Berlin, 27.06.2023 (DJV-Pressemitteilung:) – Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Mitteilung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass sein Ministerium derzeit die Neuregelung der Ende 2022 gestrichen Vorsteuerpauschalierung nach § 23 Umsatzsteuergesetz prüft. Der DJV hatte die Streichung dieser Regelung, die für selbständige Journalistinnen und Journalisten eine bürokratiefreie Steuerberechnung ermöglicht hatte, in einem Schreiben an den Finanzminister deutlich kritisiert.
„Für unsere Mitglieder bedeutet die Streichung der Vorsteuerpauschale einen erheblichen bürokratischen Dokumentationsaufwand, der sie zeitlich unnötig belastet. Bezogen auf den Mehraufwand für die steuerliche Dokumentation ist die Einschätzung der Bundesregierung, die Maßnahme habe nur geringe steuerliche Auswirkungen, daher nicht zutreffend“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall in dem Brief.
Bundesfinanzminister Lindner macht in seinem Antwortschreiben an den DJV zwar deutlich, dass die Streichung „unumgänglich“ gewesen sei, weil sie auf Kritik des Bundesrechnungshofes sowie des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestags beruhte. Sein Ministerium prüfe allerdings, ob zur „Vermeidung überflüssiger Bürokratie“ eine Neuregelung zur Umsatzsteuerpauschalierung möglich sein könne. Bei einer solchen Regelung solle nicht mehr auf einzelne Berufsgruppen abgestellt werden und den „Erfordernissen einer modernen Berufswelt“ entsprochen werden und damit der Kritik von Rechnungshof und Rechnungsprüfungsausschuss auch begegnet werden.
„Wir hoffen jetzt auf baldige Umsetzung“, forderte DJV- Bundesvorsitzender Überall, „damit sich die freien Journalistinnen und Journalisten in Zukunft wieder auf die Arbeit konzentrieren können statt sich mit noch mehr Steuerbürokratie herumschlagen zu müssen!“