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Datum und Uhrzeit: 2026-04-16 19:12:09
Inhalt der Änderung
Worauf muss ich hier achten?
Wenn Du Texte, Fotos, Audio- oder Videobeiträge an Medien lieferst, kannst Du für den Inhalt in Haftung geraten. Auch wenn in den Redaktionen Beiträge oft erst "abgenommen" werden, können Medienhäuser Freie bei Problemen unter Umständen in Regress nehmen. Dabei geht es nicht nur um die Rückforderung der Honorare, sondern auch die Zahlung von Schadensersatz an Personen oder Firmen, deren Rechte verletzt wurden.
Der DJV setzt sich zwar dafür ein, dass für Freie das Prinzip der Arbeitnehmerhaftung gilt: Mitarbeitende haften danach in vollem Umfang nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, zur Hälfte bei "normaler" Fahrlässigkeit und gar nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Allerdings ist nicht sicher, ob alle auftraggebenden Stellen oder Gerichte das auch so sehen.
Beispielsweise verlangte eine große deutsche Rundfunkanstalt rund 40.000 Euro von Freien, weil sie in dieser Höhe erfolgreich auf Schadensersatz verklagt worden war. Zur Klage kam es, nachdem ein Film gesendet worden war, in dem eine Person als Angehörige der Mafia porträtiert wurde - und der (vermeintliche) Mafioso dagegen geklagt hatte. Der Film war von Freien geliefert worden, daher machte die Rundfunkanstalt Schadensersatz geltend. Zum Glück war in diesem Fall eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung vorhanden, und die Versicherung zahlte auch.
Daher sollten Freie eine Haftpflichtversicherung für Berichterstattung abschließen. Diese kostet meist nur rund um 200 Euro im Jahr.
Infos für DJV-Mitglieder auch unter https://www.djv.de/mitgliederservice/mitgliederbereich/index/versicherungsservice/
