Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-01-18 16:06:22
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen (Gesamtauflage) veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

.

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

➜ Wie du Veröffentlichungen im Internet (Metis) meldest, steht weiter unten unter Punkt 6.

.

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk
Auszahlungen Fernsehen
Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

  • Texte in Online-Videos 
  • Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)
  • Texte in Multimediapräsentationen 
  • Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • Die VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-01-18 16:05:26
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen (Gesamtauflage) veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

.

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

➜ Wie du Veröffentlichungen im Internet (Metis) meldest, steht weiter unten unter Punkt 6.

.

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk
Auszahlungen Fernsehen
Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

  • Texte in Online-Videos 
  • Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)
  • Texte in Multimediapräsentationen 
  • Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • Die VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-01-18 16:04:41
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen (Gesamtauflage) veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

.

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

➜ Wie du Veröffentlichungen im Internet (Metis) meldest, steht weiter unten unter Punkt 6.

.

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk
Auszahlungen Fernsehen
Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

  • Texte in Online-Videos 
  • Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)
  • Texte in Multimediapräsentationen 
  • Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-01-18 15:59:55
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen (Gesamtauflage) veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

.

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

➜ Wie du Veröffentlichungen im Internet (Metis) meldest, steht weiter unten unter Punkt 6.

.

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

  • Texte in Online-Videos 
  • Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)
  • Texte in Multimediapräsentationen 
  • Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 18:30:59
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

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2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

.

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

➜ Wie du Veröffentlichungen im Internet (Metis) meldest, steht weiter unten unter Punkt 6.

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5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

  • Texte in Online-Videos 
  • Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)
  • Texte in Multimediapräsentationen 
  • Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-28 21:36:15
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

.

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

➜ Wie du Veröffentlichungen im Internet (Metis) meldest, steht weiter unten unter Punkt 6.

.

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

  • Texte in Online-Videos 
  • Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)
  • Texte in Multimediapräsentationen 
  • Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:29:57
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

.

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

➜ Wie du Veröffentlichungen im Internet (Metis) meldest, steht weiter unten unter Punkt 6.

.

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:27:38
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

.

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:26:58
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:26:32
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:25:55
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:25:16
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

<br class=“clear” />

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

<br class=“clear” />

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:22:41
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:22:04
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1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern meldest, steht weiter unten unter Punkt 5.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:20:18
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) meldest, steht weiter unten unter Punkt 4.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:18:52
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

➜ Wie du Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro) melden kannst, steht weiter unten unter Punkt 4.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:06:00
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:05:30
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1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn du das Wetter oder die Fernsehprogramme auflistest, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchst du gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der Gesprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:04:22
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1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:03:44
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1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:02:37
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:02:00
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2022 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 240 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:59:33
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:58:29
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Quotentrend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:58:16
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 43 = 4300 Euro. (Der Trend ist allerdings gerade rückläufig.)

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:57:14
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählmarken ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2023 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 43 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 20 = 2000 Euro. 

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:55:25
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählpixel ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2020 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 20 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 20 = 2000 Euro. 

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:55:02
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du z.B. einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

Ausschüttungsbeispiel: Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählpixel ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2020 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 20 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 20 = 2000 Euro. 

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:53:49
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du zB einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

  • Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählpixel ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2020 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 20 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 20 = 2000 Euro. 

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:53:16
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1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften

(wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du zB einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

  • Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählpixel ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2020 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 20 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 20 = 2000 Euro. 

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 21:51:22
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1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in Wissenschaftlichen und Fachzeitschriften (wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du zB einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

  • Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählpixel ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2020 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 20 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 20 = 2000 Euro. 

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-24 23:08:21
Inhalt der Änderung

1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in Wissenschaftlichen und Fachzeitschriften (wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du zB einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

  • Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählpixel ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2020 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 20 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 20 = 2000 Euro. 

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-24 23:08:21
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1. Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften: 

VG-Wort-Bezeichnung: Presse-Repro (in TOM: Menüpunkt „Presse“)

Was: Du musst im Verlauf des vergangenen Jahres Artikel in Zeitungen oder Publikumszeitschriften veröffentlicht haben.

Ausschüttungsbeispiel: Wer 2022 mehr als 10.000 Zeichen in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht hat, der musste das bis zum 31. Januar 2023 melden und bekam im Juni 2023 dann genau 162 Euro ausgeschüttet.

Weiteres Geld bekommen Zeitungs-und Zeitschriftenautoren über die Ausschüttungen …

… für (Papier-)Pressespiegel 

… sowie für Elektronische Pressespiegel 

Für beides muss man aber nichts extra tun, und es gibt auch nicht wirklich viel Geld. Spannend ist das am ehesten für Wirtschaftsjournalisten, weil deren Artikel besonders häufig in Firmenpressespiegeln genutzt werden.

2. Artikel in Wissenschaftlichen und Fachzeitschriften (wir sprechen weiter von Print): 

VG-Wort-Bezeichnung: Wissenschaft 

Was: Wenn du zB einen Artikel in der Lebensmittelzeitung oder im BJV Report des Bayerischen Journalistenverbands geschrieben hast.

Ausschüttungsbeispiel: pro Normseite von 1500 Zeichen gab es 2020 3 Euro. Für einen Artikel mit 7500 Zeichen also 15 Euro.

3. Fach- und Sachbücher: Wissenschaft

  • Für ein 2022 erschienenes Sachbuch bekam man als Alleinautor pauschal 700 Euro

4a. Texte im Internet auf mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis

  • Metis ist ein Akronym für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Metis hieß aber auch eine Geliebte des Zeus … Kooperierende Webseite bedeutet hier: Die Webseite baut VG-Wort-Zählpixel ein. 
  • Was: Du musst im entsprechenden Jahr auf einem öffentlich zugänglichen Server im Internet einen Text von mindestens 1800 Zeichen Länge veröffentlicht haben. Das kann ein fremder oder eigener Server sein. Er darf auch hinter einer Paywall stehen.
  • Ausschüttungsbeispiel: Wer 2020 einen Text bei Spiegel.de hatte, der mehr als 1500 mal geklickt wurde, der bekam 20 Euro Ausschüttung. Wichtig dabei ist, dass es dieses Geld nicht nur einmal gibt, sondern jedes Kalenderjahr neu zu zählen begonnen wird. Wer also hundert attraktive Texte im Internet hat, die jedes Jahr mehr als 1500-mal geklickt werden, der bekommt jedes Jahr aufs Neue 100 x 20 = 2000 Euro. 

4b. Texte im Internet auf nicht mit VG Wort kooperierenden Webseiten

VG-Wort-Bezeichnung Metis Sonderausschüttung

  • Was: Webseiten können nicht gezwungen werden, VG-Wort-Zählpixel einzubauen. Die Metis-Sonderausschüttung berücksichtigt Veröffentlichungen bei nicht kooperierenden Seiten.  
  • Ausschüttungsbeispiel: Wenn du 2019 mindestens 200 Texte auf einer nicht mit Metis kooperierenden Webseite hattest, dann bekamst du 204 Euro (Sonder-)Ausschüttung

5. Literatur (Belletristik, Kinderbücher): Bibliothekstantieme

Darauf gehe ich hier nicht näher ein. Infos hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/belletristik-und-kinderbuecher.html

In den Bereich der Bibliothekstantieme fallen auch Tantiemen für Zeitungen und Zeitschriften sowie Fachbücher, die im Lesebereich öffentlicher Bibliotheken ausliegen oder in digitaler Form über die Onleihe der öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dazu musst du nichts extra melden.

6. Audio- und audiovisueller Bereich (Fernsehen, Radio, Video)

Darauf gehe ich mangels Detailkenntnis ebenfalls nur kurz ein. Beim Fernsehen meldet man meistens gar nichts, weil das die TV-Anstalten tun. Beim Hörfunk kann man Textbeiträge melden, die länger sind als 1 Minute, und bekommt dann abhängig von Sender groß oder klein, Dauer lang oder kurz, Werkkategorie, für Lyrik 200 Punkte, für Moderation 5 Punkte einen Punktwert, der dann je nach Geldeingang mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Beschrieben wird das im Verteilungsplan:

https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Mehr Infos hier: 

Auszahlungen Hörfunk

Auszahlungen Fernsehen

Merkblatt Fernsehen

Für Videos, z.B. Youtube, gibt es (noch) nichts

7. Wofür gibt es bisher kein Geld?

Es dauert immer eine Weile, bis Werke in neueren Medien Geld in der VG Wort bringen. Deshalb gibt es unter anderem für die folgenden Werke (noch) keine Ausschüttungen:

• Texte in Online-Videos 

• Texte in Audiodateien (Podcasts und Online-Radio)

• Texte in Multimediapräsentationen 

• Beiträge in Mediatheken

8. Drei wichtige Klippen:

  • VG Wort ist kein literarisches Quartett. Aber eine gewisse Schöpfungshöhe wird verlangt. Schließlich basieren die gezahlten Gelder auf dem Urheberrecht. Also ein Adressbuch wird vermutlich nicht  akzeptiert. Und wenn Sie das Wetter oder die Fernsehprogramme auflisten, vermutlich auch nicht.
  • Außerdem brauchen Sie gewisse Mindestumfänge. Bei Fachzeitschriften 3000 Zeichen, bei Tageszeitungen 900 Zeichen, bei Internettexten 1800 Zeichen. Drunter gibt’s leider nichts.
  • Und dann noch eine Spezialität: das Interview. Ausschüttungen gibt es nur für das eigene geistige Eigentum. Bei Interviews können deshalb nur die eigenen Fragen gemeldet werden. Die Antworten kann der GEsprächspartner melden, wenn er oder sie Wahrnehmungsberechtigter ist. 

Details hier: 

https://www.vgwort.de/auszahlungen.html
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/150521_Merkblatt_VG_Wort_Homepage.pdf