Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 11:52:05
Inhalt der Änderung
Kritik an den Rentenplänen der Bundesregierung: Die Bedingungen der ab 2026 geplanten Aktivrente sollen auch für Einnahmen aus selbständiger Arbeit gelten, fordert der DJV. In einem Blogbeitrag auf djv.de können Argumente nachgelesen werden. Eine Petition, die sich für die Berücksichtigung selbständiger Arbeit einsetzt, wurde inzwischen ebenfalls auf den Weg gebracht.
Nach jetzigem Stand soll es eine Steuerfreiheit für Einnahmen von bis zu 2.000 Euro geben, wenn sie auf Basis eines Arbeitsvertrags zusätzlich zur Altersrente verdient werden. Wenn jedoch auf selbständiger Basis gearbeitet wird, bleibt es bei der Steuerpflicht. Eine Unterscheidung, die viele Fragen aufwirft bis hin zu Zweifeln an deren Verfassungsmäßigkeit.
Dabei sind frei journalistisch Berufstätige besonders häufig darauf angewiesen, zur Rente hinzu zu verdienen. Denn weil ihr Durchschnittseinkommen unterdurchschnittlich ist, liegen ihre Rentenansprüche häufig nicht einmal bei 1.000 Euro im Monat. Große Chancen, im Alter eine Arbeit mit Arbeitsvertrag zu erhalten, die dann steuerfrei sein könnte, haben sie meist nicht, weil sie ihr Berufsleben lang selbständig und eben nicht per Arbeitsvertrag tätig waren und das bei der Auswahl für ausgeschriebene Arbeitsverträge natürlich eine Rolle spielt.
Der DJV hatte die Einkommensverhältnisse der Freien erst in diesem Sommer durch eine groß angelegte Umfrage ermittelt.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 11:52:04
Inhalt der Änderung
Kritik an den Rentenplänen der Bundesregierung: Die Bedingungen der ab 2026 geplanten Aktivrente sollen auch für Einnahmen aus selbständiger Arbeit gelten, fordert der DJV. In einem Blogbeitrag auf djv.de können Argumente nachgelesen werden. Eine Petition, die sich für die Berücksichtigung selbständiger Arbeit einsetzt, wurde inzwischen ebenfalls auf den Weg gebracht.
Nach jetzigem Stand soll es eine Steuerfreiheit für Einnahmen von bis zu 2.000 Euro geben, wenn sie auf Basis eines Arbeitsvertrags zusätzlich zur Altersrente verdient werden. Wenn jedoch auf selbständiger Basis gearbeitet wird, bleibt es bei der Steuerpflicht. Eine Unterscheidung, die viele Fragen aufwirft bis hin zu Zweifeln an deren Verfassungsmäßigkeit.
Dabei sind frei journalistisch Berufstätige besonders häufig darauf angewiesen, zur Rente hinzu zu verdienen. Denn weil ihr Durchschnittseinkommen unterdurchschnittlich ist, liegen ihre Rentenansprüche häufig nicht einmal bei 1.000 Euro im Monat. Große Chancen, im Alter eine Arbeit mit Arbeitsvertrag zu erhalten, die dann steuerfrei sein könnte, haben sie meist nicht, weil sie ihr Berufsleben lang selbständig und eben nicht per Arbeitsvertrag tätig waren und das bei der Auswahl für ausgeschriebene Arbeitsverträge natürlich eine Rolle spielt.
Der DJV hatte die Einkommensverhältnisse der Freien erst in diesem Sommer durch eine groß angelegte Umfrage ermittelt.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 11:37:49
Inhalt der Änderung
Kritik an den Rentenplänen der Bundesregierung: Die Bedingungen der ab 2026 geplanten Aktivrente sollen auch für Einnahmen aus selbständiger Arbeit gelten, fordert der DJV. In einem Blogbeitrag auf djv.de können Argumente nachgelesen werden. Eine Petition, die sich für die Berücksichtigung selbständiger Arbeit einsetzt, wurde inzwischen ebenfalls auf den Weg gebracht.
Nach jetzigem Stand soll es eine Steuerfreiheit für Einnahmen von bis zu 2.000 Euro geben, wenn sie auf Basis eines Arbeitsvertrags zusätzlich zur Altersrente verdient werden. Wenn jedoch auf selbständiger Basis gearbeitet wird, bleibt es bei der Steuerpflicht. Eine Unterscheidung, die viele Fragen aufwirft bis hin zu Zweifeln an deren Verfassungsmäßigkeit.
Dabei sind frei journalistisch Berufstätige besonders häufig darauf angewiesen, zur Rente hinzu zu verdienen. Denn weil ihr Durchschnittseinkommen unterdurchschnittlich ist, liegen ihre Rentenansprüche häufig nicht einmal bei 1.000 Euro im Monat. Große Chancen, im Alter eine Arbeit mit Arbeitsvertrag zu erhalten, die dann steuerfrei sein könnte, haben sie meist nicht, weil sie ihr Berufsleben lang selbständig und eben nicht per Arbeitsvertrag tätig waren und das bei der Auswahl für ausgeschriebene Arbeitsverträge natürlich eine Rolle spielt.
Der DJV hatte die Einkommensverhältnisse der Freien erst in diesem Sommer durch eine groß angelegte Umfrage ermittelt.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 11:37:48
Inhalt der Änderung
Kritik an den Rentenplänen der Bundesregierung: Die Bedingungen der ab 2026 geplanten Aktivrente sollen auch für Einnahmen aus selbständiger Arbeit gelten, fordert der DJV. In einem Blogbeitrag auf djv.de können Argumente nachgelesen werden. Eine Petition, die sich für die Berücksichtigung selbständiger Arbeit einsetzt, wurde inzwischen ebenfalls auf den Weg gebracht.
Nach jetzigem Stand soll es eine Steuerfreiheit für Einnahmen von bis zu 2.000 Euro geben, wenn sie auf Basis eines Arbeitsvertrags zusätzlich zur Altersrente verdient werden. Wenn jedoch auf selbständiger Basis gearbeitet wird, bleibt es bei der Steuerpflicht. Eine Unterscheidung, die viele Fragen aufwirft bis hin zu Zweifeln an deren Verfassungsmäßigkeit.
Dabei sind frei journalistisch Berufstätige besonders häufig darauf angewiesen, zur Rente hinzu zu verdienen. Denn weil ihr Durchschnittseinkommen unterdurchschnittlich ist, liegen ihre Rentenansprüche häufig nicht einmal bei 1.000 Euro im Monat. Große Chancen, im Alter eine Arbeit mit Arbeitsvertrag zu erhalten, die dann steuerfrei sein könnte, haben sie meist nicht, weil sie ihr Berufsleben lang selbständig und eben nicht per Arbeitsvertrag tätig waren und das bei der Auswahl für ausgeschriebene Arbeitsverträge natürlich eine Rolle spielt.
Der DJV hatte die Einkommensverhältnisse der Freien erst in diesem Sommer durch eine groß angelegte Umfrage ermittelt.