Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-01-18 16:13:37
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, beim Beispiel Augsburger Allgemeine also z.B. "au" und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst "Augsburger Allgemeine" und "Weiter".
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10.000-200.000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf "Meldung absenden" klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-11-11 10:28:36
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, beim Beispiel Augsburger Allgemeine also z.B. "au" und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst "Augsburger Allgemeine" und "Weiter".
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf "Meldung absenden" klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-19 22:08:30
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, beim Beispiel Augsburger Allgemeine also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-19 22:08:29
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, beim Beispiel Augsburger Allgemeine also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:02:12
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, beim Beispiel Augsburger Allgemeine also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:01:02
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, beim Beispiel Augsburger Allgemeine also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:00:20
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, beim Beispiel Augsburger Allgemeine also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 20:57:12
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 20:56:39
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10.000 bis unter 200.000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50.000 oder 80.000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:40:43
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10000 bis unter 200000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50000 oder 80000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2. Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:40:00
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10000 bis unter 200000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50000 oder 80000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Veröffentlichungen nachträglich gemeldet werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2.
Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:38:58
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10000 bis unter 200000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50000 oder 80000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Meldungen zu Veröffentlichungen nachträglich gemacht werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2.
Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:37:41
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10000 bis unter 200000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50000 oder 80000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDFs deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

Auszahlung:

Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Meldungen zu Veröffentlichungen nachträglich gemacht werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2.
Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:36:37
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10000 bis unter 200000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50000 oder 80000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDF-s deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

* Auszahlung: Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Meldungen zu Veröffentlichungen nachträglich gemacht werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2.
Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:36:09
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10000 bis unter 200000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50000 oder 80000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 Was wird kontrolliert? 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDF-s deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

* Auszahlung: Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Meldungen zu Veröffentlichungen nachträglich gemacht werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2.
Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-27 22:35:09
Inhalt der Änderung

Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

Vorbereitung:

  • Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.
  • Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10000 bis unter 200000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50000 oder 80000. 
  • Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

Die eigentliche Meldung läuft so:

  1. anmelden unter tom.vgwort.de > einloggen > Presse > Presse/Repro Meldung erstellen
  2. Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: Da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.
  3. Meldejahr: z.B. 2023, 
  4. Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil
  5. Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000
  6. Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.
  7. Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.
  8. Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 * ggf. Kontrolle 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDF-s deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

* Auszahlung: Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Meldungen zu Veröffentlichungen nachträglich gemacht werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2.
Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-25 21:56:33
Inhalt der Änderung

* Termin ist immer der 31. Januar. Bis zum Ablauf dieses Tags kannst du deine Veröffentlichungen des Vorjahres melden. (Und noch aus zwei Jahren davor, wenn du es damals nicht gemacht hast). Tipp: Fang nicht erst am 30. Januar an. In der letzten Woche übernimmt die VG Wort üblicherweise keinen Support mehr.

 * Vorbereitung:

--Bevor du das VGWort-Portal aufrufst, solltest du dir eine Liste deiner Tageszeitungs- und Publikumszeitschriftenkunden machen und ermitteln, wie viele Zeichen du da im Meldejahr veröffentlicht hast.

--Es muss nicht supergenau sein. Wo weniger als 10.000 Zeichen zusammenkommen, das kannst du gleich weglassen. Stufe 1 ist dann 10000 bis unter 200000 Zeichen. Also wieder egal, ob 50000 oder 80000. 

--Und wenn du nicht weißt, ob das Medium bei Presse Repro meldbar ist: probiere es einfach.

 * Die eigentliche Meldung läuft so:

* anmelden unter tom.vgwort.de

* einloggen

* Presse

* Presse/Repro Meldung erstellen

* Zeitung/Zeitschrift/Presseagentur: da gibst du die ersten paar Buchstaben ein, bei der Augsburger Allgemeinen also z.B. “au” und drückst Enter. Dann bekommst du eine Vorschlagsliste und wählst “Augsburger Allgemeine” und “Weiter”.

* Meldejahr: z.B. 2023, 

* Mantel/Gesamtausgabe oder Lokalteil

* Anschläge pro Jahr: zB 10000-200000

* Dann hast dun noch die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, und kannst abschließend auf “Meldung absenden” klicken.

* Abschließend kannst du ein PDF der Meldung herunterladen. Das kannst du dir aber auch sparen, weil du deine Meldungen später auch im Portal noch kontrollieren kannst.

* Den Vorgang wiederholst du für jede Zeitung und Publikumszeitschrift, bei der du mehr als 10.000 Zeichen abgesetzt hast. 

 * ggf. Kontrolle 

Gefürchtet sind Rückfragen. Mach dich darauf gefasst, dass du die Veröffentlichungen glaubhaft machen musst. Das geht am einfachsten mit Clippings, also PDF-s deiner Veröffentlichungen. Ich habe aber auch schon Abrechnungen eingereicht und einmal auch einfach die Bestätigung des zuständigen Redakteurs.
Vergiss nie: Die VG-Wort-Verwaltung muss das halt kontrollieren, vergnüglich ist das auch für die Mitarbeiter nicht.

* Auszahlung: Und wenn alles gut geht, dann bekommst du Ende Juni einen Ausschüttungsbrief. Tipp: Kontrolliere diesen Ausschüttungsbrief und frage sofort nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und wenn du im kommenden Jahr wieder meldest, lege dir den Ausschüttungsbrief neben den Computer.

VG-Wort-Info hier: https://www.vgwort.de/auszahlungen/publikumszeitungen-und-zeitschriften.html

FAQ: 

Wie lange dürfen Meldungen zu Veröffentlichungen nachträglich gemacht werden? 

Das hängt von der Ausschüttung ab. In Presse/Repro sind es 3 Jahre, in Wissenschaftlichen  Beiträgen nur 2.
Tipp: einfach in T.OM ausprobieren, nicht mehr meldbare Jahrgänge kann man auch nicht mehr auswählen.

Welche Veröffentlichungen darf man überhaupt melden? Dürfen z.B. auch kostenlose Anzeigenblätter und kostenlos an Haushalte abgegebene Broschüren/Magazine (mit redaktionellen Beiträgen und Advertorials) bei der VG Wort gemeldet werden? 

Einfach ausprobieren: Wenn der Titel in T.O.M. gelistet ist: ja

Was ist zu tun, wenn ich für ein Medium melde, das ich nicht in der Liste finde?

Dann findest du unter der Vorschlagsliste einen Link, wo du neue Titel anlegen kannst

Was hat es mit den Presseagenturen auf sich, für die du außer Zeitungen oder Zeitschriften auch melden kannst?

In der Vergangenheit haben wohl einige wenige Agentur-Feste und Freie ziemlich viel Geld abgegriffen, weil sie jede Zeitung meldeten, in denen sie veröffentlicht wurden. Und das waren bei Agenturen wie dpa naturgemäß praktisch alle. Das fand die Bewertungskommission der VG Wort unfair. Daraufhin wurde beschlossen, dass Agenturjournalisten nur einmal die Agentur melden dürfen. Für die gibt es dann allerdings den höchsten Multiplikator.  


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-25 21:54:59
Inhalt der Änderung

4) Wie melde ich Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro)?


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-25 21:54:59
Inhalt der Änderung

4) Wie melde ich Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften (Presse Repro)?