Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 13:03:00
Inhalt der Änderung
Du kannst Einzelbilder melden. Oder du kannst Honorare melden, die du erzielt hast. Aber dasselbe nicht Bild nicht zweimal. Welche Variante ist lukrativer?
Regel 1: Normalerweise ist es für jemanden, der hauptberuflich tätig ist, immer sinnvoll, seine Honorare zu melden.
Regel 2: Aber für Veröffentlichungen z.B. im Internet liegt die Honorierung oft Jahre zurück, die Bilder sind aber weiter online. D.h. man meldet in den Folgejahren, wo man kein Honorar mehr bekommt, die Einzelabbildung.
Regel 3: Wenn du als bildjournalistischer Nebenberufler für deine Veröffentlichungen nur sehr geringe oder auch gar keine Nutzungshonorare erhakten hast, dann nimmmst du natürlich wenigstens die Einzelabbildung..
So rechnest du dir aus, womit du besser fährst:
Grundsätzlich denkt die VG Bild-Kunst in Honoraren. Jedes von dir gemeldete Bild wird mit einem fiktiven Wert von 20 Euro bewertet. Bei 100 gemeldeten Bildern bekommst du also 2000 Euro Honorar angerechnet. Wenn deine Honorare höher waren, dann meldest du die.
Journalistisch tätige Personen liefern ihren Auftraggebern oft auch Pakete aus Text und Bild, wo sich das Ganze gar nicht mehr trennen lässt. Dann kannst du zumindest noch die Einzelbilder melden. Besser ist es natürlich, wenn du Text und Bild gleich in der Rechnung separat ausweist.
Du kannst drei Felder melden: einmal Print, dann digitale Verlagsprodukte, das sind die Websites der Zeitungen und Verlage und als drittes die Rubrik Web, wo alles andere digitale gemeldet werden kann. Bei Web und bei digitalen Verlagsprodukten bist du limitiert auf jeweils 200 Bilder. Die Honorarnennung lohnt sich also erst ab 4000 Euro pro Bereich, und das bedeutet, dass wohl die Mehrheit der Journalisten da besser mit Einzelbildern fährt.
Interessant ist, dass man bei Print unbegrenzt melden darf.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:58:14
Inhalt der Änderung
Du kannst Einzelbilder melden. Oder du kannst Honorare melden, die du erzielt hast. Aber dasselbe nicht Bild nicht zweimal. Welche Variante ist lukrativer? In der Regel ist es für jemanden, der hauptberuflich tätig ist, immer sinnvoll, seine Honorare zu melden. Aber für Veröffentlichungen z.B. im Internet liegt die Honorierung oft Jahre zurück, die Bilder sind aber immer noch online. D.h. man meldet in den Folgejahren, wo man kein Honorar mehr bekommt, die Einzelabbildung. Nebenberufler bekommen oft nur sehr geringe oder manchmal auch gar keine Nutzungshonorare.
So rechnest du dir aus, womit du besser fährst: Grundsätzlich denkt die VG Bild-Kunst in Honoraren. Jedes von dir gemeldete Bild wird mit einem Wert von 20 Euro bewertet. Bei 100 gemeldeten Bildern bekommst du also 2000 Euro Honorar angerechnet. Wenn deine Honorare höher waren, dann meldest du die.
Journalistisch tätige Personen liefern oft auch Pakete aus Text und Bild, wo sich das Ganze gar nicht mehr trennen lässt. Dann kannst du zumindest noch die Einzelbilder melden. Besser ist es natürlich, wenn du Text und Bild gleich in der Rechnung separat ausweist.
Du kannst drei Felder melden: einmal Print, dann digitale Verlagsprodukte, das sind die Websites der Zeitungen und Verlage und als drittes die Rubrik Web, wo alles andere digitale gemeldet werden kann. Bei Web und bei digitalen Verlagsprodukten ist man limitiert auf jeweils 200 Bilder. die Honorarnennung lohnt sich also erst ab 4000 euro pro Bereich udn das bedeutet, dass wqohl die Mehrheit der Journalisten da besser mit Einzelbildern fährt.
Interessant ist, dass man bei Print unbegrenzt melden darf.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-23 15:46:12
Inhalt der Änderung
Du kannst Einzelbilder melden. Oder du kannst Honorare melden, die du erzielt hast. In der Regel ist es für jemanden, der hauptberuflich tätig ist, immer sinnvoll, seine Honorare zu melden. Aber für Veröffentlichungen z.B. im Internet liegt die Honorierung oft Jahre zurück, die Bilder sind aber immer noch online. Dh man meldet in den Folgejahren, wo man kein Honorar mehr bekommt, die Einzelabbildung. Nebenberufler bekommen oft nur sehr geringe oder manchmal auch gar keine Nutzungshonorare.
So rechnest du dir aus, womit du besser fährst: Grundsätzlich denkt die VG Bild-Kunst in Honoraren. Jedes von dir gemeldete Bild wird mit einem Wert von 20 Euro bewertet. Bei 100 gemeldeten Bildern bekommst du also 2000 Euro Honorar angerechnet. Wenn deine Honorare höher waren, dann meldest du die.
Journalistisch tätige Personen liefern oft auch Pakete aus Text und Bild, wo sich das Ganze gar nicht mehr trennen lässt. Dann kannst du zumindest noch die Einzelbilder melden. Besser ist es natürlich, wenn du Text und Bild gleich in der Rechnung separat ausweist.
Du kannst drei Felder melden: einmal Print, dann digitale Verlagsprodukte, das sind die Websites der Zeitungen und Verlage und als drittes die Rubrik Web, wo alles andere digitale gemeldet werden kann. Bei Web und bei digitalen Verlagsprodukten ist man limitiert auf jeweils 200 Bilder. die Honorarnennung lohnt sich also erst ab 4000 euro pro Bereich udn das bedeutet, dass wqohl die Mehrheit der Journalisten da besser mit Einzelbildern fährt.
Interessant ist, dass man bei Print unbegrenzt melden darf.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-23 15:46:11
Inhalt der Änderung
Du kannst Einzelbilder melden. Oder du kannst Honorare melden, die du erzielt hast. In der Regel ist es für jemanden, der hauptberuflich tätig ist, immer sinnvoll, seine Honorare zu melden. Aber für Veröffentlichungen z.B. im Internet liegt die Honorierung oft Jahre zurück, die Bilder sind aber immer noch online. Dh man meldet in den Folgejahren, wo man kein Honorar mehr bekommt, die Einzelabbildung. Nebenberufler bekommen oft nur sehr geringe oder manchmal auch gar keine Nutzungshonorare.
So rechnest du dir aus, womit du besser fährst: Grundsätzlich denkt die VG Bild-Kunst in Honoraren. Jedes von dir gemeldete Bild wird mit einem Wert von 20 Euro bewertet. Bei 100 gemeldeten Bildern bekommst du also 2000 Euro Honorar angerechnet. Wenn deine Honorare höher waren, dann meldest du die.
Journalistisch tätige Personen liefern oft auch Pakete aus Text und Bild, wo sich das Ganze gar nicht mehr trennen lässt. Dann kannst du zumindest noch die Einzelbilder melden. Besser ist es natürlich, wenn du Text und Bild gleich in der Rechnung separat ausweist.
Du kannst drei Felder melden: einmal Print, dann digitale Verlagsprodukte, das sind die Websites der Zeitungen und Verlage und als drittes die Rubrik Web, wo alles andere digitale gemeldet werden kann. Bei Web und bei digitalen Verlagsprodukten ist man limitiert auf jeweils 200 Bilder. die Honorarnennung lohnt sich also erst ab 4000 euro pro Bereich udn das bedeutet, dass wqohl die Mehrheit der Journalisten da besser mit Einzelbildern fährt.
Interessant ist, dass man bei Print unbegrenzt melden darf.