Redaktionelle Bearbeitung
Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian
Revisionen
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-09-02 19:47:34
Datum und Uhrzeit: 2024-09-02 19:47:34
Inhalt der Änderung
Und was ist, wenn der Auftraggeber keinen Millimeter weicht? Dann führt manchmal eine nicht finanzielle Entlohnung zum Ziel.
Solche Honorarspielräume ohne Geld können zum Beispiel sein:
- der Arbeitsplatz, der auch für andere Aufträge genutzt werden darf
- der Gratiszugang zu sonst kostenpflichtigen oder gar nicht zugänglichen Archiven oder Agenturen
Solche Vereinbarungen sollten dann allerdings offiziell sein und nicht nur auf eine Duldung hinauslaufen.
Geldwert, ohne den Auftraggeber einen Cent zu kosten, sind auch zwei andere Elemente:
- die Einigung auf ein frühes Zahlungsziel. Selbst wer nicht ständig klamm ist, kann davon profitieren. Wenn das Geld nämlich mal eingegangen ist, spart man sich den Ärger mit möglichen Veränderungen auf Auftraggeberseite. Da liegen erfahrungsgemäß die größten Risiken für Freiberufler bis hin zur Totalabschreibung der Forderung: dass das Thema so lange geschoben wird, bis es nicht mehr aktuell ist; dass der zur Verfügung stehende Platz im Heft schrumpft; dass der Redakteur nicht mehr zuständig ist und der Neue kein Interesse hat; dass gar das ganze Objekt eingestellt wird. Dies alles haben Freie nicht zu verantworten; aber in solchen Fällen sinkt die Zahlungsmoral ganz erheblich.
- die Einigung auf frühe Weiterverwertung. Texte, die einer Zeitschrift zum Erstdruck angeboten werden, sind ohne weitere Vereinbarung erst nach einem Jahr wieder frei. Die meisten Stücke sind dann kaum mehr verwertbar. Wer sich dagegen mit seinem Zeitschriften-Auftraggeber darauf einigt, z.B. bereits bei Erscheinen des auf die Veröffentlichung folgenden Hefts den Beitrag wieder anderweitig anbieten zu dürfen, der kann so oft noch einmal ein nettes Zubrot herausschlagen.