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Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

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Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-01-13 20:46:55
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Smartphone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Wer viel kopiert wird, der soll auch mehr bekommen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-12-03 21:27:00
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Smartphone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Wer viel kopiert wird, der soll auch mehr bekommen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-12-03 21:26:20
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Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Smartphone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Wer viel kopiert wird, der soll auch mehr bekommen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-12-03 21:24:59
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Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Smartphone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Wer viel kopiert wird, der soll auch mehr bekommen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


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Datum und Uhrzeit: 2023-09-28 21:15:28
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Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Smartphone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Wer viel kopiert wird, der soll auch mehr bekommen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-28 21:14:17
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Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

(I) Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Smartphone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Wer viel kopiert wird, der soll auch mehr bekommen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


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Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:50:02
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Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Smartphone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Wer viel kopiert wird, der soll auch mehr bekommen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


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Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:48:34
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Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Smartphone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


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Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:47:11
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Phone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


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Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:46:14
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Phone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


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Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:45:55
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Manche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort.

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Phone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:43:49
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit denen die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Phone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:42:50
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit dem die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Phone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-25 22:19:17
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit dem die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF mit deiner Reportage über den Stadtteil per Whatsapp weiterleitet. 

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Phone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-24 23:01:57
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit dem die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF per Whatsapp weiterleitet. 

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Phone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-24 22:59:37
Inhalt der Änderung

Wer urheberrechtlich geschützte Leistungen nutzt, der darf das tun, aber er muss dafür zahlen. Das steht im Urheberrechtsgesetz §§ 54 ff. UrhG. Das gilt nicht nur für die Erstnutzenden des Texts oder Bilds oder Videos, mit dem die Urhebenden ja in der Regel direkt verhandeln. Sondern auch für Zweitnutzende. Darunter versteht man den Friseursalon, der einen Lesezirkel ausliegen hat. Den Vorstandsassistenten, der einen Pressespiegel für seine Chefin zusammen stellt. Und die Immobilienmaklerin, die ein PDF per Whatsapp weiterleitet. 

Solche Nutzungen lassen sich nicht individuell abkassieren. Deshalb übergeben Publizierende die Zweitverwertungsrechte sinnvollerweise der VG Wort. Und die VG Wort kassiert nicht bei dem einzelnen Friseursalon, sondern an der Quelle: Ihre weitaus wichtigste Einnahmequelle sind seit Jahren die Gerätegebühren. Für jeden Computer, jeden Drucker, jedes Phone etc. müssen beim Neukauf VG-Wort-Gebühren bezahlt werden. Das sind bei einem Laptop aktuell (2023) um die 25 Euro. Für einen Kopierer zahlt man mit dem Kauf 43 Euro und für einen Drucker 39 Euro VG-Wort-Abgabe.

Am Ende kommen da zig Millionen Euro zusammen, die allerdings für mehrere Nutzungen aufgeteilt werden. Mit einem Laptop kann man ja auch Bilder und Kinofilme kopieren. Die PC-Vergütung teilt sich die VG Wort also mit anderen Verwertungsgesellschaften. 

Trotzdem sind für 2022 rund 174 Millionen Euro für die VG Wort zusammengekommen. Die teilen sich auf rund 300.000 Wahrnehmungsberechtigte und mehr als 9000 Verlage auf. Im Durchschnitt bekommt jeder Wahrnehmungsberechtigte zwischen 400 und 500 Euro. 

Allerdings bekommt nicht jeder gleich viel. Sondern die VG Wort versucht, das Geld möglichst gerecht zu verteilen. Zu den Verteilungsschlüsseln komme ich gleich.