Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2023-11-07 14:38:25
Inhalt der Änderung
Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
Über die Anstalt versichert?
Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: "Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!"
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-11-07 14:37:27
Inhalt der Änderung
Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
Über die Anstalt versichert?
Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: "Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!"
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-11-07 14:34:06
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Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
Über die Anstalt versichert?
Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: "Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!"
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-11-07 14:11:20
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Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
Über die Anstalt versichert?
Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: "Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!"
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-11-07 14:01:42
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Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
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Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: "Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!"
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-11-07 14:00:47
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Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
Über die Anstalt versichert?
Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: "Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!"
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.
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Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-11-07 13:56:07
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Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
Über die Anstalt versichert?
Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: "Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!"
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-11-07 13:53:30
Inhalt der Änderung
Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
Über die Anstalt versichert?
Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: "Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!"
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2023-11-07 13:47:32
Inhalt der Änderung
Wenn Du frei für die Rundfunkanstalt ins Ausland gehst, kann es aufregend werden: Flüge, Krisen, Kriegsgebiete. Manches DJV-Mitglied ist bei solchen Einsätzen im Ausland gestorben, schwer verletzt, komplett berufsunfähig oder traumatisiert worden. Für die Frage, wie Du Dich absichern musst, ist ganz wichtig, mit welchem Status Du unterwegs bist.
Über die Anstalt versichert?
Viele Freie denken, dass sie automatisch über die Anstalt versichert werden, wenn sie im Ausland arbeiten. Denn im Inland war es doch auch so! Häufig ist das falsch. Deine Rundfunkanstalt sagt (sich) nämlich: "Wenn Du im Inland in der Redaktion frei arbeitest, dann bist Du so sehr in den Betrieb eingebunden, dass wir Dich wie Angestellte versichern müssen. Aber wenn Du frei durch Asien tourst und ab und zu einen Bericht schickst, dann ist das doch nun wirklich sehr frei. Also versichern wir Dich nicht!"
Schade, dass Dir das niemand gesagt hat, als Du abgereist bist! Als jetzt etwas passiert, erfährst Du, dass Du die ganze Zeit selbständig gewesen bist und Dich selbst um Versicherungen hättest kümmern müssen. Nicht einmal die viel gerühmte Gruppenunfallversicherung der Anstalt greift, weil Deine Reise nicht als offizielle Dienstreise gemeldet wurde! Genau das mussten DJV-Mitglieder erfahren, die verletzt oder traumatisiert aus dem Ausland zurückkamen. Und die Eltern einer Verstorbenen mussten den sehr teuren Rückflug der toten Tochter selbst organisieren, weil die Auslandstour eben nicht als Beschäftigung registriert worden war. Daher denke daran, Dich vor jedem Auslandstrip über die Absicherung zu informieren und im Notfall eben alles schnell selbst zu organisieren. Zum Glück kannst Du als DJV-Mitglied dann noch schnell den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl anrufen, aber bitte kümmere dich drum.
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