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Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-24 21:07:16
Inhalt der Änderung

Die Steuererklärung musst du erst zum Juli des Folgejahres abgeben. Wenn du im Januar 2025 ein Honorar erhältst, dann müsstest du Einkommen- und Umsatzsteuer darauf erst eineinhalb Jahre später zahlen. So lange will das Finanzamt nicht warten und hat Vorauszahlungen eingeführt. Die Höhe der Vorauszahlungen setzt das Finanzamt fest.

Umsatzsteuer: Wenn du im vorangegangen Jahr weniger als 1000 Euro an Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt hast, dann darfst du jährlich (im Nachhinein) abrechnen. Zwischen 1000 und 7500 Euro verlangt das Finanzamt eine vierteljährliche Voranmeldung und Vorauszahlung. Über 7500 Euro Umsatzsteuerzahlung im Vorjahr will das Finanzamt sowohl Voranmeldung als auch Zahlung monatlich.

Einkommensteuer vorauszahlen musst du erst ab einer zu erwartenden Einkommensteuer von mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt. Allerdings sind alle Einkommen (also z.B. auch die des Ehepartners und Mieteinnahmen) zu berücksichtigen. Die Vorauszahlungen sind wenn, dann zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.

Zusammenspiel mit dem Steuerbescheid: Die Vorauszahlungen heißen Vorauszahlungen, weil die endgültige Steuerzahlung erst nach der Steuererklärung mit dem Steuerbescheid festgelegt wird. Da musst du dann nur noch die Differenz zahlen oder bekommst im besten Fall sogar wieder was raus.

Dringender Tipp: Vor allem wenn es gerade gut läuft, lege unbedingt Geld für die Steuer zurück. Stell dir vor, du hast im ersten Jahr vielleicht 15.000 Euro verdient und schaffst im zweiten 25.000, im dritten dann vielleicht nur 20.000. Dann musst du im zweiten Jahr erst mal nur die niedrigen Vorauszahlungen wie für neuerliche 15.000 Euro leisten. Gegen Mitte des dritten Jahres kommt dann der Hammer: fette Nachzahlungen fürs zweite Jahr und noch höhere Vorauszahlungen fürs dritte. Da können schnell mehr als zehntausend Euro an Steuerschuld zusammenkommen, die du aus den augenblicklichen Honoraren nicht mehr gestemmt bekommst. 

 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-24 21:07:14
Inhalt der Änderung

Die Steuererklärung musst du erst zum Juli des Folgejahres abgeben. Wenn du im Januar 2025 ein Honorar erhältst, dann müsstest du Einkommen- und Umsatzsteuer darauf erst eineinhalb Jahre später zahlen. So lange will das Finanzamt nicht warten und hat Vorauszahlungen eingeführt. Die Höhe der Vorauszahlungen setzt das Finanzamt fest.

Umsatzsteuer: Wenn du im vorangegangen Jahr weniger als 1000 Euro an Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt hast, dann darfst du jährlich (im Nachhinein) abrechnen. Zwischen 1000 und 7500 Euro verlangt das Finanzamt eine vierteljährliche Voranmeldung und Vorauszahlung. Über 7500 Euro Umsatzsteuerzahlung im Vorjahr will das Finanzamt sowohl Voranmeldung als auch Zahlung monatlich.

Einkommensteuer vorauszahlen musst du erst ab einer zu erwartenden Einkommensteuer von mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt. Allerdings sind alle Einkommen (also z.B. auch die des Ehepartners und Mieteinnahmen) zu berücksichtigen. Die Vorauszahlungen sind wenn, dann zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.

Zusammenspiel mit dem Steuerbescheid: Die Vorauszahlungen heißen Vorauszahlungen, weil die endgültige Steuerzahlung erst nach der Steuererklärung mit dem Steuerbescheid festgelegt wird. Da musst du dann nur noch die Differenz zahlen oder bekommst im besten Fall sogar wieder was raus.

Dringender Tipp: Vor allem wenn es gerade gut läuft, lege unbedingt Geld für die Steuer zurück. Stell dir vor, du hast im ersten Jahr vielleicht 15.000 Euro verdient und schaffst im zweiten 25.000, im dritten dann vielleicht nur 20.000. Dann musst du im zweiten Jahr erst mal nur die niedrigen Vorauszahlungen wie für neuerliche 15.000 Euro leisten. Gegen Mitte des dritten Jahres kommt dann der Hammer: fette Nachzahlungen fürs zweite Jahr und noch höhere Vorauszahlungen fürs dritte. Da können schnell mehr als zehntausend Euro an Steuerschuld zusammenkommen, die du aus den augenblicklichen Honoraren nicht mehr gestemmt bekommst. 

 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-24 21:06:23
Inhalt der Änderung

Die Steuererklärung musst du erst zum Juli des Folgejahres abgeben. Wenn du im Januar 2025 ein Honorar erhältst, dann müsstest du Einkommen- und Umsatzsteuer darauf erst eineinhalb Jahre später zahlen. So lange will das Finanzamt nicht warten und hat Vorauszahlungen eingeführt. Die Höhe der Vorauszahlungen setzt das Finanzamt fest.

Umsatzsteuer: Wenn du im vorangegangen Jahr weniger als 1000 Euro an Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt hast, dann darfst du jährlich (im Nachhinein) abrechnen. Zwischen 1000 und 7500 Euro verlangt das Finanzamt eine vierteljährliche Voranmeldung und Vorauszahlung. Über 7500 Euro Umsatzsteuerzahlung im Vorjahr will das Finanzamt sowohl Voranmeldung als auch Zahlung monatlich.

Einkommensteuer vorauszahlen musst du erst ab einer zu erwartenden Einkommensteuer von mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt. Allerdings sind alle Einkommen (also z.B. auch die des Ehepartners und Mieteinnahmen) zu berücksichtigen. Die Vorauszahlungen sind wenn, dann zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.

Zusammenspiel mit dem Steuerbescheid: Die Vorauszahlungen heißen Vorauszahlungen, weil die endgültige Steuerzahlung erst nach der Steuererklärung mit dem Steuerbescheid festgelegt wird. Da musst du dann nur noch die Differenz zahlen oder bekommst im besten Fall sogar wieder was raus.

Dringender Tipp: Vor allem wenn es gerade gut läuft, lege unbedingt Geld für die Steuer zurück. Stell dir vor, du hast im ersten Jahr vielleicht 15.000 Euro verdient und schaffst im zweiten 25.000, im dritten dann vielleicht nur 20.000. Dann musst du im zweiten Jahr erst mal nur die niedrigen Vorauszahlungen wie für neuerliche 15.000 Euro leisten. Gegen Mitte des dritten Jahres kommt dann der Hammer: fette Nachzahlungen fürs zweite Jahr und noch höhere Vorauszahlungen fürs dritte. Da können schnell mehr als zehntausend Euro an Steuerschuld zusammenkommen, die du aus den augenblicklichen Honoraren nicht mehr gestemmt bekommst. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-24 21:06:22
Inhalt der Änderung

Die Steuererklärung musst du erst zum Juli des Folgejahres abgeben. Wenn du im Januar 2025 ein Honorar erhältst, dann müsstest du Einkommen- und Umsatzsteuer darauf erst eineinhalb Jahre später zahlen. So lange will das Finanzamt nicht warten und hat Vorauszahlungen eingeführt. Die Höhe der Vorauszahlungen setzt das Finanzamt fest.

Umsatzsteuer: Wenn du im vorangegangen Jahr weniger als 1000 Euro an Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt hast, dann darfst du jährlich (im Nachhinein) abrechnen. Zwischen 1000 und 7500 Euro verlangt das Finanzamt eine vierteljährliche Voranmeldung und Vorauszahlung. Über 7500 Euro Umsatzsteuerzahlung im Vorjahr will das Finanzamt sowohl Voranmeldung als auch Zahlung monatlich.

Einkommensteuer vorauszahlen musst du erst ab einer zu erwartenden Einkommensteuer von mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt. Allerdings sind alle Einkommen (also z.B. auch die des Ehepartners und Mieteinnahmen) zu berücksichtigen. Die Vorauszahlungen sind wenn, dann zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.

Zusammenspiel mit dem Steuerbescheid: Die Vorauszahlungen heißen Vorauszahlungen, weil die endgültige Steuerzahlung erst nach der Steuererklärung mit dem Steuerbescheid festgelegt wird. Da musst du dann nur noch die Differenz zahlen oder bekommst im besten Fall sogar wieder was raus.

Dringender Tipp: Vor allem wenn es gerade gut läuft, lege unbedingt Geld für die Steuer zurück. Stell dir vor, du hast im ersten Jahr vielleicht 15.000 Euro verdient und schaffst im zweiten 25.000, im dritten dann vielleicht nur 20.000. Dann musst du im zweiten Jahr erst mal nur die niedrigen Vorauszahlungen wie für neuerliche 15.000 Euro leisten. Gegen Mitte des dritten Jahres kommt dann der Hammer: fette Nachzahlungen fürs zweite Jahr und noch höhere Vorauszahlungen fürs dritte. Da können schnell mehr als zehntausend Euro an Steuerschuld zusammenkommen, die du aus den augenblicklichen Honoraren nicht mehr gestemmt bekommst. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-24 19:57:00
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Die Steuererklärung musst du erst zum Juli des Folgejahres abgeben. Wenn du im Januar 2023 ein Honorar erhältst, dann müsstest du Einkommen- und Umsatzsteuer darauf erst eineinhalb Jahre später zahlen. So lange will das Finanzamt nicht warten und hat Vorauszahlungen eingeführt. Die Höhe der Vorauszahlungen setzt das Finanzamt fest.

Umsatzsteuer: Wenn du im vorangegangen Jahr weniger als 1000 Euro an Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt hast, dann darfst du jährlich (im Nachhinein) abrechnen. Zwischen 1000 und 7500 Euro verlangt das Finanzamt eine vierteljährliche Voranmeldung und Vorauszahlung. Über 7500 Euro Umsatzsteuerzahlung im Vorjahr will das Finanzamt Voranmeldung und Zahlung monatlich.

Einkommensteuer vorauszahlen musst du erst ab einer zu erwartenden Einkommensteuer von mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt. Allerdings sind alle Einkommen (also z.B. auch die des Ehepartners und Mieteinnahmen) zuz berücksichtigen. Die Vorauszahlungen sind wenn, dann zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.

Zusammenspiel mit dem Steuerbescheid: Die Vorauszahlungen heißen Vorauszahlungen, weil die endgültige Steuerzahlung erst nach der Steuererklärung mit dem Steuerbescheid festgelegt wird. Da musst du dann nur noch die Differenz zahlen oder bekommst im besten Fall sogar wieder was raus.

Dringender Tipp: Vor allem wenn es gerade gut läuft, lege unbedingt Geld für die Steuer zurück. Stell dir vor, du hast im ersten Jahr vielleicht 15.000 Euro verdient und schaffst im zweiten 25.000, im dritten dann vielleicht nur 20.000. Dann musst du im zweiten Jahr erst mal nur die niedrigen Vorauszahlungen wie für neuerliche 15.000 Euro leisten. Gegen Mitte des dritten Jahres kommt dann der Hammer: fette Nachzahlungen fürs zweite Jahr und noch höhere Vorauszahlungen fürs dritte. Da können schnell mehr als zehntausend Euro an Steuerschuld zusammenkommen, die du aus den augenblicklichen Honoraren nicht mehr gestemmt bekommst. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-09-24 19:56:56
Inhalt der Änderung

Die Steuererklärung musst du erst zum Juli des Folgejahres abgeben. Wenn du im Januar 2023 ein Honorar erhältst, dann müsstest du Einkommen- und Umsatzsteuer darauf erst eineinhalb Jahre später zahlen. So lange will das Finanzamt nicht warten und hat Vorauszahlungen eingeführt. Die Höhe der Vorauszahlungen setzt das Finanzamt fest.

Umsatzsteuer: Wenn du im vorangegangen Jahr weniger als 1000 Euro an Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt hast, dann darfst du jährlich (im Nachhinein) abrechnen. Zwischen 1000 und 7500 Euro verlangt das Finanzamt eine vierteljährliche Voranmeldung und Vorauszahlung. Über 7500 Euro Umsatzsteuerzahlung im Vorjahr will das Finanzamt Voranmeldung und Zahlung monatlich.

Einkommensteuer vorauszahlen musst du erst ab einer zu erwartenden Einkommensteuer von mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt. Allerdings sind alle Einkommen (also z.B. auch die des Ehepartners und Mieteinnahmen) zuz berücksichtigen. Die Vorauszahlungen sind wenn, dann zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.

Zusammenspiel mit dem Steuerbescheid: Die Vorauszahlungen heißen Vorauszahlungen, weil die endgültige Steuerzahlung erst nach der Steuererklärung mit dem Steuerbescheid festgelegt wird. Da musst du dann nur noch die Differenz zahlen oder bekommst im besten Fall sogar wieder was raus.

Dringender Tipp: Vor allem wenn es gerade gut läuft, lege unbedingt Geld für die Steuer zurück. Stell dir vor, du hast im ersten Jahr vielleicht 15.000 Euro verdient und schaffst im zweiten 25.000, im dritten dann vielleicht nur 20.000. Dann musst du im zweiten Jahr erst mal nur die niedrigen Vorauszahlungen wie für neuerliche 15.000 Euro leisten. Gegen Mitte des dritten Jahres kommt dann der Hammer: fette Nachzahlungen fürs zweite Jahr und noch höhere Vorauszahlungen fürs dritte. Da können schnell mehr als zehntausend Euro an Steuerschuld zusammenkommen, die du aus den augenblicklichen Honoraren nicht mehr gestemmt bekommst. 


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