Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Michael Hirschler

Revisionen

Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-12-08 16:01:18
Inhalt der Änderung

Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst du eigentlich, wenn du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständigen bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn deine eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei dir feststellst, solltest du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten, allerdings dabei darauf bestehen, dass die Behandlung (auch) beim "Durchgangsarzt" der Berufsgenossenschaft gemeldet wird, weil diese Stelle dafür sorgt bzw. sorgen kann, dass deine Erkrankung von Anfang an in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft gerät, was für deutlich bessere Leistungen sorgen kann
  • sofern du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz in jedem Fall (auch nach Kontakt mit dem "Durchgangsarzt") umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen. Du kannst den Verdacht einer berufsbedingten Erkrankung auch ganz einfach online melden, und zwar hier.
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Besser zur Berufsgenossenschaft gehen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.

Du bist (noch) nicht erkrankt, aber brauchst jemand zum Reden

Wie bereits gesagt, solltest du potenziell belastende Erlebnisse auch ohne Eintritt von Beschwerden zum Anlass nehmen, die Berufsgenossenschaft darüber zu informieren. Wenn du das Gefühl hast, darüber mit anderen Menschen außer deinen Freunden und Bekannten sprechen zu wollen, dann kann dir eine psychologische/psychosoziale Beratung weiterhelfen. Die Kosten hierfür können von der Krankenkasse übernommen werden, aber wenn es um den Umgang mit Erlebnissen bei der Arbeit geht, kannst du das auch bei deiner Berufsgenossenschaft geltend machen, indem du den Durchgangsarzt aufsuchst. Eventuell (garantiert kann es nicht werden) geht es mit einem Termin oder sogar einem Kuraufenthalt bei der Berufsgenossenschaft schneller als bei deiner Krankenkasse, versuche es einfach. Falls du dich allerdings noch nicht in professionelle ärztliche Beratung begeben möchtest, gibt es auch einen kollegialen Service, bei dem du mit Leuten reden kannst, die keine Ärzte oder Psychologen sind, sondern selbst im Journalismus arbeiten und mit dir über den Umgang mit Belastungen reden können: die Rede ist von der Helpline, einem im Jahr 2023 eingerichteten Service. Aber Achtung: wenn du akute gesundheitliche oder mentale Probleme hast oder zu haben meinst, suche lieber sofort ärztliche Beratung auf.


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-12-08 13:23:03
Inhalt der Änderung

Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst du eigentlich, wenn du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständigen bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn deine eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei dir feststellst, solltest du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten, allerdings dabei darauf bestehen, dass die Behandlung (auch) beim "Durchgangsarzt" der Berufsgenossenschaft gemeldet wird, weil diese Stelle dafür sorgt bzw. sorgen kann, dass deine Erkrankung von Anfang an in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft gerät, was für deutlich bessere Leistungen sorgen kann
  • sofern du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz in jedem Fall (auch nach Kontakt mit dem "Durchgangsarzt") umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Besser zur Berufsgenossenschaft gehen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.

Du bist (noch) nicht erkrankt, aber brauchst jemand zum Reden

Wie bereits gesagt, solltest du potenziell belastende Erlebnisse auch ohne Eintritt von Beschwerden zum Anlass nehmen, die Berufsgenossenschaft darüber zu informieren. Wenn du das Gefühl hast, darüber mit anderen Menschen außer deinen Freunden und Bekannten sprechen zu wollen, dann kann dir eine psychologische/psychosoziale Beratung weiterhelfen. Die Kosten hierfür können von der Krankenkasse übernommen werden, aber wenn es um den Umgang mit Erlebnissen bei der Arbeit geht, kannst du das auch bei deiner Berufsgenossenschaft geltend machen, indem du den Durchgangsarzt aufsuchst. Eventuell (garantiert kann es nicht werden) geht es mit einem Termin oder sogar einem Kuraufenthalt bei der Berufsgenossenschaft schneller als bei deiner Krankenkasse, versuche es einfach. Falls du dich allerdings noch nicht in professionelle ärztliche Beratung begeben möchtest, gibt es auch einen kollegialen Service, bei dem du mit Leuten reden kannst, die keine Ärzte oder Psychologen sind, sondern selbst im Journalismus arbeiten und mit dir über den Umgang mit Belastungen reden können: die Rede ist von der Helpline, einem im Jahr 2023 eingerichteten Service. Aber Achtung: wenn du akute gesundheitliche oder mentale Probleme hast oder zu haben meinst, suche lieber sofort ärztliche Beratung auf.


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-12-08 13:22:18
Inhalt der Änderung

Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst du eigentlich, wenn du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständigen bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn deine eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei dir feststellst, solltest du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten, allerdings dabei darauf bestehen, dass die Behandlung (auch) beim "Durchgangsarzt" der Berufsgenossenschaft gemeldet wird, weil diese Stelle dafür sorgt bzw. sorgen kann, dass deine Erkrankung von Anfang an in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft gerät, was für deutlich bessere Leistungen sorgen kann
  • sofern du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz in jedem Fall (auch nach Kontakt mit dem "Durchgangsarzt") umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Besser zur Berufsgenossenschaft gehen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.

Du bist (noch) nicht erkrankt, aber brauchst jemand zum Reden

Wie bereits gesagt, solltest du potenziell belastende Erlebnisse auch ohne Eintritt von Beschwerden zum Anlass nehmen, die Berufsgenossenschaft darüber zu informieren. Wenn du das Gefühl hast, darüber mit anderen Menschen außer deinen Freunden und Bekannten sprechen zu wollen, dann kann dir eine psychologische/psychosoziale Beratung weiterhelfen. Die Kosten hierfür können von der Krankenkasse übernommen werden, aber wenn es um den Umgang mit Erlebnissen bei der Arbeit geht, kannst du das auch bei deiner Berufsgenossenschaft geltend machen, indem du den Durchgangsarzt aufsuchst. Eventuell (garantiert kann es nicht werden) geht es mit einem Termin oder sogar einem Kuraufenthalt bei der Berufsgenossenschaft schneller als bei deiner Krankenkasse, versuche es einfach. Falls du dich allerdings noch nicht in professionelle ärztliche Beratung begeben möchtest, gibt es auch einen kollegialen Service, bei dem du mit Leuten reden kannst, die keine Ärzte oder Psychologen sind, sondern selbst im Journalismus arbeiten und mit dir über den Umgang mit Belastungen reden können: die Rede ist von der Helpline, einem im Jahr 2023 eingerichteten Service. Aber Achtung: wenn du akute gesundheitliche oder mentale Probleme hast oder zu haben meinst, suche lieber sofort ärztliche Beratung auf.


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-12-08 13:21:33
Inhalt der Änderung

Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst du eigentlich, wenn du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständigen bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn deine eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei dir feststellst, solltest du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten, allerdings dabei darauf bestehen, dass die Behandlung (auch) beim "Durchgangsarzt" der Berufsgenossenschaft gemeldet wird, weil diese Stelle dafür sorgt bzw. sorgen kann, dass deine Erkrankung von Anfang an in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft gerät, was für deutlich bessere Leistungen sorgen kann
  • sofern du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz in jedem Fall (auch nach Kontakt mit dem "Durchgangsarzt") umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Besser zur Berufsgenossenschaft gehen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.

Du bist (noch) nicht erkrankt, aber brauchst jemand zum Reden

Wie bereits gesagt, solltest du potenziell belastende Erlebnisse auch ohne Eintritt von Beschwerden zum Anlass nehmen, die Berufsgenossenschaft darüber zu informieren. Wenn du das Gefühl hast, darüber mit anderen Menschen außer deinen Freunden und Bekannten sprechen zu wollen, dann kann dir eine psychologische/psychosoziale Beratung weiterhelfen. Die Kosten hierfür können von der Krankenkasse übernommen werden, aber wenn es um den Umgang mit Erlebnissen bei der Arbeit geht, kannst du das auch bei deiner Berufsgenossenschaft geltend machen, indem du den Durchgangsarzt aufsuchst. Eventuell (garantiert kann es nicht werden) geht es mit einem Termin oder sogar einem Kuraufenthalt bei der Berufsgenossenschaft schneller als bei deiner Krankenkasse, versuche es einfach. Falls du dich allerdings noch nicht in professionelle ärztliche Beratung begeben möchtest, gibt es auch einen kollegialen Service, bei dem du mit Leuten reden kannst, die keine Ärzte oder Psychologen sind, sondern selbst im Journalismus arbeiten und mit dir über den Umgang mit Belastungen reden können: die Rede ist von der "Helpline", einem im Jahr 2023 eingerichteten Service. Aber Achtung: wenn du akute gesundheitliche oder mentale Probleme hast oder zu haben meinst, suche lieber sofort ärztliche Beratung auf.


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-12-08 13:07:19
Inhalt der Änderung

Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst du eigentlich, wenn du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständigen bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn deine eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei dir feststellst, solltest du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten, allerdings dabei darauf bestehen, dass die Behandlung (auch) beim "Durchgangsarzt" der Berufsgenossenschaft gemeldet wird, weil diese Stelle dafür sorgt bzw. sorgen kann, dass deine Erkrankung von Anfang an in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft gerät, was für deutlich bessere Leistungen sorgen kann
  • sofern du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz in jedem Fall (auch nach Kontakt mit dem "Durchgangsarzt") umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Besser zur Berufsgenossenschaft gehen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.

Du bist (noch) nicht erkrankt, aber brauchst jemand zum Reden

Wie bereits gesagt, solltest du potenziell belastende Erlebnisse auch ohne Eintritt von Beschwerden zum Anlass nehmen, die Berufsgenossenschaft darüber zu informieren. Wenn du das Gefühl hast, darüber mit anderen Menschen außer deinen Freunden und Bekannten sprechen zu wollen, dann kann dir eine psychologische/psychosoziale Beratung weiterhelfen. Die Kosten hierfür können von der Krankenkasse übernommen werden, aber wenn es um den Umgang mit Erlebnissen bei der Arbeit geht, kannst du das auch bei deiner Berufsgenossenschaft geltend machen, indem du den Durchgangsarzt aufsuchst. Eventuell (garantiert kann es nicht werden) geht es mit einem Termin oder sogar einem Kuraufenthalt bei der Berufsgenossenschaft schneller als bei deiner Krankenkasse, versuche es einfach. Falls du dich allerdings noch nicht in professionelle ärztliche Beratung begeben möchtest, gibt es auch einen kollegialen Service, bei dem du mit Leuten reden kannst, die keine Ärzte oder Psychologen sind, sondern selbst im Journalismus arbeiten und mit dir über den Umgang mit Belastungen reden können: die Rede ist von der "Helpline", einem im Jahr 2023 eingerichteten Service. Aber Achtung: wenn du akute gesundheitliche oder mentale Probleme hast oder zu haben meinst, suche lieber sofort ärztliche Beratung auf.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-28 21:39:19
Inhalt der Änderung

Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst Du eigentlich, wenn Du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständiger bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn die eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn Du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei Dir feststellst, solltest Du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten
  • sofern die BG oder die hausärztliche Beratung dich an den örtlichen "Durchgangsarzt" der BG verweist, diesen ebenfalls umgehend aufsuchen
  • sofern Du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest Du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Besser zur Berufsgenossenschaft gehen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-23 22:40:12
Inhalt der Änderung

Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst Du eigentlich, wenn Du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständiger bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn die eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn Du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei Dir feststellst, solltest Du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten
  • sofern die BG oder die hausärztliche Beratung dich an den örtlichen "Durchgangsarzt" der BG verweist, diesen ebenfalls umgehend aufsuchen
  • sofern Du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest Du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Besser zur Berufsgenossenschaft gehen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-23 22:39:49
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Was aber machst Du eigentlich, wenn Du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständiger bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn die eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn Du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei Dir feststellst, solltest Du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten
  • sofern die BG oder die hausärztliche Beratung dich an den örtlichen "Durchgangsarzt" der BG verweist, diesen ebenfalls umgehend aufsuchen
  • sofern Du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest Du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Besser zur Berufsgenossenschaft

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-23 22:37:52
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Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst Du eigentlich, wenn Du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständiger bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn die eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen und entsprechend reagieren

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn Du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome

bei Dir feststellst, solltest Du umgehend

  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten
  • sofern die BG oder die hausärztliche Beratung dich an den örtlichen "Durchgangsarzt" der BG verweist, diesen ebenfalls umgehend aufsuchen
  • sofern Du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest Du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen.

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-23 22:35:52
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Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst Du eigentlich, wenn Du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Protokolle können helfen

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständiger bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn die eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn Du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome
  • bei Dir feststellst, solltest Du umgehend
  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten
  • sofern die BG oder die hausärztliche Beratung dich an den örtlichen "Durchgangsarzt" der BG verweist, diesen ebenfalls umgehend aufsuchen
  • sofern Du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest Du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-23 22:34:09
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Posttraumatische Symptome erkennen

Was aber machst Du eigentlich, wenn Du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständiger bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn die eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn Du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome
  • bei Dir feststellst, solltest Du umgehend
  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten
  • sofern die BG oder die hausärztliche Beratung dich an den örtlichen "Durchgangsarzt" der BG verweist, diesen ebenfalls umgehend aufsuchen
  • sofern Du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest Du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-23 22:32:43
Inhalt der Änderung

Was aber machst Du eigentlich, wenn Du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständiger bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn die eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernst nehmen

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn Du nach der Rückkehr

  • Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
  • Ermüdungszustände ungewohnter Art
  • Angstanfälle
  • Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
  • Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
  • Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
  • bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome
  • bei Dir feststellst, solltest Du umgehend
  • eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten
  • sofern die BG oder die hausärztliche Beratung dich an den örtlichen "Durchgangsarzt" der BG verweist, diesen ebenfalls umgehend aufsuchen
  • sofern Du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest Du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
  • sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen

Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-23 22:31:00
Inhalt der Änderung

Was aber machst Du eigentlich, wenn Du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständiger bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn die eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernstnehmen

Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn Du nach der Rückkehr
• Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
• Ermüdungszustände ungewohnter Art
• Angstanfälle
• Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
• Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
• Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
• bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome
bei Dir feststellst, solltest Du umgehend
• eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten
• sofern Du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest Du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
• sofern die BG oder die hausärztliche Beratung dich an den örtlichen "Durchgangsarzt" der BG verweist, diesen ebenfalls umgehend aufsuchen
• sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen
Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-17 23:01:14
Inhalt der Änderung

Was aber machst Du eigentlich, wenn Du wieder in Deutschland bist? Die Rückkehr in die nach wie vor recht geordneten Strukturen des deutschen Heimatlandes, in dem eher über Fahrradwege, Zahnersatzzuschüsse und Antibiotika im Trinkwasser diskutiert als wirklich scharf geschossen wird, ist für Freie, die aus Kriegs-, Krisen- und schlichtweg verarmten Regionen zurückkehren, nicht immer mit Erleichterung verbunden, sondern kann mit dem Ausbruch von psychischen Erkrankungen wie posttraumatischen Depressionen verbunden sein, weil Kopf und Körper jetzt Zeit und Raum zur Abreaktion bekommen.

Anders als bei Rettungskräften und Soldaten wird dieses Thema bei Journalisten erst einige Jahre diskutiert (siehe dazu auch einen Beitrag im mediummagazin 01/2023). Dabei ist es gerade für journalistisch Berufstätige, die bei Unglücksfällen häufig nicht einmal helfen (können/dürfen), sondern immer nur zu berichten haben, besonders schwer, mit ihrer professionellen „Teilnahmslosigkeit“ und der Pflicht zur berichterstattungsmäßigen Distanz umzugehen. Darüber hinaus rechnet mancher damit, dass das Offenlegen dieser Probleme dazu führt, dass weitere Aufträge ausbleiben. Der ärztliche Dienst ist allerdings der Schweigepflicht unterworfen.

Die posttraumatische Depression kann manchmal erst Jahre nach dem Ereignis ausbrechen. Dann allerdings ist der Beweis zwischen Ursache und Folge schwierig. Der nicht ganz unabweisbare Verdacht mancher Zuständiger bei den zuständigen Versicherungen lautet: Hier wird ein bequemer Weg in die Verrentung gesucht. Um jahrelange Prozesse zu vermeiden, ist es ratsam, nach jedem besonders bewegenden Ereignis (übrigens auch in Inland, z.B. Vor-Ort-Berichterstattung nach einem Zugunfall mit vielen Toten) ein Protokoll anzufertigen und an die Versicherung zu schicken, selbst wenn noch überhaupt keine Beschwerden festzustellen sind. Etwa:

„Meldung über belastende Ereignisse. Am … wurde ich in … (genaue Beschreibung) Zeuge der Erschießung von zwanzig Personen, die von den zuständigen Militäreinheiten (genaue Beschreibung) als Rebellen bezeichnet wurden. Dabei sah ich mit an, wie … (genaue Beschreibung). Meine Anwesenheit kann bezeugt werden durch …, Berichte bzw. amtliche Reports über den Vorgang finden sich … (Angabe Ort/Dienststelle etc.). Da ich bisher keine Anzeichen von körperlichen oder psychischen Beschwerden habe, ist ein Arzt oder Psychologe bisher nicht aufgesucht werden. Um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und Ablage zur Akte wird gebeten.“

Selbstverständlich können auch die veröffentlichten Beiträge zum Thema als Beleg eingereicht werden, wenn die eigene Präsenz daraus ersichtlich ist.

Symptome ernstnehmen
Die posttraumatische Depression verbirgt sich häufig hinter rein physisch scheinenden Symptomen.
Wenn Du nach der Rückkehr
• Albträume, Schlafstörungen ungewohnter Art
• Ermüdungszustände ungewohnter Art
• Angstanfälle
• Depressionen oder extreme, stark wechselnde emotionale Zustände
• Kopfschmerzen, Schmerzanfälle
• Schweißausbrüche, erhebliches Schwitzen, Juckanfälle, großflächige Hauterkrankungen (Rötungen, Rosenkranz etc.)
• bisher unbekannte, nicht erklärbare Krankheitssymptome
bei Dir feststellst, solltest Du umgehend
• eine ärztliche Beratung aufsuchen und um die Überweisung zu einer medizinischen Fachkraft bitten
• sofern Du (hoffentlich) in einer Berufsgenossenschaft versichert bist, solltest Du die Vermutung einer Erkrankung durch den Arbeitseinsatz umgehend bei der BG durch Schreiben anzeigen und auch die ärztlich Zuständigen auf die BG-Versicherung und die berufliche Veranlassung hinweisen
• sofern die BG oder die hausärztliche Beratung dich an den örtlichen "Durchgangsarzt" der BG verweist, diesen ebenfalls umgehend aufsuchen
• sofern du privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, solltest du die Erkrankung bzw. den Verdacht der Erkrankung Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen
Die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer Behandlung. Es spricht aber einiges dafür, dass die Behandlung über die BG umfangreicher und zielführender ist, so dass hier in jedem Fall die BG eingeschaltet werden sollte. Die Maßnahmen können von Einzel- und Gruppentherapie bis zu Kuren und Langzeitbehandlungen reichen. Dabei übernehmen Kassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen unter Umständen auch die Zahlung von Krankentagegeld. Im Extremfall kann sogar ein Rentenanspruch entstehen, wenn die Berufstätigkeit wegen der Depressionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Wichtig: Auch wenn du dich selbst nicht bei der Berufsgenossenschaft freiwillig gemeldet hattest, kann unter Umständen eine Versicherung bestehen, wenn du einen Auftrag ausgeführt hast, der bei Verwendung sozialversicherungspflichtig abgerechnet worden wäre, wie es vor allem bei Rundfunkanstalten der Fall ist. Informiere den DJV, wenn dir dein Versicherungsstatus nicht klar ist.
Das Krankheitsbild sollte ernst genommen werden, weil langfristig das eigene (Berufs-)Leben und die Versorgung der Angehörigen auf dem Spiel stehen kann, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Die Therapiemaßnahmen können zwar die Vergangenheit nicht aufheben, aber durch Gespräche und andere Maßnahmen den Umgang damit erleichtern.