßig zu liefernden Beiträgen überlegenswert – etwa für wöchentlich zu liefernde Meldungen oder die Freitagskolumne. Mehrfachverwertenden bietet sie schließlich in Form des Abos eine simple Alternative zum Zeilenhonorar. Vorteil für Freie ist das sichere Geld, und das ist nun mal wichtig für Miete und Grundkosten. Für die Auftraggebenden ist die Pauschale einfach zu handhaben und spart ihm den lästigen Honoraranstrich. Nachteile: Jede per Pauschale vergütete Person klagt, dass für das gleiche Geld ständig mehr Leistung verlangt wird. Und alle Auftraggebenden jammern, dass ab dem Datum der Pauschalvereinbarung das Engagement in den Keller ging.

Die Umsatzbeteiligung wird von Verlagen traditionell gern bei Büchern angeboten. Üblich sind acht bis zwölf Prozent vom Nettoverkaufspreis. Diese Honorierung empfiehlt sich aber nur, wo man selbst als Autor echten Anteil am Erfolg hat und den auch wirklich beeinflussen kann. Für Freie, die beim Berufseinstieg sind, empfiehlt sich immer ein Fixhonorar – und zusätzlich eine kleine Umsatzkomponente, nicht des Gelds wegen, sondern um ein Gefühl für das Projekt zu bekommen. Was verdient der Verlag an mir?

Der Tagessatz ist im Hörfunk und generell bei Redaktionsdiensten üblich, bietet sich aber auch als Alternative zum ungeliebten Zeilenhonorar an, z.B. für redaktions­ähnliche Dienste. Hauptvorteil: Die Freien sind nicht die Dummen, wenn der Text der Schlussredaktion zum Opfer fällt, das Risiko tragen die Auftraggebenden – weshalb er ja meist auch ungern auf “Zeit statt Zeile” umschwenkt.

Die Abrechnung “nach Regie” für aufgewendete Zeit, Material und Fremdkosten ist wie bei der Rechnung für handwerkliche Arbeiten sehr unbeliebt bei Auftraggebenden, schließlich tragen sie ein kaum mehr kalkulierbares Risiko. Oft geht es bei größeren, anfangs noch nicht überschaubaren oder sehr hektischen Projekten aber gar nicht anders. Tipp: Ich verpflichte mich in solchen Fällen, z.B. wöchentlich eine Aufstellung der bislang angefallenen Kosten zu liefern, damit es kein böses Erwachen gibt und ich hinterher nicht im Abrechnungsaufwand ersticke. Achtung: Detail­abrech­nungen machen viel Arbeit, die man unbedingt einplanen sollte. Größere Teams haben nicht umsonst allein hierfür eine eigene Kraft abgestellt. Oft steigt man im Wiederholungsfall auf Pauschalierung um, für die dann ja bereits Erfahrungswerte vorliegen.

Das Performance-Honorar (z.B. 80 Prozent fix, Rest nach Durchführung als freiwillige Leistung, wenn der Auftraggeber mit der Leistung einverstanden ist, ggfs. auch mehr…). Diese von der Steuerberatung abgeschaute Variante klingt zunächst unattraktiv, weil man sich ja in die Hand der Auftraggebenden begibt. Richtig eingesetzt, kann sie aber ein Erfolgsmodell sein, vor allem bei Dauerkundschaft. Die Auftraggebenden zahlen quasi eine Art Zufriedenheitsprämie. Das hat für dich als auftragnehmende Person den Vorteil, dass du ein leichtes Grummeln nicht erst bei der Kündigung mitbekommst.

Unkonventionelle Lösungen: Die o.g. Honorarmodelle sind natürlich erweiterbar. Gerade bei den neuen Medien sind unkonventionelle Ideen oft der Schlüssel zum Erfolg. So gibt es eine Reihe Erfolgsstorys, bei denen journalistische Selbständige sich mit Vertriebsprofis oder Berufstätigen aus der Anzeigenakquise zusammen taten: für ein neues Supplement in der Tageszeitung oder für die Sport-Community eines Internetportals samt Web-Wettbüro am Seitenrand. Das Honorar stammt dann vorwiegend aus dem generierten Gewinn des Projektpartners, das Medium ist nur noch Plattform. Wie unabhängig man unter solchen Umständen journalistisch aktiv sein kann, muss jeder für sich selbst ermitteln. Lukrativ können solche Deals jedoch durchaus sein.