Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-11-11 10:33:05
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Meldung Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Meldung Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Meldung Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann "Buchmeldungen Urheber". 

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1., und unten, 3.), dann rufst du das Online-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht das der Veröffentlichung und nicht das des Geldeingangs. Du kannst nur das gerade abgeschlossene Jahr melden und nur bis 30.6. des Folgejahres. Bis zu drei Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das (z.B. durch ein Steuerberater-Testat) nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben, 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular. Mehr Infos weiter unten ("So findest du ISSN oder ZDB-ID").
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich im Formular Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

Suche am besten in der Zeitschriften-Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online zu finden ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-25 16:18:40
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Meldung Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Meldung Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Meldung Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1., und unten, 3.), dann rufst du das Online-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht das der Veröffentlichung und nicht das des Geldeingangs. Du kannst nur das gerade abgeschlossene Jahr melden und nur bis 30.6. des Folgejahres. Bis zu drei Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das (z.B. durch ein Steuerberater-Testat) nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben, 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular. Mehr Infos weiter unten ("So findest du ISSN oder ZDB-ID").
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich im Formular Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

Suche am besten in der Zeitschriften-Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online zu finden ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:55:22
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1., und unten, 3.), dann rufst du das Online-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht das der Veröffentlichung und nicht das des Geldeingangs. Du kannst nur das gerade abgeschlossene Jahr melden und nur bis 30.6. des Folgejahres. Bis zu drei Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das (z.B. durch ein Steuerberater-Testat) nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben, 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular. Mehr Infos weiter unten ("So findest du ISSN oder ZDB-ID").
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich im Formular Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

Suche am besten in der Zeitschriften-Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online zu finden ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:51:26
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1., und unten, 3.), dann rufst du das Online-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht das der Veröffentlichung und nicht das des Geldeingangs. Du kannst nur das gerade abgeschlossene Jahr melden und nur bis 30.6. des Folgejahres. Bis zu drei Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das (z.B. durch ein Steuerberater-Testat) nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben, 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular. Mehr Infos weiter unten ("So findest du ISSN oder ZDB-ID").
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich im Formular Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:49:04
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1., und unten, 3.), dann rufst du das Online-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht das der Veröffentlichung und nicht das des Geldeingangs. Du kannst nur das gerade abgeschlossene Jahr melden und nur bis 30.6. des Folgejahres. Bis zu drei Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das (z.B. durch ein Steuerberater-Testat) nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:47:29
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1., und unten, 3.), dann rufst du das Online-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht das der Veröffentlichung und nicht das des Geldeingangs. Du kannst nur das gerade abgeschlossene Jahr melde und nur bis 30.6. des Folgejahres. Bis zu drei Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:45:27
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1., und unten, 3.), dann rufst du das Online-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht das der Veröffentlichung und nicht das des Geldeingangs. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:44:10
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1., und unten 3.), dann rufst du das Online-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:42:35
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:40:37
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, musst du komplett bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:39:49
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, kannst du nur bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:38:46
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben – und zwar im Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melkden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden, oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, kannst du nur bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:37:55
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du weiter unten unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben. 

zum Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melkden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden, oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, kannst du nur bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:36:44
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (netto ohne Umsatzsteuer, nur Nutzungshonorare also z.B. nicht Arbeitshonorare, Spesen) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben. 

zum Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melkden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden, oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, kannst du nur bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:35:42
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (nur Nutzungshonorare, also zB nicht Arbeitshonorare, Spesen, netto, ohne Umsatzsteuer) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben. 

zum Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melkden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden, oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, kannst du nur bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-24 12:34:59
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden im Juni nicht mehr beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (nur Nutzungshonorare, also zB nicht Arbeitshonorare, Spesen, netto, ohne Umsatzsteuer) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben. 

zum Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melkden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden, oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, kannst du nur bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-23 16:27:32
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden idR im Juni nicht beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (nur Nutzungshonorare, also zB nicht Arbeitshonorare, Spesen, netto, ohne Umsatzsteuer) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben. 

zum Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melkden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden, oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, kannst du nur bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek:
www.zdb-katalog.de
https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-23 15:43:27
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden idR im Juni nicht beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (nur Nutzungshonorare, also zB nicht Arbeitshonorare, Spesen, netto, ohne Umsatzsteuer) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben. 

zum Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melkden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden, oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, kannst du nur bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek: www.zdb-katalog.de

https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2023-10-23 15:41:07
Inhalt der Änderung

Meldetermin ist stets der 30. Juni eines Jahres für die Meldungen des Vorjahres (Link). Du solltest dich aber besser im ersten Quartal mit dem Thema beschäftigen, denn Fragen werden idR im Juni nicht beantwortet. 

Man meldet seine Veröffentlichungen auf den Formularen der VG Bild-Kunst. Es gibt sie analog und digital. Ich erläutere hier nur, wie es digital geht.

2.1. Das solltest du vorbereiten:

Buch: Hattest du im Meldejahr Bilder in Büchern?

Honorare: Welche Honorare (nur Nutzungshonorare, also zB nicht Arbeitshonorare, Spesen, netto, ohne Umsatzsteuer) hast du im Meldejahr für Fotos oder Filme bekommen?

Einzelbilder: Wie viele Fotos hattest du auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV?

Die Entscheidung: Honorare oder Einzelbilder melden? Hinweise dazu findest du unter Punkt 3.

2.2. So meldest du Bücher:

Wenn deine Bilder in Büchern verwendet wurden, kannst du diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Bilder angeben. 

zum Online-Formular Buch: https://bildkunst-onlinemeldung.de/, dann “Buchmeldungen Urheber”  

Tipps zum Ausfüllen: 

  • Feld ISBN: Das ist ein Pflichtfeld. Bücher ohne ISBN kannst du auch melkden. aber nur über das analoge Formular (PDF downloaden, ausdrucken, ausfüllen, per Post absenden, oder einscannen und mailen)
  • Feld Buchtyp: Das ist ebenfalls ein Pflichtfeld. Wenn nichts passt, Buchtyp 3 (Belletristik und sonstige) nehmen. Wichtig: Wissenschaftliche und Sach- und Fachbücher, die du sowohl getextet als auch bebildert hast, kannst du nur bei der VG Wort melden.
  • Feld Erscheinungsjahr/Jahr der Neuauflage: Bücher bleiben fünf Jahre lang in der Ausschüttung. Dazu musst du nichts extra tun. Bücher kannst du deshalb auch noch fünf Jahre rückwirkend melden – im Juni 2024 also ab dem Erscheinungsjahr 2019. Neuauflagen kannst du neu melden, wenn Inhalt und/oder Gestaltung gegenüber der Vorauflage mehr als nur unwesentlich verändert worden sind und eine neue ISBN vergeben ist. 
  • Feld Das ist ein Kalender: Kalender sind keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans.
  • Feld E-Book: E-Books kannst du auch melden, wenn mindestens 200 Exemplare verkauft wurden. (Gedruckte Bücher müssen in einer Auflage von 250 Ex. erschienen sein.)
  • Feld Anzahl Abbildungen: Du kannst bis zu 200 Bilder pro Buch melden. Die Werkarten  „Bildende Kunst“, „Fotografie“ und „Illustration/sonstige Bildwerke“ zählen für die Ausschüttung gleich (ein Werk ist ein Werk). Die Daten werden für künftige Verteilungspläne gebraucht. 

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Büchern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Web_Merkblatt_Buch_VGBK_2203.pdf

2.3. So meldest du Honorare

Wenn du abgecheckt hast, dass du besser Honorare als Einzelbilder meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Onloine-Formular Honorare auf (https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/fees).

Tipps zum Ausfüllen:

  • Feld Meldejahr: Es gilt immer das Datum der Honorarrechnung. Also nicht Veröffentlichung und nicht Geldeingang. Du kannst nur das Laufende und bis 30.6. des Folgejahres melden. Bis zu 3 Jahre zurück zu melden wie bei der VG Wort ist bei der VG Bild-Kunst nicht möglich.
  • Feld Fotografie / Kunst / Sonstige Bildwerke: Alle drei Werkarten zählen für die Ausschüttung gleich. Wenn du 24000 Euro oder mehr Gesamthonorar meldest, dann musst du das z.B. durch ein Steuerberater-Testat nachweisen.
  • Feld Presseverlage: Es dürfen nur deutsche Auftraggeber summiert werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Hörfunk-, TV-Sendeanstalten sowie TV-Produktionsfirmen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Sonstige Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen: Jeder gemeldete Euro bringt einen Ausschüttungspunkt.
  • Feld Nachrichten-, Pressebild- und Sportagenturen: Hier können nur inländische Nutzungen gemeldet werden. Jeder gemeldete Euro bringt einen halben Ausschüttungspunkt.     

Mehr Details im Merkblatt der VG-Bild-Kunst zu Honoraren: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Honorar_VGBK_2308_Web.pdf

2.4. So meldest du Einzelbilder

Wenn du festgestellt hast, dass du besser Einzelbilder als Honorare meldest (siehe oben , 2.1.), dann rufst du das Online-Formular Einzelbilder auf. Das sind genau genommen sogar vier Formulare:

2.4.1. Einzelbilder Print: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-print

  • Du musst keine einzelnen Bilder melden, sondern legst jeweils eine neue Zeile an für die Gesamtzahl der Bilder, die du im Meldejahr bei einer Zeitung / Zeitschrift veröffentlicht hast.
  • Du kannst nur Zeitungen / Zeitschriften angeben, zu denen du eine ISSN oder ZDB-ID findest. Der Link zum Zeitschriftenkatalog der Deutschen Nationalbibliothek steht oben im Meldeformular.
  • Zu Print zählt auch das E-Paper (das du deshalb nicht extra melden darfst), nicht jedoch eine Online-Ausgabe (die du zusätzlich bei Einzelbilder digitale Verlagsprodukte melden darfst)
  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden (im Ggs. zu den Digitalveröffentlichungen, siehe unten). 
  • Wenn du viele Publikationen (> 50) meldest, musst du zwischenspeichern.

2.4.2. Einzelbilder Web: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-web

  • Hier darfst du nur Webveröffentlichungen melden, die nicht bei Digitale Verlagsprodukte zu melden sind (siehe unten). 
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. sechs Monate auf der Webseite standen. 
  • Du kannst im Gegensatz zu Print nur höchstens 200 Bilder auf Webseiten melden. Die müssen dann allerdings im Meldejahr nicht neu auf die Webseite gestellt worden sein. Du kannst sie also jedes Jahr wieder melden, solange sie da stehen.
  • Bilder auf Social-Media-Plattformen kannst du (noch) nicht melden. (gilt auch für 2.4.3. und 2.4.4.)
  • Du darfst nur deutsche Webseiten melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden. 

2.4.3. Einzelbilder Fernsehen: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-television

  • Du kannst unbegrenzt viele Bilder melden.
  • Die erlaubten Fernsehsender müssen aber in einer Liste stehen, die idR für jedes Jahr erst kurz nach Jahresende veröffentlicht wird. (Das Fernsehprogramm muss im Meldejahr einen Deutschland-Marktanteil von mindestens 1% erreicht haben.)

2.4.4. Einzelbilder Digitale Verlagsprodukte: https://bildkunst-onlinemeldung.de/report/single-digital

  • Hier musst du Webveröffentlichungen in Onlinemedien melden. Die Abgrenzung zu Web ist diese: Hier geht es um Webseiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die periodisch veröffentlicht werden und über eine ISSN oder ZDB-ID verfügen. IdR geht es also um die digitalen Varianten von Printmedien. Alles andere meldest du bei Einzelbilder Web.
  • Du kannst max. 200 Einzelbilder pro Jahr melden.
  • Du darfst nur deutsche Onlinemedien melden und solche, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
  • Du darfst nur Bilder melden, die im Meldejahr min. einen Monat auf dem Onlinemedium standen. Die Bilder dürfen auch hinter einer Paywall stehen. 

Merkblatt der VG Bild-Kunst zu Einzelbildern: https://www.bildkunst.de/fileadmin/user_upload/downloads/Merkbl%C3%A4tter/Merkblatt_Einzelbilder_VGBK_2308_Web-.pdf

So findest du ISSN oder ZDB-ID 

der ZeitschriftenDatenbank der Deutschen Nationalbibliothek: www.zdb-katalog.de

https://portal.issn.org/advancedsearch

Tipp: schreibe neben dem Namen der Zeitung bzw. Zeitschrift „Deutschland“ und klicke vor der

Suche auf das Symbol z.B. für „Printmedium“ bzw. für  „Onlinemedium“. Wenn für das digitale Verlagsprodukt keine Identifikationsnummer online abgebildet ist, kann die ISSN oder ZDB-ID der entsprechenden Printausgabe angegeben werden.

Die Online-Formulare findest du hier: https://www.bildkunst.de/service/online-meldungenVerteilungsplan der VG Bild: https://www.bildkunst.de/service/verteilungsplan