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Rentenbezug und freie Tätigkeit

Du beziehst eine Rente und willst jetzt noch frei arbeiten? Das geht natürlich. Was genau für Dich gilt, ist davon abhängig, welche Art der Rente Du beziehst.

„Normale“ Altersrente
Wenn Du eine klassische Altersrente beziehst, kannst Du so viel hinzuverdienen, wie Du willst. Die Rente wird nicht gekürzt. Bei der normalen Altersrente musst/kannst Du auch nicht neu in die Künstlersozialkasse einsteigen, d.h. Du arbeitest ohne direkte Abzüge für die Sozialversicherung. Allerdings wird auf die Einkünfte unter Umständen der volle Krankenkassenbeitrag erhoben.

„Normale Altersrente“ bei KSK-Mitgliedern
Wenn Du vor Erreichen des Rentenalters schon/noch Mitglied der Künstlersozialkasse bist, und nach Rentenbeginn weiterarbeiten willst, kannst Du Dich sogar dafür entscheiden, trotz Erhalt der Rente weiter in der Künstlersozialkasse zu bleiben, um weitere Rentenansprüche aufzubauen. Siehe dazu auch direkt bei der Künstlersozialkasse in einem Info (PDF).

Vorgezogene Altersrente
Keine Kürzung bei Hinzuverdienst: Das gilt seit dem Jahr 2023 auch für vorgezogene Altersrenten.
Allerdings kann die Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse für die selbständigen Einkünfte in Betracht kommen, vor wenn Du mehr als 3.900 Euro Gewinn im Jahr erzielst. Hier wird in der Regel dann (nur) die Rentenversicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung festgestellt, dadurch erwirbst Du weitere Rentenversicherungsansprüche. Wenn Du dagegen bei einer Rundfunkanstalt tätig wird und diese Dich sozialversichern will, wirst Du ganz normal sozialversicherungspflichtig.

Erwerbsminderungsrenten
Grundsätzlich heißt es offiziell, dass die Hinzuverdienstgrenzen auch bei Erwerbsminderungsrenten aufgehoben sind, also unbegrenzt hinzuverdient werden darf. Das kann aber zu Fehlannahmen führen. Denn zugleich gilt: es gibt de facto eine individuelle Obergrenze, die sich nach dem individuellen Leistungsvermögen richtet. Erkundige Dich also bei Deiner Rentenversicherungsberatung, wo Deine Obergrenze liegt!
Mehr dazu bei der Rentenversicherung (PDF)

Auswirkung auf die Krankenkassenbeiträge
Bitte informiere Dich bei Deiner Krankenkasse, welche Auswirkungen Deine weitere Tätigkeit auf Deinen Beitrag bei der Krankenkasse hat! Grundsätzlich gilt, dass pflichtversicherte Rentner bis zu einer monatlich Obergrenze von 169,75 Euro beitragsfrei hinzuverdienen können, danach werden sie mit den vollen 14,6 Prozent zur Kasse gebeten! Für freiwillig versicherte Rentner gibt es gar keinen „Freibetrag“.

Rente: Keine Ansprüche aus Tarifverträgen
Bei Rundfunkanstalten gilt in der Regel, dass Personen bei Erreichen der Altersrente nicht mehr unter Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen fallen, reduzierte Honoraransprüche haben oder sogar gar nicht mehr für die Anstalt arbeiten dürfen. Die Anstalten wollen damit die regelmäßige Verjüngung des Programms erreichen und auch verhindern, dass die erfahrenen und gut vernetzten Älteren der nachrückenden jüngeren Generation die Entwicklungschancen und guten Positionen wegnehmen. An einzelnen Anstalten ist es allerdings in den letzten Jahren gelungen, diese oft hart erscheinenden Barrieren durchlässiger zu machen.

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