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Verwertungsgesellschaften

Die Verwertungsgesellschaften wurden in der Bundesrepublik auf der Basis des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes gegründet. Sie sollen nach Möglichkeit allen kreativ Tätigen zu einem Anteil am Erlös der so genannten Zweitnutzungen ihres Schaffens verhelfen, sind national und international tätig. Doch nicht alle „Nutzungsberechtigten“ nutzen auch ihre Möglichkeiten. Sie verschenken jedes Jahr Geld, das ihnen zusteht. Dazu gehören auch viele journalistisch Berufstätige.

Was ist eine Zweitnutzung?

Beispiel:
Wer über fehlende Ganztagskinderbetreuung in Köln eine Artikelserie geschrieben hat, hat von der auftraggebenden Firma (hoffentlich) das Honorar bekommen. Aber nicht nur in der Zeitung erregten die Zeilen Aufsehen, sondern auch bei der neuen Landesregierung. Der Pressespiegel des Landtages nahm die Serie in Fotokopie auf. Sie wurde darüber hinaus in Kölner Schulen zu Unterrichtszwecken kopiert.

Zweitnutzung

Zweitnutzungen sind Verwertungen, die mit dem Honorar nicht mitbezahlt worden sind. Gesetzliche Aufgabe der Verwertungsgesellschaften (§ 49 Urheberrechtsgesetz) ist es, diese so genannten Zweitrechte wahrzunehmen, von denen Urhebende eines Textes oder von Fotos oft gar nichts wissen. Dazu zählen neben der Übernahme von Artikeln in Pressespiegeln von Verbänden, Parteien, Behörden oder Unternehmen auch das Auslegen von Zeitschriften und Büchern in Bibliotheken oder das Anbieten von Zeitschriften in Lesezirkeln. Auch die Online-Nutzung wird vergütet.

Nicht alle Verwertungsgesellschaften (VG) sind an dieser Stelle interessant. Vorgestellt werden nur diejenigen, mit denen Freie im Journalismus wirklich etwas anfangen können:
– VG Wort,
– VG Bild-Kunst,
– VG für Nutzungsrechte an Filmwerken,
– VG der Film- und Fernsehproduzenten.

VG Wort

Die VG Wort spielt für Freie im Journalismus die wichtigste Rolle. Sie kümmert sich nicht nur um ihre eigene Berufsgruppe, sondern generell um publizistisch im Bereich Wort tätige Personen
Obwohl sich im Einzelfall nur wenige Cent summieren, kommt aufs Jahr betrachtet einiges zusammen: 2019 schüttete die VG Wort an die von ihr betreuten Personen über 100 Millionen Euro aus, 2020 lag der Betrag noch höher. Die einzelne Person erhält zwar durchschnittlich nur einige hundert ­Euro, wer allerdings besonders viele Anschläge meldet, kann auch auf mehrere tausend ­Euro kommen. Die journalistisch Tätigen selbst können der VG Wort beim Honorarsammeln im eigenen Interesse dadurch helfen, dass sie ihr zum Beispiel neue Pressespiegel melden. Die herausgebenden Firmen müssen nämlich einen Vertrag mit der VG Wort abschließen. Gleiches gilt für die Produzierenden von Fotokopiergeräten sowie diejenigen, die diese im Bildungsbereich oder in Copyshops betreiben.
Wichtig: Die Meldefrist für das vorangegangene Jahr endet am 31. Januar des Folge­jahres.

Hinweis: Einen ausführlichen Artikel „So bekommst du Geld von der VG Wort“ findest du im Themenschwerpunkt „Tantiemen kassieren“.

VG Bild-Kunst

Die VG Bild-Kunst ist die zweite wichtige Verwertungsgesellschaft für journalistisch Beruftätige. „Wahrnehmungsberechtigt“ sind bei ihr u.a. Personen, die fotografisch, bildjournalistisch oder als Bild­agenturen tätig sind, aber auch Kameraleute, Berufstätige im Bereich der Fernseh-/
Filmregie und im Filmcut sowie im Bereich der Karikatur.

Hinweis: Zum Thema „Wie gibt’s Geld von der VG Bild-Kunst“ findest du im Themenschwerpunkt „Tantiemen kassieren“ ebenfalls einen ausführlichen Artikel.

VGF/VFF

Die VGF (Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken) ist nur für solche journalistisch Tätigen relevant, die deutsche Dokumentarfilme produzieren. Sie können ihre Rechte aber auch durch die VG Bild-Kunst wahrnehmen lassen. Die VFF (Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten) übernimmt die Rechte der Berufstätigen in der Film- und Fernsehproduktion.

Wahrnehmungsvertrag

Egal, wie sie heißen: Keine der Verwertungsgesellschaften zahlt ohne „Wahrnehmungsvertrag“. Darin beauftragt die journalistisch tätige Person die VG mit der Wahrnehmung der Urheberrechte. Es müssem darüber hinaus die „Werke“ (z.B. Artikel oder Bilder) gemeldet werden. Ohne Meldung – kein Geld! Wer an einem Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft interessiert ist, wendet sich formlos an die jeweilige Adresse (siehe Anhang). Der Antrag wird auf Anforderung zugeschickt. Wer schreibt und fotografiert, sollte sich gleich bei beiden zuständigen Verwertungsgesellschaften anmelden.

Sozialfonds

Wer „unverschuldet in Not gerät“, sollte sich an den Sozialfonds der entsprechenden Verwertungsgesellschaft wenden. Sie sind von den Verwertungsgesellschaften extra eingerichtet worden, um in Notlagen zu helfen. Die Mittel in den Sozialfonds haben die publizistisch Berufstätigen in den Verwertungsgesellschaften mit ihrer Arbeit selbst aufgebracht. Sie haben deswegen einen Anspruch darauf, wenn es mal nicht so läuft. Der Sozialfonds gewährt in Notlagen an Wahrnehmungsberechtigte und ihre Hinterbliebenen einmalige Hilfen, laufende Unterstützungen und zinslose Darlehen.

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