Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 12:10:51
Inhalt der Änderung
Dunkle Wolken ziehen über den Vermögenswerten von Selbständigen auf: Wenn sie auf Grund von Schicksalsschlägen in Notlagen geraten, müssen sie in Zukunft wieder vermehrt auf Erspartes und ihre Altersvorsorge zurückgreifen. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, die unter dem Schlagwort "Bürgergeld" eingeführten Regelungen zur Hilfe bei Bedürftigkeit wieder abzuschaffen.
"Bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – zum Beispiel durch Orientierung an Alter und bisherige Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt ebenfalls die Karenzzeit. Hierzu bedarf es einer unbürokratischen Lösung." (Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025)
Wegfall der Karenzzeit: Das bedeutet, dass auch bei kurzzeitigem Hilfebedarf erst einmal das Ersparte oder die Altersvorsorge dran ist. Soweit hier von der "Lebensleistung" die Rede ist, soll das offensichtlich bedeuten, dass Jüngere ihre Vorsorge gleich vergessen können und aufzulösen haben, bevor sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Und wer das Pech hat, eine besonders hohe Miete zu haben, soll auch nichts bekommen.
Offiziell sollen diese Maßnahmen gezielten Missbrauch verhindern. Faktisch wird aber wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Diejenigen Selbständigen, die sich mühsam eine Zusatzvorsorge zur ohnehin mageren Rente aufgebaut haben, werden diese auflösen müssen. Am besten scheint es in einem solchen System zu sein, einfach gar nicht vorzusorgen oder die Vorsorge gleich in Gold anzulegen und im Garten zu vergraben, wo der Anrechnungsstaat nichts davon mitbekommt.
Es ist fraglich, ob sich gegen diese Regeln hörbarer Protest mobilisieren lässt, da diese Regelungen sehr speziell sind und mit dem Schlagwort des Sozialmissbrauchs Kritik schnell erstickt werden kann.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 12:10:39
Inhalt der Änderung
Dunkle Wolken ziehen über den Vermögenswerten von Selbständigen auf: Wenn sie auf Grund von Schicksalsschlägen in Notlagen geraten, müssen sie in Zukunft wieder vermehrt auf Erspartes und ihre Altersvorsorge zurückgreifen. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, die unter dem Schlagwort "Bürgergeld" eingeführten Regelungen zur Hilfe bei Bedürftigkeit wieder abzuschaffen.
B"ei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – zum Beispiel durch Orientierung an Alter und bisherige Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt ebenfalls die Karenzzeit. Hierzu bedarf es einer unbürokratischen Lösung." (Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025)
Wegfall der Karenzzeit: Das bedeutet, dass auch bei kurzzeitigem Hilfebedarf erst einmal das Ersparte oder die Altersvorsorge dran ist. Soweit hier von der "Lebensleistung" die Rede ist, soll das offensichtlich bedeuten, dass Jüngere ihre Vorsorge gleich vergessen können und aufzulösen haben, bevor sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Und wer das Pech hat, eine besonders hohe Miete zu haben, soll auch nichts bekommen.
Offiziell sollen diese Maßnahmen gezielten Missbrauch verhindern. Faktisch wird aber wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Diejenigen Selbständigen, die sich mühsam eine Zusatzvorsorge zur ohnehin mageren Rente aufgebaut haben, werden diese auflösen müssen. Am besten scheint es in einem solchen System zu sein, einfach gar nicht vorzusorgen oder die Vorsorge gleich in Gold anzulegen und im Garten zu vergraben, wo der Anrechnungsstaat nichts davon mitbekommt.
Es ist fraglich, ob sich gegen diese Regeln hörbarer Protest mobilisieren lässt, da diese Regelungen sehr speziell sind und mit dem Schlagwort des Sozialmissbrauchs Kritik schnell erstickt werden kann.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 12:08:32
Inhalt der Änderung
Dunkle Wolken ziehen über den Vermögenswerten von Selbständigen auf: Wenn sie auf Grund von Schicksalsschlägen in Notlagen geraten, müssen sie in Zukunft wieder vermehrt auf Erspartes und ihre Altersvorsorge zurückgreifen. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, die unter dem Schlagwort "Bürgergeld" eingeführten Regelungen zur Hilfe bei Bedürftigkeit wieder abzuschaffen.
Bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – zum Beispiel durch Orientierung an Alter und bisherige Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt ebenfalls die Karenzzeit. Hierzu bedarf es einer unbürokratischen Lösung. (Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025)
Wegfall der Karenzzeit: Das bedeutet, dass auch bei kurzzeitigem Hilfebedarf erst einmal das Ersparte oder die Altersvorsorge dran ist. Soweit hier von der "Lebensleistung" die Rede ist, soll das offensichtlich bedeuten, dass Jüngere ihre Vorsorge gleich vergessen können und aufzulösen haben, bevor sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Und wer das Pech hat, eine besonders hohe Miete zu haben, soll auch nichts bekommen.
Offiziell sollen diese Maßnahmen gezielten Missbrauch verhindern. Faktisch wird aber wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Diejenigen Selbständigen, die sich mühsam eine Zusatzvorsorge zur ohnehin mageren Rente aufgebaut haben, werden diese auflösen müssen. Am besten scheint es in einem solchen System zu sein, einfach gar nicht vorzusorgen oder die Vorsorge gleich in Gold anzulegen und im Garten zu vergraben, wo der Anrechnungsstaat nichts davon mitbekommt.
Es ist fraglich, ob sich gegen diese Regeln hörbarer Protest mobilisieren lässt, da diese Regelungen sehr speziell sind und mit dem Schlagwort des Sozialmissbrauchs Kritik schnell erstickt werden kann.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 12:08:30
Inhalt der Änderung
Dunkle Wolken ziehen über den Vermögenswerten von Selbständigen auf: Wenn sie auf Grund von Schicksalsschlägen in Notlagen geraten, müssen sie in Zukunft wieder vermehrt auf Erspartes und ihre Altersvorsorge zurückgreifen. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, die unter dem Schlagwort "Bürgergeld" eingeführten Regelungen zur Hilfe bei Bedürftigkeit wieder abzuschaffen.
Bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – zum Beispiel durch Orientierung an Alter und bisherige Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt ebenfalls die Karenzzeit. Hierzu bedarf es einer unbürokratischen Lösung. (Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025)
Wegfall der Karenzzeit: Das bedeutet, dass auch bei kurzzeitigem Hilfebedarf erst einmal das Ersparte oder die Altersvorsorge dran ist. Soweit hier von der "Lebensleistung" die Rede ist, soll das offensichtlich bedeuten, dass Jüngere ihre Vorsorge gleich vergessen können und aufzulösen haben, bevor sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Und wer das Pech hat, eine besonders hohe Miete zu haben, soll auch nichts bekommen.
Offiziell sollen diese Maßnahmen gezielten Missbrauch verhindern. Faktisch wird aber wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Diejenigen Selbständigen, die sich mühsam eine Zusatzvorsorge zur ohnehin mageren Rente aufgebaut haben, werden diese auflösen müssen. Am besten scheint es in einem solchen System zu sein, einfach gar nicht vorzusorgen oder die Vorsorge gleich in Gold anzulegen und im Garten zu vergraben, wo der Anrechnungsstaat nichts davon mitbekommt.
Es ist fraglich, ob sich gegen diese Regeln hörbarer Protest mobilisieren lässt, da diese Regelungen sehr speziell sind und mit dem Schlagwort des Sozialmissbrauchs Kritik schnell erstickt werden kann.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 12:05:55
Inhalt der Änderung
Dunkle Wolken ziehen über den Vermögenswerten von Selbständigen auf: Wenn sie auf Grund von Schicksalsschlägen in Notlagen geraten, müssen sie in Zukunft wieder vermehrt auf Erspartes und ihre Altersvorsorge zurückgreifen. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, die unter dem Schlagwort "Bürgergeld" eingeführten Regelungen zur Hilfe bei Bedürftigkeit wieder abzuschaffen.
Bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – zum Beispiel durch Orientierung an Alter und bisherige Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt ebenfalls die Karenzzeit. Hierzu bedarf es einer unbürokratischen Lösung. (Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025)
Wegfall der Karenzzeit: Das bedeutet, dass auch bei kurzzeitigem Hilfebedarf erst einmal das Ersparte oder die Altersvorsorge dran ist. Soweit hier von der "Lebensleistung" die Rede ist, soll das offensichtlich bedeuten, dass Jüngere ihre Vorsorge gleich vergessen können und aufzulösen haben, bevor sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Und wer das Pech hat, eine besonders hohe Miete zu haben, soll auch nichts bekommen.
Offiziell sollen diese Maßnahmen gezielten Missbrauch verhindern. Faktisch wird aber wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Diejenigen Selbständigen, die sich mühsam eine Zusatzvorsorge zur ohnehin mageren Rente aufgebaut haben, werden diese auflösen müssen. Am besten scheint es in einem solchen System zu sein, einfach gar nicht vorzusorgen oder die Vorsorge gleich in Gold anzulegen und im Garten zu vergraben, wo der Anrechnungsstaat nichts davon mitbekommt.
Es ist fraglich, ob sich gegen diese Regeln hörbarer Protest mobilisieren lässt, da diese Regelungen sehr speziell sind und mit dem Schlagwort des Sozialmissbrauchs Kritik schnell erstickt werden kann.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2025-10-16 12:05:53
Inhalt der Änderung
Dunkle Wolken ziehen über den Vermögenswerten von Selbständigen auf: Wenn sie auf Grund von Schicksalsschlägen in Notlagen geraten, müssen sie in Zukunft wieder vermehrt auf Erspartes und ihre Altersvorsorge zurückgreifen. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, die unter dem Schlagwort "Bürgergeld" eingeführten Regelungen zur Hilfe bei Bedürftigkeit wieder abzuschaffen.
Bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – zum Beispiel durch Orientierung an Alter und bisherige Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt ebenfalls die Karenzzeit. Hierzu bedarf es einer unbürokratischen Lösung. (Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025)
Wegfall der Karenzzeit: Das bedeutet, dass auch bei kurzzeitigem Hilfebedarf erst einmal das Ersparte oder die Altersvorsorge dran ist. Soweit hier von der "Lebensleistung" die Rede ist, soll das offensichtlich bedeuten, dass Jüngere ihre Vorsorge gleich vergessen können und aufzulösen haben, bevor sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Und wer das Pech hat, eine besonders hohe Miete zu haben, soll auch nichts bekommen.
Offiziell sollen diese Maßnahmen gezielten Missbrauch verhindern. Faktisch wird aber wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Diejenigen Selbständigen, die sich mühsam eine Zusatzvorsorge zur ohnehin mageren Rente aufgebaut haben, werden diese auflösen müssen. Am besten scheint es in einem solchen System zu sein, einfach gar nicht vorzusorgen oder die Vorsorge gleich in Gold anzulegen und im Garten zu vergraben, wo der Anrechnungsstaat nichts davon mitbekommt.
Es ist fraglich, ob sich gegen diese Regeln hörbarer Protest mobilisieren lässt, da diese Regelungen sehr speziell sind und mit dem Schlagwort des Sozialmissbrauchs Kritik schnell erstickt werden kann.