Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2024-11-03 22:49:55
Inhalt der Änderung
3.11.2024 hwr. Im Oktober haben die VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten Post von der VG Wort bekommen. Die Verwertungsgesellschaft will künftig auch ein weiteres Recht für sie wahrnehmen - nämlich "Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen". Dazu wurden die Wahrnehmungsverträge geändert. Wer zustimmt, muss nichts tun. Wer nicht zustimmt, der muss das der VG Wort bis zum 29. November mitteilen.
Soll man nun zustimmen oder nicht? Die DJV-Justitiarin Hanna Mölders erklärt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung: „Wir empfehlen, den Änderungen des Wahrnehmungsvertrages zuzustimmen, damit Urheberinnen und Urheber an KI-Einnahmen beteiligt werden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung saubere KI-Anwendungen auf dem Markt, die wir dringend brauchen, damit Werke ohne urheberrechtliche Bedenken genutzt werden können. KI-Modelle sollten die Werte und Normen unserer Gesellschaft widerspiegeln und Rechtsverletzungen vermeiden.“
Ähnlich äußerte sich auch Oliver Eberhardt, der für die Journalisten im VG-Verwaltungsrat sitzt. Trotzdem war das Grummeln unter den VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten so deutlich zu vernehmen, dass sich VG-Wort-Vorstand Robert Staats gemüßigt sah, Ende Oktober noch mal eine Rundmail an die Betroffenen zu versenden. Darin machte er deutlich, "dass die KI-Lizenz der VG WORT das Training und die Entwicklung von generativen KI-Systemen durch große KI-Anbieter, wie beispielsweise ChatGPT, nicht abdeckt."
Tatsächlich geht es zumindest im Augenblick erst mal um die Ergänzung bestehender Verträge mit Unternehmen und Behörden, mit denen die VG Wort sowieso schon Verträge mit anderer Thematik hat. Die wollen wissenschaftliche Literatur, die zuvor rechtmäßig bezogen wurde, künftig KI-gestützt auswerten und zusammenfassen und sich dabei sicher sein, nichts Ungesetzliches zu tun.
Denn aktuell ist es urheberrechtlich umstritten, ob solche KI-gestützten Nutzungen durch eine vergütungsfreie gesetzliche Erlaubnis, die im § 44b UrhG geöffnete „Text und Data Mining-Schranke“, abgedeckt sind oder nicht. VG Wort und Journalistenverbände sehen typische KI-Trainings nicht von der Erlaubnis zum kostenlosen Text & Data Mining abgedeckt; und stützen sich dabei u.a. auf ein Gutachten, das die Initiative Urheberrecht in Auftrag gegeben hatte.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-11-03 22:49:54
Inhalt der Änderung
3.11.2024 hwr. Im Oktober haben die VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten Post von der VG Wort bekommen. Die Verwertungsgesellschaft will künftig auch ein weiteres Recht für sie wahrnehmen - nämlich "Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen". Dazu wurden die Wahrnehmungsverträge geändert. Wer zustimmt, muss nichts tun. Wer nicht zustimmt, der muss das der VG Wort bis zum 29. November mitteilen.
Soll man nun zustimmen oder nicht? Die DJV-Justitiarin Hanna Mölders erklärt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung: „Wir empfehlen, den Änderungen des Wahrnehmungsvertrages zuzustimmen, damit Urheberinnen und Urheber an KI-Einnahmen beteiligt werden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung saubere KI-Anwendungen auf dem Markt, die wir dringend brauchen, damit Werke ohne urheberrechtliche Bedenken genutzt werden können. KI-Modelle sollten die Werte und Normen unserer Gesellschaft widerspiegeln und Rechtsverletzungen vermeiden.“
Ähnlich äußerte sich auch Oliver Eberhardt, der für die Journalisten im VG-Verwaltungsrat sitzt. Trotzdem war das Grummeln unter den VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten so deutlich zu vernehmen, dass sich VG-Wort-Vorstand Robert Staats gemüßigt sah, Ende Oktober noch mal eine Rundmail an die Betroffenen zu versenden. Darin machte er deutlich, "dass die KI-Lizenz der VG WORT das Training und die Entwicklung von generativen KI-Systemen durch große KI-Anbieter, wie beispielsweise ChatGPT, nicht abdeckt."
Tatsächlich geht es zumindest im Augenblick erst mal um die Ergänzung bestehender Verträge mit Unternehmen und Behörden, mit denen die VG Wort sowieso schon Verträge mit anderer Thematik hat. Die wollen wissenschaftliche Literatur, die zuvor rechtmäßig bezogen wurde, künftig KI-gestützt auswerten und zusammenfassen und sich dabei sicher sein, nichts Ungesetzliches zu tun.
Denn aktuell ist es urheberrechtlich umstritten, ob solche KI-gestützten Nutzungen durch eine vergütungsfreie gesetzliche Erlaubnis, die im § 44b UrhG geöffnete „Text und Data Mining-Schranke“, abgedeckt sind oder nicht. VG Wort und Journalistenverbände sehen typische KI-Trainings nicht von der Erlaubnis zum kostenlosen Text & Data Mining abgedeckt; und stützen sich dabei u.a. auf ein Gutachten, das die Initiative Urheberrecht in Auftrag gegeben hatte.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-11-03 22:45:04
Inhalt der Änderung
3.11.2024 hwr. Im Oktober haben die VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten Post von der VG Wort bekommen. Die Verwertungsgesellschaft will künftig auch ein weiteres Recht für sie wahrnehmen - nämlich "Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen". Dazu wurden die Wahrnehmungsverträge geändert. Wer zustimmt, muss nichts tun. Wer nicht zustimmt, der muss das der VG Wort bis zum 29. November mitteilen.
Soll man nun zustimmen oder nicht? Die DJV-Justitiarin Hanna Mölders erklärt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung: „Wir empfehlen, den Änderungen des Wahrnehmungsvertrages zuzustimmen, damit Urheberinnen und Urheber an KI-Einnahmen beteiligt werden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung saubere KI-Anwendungen auf dem Markt, die wir dringend brauchen, damit Werke ohne urheberrechtliche Bedenken genutzt werden können. KI-Modelle sollten die Werte und Normen unserer Gesellschaft widerspiegeln und Rechtsverletzungen vermeiden.“
Ähnlich äußerte sich auch Oliver Eberhardt, der für die Journalisten im VG-Verwaltungsrat sitzt. Trotzdem war das Grummeln unter den VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten so deutlich zu vernehmen, dass sich VG-Wort-Vorstand Robert Staats gemüßigt sah, noch mal eine Rundmail an die Betroffenen zu versenden. Darin machte er deutlich, "dass die KI-Lizenz der VG WORT das Training und die Entwicklung von generativen KI-Systemen durch große KI-Anbieter, wie beispielsweise ChatGPT, nicht abdeckt."
Tatsächlich geht es zumindest im Augenblick erst mal um die Ergänzung bestehender Verträge mit Unternehmen und Behörden, mit denen die VG Wort sowieso schon Verträge mit anderer Thematik hat. Die wollen wissenschaftliche Literatur, die zuvor rechtmäßig bezogen wurde, künftig KI-gestützt auswerten und zusammenfassen und sich dabei sicher sein, nichts Ungesetzliches zu tun.
Denn aktuell ist es urheberrechtlich umstritten, ob solche KI-gestützten Nutzungen durch eine vergütungsfreie gesetzliche Erlaubnis, die im § 44b UrhG geöffnete „Text und Data Mining-Schranke“, abgedeckt sind. VG Wort und Journalistenverbände sehen das nicht so; und Recht gibt ihnen ein Gutachten im Auftrag der Initiative Urheberrecht.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-11-03 22:45:03
Inhalt der Änderung
3.11.2024 hwr. Im Oktober haben die VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten Post von der VG Wort bekommen. Die Verwertungsgesellschaft will künftig auch ein weiteres Recht für sie wahrnehmen - nämlich "Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen". Dazu wurden die Wahrnehmungsverträge geändert. Wer zustimmt, muss nichts tun. Wer nicht zustimmt, der muss das der VG Wort bis zum 29. November mitteilen.
Soll man nun zustimmen oder nicht? Die DJV-Justitiarin Hanna Mölders erklärt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung: „Wir empfehlen, den Änderungen des Wahrnehmungsvertrages zuzustimmen, damit Urheberinnen und Urheber an KI-Einnahmen beteiligt werden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung saubere KI-Anwendungen auf dem Markt, die wir dringend brauchen, damit Werke ohne urheberrechtliche Bedenken genutzt werden können. KI-Modelle sollten die Werte und Normen unserer Gesellschaft widerspiegeln und Rechtsverletzungen vermeiden.“
Ähnlich äußerte sich auch Oliver Eberhardt, der für die Journalisten im VG-Verwaltungsrat sitzt. Trotzdem war das Grummeln unter den VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten so deutlich zu vernehmen, dass sich VG-Wort-Vorstand Robert Staats gemüßigt sah, noch mal eine Rundmail an die Betroffenen zu versenden. Darin machte er deutlich, "dass die KI-Lizenz der VG WORT das Training und die Entwicklung von generativen KI-Systemen durch große KI-Anbieter, wie beispielsweise ChatGPT, nicht abdeckt."
Tatsächlich geht es zumindest im Augenblick erst mal um die Ergänzung bestehender Verträge mit Unternehmen und Behörden, mit denen die VG Wort sowieso schon Verträge mit anderer Thematik hat. Die wollen wissenschaftliche Literatur, die zuvor rechtmäßig bezogen wurde, künftig KI-gestützt auswerten und zusammenfassen und sich dabei sicher sein, nichts Ungesetzliches zu tun.
Denn aktuell ist es urheberrechtlich umstritten, ob solche KI-gestützten Nutzungen durch eine vergütungsfreie gesetzliche Erlaubnis, die im § 44b UrhG geöffnete „Text und Data Mining-Schranke“, abgedeckt sind. VG Wort und Journalistenverbände sehen das nicht so; und Recht gibt ihnen ein Gutachten im Auftrag der Initiative Urheberrecht.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-11-03 22:22:09
Inhalt der Änderung
3.11.2024 hwr. Im Oktober haben die VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten Post von der VG Wort bekommen. Die Verwertungsgesellschaft will künftig auch ein weiteres Recht für sie wahrnehmen - nämlich "Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen". Dazu wurden die Wahrnehmungsverträge geändert. Wer zustimmt, muss nichts tun. Wer nicht zustimmt, der muss das der VG Wort bis zum 29. November mitteilen.
Soll man nun zustimmen oder nicht? Die DJV-Justitiarin Hanna Mölders erklärt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung: „Wir empfehlen, den Änderungen des Wahrnehmungsvertrages zuzustimmen, damit Urheberinnen und Urheber an KI-Einnahmen beteiligt werden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung saubere KI-Anwendungen auf dem Markt, die wir dringend brauchen, damit Werke ohne urheberrechtliche Bedenken genutzt werden können. KI-Modelle sollten die Werte und Normen unserer Gesellschaft widerspiegeln und Rechtsverletzungen vermeiden.“
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-11-03 22:22:06
Inhalt der Änderung
3.11.2024 hwr. Im Oktober haben die VG-Wort-Wahrnehmungsberechtigten Post von der VG Wort bekommen. Die Verwertungsgesellschaft will künftig auch ein weiteres Recht für sie wahrnehmen - nämlich "Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen". Dazu wurden die Wahrnehmungsverträge geändert. Wer zustimmt, muss nichts tun. Wer nicht zustimmt, der muss das der VG Wort bis zum 29. November mitteilen.
Soll man nun zustimmen oder nicht? Die DJV-Justitiarin Hanna Mölders erklärt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung: „Wir empfehlen, den Änderungen des Wahrnehmungsvertrages zuzustimmen, damit Urheberinnen und Urheber an KI-Einnahmen beteiligt werden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung saubere KI-Anwendungen auf dem Markt, die wir dringend brauchen, damit Werke ohne urheberrechtliche Bedenken genutzt werden können. KI-Modelle sollten die Werte und Normen unserer Gesellschaft widerspiegeln und Rechtsverletzungen vermeiden.“