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Datum und Uhrzeit: 2025-04-18 21:52:20
Inhalt der Änderung
(16.4.2025/hir) Für die Freien soll die Arbeit in Zukunft mit weniger Überraschungen bei Sozialabgaben oder Steuern verbunden sein. Ihre soziale Absicherung soll zudem verbessert werden. Wer seine Selbständigkeit behördlich verbrieft bekommen will, soll eine entsprechende Entscheidung leichter und schneller erhalten. Wenn die Entscheidung aber zu lange dauert, soll der Antrag als genehmigt gelten. Das verspricht jedenfalls der Koalitionsvertrag, der derzeit noch bei den Parteien auf Zustimmung durch die Mitgliedschaft wartet.
Die Medienlandschaft soll erhalten bleiben, sowohl öffentlich-rechtliche wie auch private Sender werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt. Kooperationen von Anstalten und auch privaten Sendern sollen die Regel werden. Digitale Plattformen sollen für die Nutzung von Inhalten zur Kasse gebeten werden, und das Geld dem Medienstandort zugutekommen. Um Medien auch im Lokalen und Regionalen zu unterstützen, soll die Gemeinnützigkeit von Medien rechtssicher geregelt werden.
Von Seiten des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) wurde der Koalitionsvertrag allerdings bereits deutlich kritisiert, unter anderem weil Einschnitte beim Informationsfreiheitsgesetz befürchtet werden und die geplanten Maßnahmen nicht wirklich auf die monetären Probleme des Journalismus antworten würden.
Was die Freien angeht, könnte noch ergänzt werden: Die Vereinbarungen klingen auf ersten Blick durchaus nach dem Motto „Mach Scheinselbständigkeit wieder leichter“. Denn es dürfte kein Geheimnis sein, dass Medienhäuser (und andere Firmen) gerne Sozialabgaben sparen und Mitarbeitende zu Unrecht als „Freie“ oder „Selbständige“ einstufen.
Schon bislang können Interessierte bei der Deutschen Rentenversicherung eine Entscheidung beantragen, ob sie als selbständig anzusehen sind. Diese Prüfungen können, weil diese Prüfung gründlich erfolgt (im Interesse der Antragstellenden, aber auch der übrigen Beitragszahlenden), durchaus länger dauern. Wenn in Zukunft gelten sollte, dass ein Antrag auf Selbständigkeit bei gründlicher Dauer erst einmal als genehmigt gilt, könnten gerade Personen, die immer nur kurzzeitige „freie“ Mitarbeitsverhältnisse praktizieren, in Zukunft praktisch immer als selbständig gelten, weil eine Prüfung nun einmal Zeit kostet und sie, wenn die Ablehnung kommt, bereits den nächsten „freien“ Job hätten, für den sie dann wieder einen Antrag stellen könnten, wodurch sie erneut für den Zeitraum der Entscheidung über den neuen Job als frei gelten würden, und so weiter.
Muss denn so eine Kritik aber überhaupt sein? Es gibt doch eine ganze Reihe von bekannten „Selbständigkeits-Verbänden“, die bei jeder Gelegenheit eine „Vereinfachung“ der Prüfungsverfahren fordern und ohnehin kein Problem mit fehlender Sozialversicherung haben. Dazu: In den Medien grassieren seit langem eklatante Formen der Scheinselbständigkeit. Der DJV sieht das Thema Scheinselbständigkeit daher seit langem sehr kritisch. Auf den Treffen des DJV („Verbandstag“) wurde mehrmals beschlossen, dass sich der DJV mit aller Kraft gegen Scheinselbständigkeit einsetzen soll.
Was die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen der sozialen Absicherung der Selbständigen im Übrigen angeht, ist noch Rätselraten angesagt, was damit genau gemeint sein dürfte. Entweder ist nur die bereits erwähnte Erleichterung der Scheinselbständigkeit die „Verbesserung“, die von der Regierung gemeint ist, oder aber es ist vielleicht die Einführung einer Pflicht zur Altersversorgung gemeint, die ebenfalls im Koalitionsvertrag angesprochen wird. Diese neue Pflicht soll immerhin nur für diejenigen gelten, die weder in der Künstlersozialversicherung abgesichert sind noch direkt über den Auftraggeber in der Sozialversicherung versichert werden (wie Freie an vielen Rundfunkanstalten). Eine solche Pflicht, die langfristig zu Altersvermögen führen kann, hört sich natürlich gut an. Übersehen wird allerdings meist, dass der Grund, dass diejenigen Selbständigen, die nicht in der Künstlersozialkasse oder anders sozialversichert sind, meist einen ganz triftigen Grund dafür haben, dass sie nichts ansparen – es ist schlichtweg kein Geld da, und es gibt auch keine Firma, die ihnen wie bei Arbeitnehmern 50 Prozent Zuschuss zahlt. Die Selbständigkeit ist für viele dieser Leute ohnehin oft der einzige Weg, um (für wenig Geld) überhaupt eine Arbeit zu finden. Wenn die Politik jetzt – natürlich wohlmeinend – diese Leute dazu zwingt, von ihrem wenigen Geld jetzt auch noch Geld zur Zwischenlagerung bei Finanzindustrie und Bankenwelt abzuzwacken, wird ein Teil dieser Leute entweder gleich im Bürgergeld bleiben oder sogar schwarzarbeiten. Da hilft es wenig, dass der Koalitionsvertrag davon spricht, dass diese Altersvorsorge „gründerfreundlich“ eingeführt wird, also die Ansparpflicht in den ersten Jahren einer Gründung noch nicht greift. Das Problem fehlenden Geldes besteht bei Selbständigen aber nicht nur in den Jahren der Gründung. Eine echte Verbesserung der sozialen Absicherung wäre sicherlich, wenn jede Firma in Deutschland für jede als selbständig eingestufte Person eine Selbständigen-Sozialabgabe zahlen müsste, der Künstlersozialabgabe vergleichbar, und die Selbständigen aus diesen Zahlungen dann einen 50-prozentigen Zuschuss erhalten könnten. Allerdings ist klar, dass so etwas gar nicht geplant ist. Die Selbständigen sollen ihre Altersvorsorge komplett allein finanzieren. Also wird die verpflichtende, komplett selbst zu finanzierende Altersvorsorge wohl nur ein weiterer Stolperstein für diejenigen, die irgendwie Geld verdienen wollen oder müssen. Freie, die bereits über die Künstlersozialkasse oder die Rundfunkanstalt sozialversichert werden, können freilich aufatmen, denn sie werden – voraussichtlich – von dieser „Verbesserung“ nicht erfasst werden.
Wenn der Staat die Kooperation von Rundfunkanstalten fordert und die Zusammenarbeit von privaten Sendern kartellrechtlich erleichtern will, sind das für Freie schlechte Nachrichten. Denn Kooperation bedeutet, dass es weniger unterschiedliches Programm gibt, das Freie produzieren können. Vielmehr sollen ihre Berichte nun überall in Deutschland genutzt werden, und weil der Staat ja sparen will, wird es dann mitnichten ein mehrfaches Honorar dafür geben.
Lediglich die vagen Aussagen über die Gemeinnützigkeit mögen einzelnen Freien als Lichtblick erscheinen, weil sie Medienprojekte betreiben (wollen), die vielleicht einfacher Spenden sammeln können, wenn die Spendenden wegen einer festgestellten Gemeinnützigkeit Steuern sparen können.
Hier noch einmal der O-Ton:
„Wir werden die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen innerhalb und außerhalb der Leistungen der Künstlersozialkasse stärken und unbürokratischer auf die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen in der Kunstbranche abstimmen.“
„Wir werden das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter machen, zum Beispiel auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils. Scheinselbstständigkeit wollen wir verhindern. Zur Beschleunigung führen wir eine Genehmigungsfiktion ein, die im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige umgesetzt wird.“
„Wir wollen Selbstständige besser fürs Alter absichern. Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.“
„Medienvielfalt stärken – Meinungsfreiheit sichern Unabhängige und vielfältige Medien sichern eine freie öffentliche Debatte. Wir setzen uns im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein. Von zusätzlichen Werbebeschränkungen sehen wir ab. Wir prüfen die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Die Erlöse sollen dem Medienstandort zugutekommen. Im Sinne der f lächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten schaffen wir mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit.“
„Das Wettbewerbsrecht muss auf allen Ebenen weiterentwickelt und mit dem Medienkonzentrationsrecht der Länder verzahnt werden, auch um Fusionen von Medienunternehmen mit Anbietern medienrelevanter Infrastruktur zu prüfen. Zusammenarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll nach den aktuellen Reformen der Länder die Regel werden. Deshalb schaffen wir eine wettbewerbsrechtliche Bereichsausnahme, auch Kooperationen privater Medienhäuser sollen erleichtert werden.“
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-04-18 21:47:22
Inhalt der Änderung
16.4.2025. Für die Freien soll die Arbeit in Zukunft mit weniger Überraschungen bei Sozialabgaben oder Steuern verbunden sein. Ihre soziale Absicherung soll zudem verbessert werden. Wer seine Selbständigkeit behördlich verbrieft bekommen will, soll eine entsprechende Entscheidung leichter und schneller erhalten. Wenn die Entscheidung aber zu lange dauert, soll der Antrag als genehmigt gelten. Das verspricht jedenfalls der Koalitionsvertrag, der derzeit noch bei den Parteien auf Zustimmung durch die Mitgliedschaft wartet.
Die Medienlandschaft soll erhalten bleiben, sowohl öffentlich-rechtliche wie auch private Sender werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt. Kooperationen von Anstalten und auch privaten Sendern sollen die Regel werden. Digitale Plattformen sollen für die Nutzung von Inhalten zur Kasse gebeten werden, und das Geld dem Medienstandort zugutekommen. Um Medien auch im Lokalen und Regionalen zu unterstützen, soll die Gemeinnützigkeit von Medien rechtssicher geregelt werden.
Von Seiten des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) wurde der Koalitionsvertrag allerdings bereits deutlich kritisiert, unter anderem weil Einschnitte beim Informationsfreiheitsgesetz befürchtet werden und die geplanten Maßnahmen nicht wirklich auf die monetären Probleme des Journalismus antworten würden.
Was die Freien angeht, könnte noch ergänzt werden: Die Vereinbarungen klingen auf ersten Blick durchaus nach dem Motto „Mach Scheinselbständigkeit wieder leichter“. Denn es dürfte kein Geheimnis sein, dass Medienhäuser (und andere Firmen) gerne Sozialabgaben sparen und Mitarbeitende zu Unrecht als „Freie“ oder „Selbständige“ einstufen.
Schon bislang können Interessierte bei der Deutschen Rentenversicherung eine Entscheidung beantragen, ob sie als selbständig anzusehen sind. Diese Prüfungen können, weil diese Prüfung gründlich erfolgt (im Interesse der Antragstellenden, aber auch der übrigen Beitragszahlenden), durchaus länger dauern. Wenn in Zukunft gelten sollte, dass ein Antrag auf Selbständigkeit bei gründlicher Dauer erst einmal als genehmigt gilt, könnten gerade Personen, die immer nur kurzzeitige „freie“ Mitarbeitsverhältnisse praktizieren, in Zukunft praktisch immer als selbständig gelten, weil eine Prüfung nun einmal Zeit kostet und sie, wenn die Ablehnung kommt, bereits den nächsten „freien“ Job hätten, für den sie dann wieder einen Antrag stellen könnten, wodurch sie erneut für den Zeitraum der Entscheidung über den neuen Job als frei gelten würden, und so weiter.
Muss denn so eine Kritik aber überhaupt sein? Es gibt doch eine ganze Reihe von bekannten „Selbständigkeits-Verbänden“, die bei jeder Gelegenheit eine „Vereinfachung“ der Prüfungsverfahren fordern und ohnehin kein Problem mit fehlender Sozialversicherung haben. Dazu: In den Medien grassieren seit langem eklatante Formen der Scheinselbständigkeit. Der DJV sieht das Thema Scheinselbständigkeit daher seit langem sehr kritisch. Auf den Treffen des DJV („Verbandstag“) wurde mehrmals beschlossen, dass sich der DJV mit aller Kraft gegen Scheinselbständigkeit einsetzen soll.
Was die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen der sozialen Absicherung der Selbständigen im Übrigen angeht, ist noch Rätselraten angesagt, was damit genau gemeint sein dürfte. Entweder ist nur die bereits erwähnte Erleichterung der Scheinselbständigkeit die „Verbesserung“, die von der Regierung gemeint ist, oder aber es ist vielleicht die Einführung einer Pflicht zur Altersversorgung gemeint, die ebenfalls im Koalitionsvertrag angesprochen wird. Diese neue Pflicht soll immerhin nur für diejenigen gelten, die weder in der Künstlersozialversicherung abgesichert sind noch direkt über den Auftraggeber in der Sozialversicherung versichert werden (wie Freie an vielen Rundfunkanstalten). Eine solche Pflicht, die langfristig zu Altersvermögen führen kann, hört sich natürlich gut an. Übersehen wird allerdings meist, dass der Grund, dass diejenigen Selbständigen, die nicht in der Künstlersozialkasse oder anders sozialversichert sind, meist einen ganz triftigen Grund dafür haben, dass sie nichts ansparen – es ist schlichtweg kein Geld da, und es gibt auch keine Firma, die ihnen wie bei Arbeitnehmern 50 Prozent Zuschuss zahlt. Die Selbständigkeit ist für viele dieser Leute ohnehin oft der einzige Weg, um (für wenig Geld) überhaupt eine Arbeit zu finden. Wenn die Politik jetzt – natürlich wohlmeinend – diese Leute dazu zwingt, von ihrem wenigen Geld jetzt auch noch Geld zur Zwischenlagerung bei Finanzindustrie und Bankenwelt abzuzwacken, wird ein Teil dieser Leute entweder gleich im Bürgergeld bleiben oder sogar schwarzarbeiten. Da hilft es wenig, dass der Koalitionsvertrag davon spricht, dass diese Altersvorsorge „gründerfreundlich“ eingeführt wird, also die Ansparpflicht in den ersten Jahren einer Gründung noch nicht greift. Das Problem fehlenden Geldes besteht bei Selbständigen aber nicht nur in den Jahren der Gründung. Eine echte Verbesserung der sozialen Absicherung wäre sicherlich, wenn jede Firma in Deutschland für jede als selbständig eingestufte Person eine Selbständigen-Sozialabgabe zahlen müsste, der Künstlersozialabgabe vergleichbar, und die Selbständigen aus diesen Zahlungen dann einen 50-prozentigen Zuschuss erhalten könnten. Allerdings ist klar, dass so etwas gar nicht geplant ist. Die Selbständigen sollen ihre Altersvorsorge komplett allein finanzieren. Also wird die verpflichtende, komplett selbst zu finanzierende Altersvorsorge wohl nur ein weiterer Stolperstein für diejenigen, die irgendwie Geld verdienen wollen oder müssen. Freie, die bereits über die Künstlersozialkasse oder die Rundfunkanstalt sozialversichert werden, können freilich aufatmen, denn sie werden – voraussichtlich – von dieser „Verbesserung“ nicht erfasst werden.
Wenn der Staat die Kooperation von Rundfunkanstalten fordert und die Zusammenarbeit von privaten Sendern kartellrechtlich erleichtern will, sind das für Freie schlechte Nachrichten. Denn Kooperation bedeutet, dass es weniger unterschiedliches Programm gibt, das Freie produzieren können. Vielmehr sollen ihre Berichte nun überall in Deutschland genutzt werden, und weil der Staat ja sparen will, wird es dann mitnichten ein mehrfaches Honorar dafür geben.
Lediglich die vagen Aussagen über die Gemeinnützigkeit mögen einzelnen Freien als Lichtblick erscheinen, weil sie Medienprojekte betreiben (wollen), die vielleicht einfacher Spenden sammeln können, wenn die Spendenden wegen einer festgestellten Gemeinnützigkeit Steuern sparen können.
Hier noch einmal der O-Ton:
„Wir werden die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen innerhalb und außerhalb der Leistungen der Künstlersozialkasse stärken und unbürokratischer auf die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen in der Kunstbranche abstimmen.“
„Wir werden das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter machen, zum Beispiel auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils. Scheinselbstständigkeit wollen wir verhindern. Zur Beschleunigung führen wir eine Genehmigungsfiktion ein, die im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige umgesetzt wird.“
„Wir wollen Selbstständige besser fürs Alter absichern. Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.“
„Medienvielfalt stärken – Meinungsfreiheit sichern Unabhängige und vielfältige Medien sichern eine freie öffentliche Debatte. Wir setzen uns im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein. Von zusätzlichen Werbebeschränkungen sehen wir ab. Wir prüfen die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Die Erlöse sollen dem Medienstandort zugutekommen. Im Sinne der f lächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten schaffen wir mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit.“
„Das Wettbewerbsrecht muss auf allen Ebenen weiterentwickelt und mit dem Medienkonzentrationsrecht der Länder verzahnt werden, auch um Fusionen von Medienunternehmen mit Anbietern medienrelevanter Infrastruktur zu prüfen. Zusammenarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll nach den aktuellen Reformen der Länder die Regel werden. Deshalb schaffen wir eine wettbewerbsrechtliche Bereichsausnahme, auch Kooperationen privater Medienhäuser sollen erleichtert werden.“
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-04-16 16:34:26
Inhalt der Änderung
Für die Freien soll die Arbeit in Zukunft mit weniger Überraschungen bei Sozialabgaben oder Steuern verbunden sein. Ihre soziale Absicherung soll zudem verbessert werden. Wer seine Selbständigkeit behördlich verbrieft bekommen will, soll eine entsprechende Entscheidung leichter und schneller erhalten. Wenn die Entscheidung aber zu lange dauert, soll der Antrag als genehmigt gelten. Das verspricht jedenfalls der Koalitionsvertrag, der derzeit noch bei den Parteien auf Zustimmung durch die Mitgliedschaft wartet.
Die Medienlandschaft soll erhalten bleiben, sowohl öffentlich-rechtliche wie auch private Sender werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt. Kooperationen von Anstalten und auch privaten Sendern sollen die Regel werden. Digitale Plattformen sollen für die Nutzung von Inhalten zur Kasse gebeten werden, und das Geld dem Medienstandort zugutekommen. Um Medien auch im Lokalen und Regionalen zu unterstützen, soll die Gemeinnützigkeit von Medien rechtssicher geregelt werden.
Von Seiten des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) wurde der Koalitionsvertrag allerdings bereits deutlich kritisiert, unter anderem weil Einschnitte beim Informationsfreiheitsgesetz befürchtet werden und die geplanten Maßnahmen nicht wirklich auf die monetären Probleme des Journalismus antworten würden.
Was die Freien angeht, könnte noch ergänzt werden: Die Vereinbarungen klingen auf ersten Blick durchaus nach dem Motto „Mach Scheinselbständigkeit wieder leichter“. Denn es dürfte kein Geheimnis sein, dass Medienhäuser (und andere Firmen) gerne Sozialabgaben sparen und Mitarbeitende zu Unrecht als „Freie“ oder „Selbständige“ einstufen.
Schon bislang können Interessierte bei der Deutschen Rentenversicherung eine Entscheidung beantragen, ob sie als selbständig anzusehen sind. Diese Prüfungen können, weil diese Prüfung gründlich erfolgt (im Interesse der Antragstellenden, aber auch der übrigen Beitragszahlenden), durchaus länger dauern. Wenn in Zukunft gelten sollte, dass ein Antrag auf Selbständigkeit bei gründlicher Dauer erst einmal als genehmigt gilt, könnten gerade Personen, die immer nur kurzzeitige „freie“ Mitarbeitsverhältnisse praktizieren, in Zukunft praktisch immer als selbständig gelten, weil eine Prüfung nun einmal Zeit kostet und sie, wenn die Ablehnung kommt, bereits den nächsten „freien“ Job hätten, für den sie dann wieder einen Antrag stellen könnten, wodurch sie erneut für den Zeitraum der Entscheidung über den neuen Job als frei gelten würden, und so weiter.
Muss denn so eine Kritik aber überhaupt sein? Es gibt doch eine ganze Reihe von bekannten „Selbständigkeits-Verbänden“, die bei jeder Gelegenheit eine „Vereinfachung“ der Prüfungsverfahren fordern und ohnehin kein Problem mit fehlender Sozialversicherung haben. Dazu: In den Medien grassieren seit langem eklatante Formen der Scheinselbständigkeit. Der DJV sieht das Thema Scheinselbständigkeit daher seit langem sehr kritisch. Auf den Treffen des DJV („Verbandstag“) wurde mehrmals beschlossen, dass sich der DJV mit aller Kraft gegen Scheinselbständigkeit einsetzen soll.
Was die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen der sozialen Absicherung der Selbständigen im Übrigen angeht, ist noch Rätselraten angesagt, was damit genau gemeint sein dürfte. Entweder ist nur die bereits erwähnte Erleichterung der Scheinselbständigkeit die „Verbesserung“, die von der Regierung gemeint ist, oder aber es ist vielleicht die Einführung einer Pflicht zur Altersversorgung gemeint, die ebenfalls im Koalitionsvertrag angesprochen wird. Diese neue Pflicht soll immerhin nur für diejenigen gelten, die weder in der Künstlersozialversicherung abgesichert sind noch direkt über den Auftraggeber in der Sozialversicherung versichert werden (wie Freie an vielen Rundfunkanstalten). Eine solche Pflicht, die langfristig zu Altersvermögen führen kann, hört sich natürlich gut an. Übersehen wird allerdings meist, dass der Grund, dass diejenigen Selbständigen, die nicht in der Künstlersozialkasse oder anders sozialversichert sind, meist einen ganz triftigen Grund dafür haben, dass sie nichts ansparen – es ist schlichtweg kein Geld da, und es gibt auch keine Firma, die ihnen wie bei Arbeitnehmern 50 Prozent Zuschuss zahlt. Die Selbständigkeit ist für viele dieser Leute ohnehin oft der einzige Weg, um (für wenig Geld) überhaupt eine Arbeit zu finden. Wenn die Politik jetzt – natürlich wohlmeinend – diese Leute dazu zwingt, von ihrem wenigen Geld jetzt auch noch Geld zur Zwischenlagerung bei Finanzindustrie und Bankenwelt abzuzwacken, wird ein Teil dieser Leute entweder gleich im Bürgergeld bleiben oder sogar schwarzarbeiten. Da hilft es wenig, dass der Koalitionsvertrag davon spricht, dass diese Altersvorsorge „gründerfreundlich“ eingeführt wird, also die Ansparpflicht in den ersten Jahren einer Gründung noch nicht greift. Das Problem fehlenden Geldes besteht bei Selbständigen aber nicht nur in den Jahren der Gründung. Eine echte Verbesserung der sozialen Absicherung wäre sicherlich, wenn jede Firma in Deutschland für jede als selbständig eingestufte Person eine Selbständigen-Sozialabgabe zahlen müsste, der Künstlersozialabgabe vergleichbar, und die Selbständigen aus diesen Zahlungen dann einen 50-prozentigen Zuschuss erhalten könnten. Allerdings ist klar, dass so etwas gar nicht geplant ist. Die Selbständigen sollen ihre Altersvorsorge komplett allein finanzieren. Also wird die verpflichtende, komplett selbst zu finanzierende Altersvorsorge wohl nur ein weiterer Stolperstein für diejenigen, die irgendwie Geld verdienen wollen oder müssen. Freie, die bereits über die Künstlersozialkasse oder die Rundfunkanstalt sozialversichert werden, können freilich aufatmen, denn sie werden – voraussichtlich – von dieser „Verbesserung“ nicht erfasst werden.
Wenn der Staat die Kooperation von Rundfunkanstalten fordert und die Zusammenarbeit von privaten Sendern kartellrechtlich erleichtern will, sind das für Freie schlechte Nachrichten. Denn Kooperation bedeutet, dass es weniger unterschiedliches Programm gibt, das Freie produzieren können. Vielmehr sollen ihre Berichte nun überall in Deutschland genutzt werden, und weil der Staat ja sparen will, wird es dann mitnichten ein mehrfaches Honorar dafür geben.
Lediglich die vagen Aussagen über die Gemeinnützigkeit mögen einzelnen Freien als Lichtblick erscheinen, weil sie Medienprojekte betreiben (wollen), die vielleicht einfacher Spenden sammeln können, wenn die Spendenden wegen einer festgestellten Gemeinnützigkeit Steuern sparen können.
Hier noch einmal der O-Ton:
„Wir werden die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen innerhalb und außerhalb der Leistungen der Künstlersozialkasse stärken und unbürokratischer auf die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen in der Kunstbranche abstimmen.“
„Wir werden das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter machen, zum Beispiel auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils. Scheinselbstständigkeit wollen wir verhindern. Zur Beschleunigung führen wir eine Genehmigungsfiktion ein, die im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige umgesetzt wird.“
„Wir wollen Selbstständige besser fürs Alter absichern. Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.“
„Medienvielfalt stärken – Meinungsfreiheit sichern Unabhängige und vielfältige Medien sichern eine freie öffentliche Debatte. Wir setzen uns im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein. Von zusätzlichen Werbebeschränkungen sehen wir ab. Wir prüfen die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Die Erlöse sollen dem Medienstandort zugutekommen. Im Sinne der f lächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten schaffen wir mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit.“
„Das Wettbewerbsrecht muss auf allen Ebenen weiterentwickelt und mit dem Medienkonzentrationsrecht der Länder verzahnt werden, auch um Fusionen von Medienunternehmen mit Anbietern medienrelevanter Infrastruktur zu prüfen. Zusammenarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll nach den aktuellen Reformen der Länder die Regel werden. Deshalb schaffen wir eine wettbewerbsrechtliche Bereichsausnahme, auch Kooperationen privater Medienhäuser sollen erleichtert werden.“
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-04-16 16:34:25
Inhalt der Änderung
Für die Freien soll die Arbeit in Zukunft mit weniger Überraschungen bei Sozialabgaben oder Steuern verbunden sein. Ihre soziale Absicherung soll zudem verbessert werden. Wer seine Selbständigkeit behördlich verbrieft bekommen will, soll eine entsprechende Entscheidung leichter und schneller erhalten. Wenn die Entscheidung aber zu lange dauert, soll der Antrag als genehmigt gelten. Das verspricht jedenfalls der Koalitionsvertrag, der derzeit noch bei den Parteien auf Zustimmung durch die Mitgliedschaft wartet.
Die Medienlandschaft soll erhalten bleiben, sowohl öffentlich-rechtliche wie auch private Sender werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt. Kooperationen von Anstalten und auch privaten Sendern sollen die Regel werden. Digitale Plattformen sollen für die Nutzung von Inhalten zur Kasse gebeten werden, und das Geld dem Medienstandort zugutekommen. Um Medien auch im Lokalen und Regionalen zu unterstützen, soll die Gemeinnützigkeit von Medien rechtssicher geregelt werden.
Von Seiten des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) wurde der Koalitionsvertrag allerdings bereits deutlich kritisiert, unter anderem weil Einschnitte beim Informationsfreiheitsgesetz befürchtet werden und die geplanten Maßnahmen nicht wirklich auf die monetären Probleme des Journalismus antworten würden.
Was die Freien angeht, könnte noch ergänzt werden: Die Vereinbarungen klingen auf ersten Blick durchaus nach dem Motto „Mach Scheinselbständigkeit wieder leichter“. Denn es dürfte kein Geheimnis sein, dass Medienhäuser (und andere Firmen) gerne Sozialabgaben sparen und Mitarbeitende zu Unrecht als „Freie“ oder „Selbständige“ einstufen.
Schon bislang können Interessierte bei der Deutschen Rentenversicherung eine Entscheidung beantragen, ob sie als selbständig anzusehen sind. Diese Prüfungen können, weil diese Prüfung gründlich erfolgt (im Interesse der Antragstellenden, aber auch der übrigen Beitragszahlenden), durchaus länger dauern. Wenn in Zukunft gelten sollte, dass ein Antrag auf Selbständigkeit bei gründlicher Dauer erst einmal als genehmigt gilt, könnten gerade Personen, die immer nur kurzzeitige „freie“ Mitarbeitsverhältnisse praktizieren, in Zukunft praktisch immer als selbständig gelten, weil eine Prüfung nun einmal Zeit kostet und sie, wenn die Ablehnung kommt, bereits den nächsten „freien“ Job hätten, für den sie dann wieder einen Antrag stellen könnten, wodurch sie erneut für den Zeitraum der Entscheidung über den neuen Job als frei gelten würden, und so weiter.
Muss denn so eine Kritik aber überhaupt sein? Es gibt doch eine ganze Reihe von bekannten „Selbständigkeits-Verbänden“, die bei jeder Gelegenheit eine „Vereinfachung“ der Prüfungsverfahren fordern und ohnehin kein Problem mit fehlender Sozialversicherung haben. Dazu: In den Medien grassieren seit langem eklatante Formen der Scheinselbständigkeit. Der DJV sieht das Thema Scheinselbständigkeit daher seit langem sehr kritisch. Auf den Treffen des DJV („Verbandstag“) wurde mehrmals beschlossen, dass sich der DJV mit aller Kraft gegen Scheinselbständigkeit einsetzen soll.
Was die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen der sozialen Absicherung der Selbständigen im Übrigen angeht, ist noch Rätselraten angesagt, was damit genau gemeint sein dürfte. Entweder ist nur die bereits erwähnte Erleichterung der Scheinselbständigkeit die „Verbesserung“, die von der Regierung gemeint ist, oder aber es ist vielleicht die Einführung einer Pflicht zur Altersversorgung gemeint, die ebenfalls im Koalitionsvertrag angesprochen wird. Diese neue Pflicht soll immerhin nur für diejenigen gelten, die weder in der Künstlersozialversicherung abgesichert sind noch direkt über den Auftraggeber in der Sozialversicherung versichert werden (wie Freie an vielen Rundfunkanstalten). Eine solche Pflicht, die langfristig zu Altersvermögen führen kann, hört sich natürlich gut an. Übersehen wird allerdings meist, dass der Grund, dass diejenigen Selbständigen, die nicht in der Künstlersozialkasse oder anders sozialversichert sind, meist einen ganz triftigen Grund dafür haben, dass sie nichts ansparen – es ist schlichtweg kein Geld da, und es gibt auch keine Firma, die ihnen wie bei Arbeitnehmern 50 Prozent Zuschuss zahlt. Die Selbständigkeit ist für viele dieser Leute ohnehin oft der einzige Weg, um (für wenig Geld) überhaupt eine Arbeit zu finden. Wenn die Politik jetzt – natürlich wohlmeinend – diese Leute dazu zwingt, von ihrem wenigen Geld jetzt auch noch Geld zur Zwischenlagerung bei Finanzindustrie und Bankenwelt abzuzwacken, wird ein Teil dieser Leute entweder gleich im Bürgergeld bleiben oder sogar schwarzarbeiten. Da hilft es wenig, dass der Koalitionsvertrag davon spricht, dass diese Altersvorsorge „gründerfreundlich“ eingeführt wird, also die Ansparpflicht in den ersten Jahren einer Gründung noch nicht greift. Das Problem fehlenden Geldes besteht bei Selbständigen aber nicht nur in den Jahren der Gründung. Eine echte Verbesserung der sozialen Absicherung wäre sicherlich, wenn jede Firma in Deutschland für jede als selbständig eingestufte Person eine Selbständigen-Sozialabgabe zahlen müsste, der Künstlersozialabgabe vergleichbar, und die Selbständigen aus diesen Zahlungen dann einen 50-prozentigen Zuschuss erhalten könnten. Allerdings ist klar, dass so etwas gar nicht geplant ist. Die Selbständigen sollen ihre Altersvorsorge komplett allein finanzieren. Also wird die verpflichtende, komplett selbst zu finanzierende Altersvorsorge wohl nur ein weiterer Stolperstein für diejenigen, die irgendwie Geld verdienen wollen oder müssen. Freie, die bereits über die Künstlersozialkasse oder die Rundfunkanstalt sozialversichert werden, können freilich aufatmen, denn sie werden – voraussichtlich – von dieser „Verbesserung“ nicht erfasst werden.
Wenn der Staat die Kooperation von Rundfunkanstalten fordert und die Zusammenarbeit von privaten Sendern kartellrechtlich erleichtern will, sind das für Freie schlechte Nachrichten. Denn Kooperation bedeutet, dass es weniger unterschiedliches Programm gibt, das Freie produzieren können. Vielmehr sollen ihre Berichte nun überall in Deutschland genutzt werden, und weil der Staat ja sparen will, wird es dann mitnichten ein mehrfaches Honorar dafür geben.
Lediglich die vagen Aussagen über die Gemeinnützigkeit mögen einzelnen Freien als Lichtblick erscheinen, weil sie Medienprojekte betreiben (wollen), die vielleicht einfacher Spenden sammeln können, wenn die Spendenden wegen einer festgestellten Gemeinnützigkeit Steuern sparen können.
Hier noch einmal der O-Ton:
„Wir werden die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen innerhalb und außerhalb der Leistungen der Künstlersozialkasse stärken und unbürokratischer auf die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen in der Kunstbranche abstimmen.“
„Wir werden das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter machen, zum Beispiel auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils. Scheinselbstständigkeit wollen wir verhindern. Zur Beschleunigung führen wir eine Genehmigungsfiktion ein, die im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige umgesetzt wird.“
„Wir wollen Selbstständige besser fürs Alter absichern. Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.“
„Medienvielfalt stärken – Meinungsfreiheit sichern Unabhängige und vielfältige Medien sichern eine freie öffentliche Debatte. Wir setzen uns im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein. Von zusätzlichen Werbebeschränkungen sehen wir ab. Wir prüfen die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Die Erlöse sollen dem Medienstandort zugutekommen. Im Sinne der f lächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten schaffen wir mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit.“
„Das Wettbewerbsrecht muss auf allen Ebenen weiterentwickelt und mit dem Medienkonzentrationsrecht der Länder verzahnt werden, auch um Fusionen von Medienunternehmen mit Anbietern medienrelevanter Infrastruktur zu prüfen. Zusammenarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll nach den aktuellen Reformen der Länder die Regel werden. Deshalb schaffen wir eine wettbewerbsrechtliche Bereichsausnahme, auch Kooperationen privater Medienhäuser sollen erleichtert werden.“