Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Michael Hirschler

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 20:38:30
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschalen abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen in überregionaler Korrespondenz für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Pressefotografie für Tageszeitungen

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Zur Pressefotografie findest du ausführlichere Infos im Großkapitel "Von Fotografie leben".

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 20:38:29
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschalen abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen in überregionaler Korrespondenz für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Pressefotografie für Tageszeitungen

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Zur Pressefotografie findest du ausführlichere Infos im Großkapitel "Von Fotografie leben".

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 20:31:11
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschalen abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen in überregionaler Korrespondenz für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Pressefotografie für Tageszeitungen

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 20:31:08
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschalen abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen in überregionaler Korrespondenz für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Pressefotografie für Tageszeitungen

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 20:13:50
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschalen abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen in überregionaler Korrespondenz für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-29 20:11:17
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschalen abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen in überregionaler Korrespondenz für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-04 09:52:47
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschalen abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen in überregionaler Korrespondenz für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-04 09:50:42
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschalen abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen als überregionaler Korrespondent/in für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-04 09:48:44
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschale abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen als überregionaler Korrespondent/in für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-04 09:47:46
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschale abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen als überregionaler Korrespondent/in für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-04 09:46:55
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschale abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen als überregionaler Korrespondent/in für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-04 09:45:46
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000-4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschale abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen als überregionaler Korrespondent/in für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-04 09:44:24
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000 – 4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschale abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen als überregionaler Korrespondent/in für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-04 09:37:42
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Termine wahrnehmen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • an Redaktionskonferenzen teilnehmen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000 – 4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschale abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen als überregionaler Korrespondent/in für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-07-25 21:59:12
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Wahrnehmung von Terminen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • Teilnahme an Redaktionskonferenzen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000 – 4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschale abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen als überregionaler Korrespondent/in für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-07-25 21:41:37
Inhalt der Änderung

Klassisch: Freie in der Tageszeitung

Relativ einfach geht es für Dich, bei einer Zeitung zu starten. Kein Wunder, denn die Redaktionen der Lokalzeitungen haben nicht ausreichend Angestellte, um Gemeinderatssitzungen, Gerichtsprozesse und andere Veranstaltungen abzudecken. Auch Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Grundsteinlegungen oder Hühnerzuchtwettbewerbe werden gerne an Freie abgegeben, da die Personaldecke in der Lokalzeitung eine Halbtags- oder längere Abwesenheit gar nicht zulässt. Der Bedarf kann hierbei von der Wahrnehmung einiger weniger Termine im Monat bis zum Vollzeitjob liegen, der mehr als 60 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die Tageszeitung ist der größte Auftraggeber von Freien.

Das Aufgabenfeld bei einer Lokalzeitung kann umfangreich sein:

  • Wahrnehmung von Terminen (Sitzungen, Interviews, Sport, Festveranstaltungen, Aufzüge)
  • Unfälle/Unglücke und andere überraschende Vorkommnisse ermitteln und darüber berichten
  • redaktionelle Arbeiten wie Pressemeldungen Dritter oder Beiträge anderer freier Mitarbeiter bearbeiten und in das Redaktionssystem einarbeiten
  • Teilnahme an Redaktionskonferenzen
  • Schlussredaktion

Für hauptberuflich tätige frei journalistisch Tätige bestehen seit 2010 Vergütungsregeln, die Mindesthonorare und besondere Vertragsbedingungen vorsehen. Diese Bestimmungen gelten gegenüber allen deutschen Tageszeitungen. Für Freie, die darüber hinaus besonders intensiv an Tageszeitungen arbeiten, existiert außerdem ein eigener Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten. Die Honoraretats von Lokalzeitungen orientieren sich allerdings bisher nur selten an diesen Vorgaben. Vielmehr gilt manchmal aus Sicht von Redaktionen als gut bezahlt, wer 50 Cent pro Zeile erhält, während das Gros der Freien vielleicht nicht einmal zwei Drittel dieses Beitrags bekommt. Der Zeitungsverlegerverband hat inzwischen sogar erklärt, die Vergütungsregeln seien "gekündigt", obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist.

Wer einen freien Vollzeitjob bei einer Zeitung erhält, kann in den westlichen Bundesländern mit einer Monatspauschale von 3.000 – 4.000 Euro rechnen, in den östlichen Bundesländern sind es oft sogar nur 2.500 Euro und darunter. Tagessätze erreichen in einigen Fällen allerdings auch einmal 250 Euro.

In einigen Fällen werden auch Seitenpreise pro fertig gebauter, d.h. fertig gelayouteter Tageszeitungsseite gezahlt. Hier wird die tägliche Ablieferung einer fertigen Seite verlangt und oft nur mit rund 100 Euro pro Seite bezahlt. Da der Aufwand für eine redaktionell fertig gestellte und gelayoutete Seite allerdings erheblich höher ist als die einfache freie Mitarbeit, müsste eine angemessene Bezahlung mindestens bei etwa 250 Euro liegen. Hinzu kommt das Vertretungsproblem bei Krankheit, was solche Vereinbarungen besonders problematisch macht.

Ein wesentliches Problem der Arbeit für Lokalzeitungen liegt darin, dass die Lokalzeitungen meist keine Honorarerhöhungen bieten, selbst wenn jahrelang intensiv für sie gearbeitet wurde. Außerdem besteht eine Tendenz, Aufträge an billiger arbeitende Rentenbeziehende, Personen im Beamtenverhältnis (vor allem Lehramt) oder sogar Studierende und Schüler/innen zu vergeben, die weniger für Geld als für das Erscheinen ihres Namens unter einem Artikel arbeiten. Hinzu kommt der organisierte Einsatz von "Leserreportern", die ganz ohne Honorar tätig werden. Freie, die eine Erhöhung ihres Honorars in Richtung Vergütungsregeln/Tarifvertrag anstreben, werden daher oft mit der Kündigungsdrohung konfrontiert. Daher ist in diesem Fall eine vorherige Beratung mit dem DJV anzuraten.

Die lokale Anzeigenzeitung

Nicht selten wird von lokalen Verlagen auch eine kostenlose Anzeigenzeitung herausgegeben, der die Freien zuarbeiten können. Hier beschränkt sich die Mitarbeit aber häufig auf redaktionelle Arbeit, die auf der Basis von Tages- oder Monatspauschale abgerechnet wird, da die meisten Anzeigenzeitungen im Lokalen vor allem Pressemitteilungen von Gemeindeämtern, Vereinen und Unternehmen veröffentlichen bzw. als Grundlage für Berichte nehmen. Die Honorierung ist unterdurchschnittlich.

Überregionale Korrespondenz für die lokale Tageszeitung

Korrespondenztätigkeit wird nicht zwingend in freiberuflicher Form, sondern auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt, was gerade bei intensiver Einbindung nahe liegt. Wenn sie freiberuflich erfolgt, gibt es mehrere Varianten. Häufig erfolgt sie auf Basis eines langfristigen Korrespondentenvertrags, der mit einer monatlichen Pauschale abgegolten wird.

Wer ohne Vereinbarung von Pauschalen als überregionaler Korrespondent/in für Tageszeitungen arbeitet, geht grundsätzlich ein hohes Risiko ein. Denn die meisten Tageszeitungen beziehen ohnehin regionale, nationale und internationale Nachrichten über die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die von den Tageszeitungen selbst (als Gesellschafter) betrieben wird. Diese Nachrichten müssen von den Tageszeitungen bei Abdruck nicht vergütet werden, weil dies im Abonnementspreis inbegriffen ist. Der Korrespondentenbericht wird daher meist nur dann genommen, wenn er News abseits des dpa-Inhalts liefert oder die Zeitung sich aus bestimmten Gründen von anderen Zeitungen absetzen möchte.

Freie, die als „ungebundene“ Korrespondenten arbeiten, müssen sich meist einen umfangreichen Empfängerkreis anlegen und ihre Beiträge in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlichen, damit sie auf ihre Kosten kommen, was bei 50 Cent pro Zeile (und weniger) schwierig ist. Ein besonderes Augenmerk müssen sie daher auf die Vertragsbedingungen ihrer Partnerzeitungen haben, insbesondere auf die zugestandenen Rechte, damit der zeitgleiche Abdruck in anderen Zeitungen nicht zu rechtlichen Problemen führt. Eine Kollegin im Ausland schafft es beispielsweise immer wieder, ihre Beiträge zeitgleich in 60 Tageszeitungen unterzubringen. Das geht nur mit Geschäftsbedingungen, die das explizit regeln, bzw. mit konsequenter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen der Vergütungsregeln.

Freie Mitarbeit bei überregionalen und nationalen Zeitungen

Die freie Mitarbeit für überregionale und nationale Zeitungen bringt den Freien mitunter Zeilenhonorare ein, die über den Sätzen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie und auch der Vergütungsregeln liegen können. Gefragt ist diese Mitarbeit besonders in den redaktionellen Segmenten, die von Angestellten und Korrespondenten der Zeitung nicht ausgefüllt werden können. Das gilt beispielsweise für wöchentliche Beilagen wie „Technik“ oder „Das Wochenende“, sowie in Fällen, in denen die Freien eine Alleinstellung haben, sei es durch Informationsvorsprung oder besondere Qualifikation. Weiterhin wollen sich überregionale und auch nationale Zeitungen mitunter „ihren“ Korrespondenten leisten, um nicht zu abhängig von Agenturen und Meldungen Dritter zu sein.

Soweit eine solche Mitarbeit allein auf Zeilenbasis erfolgt, ist sie wirtschaftlich gesehen nur in Ausnahmefällen befriedigend. Dies gilt vor allem in Hinblick auf alternativ erzielbare Honorare bei Zeitschriften, wenngleich bei besonderen Themen spezielle Konditionen durchgesetzt werden können. Insofern bieten hier einige Zeitungen die Bezahlung auf Basis von pauschalen Beitragshonoraren (z.B. 600 Euro pro Stück) oder monatlichen Pauschalen (z.B. 4.000 Euro für vier Beiträge monatlich „Seite 3“). Auch die Belieferung mit einer regelmäßigen Kolumne oder einem Kasten für eine Beilage kann zu befriedigenden Ergebnissen führen – manche Freien produzieren sogar ganze Beilagenseiten. Allerdings fahren viele Zeitungen auch im Bereich der Beilagen eine Preisdrückerstrategie, da zahlreiche Inhalte mittlerweile von darauf spezialisierten Firmen zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Darüber hinaus kommt es zu weiteren Nutzungen der gleichen Beiträge bei anderen Objekten des Verlags oder gar Dritten - und oft weigern sich Verlage, hierfür angemessene Zusatzhonorare zu zahlen.

Im Bereich der Pressefotografie sind die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Durch die Digitalisierung des Bildvertriebs sind zahlreiche Billiganbieter auf den Markt gekommen, darüber hinaus hat die Masse des kostenlos gelieferten Materials aus PR-Bildfabriken und aus Bürger- oder Firmenhand stark zugenommen. Als Reaktion darauf haben auch große Agenturen ihre Bildpreise stark gesenkt, so dass die Kalkulationen von direkt liefernden Bild-Freien unter Druck kamen. Bildpreise sowie Nebenkosten wie Downloadgebühren werden auch von großen Verlagen aggressiv in Frage gestellt. Auch langjährige regionale Bildagenturen werden mit Senkung der Bildpreise und Tagessätze um bis auf die Hälfte konfrontiert. Eine Reihe bedeutender Bildagenturen ging dabei in Insolvenz. Weil Zeitungen ihren Bildbedarf zunehmend nur in Ausnahmefällen durch bildjournalistisch spezialisierte Freie besorgen lassen, fehlt diesen das wichtige „Brot-und-Butter-Geschäft“ der Alltagsbilder. Daher haben sich viele Bild-Freie aus dem Zeitungsgeschäft verabschiedet oder betreiben es nur noch sporadisch.

Der Scoop bei der Zeitung

Wer eine besondere Geschichte („Scoop“) anzubieten hat, kann und sollte Pauschalsätze vereinbaren. Das können in einer großen nationalen Zeitung auch einmal 5.000 Euro sein, bei einer regionalen Zeitung mitunter 1.000 Euro. Solche Sätze sind aber zwingend vor der Veröffentlichung abzusprechen, sonst droht die Abrechnung zum ganz normalen, schlechten Zeilensatz bzw. Fotohonorar.