Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2024-07-25 19:41:07
Inhalt der Änderung
Eine Journalismuskammer gibt es in Deutschland nicht. Sobald du beschließt, journalistisch zu arbeiten, bist du im Beruf. Trotzdem musst du dich bei einer Behörde anmelden, sobald du mit einer journalistischen oder mit einer anderen selbständigen Tätigkeit anfängst: nämlich beim Finanzamt. Dafür gibt es Formulare ("Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"). Such dir das passende online für dein Bundesland oder ruf beim Finanzamt an. Das Finanzamt interessiert sich vor allem dafür, mit welchem Gewinn und Umsatz du zum Start rechnest und ob du auf die Umsatzsteuer optierst. Davon ist dann abhängig, ob, wann und wieviel Einkommen- und Umsatzsteuer du im Voraus ans Finanzamt abzuführen hast.
Verwechsle die Meldung beim Finanzamt nicht mit einer Gewerbeanmeldung. Die meisten Freien üben kein Gewerbe aus und brauchen daher weder Gewerbeanmeldung noch -genehmigung. Mehr zum Thema Gewerbe gleich.
Statt das Formular zu nutzen, kannst du dem Finanzamt auch formlos schreiben:
>>Hallo Finanzamt, ich nehme ab dem <Datum> eine Tätigkeit als freie Journalistin auf. Ich rechne mit einem Umsatz von 18.000 Euro und einem Gewinn von 6.000 Euro für das Jahr <jahr>. Ich berechne die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. <<
Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer
Bei den Kammern müssen sich "normale" Freie nicht melden. Dazu kann es aber kommen, wenn Du anfängst, Geld mit einer Onlineplattform, mit Produktionsgesellschaften oder anderen gewerblichen Aktivitäten zu verdienen. Wenn du fotografisch tätig bist, können Aktivitäten wie Hochzeits- oder Werbefotografie auch zu einer Meldepflicht führen.