Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-01-18 16:16:32
Inhalt der Änderung

Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürlich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften) können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.  

VG-Wort-Info hier: 
https://www.vgwort.de/dokumente/merkblaetter.html, dann Merkblatt Wissenschaft
https://www.vgwort.de/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen/fach-und-sachbuecher.html

FAQ:

Meldet man Bücher nicht direkt bei der Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch). Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:32:36
Inhalt der Änderung

Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürlich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.  

VG-Wort-Info hier: 
https://www.vgwort.de/dokumente/merkblaetter.html, dann Merkblatt Wissenschaft
https://www.vgwort.de/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen/fach-und-sachbuecher.html

FAQ:

Meldet man Bücher nicht direkt bei der Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch). Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:30:16
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Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürlich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.     

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https://www.vgwort.de/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen/fach-und-sachbuecher.html

FAQ:

Meldet man Bücher nicht direkt bei der  Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch). Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie  inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:29:05
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* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürlich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.     

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Meldet man Bücher nicht direkt bei der  Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch.  Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie  inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:08:27
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* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürlich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.     

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Meldet man Bücher nicht direkt bei der  Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch.  Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie  inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:07:16
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Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürlich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.     

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FAQ:

Meldet man Bücher nicht direkt bei der  Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch.  Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie  inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:06:14
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Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürlich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.     

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Meldet man Bücher nicht direkt bei der  Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch.  Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie  inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:05:15
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Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürlich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.     

VG-Wort-Info hier: 

https://www.vgwort.de/dokumente/merkblaetter.html, dann Merkblatt Wissenschaft

https://www.vgwort.de/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen/fach-und-sachbuecher.html

FAQ:

Meldet man Bücher nicht direkt bei der  Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch.  Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie  inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-05 21:04:39
Inhalt der Änderung

Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man neben anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürloich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.     

VG-Wort-Info hier: 

https://www.vgwort.de/dokumente/merkblaetter.html, dann Merkblatt Wissenschaft

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Meldet man Bücher nicht direkt bei der  Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch.  Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie  inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-25 22:02:35
Inhalt der Änderung

Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürloich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.     

VG-Wort-Info hier: 

https://www.vgwort.de/dokumente/merkblaetter.html, dann Merkblatt Wissenschaft

https://www.vgwort.de/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen/fach-und-sachbuecher.html

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Meldet man Bücher nicht direkt bei der  Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch.  Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie  inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-25 22:02:34
Inhalt der Änderung

Wir sprechen weiter von Print. Das geht ähnlich wie bei Presse/Repro, allerdings kann man nicht einfach die Gesamtzeichenzahl melden, sondern muss jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Termin ist stets der 31. Januar. Gemeldet werden können auch hier bis zu drei Jahre alte Beiträge, wenn man es im Vorjahr vergessen hat. Das Meldeverfahren Wissenschaft gilt auch für die Bibliothekstantieme. Meldefähig sind auch Beiträge, bei denen man anderen Autoren Miturheber ist. Das ist dann anzugeben. Zeitschriftenbeiträge müssen mindestens 3000 Zeichen lang sein, Meldungsautoren gehen also leer aus.

* Die eigentliche Meldung läuft ähnlich wie bei Presse/Repro, man muss aber jeden Beitrag einzeln ins System eingeben. 

* Was gilt als Fachzeitschrift? Das wird recht großzügig ausgelegt. Der gesamte Special-Interest-Bereich ist auch dabei. Dazu werden Titel mit Themen wie Sport, Reise, Auto, Kultur, Wohnen, Technik und sogar Lifestyle gezählt, nicht aber typische Illus und Magazine wie Stern oder Focus. Und natürloich keine Tages- und Wochenzeitungen. Wenn du viel für einen Titel arbeitest, dann frag entweder vor der Eingabe nach oder gebe auf gut Glück deine Beiträge ein. Im Ausschüttungsbrief siehst du nachher, was akzeptiert wurde. Tipp: Manche Beiträge (z.B. in Reisezeitschriften können sowohl bei Presse/Repro als auch bei Wissenschaft eingegeben werden.

* Was gilt als Fach- und Sachbuch? Da läuft die Abgrenzung ähnlich wie bei Zeitschriften, auch hier ist der weite Bereich der Special-Interest-Titel meldbar.     

VG-Wort-Info hier: 

https://www.vgwort.de/dokumente/merkblaetter.html, dann Merkblatt Wissenschaft

https://www.vgwort.de/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen/fach-und-sachbuecher.html

FAQ:

Meldet man Bücher nicht direkt bei der  Bibliothekstantieme?

Das gilt nur für Belletristik. Sach- und Fachbücher meldest du bei Wissenschaft (und die Meldung für die Bibliotheksantieme geschieht dann automatisch.  Belletristik kannst du nur direkt bei Bibliothekstantieme melden.

Können auch Neuauflagen gemeldet werden

Ja, auch Neuauflagen sind meldbar, wenn sie  inhaltlich um mindestens 10 Prozent verändert sind. Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich.

Können auch Beiträge in Sach- und Fachbüchern gemeldet werden?

Ja, das geht auch. Sie müssen dann wie in Fachzeitschriften mindestens 3000 Zeichen Umfang haben. Eigene Bilder und Illiustrationen zu deinem Fachbeitrag kannst du wie Text zählen, der auf der Bildfläche Platz hätte. 


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-25 22:01:42
Inhalt der Änderung

5) Wie melde ich Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern (Meldung Wissenschaft)?


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-09-25 22:01:42
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5) Wie melde ich Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sachbüchern (Meldung Wissenschaft)?