Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Michael Hirschler

Revisionen

Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-08-02 14:23:13
Inhalt der Änderung

Welches Risiko besteht für meine Angehörigen?

Wer frei arbeitet, baut mit der gesetzlichen Versicherung nur magere finanzielle Ansprüche auf. Denn wer wenig einzahlt, bekommt aus dem gesetzlichen System auch nur wenig raus. Am Anfang des Berufslebens sind die Ansprüche wegen kurzer Einzahlungsphase noch einmal besonders niedrig. Wer Angehörige hat, die versorgt werden müssen, sollte daher in jedem Fall eine Risikolebensversicherung abschließen, die im Todesfalle an die Angehörigen leistet.

Eine solche Versicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden, solange noch keine schweren Erkrankungen vorgelegen haben. Denn beim Vorliegen von so genannten "Vorerkrankungen" lehnen viele Versicherungen eine Lebensversicherung ab. Grundsätzlich kann eine Lebensversicherung auch eine Gesundheitsprüfung verlangen oder die Beantwortung von Fragen, die einer Gesundheitsprüfung entsprechen.

Abhängig vom möglichen Bedarf der Angehörigen sollte eine ausreichende Versicherungssumme gewählt werden (z.B. 500.000 Euro). Dabei macht es in Hinblick auf die Inflation Sinn, dass eine automatische jährliche Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart wird. Bei einer Vereinbarung über eine automatische Erhöhung der Versicherungssumme ist im Regelfall keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Es sollte eine Versicherung ausgewählt werden, die auch dann zahlt, wenn die versicherte Person in Kriegs- und Krisengebieten und in Zusammenhang mit Kampfhandlungen stirbt. Viele Versicherungen verweigern in solchen Fällen die Zahlung. Nach Aussagen der Versorgungswerk der Presse GmbH (zu deren Gesellschaftern auch der DJV gehört) leistet sie auch bei Tod durch einen Vorfall im Kriegs- und Krisengebiet. Allerdings sollte dieser Umstand vor Versicherungsabschluss immer noch einmal nachgefragt werden, an dieser Stelle kann dafür keine Gewährleistung übernommen werden.

Eine reine Unfalltodesversicherung genügt nicht, da viele Todesfälle nicht mit Unfällen zusammenhängen.

Infos auch unter djv.de/versicherungen


Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-08-02 11:34:03
Inhalt der Änderung

Welches Risiko besteht für meine Angehörigen?

Wer frei arbeitet, baut mit der gesetzlichen Versicherung nur magere finanzielle Ansprüche auf. Denn wer wenig einzahlt, bekommt aus dem gesetzlichen System auch nur wenig raus. Am Anfang des Berufslebens sind die Ansprüche wegen kurzer Einzahlungsphase noch einmal besonders niedrig. Wer Angehörige hat, die versorgt werden müssen, sollte daher in jedem Fall eine Risikolebensversicherung abschließen, die im Todesfalle an die Angehörigen leistet.

Eine solche Versicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden, solange noch keine schweren Erkrankungen vorgelegen haben. Denn beim Vorliegen von so genannten "Vorerkrankungen" lehnen viele Versicherungen eine Lebensversicherung ab. Grundsätzlich kann eine Lebensversicherung auch eine Gesundheitsprüfung verlangen oder die Beantwortung von Fragen, die einer Gesundheitsprüfung entsprechen.

Abhängig vom möglichen Bedarf der Angehörigen sollte eine ausreichende Versicherungssumme gewählt werden (z.B. 500.000 Euro). Dabei macht es in Hinblick auf die Inflation Sinn, dass eine automatische jährliche Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart wird. Bei einer Vereinbarung über eine automatische Erhöhung der Versicherungssumme ist im Regelfall keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Es sollte eine Versicherung ausgewählt werden, die auch dann zahlt, wenn die versicherte Person in Kriegs- und Krisengebieten und in Zusammenhang mit Kampfhandlungen stirbt. Viele Versicherungen verweigern in solchen Fällen die Zahlung. Nach Aussagen der Versorgungswerk der Presse GmbH (zu deren Gesellschaftern auch der DJV gehört) leistet sie auch bei Berufsunfähigkeit durch einen Vorfall im Kriegs- und Krisengebiet. Allerdings sollte dieser Umstand vor Versicherungsabschluss immer noch einmal nachgefragt werden, an dieser Stelle kann dafür keine Gewährleistung übernommen werden.

Eine reine Unfalltodesversicherung genügt nicht, da viele Todesfälle nicht mit Unfällen zusammenhängen.

Infos auch unter djv.de/versicherungen