Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2023-11-14 14:17:47
Inhalt der Änderung
Immer häufiger gibt es nicht nur keine Chance, das magere Honorar anzuheben. Im Gegenteil: Der Auftraggeber teilt mit, dass er künftig nur noch weniger zahlen kann. Typische Situationen:
➔ beim Folgeauftrag einer Beilage, bei der Verlängerung eines Jahresvertrags, bei der Aktualisierung eines Buchs. Begründung ist fast immer der schlechte Geschäftsgang.
➔ Schleichende Honorarverschlechterung ergeben sich auch durch neue Verträge, in denen plötzlich zahlreiche Zusatznutzungen bis zum Total Buy-out erlaubt werden sollen – kostenlos, versteht sich. Stets sind solche Avancen verbunden mit dem Hinweis, dass ohne Einverständnis die Zusammenarbeit leider nicht verlängert werden kann. Was tun?
➔ Spiel nicht den tragischen Helden. Sondern hol dir im DJV-Freien-Referat Rat und akzeptiere dann das Unvermeidliche. Aber keinen Millimeter mehr.
➔ Wo es um veränderte Verträge geht, bist du vermutlich nicht allein. Positioniere für Verhandlungen am besten den Verband und hänge dich dann an.
➔ Begrenze Unangenehmes möglichst zeitlich "… stimme ich für dieses Jahr zu…" und relativiere es "… bis zu einer Vereinbarung zwischen Journalisten- und Verlegerverbänden…".
➔ Sprich dich mit möglichst vielen anderen Freien desselben Mediums ab, bilde Whatsapp-Gruppen, stimme Aktionen und Formulierungen ab.
➔ Nutze die Gelegenheit, um gleichzeitig eigene Interessen anzusprechen. Mir gelang mehrfach z.B. folgendes: Wenn eine Zeitung die eigenen Beiträge schon ins Web stellen und dafür nichts extra zahlen wollte, so konnte ich sie wenigstens dazu bekommen, endlich mein Metis-Kürzel einzubauen, sodass ich daraus VG-Wort-Tantiemen ziehen kann.
➔ Beobachte Situation und Markt genau. Und gräme dich nicht, sondern sehe die Sache als ganz normale Preisverhandlung. Und wenn der Verlag tatsächlich keinen Spielraum hat und/oder ehrlich betrachtet die gleiche Leistung anderswo problemlos günstiger bekommen kann, dann muss man sich ggfs. auch mal trennen.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-19 16:22:11
Inhalt der Änderung
Immer häufiger gibt es nicht nur keine Chance, das magere Honorar anzuheben. Im Gegenteil: Der Auftraggeber teilt mit, dass er künftig nur noch weniger zahlen kann. Typische Situationen:
➔ beim Folgeauftrag einer Beilage, bei der Verlängerung eines Jahresvertrags, bei der Aktualisierung eines Buchs. Begründung ist fast immer der schlechte Geschäftsgang.
➔ Schleichende Honorarverschlechterung ergeben sich auch durch neue Verträge, in denen plötzlich zahlreiche Zusatznutzungen bis zum Total Buy-out erlaubt werden sollen – kostenlos, versteht sich. Stets sind solche Avancen verbunden mit dem Hinweis, dass ohne Einverständnis die Zusammenarbeit leider nicht verlängert werden kann. Was tun?
➔ Spiel nicht den tragischen Helden. Sondern hol dir im DJV-Freien-Referat Rat und akzeptiere dann das Unvermeidliche. Aber keinen Millimeter mehr.
➔ Wo es um veränderte Verträge geht, bist du vermutlich nicht allein. Positioniere für Verhandlungen am besten den Verband und hänge dich dann an.
➔ Begrenze Unangenehmes möglichst zeitlich “… stimme ich für dieses Jahr zu…” und relativiere es “… bis zu einer Vereinbarung zwischen Journalisten- und Verlegerverbänden…”.
➔ Sprich dich mit möglichst vielen anderen Freien desselben Mediums ab, bilde Whatsapp-Gruppen, stimme Aktionen und Formulierungen ab.
➔ Nutze die Gelegenheit, um gleichzeitig eigene Interessen anzusprechen. Mir gelang mehrfach z.B. folgendes: Wenn eine Zeitung die eigenen Beiträge schon ins Web stellen und dafür nichts extra zahlen wollte, so konnte ich sie wenigstens dazu bekommen, endlich mein Metis-Kürzel einzubauen, sodass ich daraus VG-Wort-Tantiemen ziehen kann.
➔ Beobachte Situation und Markt genau. Und gräme dich nicht, sondern sehe die Sache als ganz normale Preisverhandlung. Und wenn der Verlag tatsächlich keinen Spielraum hat und/oder ehrlich betrachtet die gleiche Leistung anderswo problemlos günstiger bekommen kann, dann muss man sich ggfs. auch mal trennen.
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-19 16:22:10
Inhalt der Änderung
Immer häufiger gibt es nicht nur keine Chance, das magere Honorar anzuheben. Im Gegenteil: Der Auftraggeber teilt mit, dass er künftig nur noch weniger zahlen kann. Typische Situationen:
➔ beim Folgeauftrag einer Beilage, bei der Verlängerung eines Jahresvertrags, bei der Aktualisierung eines Buchs. Begründung ist fast immer der schlechte Geschäftsgang.
➔ Schleichende Honorarverschlechterung ergeben sich auch durch neue Verträge, in denen plötzlich zahlreiche Zusatznutzungen bis zum Total Buy-out erlaubt werden sollen – kostenlos, versteht sich. Stets sind solche Avancen verbunden mit dem Hinweis, dass ohne Einverständnis die Zusammenarbeit leider nicht verlängert werden kann. Was tun?
➔ Spiel nicht den tragischen Helden. Sondern hol dir im DJV-Freien-Referat Rat und akzeptiere dann das Unvermeidliche. Aber keinen Millimeter mehr.
➔ Wo es um veränderte Verträge geht, bist du vermutlich nicht allein. Positioniere für Verhandlungen am besten den Verband und hänge dich dann an.
➔ Begrenze Unangenehmes möglichst zeitlich “… stimme ich für dieses Jahr zu…” und relativiere es “… bis zu einer Vereinbarung zwischen Journalisten- und Verlegerverbänden…”.
➔ Sprich dich mit möglichst vielen anderen Freien desselben Mediums ab, bilde Whatsapp-Gruppen, stimme Aktionen und Formulierungen ab.
➔ Nutze die Gelegenheit, um gleichzeitig eigene Interessen anzusprechen. Mir gelang mehrfach z.B. folgendes: Wenn eine Zeitung die eigenen Beiträge schon ins Web stellen und dafür nichts extra zahlen wollte, so konnte ich sie wenigstens dazu bekommen, endlich mein Metis-Kürzel einzubauen, sodass ich daraus VG-Wort-Tantiemen ziehen kann.
➔ Beobachte Situation und Markt genau. Und gräme dich nicht, sondern sehe die Sache als ganz normale Preisverhandlung. Und wenn der Verlag tatsächlich keinen Spielraum hat und/oder ehrlich betrachtet die gleiche Leistung anderswo problemlos günstiger bekommen kann, dann muss man sich ggfs. auch mal trennen.