Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Michael Hirschler

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-02-07 21:29:30
Inhalt der Änderung

Wenn Freie ihre Bilder vermarkten, müssen sie in der Regel mit professioneller Verschlagwortung angeliefert werden, damit die Redaktionen und ihre digitalen Systeme die Inhalte der Foto automatisiert erkennen können. Auch wenn einige Datenbanksysteme mit Künstlicher Intelligenz mittlerweile Inhalte von Fotos auch ohne solche Schlagwörter allgemein erkennen können, so bleibt es zum jetzigen Zeitpunkt (Februar 2024) weiterhin notwendig, zur besseren Auffindbarkeit weitere Details in den Bildinformationen zu hinterlegen.

Beispiel: die Bildsuche erkennt eventuell auf deinem Foto ein Kloster, allerdings kann sie (derzeit) noch nicht erkennen, dass es das Kloster Frauenberg in Fulda ist. Diese Informationen musst du manuell in die Bilddatei eingeben.

Wichtig ist dabei die professionelle Verschlagwortung der Bilder. Branchenüblich ist der IPTC-NAA-Standard, der vom IPTC (International Press Telecommunications Council) und der NAA (Newspaper Association of America) entwickelt wurde. Dieser Standard definiert bestimmte Datenfelder, die in eine Bilddatei aufgenommen werden und die Suche in Datenbanken extrem vereinfachen. Außerdem können die Bilder vordefinierten Kategorien zugeordnet werden. Die IPTC-Felder ermöglichen auch die Verknüpfung in- und ausländischer Datenbanken und Redaktionen. Zu den Feldern gehören beispielsweise:

• Headline (Titel),
• Caption (Schlagwörter),
• Credit (Bildlieferant),
• Copyright (Urhebervermerk),
• Categories (Kategorien).

Beim IPTC sind zahlreichen Detailinformationen abrufbar: IPTC.org

Die EXIF-Dateien wiederum enthalten Informationen, die von der Kamera selbst in die Bilddatei geschrieben werden, insbesondere zu Kameratyp und Zeitpunkt der Ausnahme. Sie sind für den Online-Verkauf eigentlich nicht erforderlich. Daher besteht in vielen Programmen die Möglichkeit, diese Informationen zu löschen. Die Löschung der EXIF-Informationen ist presserechtlich zulässig, ein Auftraggeber hat hierauf keinen Anspruch.