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Einnahmenüberschussrechnung

Um deine Einkommensteuererklärung abzugeben, musst du dein Einkommen ermitteln. Als freiberuflich tätige Person darfst du dir die normale Methode für Unternehmen (doppelte Buchführung und Bilanzierung) sparen und stattdessen eine ganz einfache Form wählen: die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Deinen Gewinn berechnest du bei der EÜR als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Die Form schreibt dir das Finanzamt vor, indem du die Steuererklärung in einem elektronischen Formular der Steuerplattform ELSTER eintragen und absenden musst.

Die Betriebseinnahmen: Das sind deine Netto-Honorare und die Umsatzsteuer, die du eingenommen hast.

Die Betriebsausgaben ermittelst du als Summe der berufliche bedingten Aufwendungen. Dazu zählen z.B. Telefon und Internet, Büromiete und Anschaffungen, Marketingaufwendungen und Bewirtungen, KFZ-Kosten und Reisekosten. Die Liste ist nicht vollständig, Betriebsausgaben sind so vielfältig wie die journalistischen Aufgaben. Auch die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer und die Vorsteuer in den oben genannten Aufwendungen sind Betriebsausgaben.

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Überschuss. Und der Überschuss ist das zu versteuernde Einkommen.

Wie du Betriebseinnahmen und -ausgaben ermittelst, ist dir überlassen. Viele kaufen sich eine entsprechende Software, wie es sie bereits für weniger als 25 Euro gibt. Grundsätzlich tut es aber auch ein Excel- oder Google-Sheets-Dokument.

Vereinfachen kannst du dir die Sache, wenn du die Ausgaben nicht einzeln zusammenzählst, sondern die ➔ Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen nutzt. Die beträgt für hauptberufliche Journalisten 30 Prozent der Betriebseinnahmen, aber höchstens 3.600 Euro jährlich. Nachteil: Damit ist alles abgegolten, wenn deine wirklichen Betriebsausgaben höher sind, zahlst du drauf.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist übrigens nicht nur für die Einkommensteuererklärung notwendig. Du brauchst sie auch für die Künstlersozialkasse, falls du mal einen Kredit brauchst und für andere Einkommensnachweise.

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