Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-30 16:48:40
Inhalt der Änderung

30.09.2025 hwr. Seit Freitag, 26. September, läuft der zweite Teil der VG-Wort-Ausschüttungen 2025. Dabei werden die Vergütungen an Urheber und Verlage in den Bereichen Metis (Texte im Internet) und Weitersendungen in Fernsehen und Hörfunk ausbezahlt. Im Juli 2025 war bereits der erste Teil der Ausschüttungen erfolgt. 

In der zweiten Tranche 2025 werden insgesamt 48,60 Millionen Euro an Urheberinnen und Urheber ausbezahlt. Dabei entfallen im Bereich Metis auf die reguläre Ausschüttung 23,99 Mio. Euro,und auf die Sonderausschüttung Tantiemen in Höhe von 2,68 Mio. Euro. Zusätzlich gibt es ein letztes Mal Geld aus den Rückstellungen des Sonderverteilungsplans Metis, der zu einem Aufschlag von insgesamt 7,74 Mio. Euro führt. Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen schreiben, erhalten Tantiemen in Höhe von 1,60 Mio. Euro. Das macht zusammen 36,01 Mio. Euro. Im Rahmen der regulären Metis-Ausschüttung erhalten zudem Verlage  einen Anteil von 9,87 Mio. Euro. 

Auch die Ausschüttung für die Weitersendungen im audiovisuellen Bereich findet traditionell im September statt. Sie beläuft sich auf insgesamt 8,26 Mio. Euro. Darüber hinaus werden mit insgesamt  492.000 Euro die Urheberinnen und Urheber sowie die Verlage berücksichtigt, die eine Beteiligung für Sprachtonträger und Audio-Downloads bis Ende Januar 2025 gemeldet haben. Aufgrund einer Beschwerde des Bundesverbands Regie beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden nicht alle Einnahmen der VG WORT im Bereich der Weitersendungsrechte ausgeschüttet. Bis zur Klärung der offenen Fragen wurden 30 Prozent zurückgestellt.

Die wichtigsten Quoten:

  • METIS reguläre Ausschüttung (nur Urheberanteil):
    ohne Paywall: 13,81 € (2024: 17,54 €)
    hinterPaywall: 13,15 € (2024: 16,70 €)
      
  • METIS Agenturausschüttung: 4,53 € (2024: 6,16 €)
      
  • METIS Sonderausschüttung:
    je 20 Texte: 9,50 € (2024: 12 €); Kappungsgrenze: 912 € (2024: 1152 €)
      
  • Kabelweitersendung Fernsehen: 2,25 € für 100 Punkte (2024: 3,70 €)
      
  • Kabelweitersendung Hörfunk:
    pro 100 Punkte 0,28 € (2024: 0,46 €) plus
    pro 10 Punkte  2,50 € (2024: 3,50 €) 

Die vollständigen Quoten findest du hier: https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/dokumente/Quoten/Ausschuettung_September_2025_fuer_2024.pdf

Wie bereits in den Vorjahren gehen die Einnahmen zurück und gleichzeitig steigt die Zahl der Meldenden für Texten im Internet, was sich gleich doppelt auf eine sinkende Quote auswirkt.  

Eine beachtliche Steigerung ist hingegen bei den Einnahmen aufgrund des Beteiligungsanspruchs am Presseverlegerleistungsschutzrecht zu verzeichnen, von 1,992 Mio Euro auf 5,646 Mio Euro. Kurz erklärt: Plattformen wie Google oder Microsoft müssen die Presseverlage dafür bezahlen, dass sie journalistische Inhalte verwenden. Ein Drittel der Einnahmen steht dem Gesetz nach den Urhebenden zu. Eine allgemeine Quote gibt es in dem Bereich nicht. Die Ausschüttung erfolgt individuell je Medium nach diesem Ablauf: Zuerst einmal die VG Bild-Kunst ihren Anteil, dann werden die Verwaltungskosten abgezogen und das Geld für Sozialfonds und Autorenversorgungswerk. Am Ende wird verglichen, für welches Presse-Erzeugnis Geld erhalten wurde und wie viele Urhebende dafür Meldungen abgegeben haben. Das ergibt die Quote.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-30 16:48:38
Inhalt der Änderung

30.09.2025 hwr. Seit Freitag, 26. September, läuft der zweite Teil der VG-Wort-Ausschüttungen 2025. Dabei werden die Vergütungen an Urheber und Verlage in den Bereichen Metis (Texte im Internet) und Weitersendungen in Fernsehen und Hörfunk ausbezahlt. Im Juli 2025 war bereits der erste Teil der Ausschüttungen erfolgt. 

In der zweiten Tranche 2025 werden insgesamt 48,60 Millionen Euro an Urheberinnen und Urheber ausbezahlt. Dabei entfallen im Bereich Metis auf die reguläre Ausschüttung 23,99 Mio. Euro,und auf die Sonderausschüttung Tantiemen in Höhe von 2,68 Mio. Euro. Zusätzlich gibt es ein letztes Mal Geld aus den Rückstellungen des Sonderverteilungsplans Metis, der zu einem Aufschlag von insgesamt 7,74 Mio. Euro führt. Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen schreiben, erhalten Tantiemen in Höhe von 1,60 Mio. Euro. Das macht zusammen 36,01 Mio. Euro. Im Rahmen der regulären Metis-Ausschüttung erhalten zudem Verlage  einen Anteil von 9,87 Mio. Euro. 

Auch die Ausschüttung für die Weitersendungen im audiovisuellen Bereich findet traditionell im September statt. Sie beläuft sich auf insgesamt 8,26 Mio. Euro. Darüber hinaus werden mit insgesamt  492.000 Euro die Urheberinnen und Urheber sowie die Verlage berücksichtigt, die eine Beteiligung für Sprachtonträger und Audio-Downloads bis Ende Januar 2025 gemeldet haben. Aufgrund einer Beschwerde des Bundesverbands Regie beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden nicht alle Einnahmen der VG WORT im Bereich der Weitersendungsrechte ausgeschüttet. Bis zur Klärung der offenen Fragen wurden 30 Prozent zurückgestellt.

Die wichtigsten Quoten:

  • METIS reguläre Ausschüttung (nur Urheberanteil):
    ohne Paywall: 13,81 € (2024: 17,54 €)
    hinterPaywall: 13,15 € (2024: 16,70 €)
      
  • METIS Agenturausschüttung: 4,53 € (2024: 6,16 €)
      
  • METIS Sonderausschüttung:
    je 20 Texte: 9,50 € (2024: 12 €); Kappungsgrenze: 912 € (2024: 1152 €)
      
  • Kabelweitersendung Fernsehen: 2,25 € für 100 Punkte (2024: 3,70 €)
      
  • Kabelweitersendung Hörfunk:
    pro 100 Punkte 0,28 € (2024: 0,46 €) plus
    pro 10 Punkte  2,50 € (2024: 3,50 €) 

Die vollständigen Quoten findest du hier: https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/dokumente/Quoten/Ausschuettung_September_2025_fuer_2024.pdf

Wie bereits in den Vorjahren gehen die Einnahmen zurück und gleichzeitig steigt die Zahl der Meldenden für Texten im Internet, was sich gleich doppelt auf eine sinkende Quote auswirkt.  

Eine beachtliche Steigerung ist hingegen bei den Einnahmen aufgrund des Beteiligungsanspruchs am Presseverlegerleistungsschutzrecht zu verzeichnen, von 1,992 Mio Euro auf 5,646 Mio Euro. Kurz erklärt: Plattformen wie Google oder Microsoft müssen die Presseverlage dafür bezahlen, dass sie journalistische Inhalte verwenden. Ein Drittel der Einnahmen steht dem Gesetz nach den Urhebenden zu. Eine allgemeine Quote gibt es in dem Bereich nicht. Die Ausschüttung erfolgt individuell je Medium nach diesem Ablauf: Zuerst einmal die VG Bild-Kunst ihren Anteil, dann werden die Verwaltungskosten abgezogen und das Geld für Sozialfonds und Autorenversorgungswerk. Am Ende wird verglichen, für welches Presse-Erzeugnis Geld erhalten wurde und wie viele Urhebende dafür Meldungen abgegeben haben. Das ergibt die Quote.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-30 16:46:50
Inhalt der Änderung

30.09.2025 hwr. Seit Freitag, 26. September, läuft der zweite Teil der VG-Wort-Ausschüttungen 2025. Dabei werden die Vergütungen an Urheber und Verlage in den Bereichen Metis (Texte im Internet) und Weitersendungen in Fernsehen und Hörfunk ausbezahlt. Im Juli 2025 war bereits der erste Teil der Ausschüttungen erfolgt. 

In der zweiten Tranche 2025 werden insgesamt 48,60 Miliionen Euro an Urheberinnen und Urheber ausbezahlt. Dabei entfallen im Bereich Metis auf die reguläre Ausschüttung 23,99 Mio. Euro,und auf die Sonderausschüttung Tantiemen in Höhe von 2,68 Mio. Euro. Zusätzlich gibt es ein letztes Mal Geld aus den Rückstellungen des Sonderverteilungsplans Metis, der zu einem Aufschlag von insgesamt 7,74 Mio. Euro führt. Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen schreiben, erhalten Tantiemen in Höhe von 1,60 Mio. Euro. Das macht zusammen 36,01 Mio. Euro. Im Rahmen der regulären Metis-Ausschüttung erhalten zudem Verlage  einen Anteil von 9,87 Mio. Euro. 

Auch die Ausschüttung für die Weitersendungen im audiovisuellen Bereich findet traditionell im September statt. Sie beläuft sich auf insgesamt 8,26 Mio. Euro. Darüber hinaus werden mit insgesamt  492.000 Euro die Urheberinnen und Urheber sowie die Verlage berücksichtigt, die eine Beteiligung für Sprachtonträger und Audio-Downloads bis Ende Januar 2025 gemeldet haben. Aufgrund einer Beschwerde des Bundesverbands Regie beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden nicht alle Einnahmen der VG WORT im Bereich der Weitersendungsrechte ausgeschüttet. Bis zur Klärung der offenen Fragen wurden 30 Prozent zurückgestellt.

Die wichtigsten Quoten:

  • METIS reguläre Ausschüttung (nur Urheberanteil):
    ohne Paywall: 13,81 € (2024: 17,54 €)
    hinterPaywall: 13,15 € (2024: 16,70 €)
      
  • METIS Agenturausschüttung: 4,53 € (2024: 6,16 €)
      
  • METIS Sonderausschüttung:
    je 20 Texte: 9,50 € (2024: 12 €); Kappungsgrenze: 912 € (2024: 1152 €)
      
  • Kabelweitersendung Fernsehen: 2,25 € für 100 Punkte (2024: 3,70 €)
      
  • Kabelweitersendung Hörfunk:
    pro 100 Punkte 0,28 € (2024: 0,46 €) plus
    pro 10 Punkte  2,50 € (2024: 3,50 €) 

Die vollständigen Quoten findest du hier: https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/dokumente/Quoten/Ausschuettung_September_2025_fuer_2024.pdf

Wie bereits in den Vorjahren gehen die Einnahmen zurück und gleichzeitig steigt die Zahl der Meldenden für Texten im Internet, was sich gleich doppelt auf eine sinkende Quote auswirkt.  

Eine beachtliche Steigerung ist hingegen bei den Einnahmen aufgrund des Beteiligungsanspruchs am Presseverlegerleistungsschutzrecht zu verzeichnen, von 1,992 Mio Euro auf 5,646 Mio Euro. Kurz erklärt: Plattformen wie Google oder Microsoft müssen die Presseverlage dafür bezahlen, dass sie journalistische Inhalte verwenden. Ein Drittel der Einnahmen steht dem Gesetz nach den Urhebenden zu. Eine allgemeine Quote gibt es in dem Bereich nicht. Die Ausschüttung erfolgt individuell je Medium nach diesem Ablauf: Zuerst einmal die VG Bild-Kunst ihren Anteil, dann werden die Verwaltungskosten abgezogen und das Geld für Sozialfonds und Autorenversorgungswerk. Am Ende wird verglichen, für welches Presse-Erzeugnis Geld erhalten wurde und wie viele Urhebende dafür Meldungen abgegeben haben. Das ergibt die Quote.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-30 16:46:46
Inhalt der Änderung

30.09.2025 hwr. Seit Freitag, 26. September, läuft der zweite Teil der VG-Wort-Ausschüttungen 2025. Dabei werden die Vergütungen an Urheber und Verlage in den Bereichen Metis (Texte im Internet) und Weitersendungen in Fernsehen und Hörfunk ausbezahlt. Im Juli 2025 war bereits der erste Teil der Ausschüttungen erfolgt. 

In der zweiten Tranche 2025 werden insgesamt 48,60 Miliionen Euro an Urheberinnen und Urheber ausbezahlt. Dabei entfallen im Bereich Metis auf die reguläre Ausschüttung 23,99 Mio. Euro,und auf die Sonderausschüttung Tantiemen in Höhe von 2,68 Mio. Euro. Zusätzlich gibt es ein letztes Mal Geld aus den Rückstellungen des Sonderverteilungsplans Metis, der zu einem Aufschlag von insgesamt 7,74 Mio. Euro führt. Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen schreiben, erhalten Tantiemen in Höhe von 1,60 Mio. Euro. Das macht zusammen 36,01 Mio. Euro. Im Rahmen der regulären Metis-Ausschüttung erhalten zudem Verlage  einen Anteil von 9,87 Mio. Euro. 

Auch die Ausschüttung für die Weitersendungen im audiovisuellen Bereich findet traditionell im September statt. Sie beläuft sich auf insgesamt 8,26 Mio. Euro. Darüber hinaus werden mit insgesamt  492.000 Euro die Urheberinnen und Urheber sowie die Verlage berücksichtigt, die eine Beteiligung für Sprachtonträger und Audio-Downloads bis Ende Januar 2025 gemeldet haben. Aufgrund einer Beschwerde des Bundesverbands Regie beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden nicht alle Einnahmen der VG WORT im Bereich der Weitersendungsrechte ausgeschüttet. Bis zur Klärung der offenen Fragen wurden 30 Prozent zurückgestellt.

Die wichtigsten Quoten:

  • METIS reguläre Ausschüttung (nur Urheberanteil):
    ohne Paywall: 13,81 € (2024: 17,54 €)
    hinterPaywall: 13,15 € (2024: 16,70 €)
      
  • METIS Agenturausschüttung: 4,53 € (2024: 6,16 €)
      
  • METIS Sonderausschüttung:
    je 20 Texte: 9,50 € (2024: 12 €); Kappungsgrenze: 912 € (2024: 1152 €)
      
  • Kabelweitersendung Fernsehen: 2,25 € für 100 Punkte (2024: 3,70 €)
      
  • Kabelweitersendung Hörfunk:
    pro 100 Punkte 0,28 € (2024: 0,46 €) plus
    pro 10 Punkte  2,50 € (2024: 3,50 €) 

Die vollständigen Quoten findest du hier: https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/dokumente/Quoten/Ausschuettung_September_2025_fuer_2024.pdf

Wie bereits in den Vorjahren gehen die Einnahmen zurück und gleichzeitig steigt die Zahl der Meldenden für Texten im Internet, was sich gleich doppelt auf eine sinkende Quote auswirkt.  

Eine beachtliche Steigerung ist hingegen bei den Einnahmen aufgrund des Beteiligungsanspruchs am Presseverlegerleistungsschutzrecht zu verzeichnen, von 1,992 Mio Euro auf 5,646 Mio Euro. Kurz erklärt: Plattformen wie Google oder Microsoft müssen die Presseverlage dafür bezahlen, dass sie journalistische Inhalte verwenden. Ein Drittel der Einnahmen steht dem Gesetz nach den Urhebenden zu. Eine allgemeine Quote gibt es in dem Bereich nicht. Die Ausschüttung erfolgt individuell je Medium nach diesem Ablauf: Zuerst einmal die VG Bild-Kunst ihren Anteil, dann werden die Verwaltungskosten abgezogen und das Geld für Sozialfonds und Autorenversorgungswerk. Am Ende wird verglichen, für welches Presse-Erzeugnis Geld erhalten wurde und wie viele Urhebende dafür Meldungen abgegeben haben. Das ergibt die Quote.


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