Redaktionelle Bearbeitung

Der Artikel wurde ursprünglich verfasst von: Hans Werner Rodrian

Revisionen

Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-09-24 22:08:16
Inhalt der Änderung

18.8.2024. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bild-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media-Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die VG Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist – und das ist stets der Fall.

(hwr)


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:59:26
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bild-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media-Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die VG Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist – und das ist stets der Fall.

(hwr)


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:59:25
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bild-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media-Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die VG Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist – und das ist stets der Fall.

(hwr)


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:58:33
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bild-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.

(hwr)


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:58:32
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bild-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.

(hwr)


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:58:06
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bild-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.

(hwr)


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:58:05
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bild-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.

(hwr)


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:57:31
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:57:30
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:56:31
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verrklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:56:30
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste ist weiter Künstliche Intelligenz (KI) Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verrklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:55:38
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste KI. Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verrklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:55:37
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr. Details hier: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste KI. Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verrklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:55:01
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste KI. Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verrklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:54:59
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahr - ein Ergebnis, das nach Einschätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste KI. Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verrklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:54:11
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 nach 71 Mio. Euro - ein Ergebnis, das nach Eisnchätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste KI. Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verrklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.


Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2024-08-18 15:52:19
Inhalt der Änderung

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erlöste im Jahr 2023 69 nach 71 Mio. Euro - ein Ergebnis, das nach Eisnchätzung von Vorstand Urban Pappi "innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite" liegt. Weitere Details im  Geschäftsbericht 2023. Die Ausschüttungen erreichten 2023 etwa 48 Mio Euro, das sind 14 Mio mehr als im Vorjahr: Ausschüttungen 2023. Die erhebliche Differenz rührt - neben der erheblichen Komplexität der Dinge – auch daher, dass die VG Bild-Kunst immer noch mitten in einer Software-Umstellung steckt, die sich jahrelang auf die Ausschüttungen ausgewirkt hat. Für diesen Herbst ist immerhin angekündigt, Wahrnehmungsverträge mit Presseverlagen abzuschließen und die seit 2021 aufgelaufenen Erlöse auszuschütten, nachdem die Mitgliederversammlung im Juli entsprechende Verteilungsregeln beschlossen hat.

Kleine und große KI-Lizenzen. Umgetrieben wird die VG Bild-Kunst weiter von zwei Themen. Das erste KI. Dazu hat die VG Bild-Kunst mehrere Gutachten und Forschungsaufträge vergeben. Aktuell engagiert sie sich in der (für journalistisch Tätige relevanten) Berufsgruppe 2 gemeinsam mit der VG Wort in der Wahrnehmung des sog. "kleinen KI-Rechts". Unter diesem Stichwort werden (vor allem an Behörden) Lizenzen vergeben, Bildwerke (hauptsächlich aus Fachliteratur) für deren interne Unternehmens-KI zu verwenden. Zusätzlich können Mitglieder bereits freiwillig ihre Bildwerke allgemein zum KI-Training lizenzieren, auch wenn das noch gar nicht detailliert ausgestaltet ist. Die Wahrnehmungsverträge werden jedenfalls schon mal angepasst. Jedes neue Mitglied kann bereits entscheiden, ob diese Rechte übertragen werden oder nicht. Bestandsmitglieder werden separat angeschrieben.

VG Bild-Kunst verrklagt Instagram. Das andere große Diskussionsthema ist weiter die Vergabe von Social-Media-Bildlizenzen. In dieser Sache führt die VG Bilkd-Kunst ein Verfahren gegen die Facebook und Instagram-Muttergesellschaft Meta vor der zuständigen deutschen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Ausgang jedoch völlig unsicher ist. Dagegen liegt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vor, das das Haftungsrisiko abschätzt, wenn Mitglieder ihre Social-Media Rechte an die Bild-Kunst übertragen. Es kommt zum Ergebnis, dass den Bildrechte-Inhabenden keine Rechtsverletzungen von Social-Media-Usern zugerechnet werden können, solange die Bild-Kunst die Plattformbetreiber darauf hinweist, dass die Social-Media-Bildlizenz auf eine Klärung von Urheberrechten beschränkt ist - und das ist längst der Fall.