Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2025-07-24 16:03:42
Inhalt der Änderung
Wenn eine Zeitung wichtige politische Hintergründe aus deinem Artikel herauskickt und ihn in dieser verstümmelten Fassung ohne Rücksprache mit dir veröffentlicht, muss sie dir Schadensersatz zahlen. Das hat das Landgericht Köln entschieden und einem Autor in diesem Fall 1.200 Euro Schadensersatz plus Prozesskosten von rund 1.000 Euro zugesprochen (Entscheidung vom 15. Mai 2025, Aktenzeichen 14 O 442/23, Volltext hier).
Im konkreten Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen dem bekannten freien Autoren und Journalisten Werner Rügemer und der Berliner Zeitung. Die Redaktion hatte Teile eines Beitrags über die Verbindungen von Politikern zu einer Rüstungsfirma im Zusammenhang mit Entscheidungen zum Ukrainekrieg ohne Rücksprache mit Rügemer entfernt und den Beitrag in der gekürzten Variante veröffentlicht. Hier die Darstellung von Rügemer in der Onlinezeitschrift "Neue Rheinzeitung", außerdem wurde am 12. Juli 2025 ein Beitrag über den Rechtsstreit in der FAZ (Paywall) veröffentlicht.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-07-24 16:03:29
Inhalt der Änderung
Wenn eine Zeitung wichtige politische Hintergründe aus deinem Artikel herauskickt und ihn in dieser verstümmelten Fassung ohne Rücksprache mit dir veröffentlicht, muss sie dir Schadensersatz zahlen. Das hat das Landgericht Köln entschieden und einem Autor in diesem Fall 1.200 Euro Schadensersatz plus Prozesskosten von rund 1.000 Euro zugesprochen (Entscheidung vom 15. Mai 2025, Aktenzeichen 14 O 442/23, Volltext hier).
Im konkreten Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen dem bekannten freien Autoren und Journalisten Werner Rügemer und der Berliner Zeitung. Die Redaktion hatte Teile eines Beitrags über die Verbindungen von Politikern zu einer Rüstungsfirma im Zusammenhang mit Entscheidungen zum Ukrainekrieg ohne Rücksprache mit Rügemer entfernt und den Beitrag in der gekürzten Variante veröffentlicht. Hier die Darstellung von Rügemer in der Onlinezeitschrift "Neue Rheinzeitung", außerdem wurde am 12. Juli 2025 ein Beitrag über den Rechtsstreit in der FAZ (Paywall) veröffentlicht.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-07-24 16:03:25
Inhalt der Änderung
Wenn eine Zeitung wichtige politische Hintergründe aus deinem Artikel herauskickt und ihn in dieser verstümmelten Fassung ohne Rücksprache mit dir veröffentlicht, muss sie dir Schadensersatz zahlen. Das hat das Landgericht Köln entschieden und einem Autor in diesem Fall 1.200 Euro Schadensersatz plus Prozesskosten von rund 1.000 Euro zugesprochen (Entscheidung vom 15. Mai 2025, Aktenzeichen 14 O 442/23, Volltext hier).
Im konkreten Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen dem bekannten freien Autoren und Journalisten Werner Rügemer und der Berliner Zeitung. Die Redaktion hatte Teile eines Beitrags über die Verbindungen von Politikern zu einer Rüstungsfirma im Zusammenhang mit Entscheidungen zum Ukrainekrieg ohne Rücksprache mit Rügemer entfernt und den Beitrag in der gekürzten Variante veröffentlicht. Hier die Darstellung von Rügemer in der Onlinezeitschrift "Neue Rheinzeitung", außerdem wurde am 12. Juli 2025 ein Beitrag über den Rechtsstreit in der FAZ (Paywall) veröffentlicht.