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Datum und Uhrzeit: 2025-05-29 22:22:12
Inhalt der Änderung
29.5.2025. Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 24. Mai nach intensiver Diskussion die zwei Jahre lang vorbereitete Reform der Ausschüttungen für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) und für audiovisuelle Werke (Mediatheken) beschlossen.
Es geht um viel Geld: Die verteilbaren Tantiemen für Texte im Internet stellen heute mit 65 von 165 Mio. Euro den größten einzelnen Topf im Einnahme- und Ausschüttungssystem der VG Wort dar. Beschlossen wurde, dass 80 Prozent im Grunde wie bisher über eine Zugriffsausschüttung verteilt werden. Sie betrifft Texte, deren Nutzung genau gezählt werden kann, weil sie vom veröffentlichenden Verlag mit einem Zählpixel versehen sind. Sie dürfen nicht kopiergeschützt sein und müssen über gängige Suchmaschinen auffindbar sein und mindestens 1800 Zeichen lang sein. Die Meldung muss derzeit noch bis 30. Juni des Folgejahres erfolgen, ab 2027 bereits bis 31. März.
Die restlichen 20 Prozent betreffen die bisherige Sonderausschüttung, die komplett neu konzipiert wurde. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verbreitungsausschüttung und betrifft Texte, die von den jeweiligen Verlagen eben nicht mit Zählpixeln versehen sind, was die Autoren ja nicht beeinflussen können. In der Verbreitungsausschütung gibt es auch ohne Zählmarken Geld, wenn die Webseiten als Ganzes eine bestimmte Kopierwahrscheinlichkeit erwarten lassen. Kriterien sind mindestens 1 Mio Zugriffe jährlich laut ivw (https://ausweisung.ivw-online.de/) oder bei Webseiten von TV-Anstalten, dass der betreibende Sender bestimmte Zuschauerzahlen hat. Kleinere (Fach-)Webseiten werden gezählt, wenn sie eine ISSN-Nummer haben und in 2+ Bibliotheken geführt werden (https://zdb-katalog.de/index.xhtml).
Eine detaillierte Beschreibung der METIS-Reform findet sich hier auf der VG-Wort-Seite.
Heftig diskutiert, aber am Ende angenommen wurde der Wegfall von Sonderregelungen für Lyrik, für die die 1800-Zeichen-Grenze bisher nicht galt, was offenbar von einigen wenigen Wahrnehmungsberechtigten mit bis zu sechstelligen Ausschüttungen auf billige Alltagslyrik missbraucht wurde.
Ebenfalls umstritten, aber am Ende auch angenommen wurde die neue Regel, dass alte Texte aus Vorjahren nur noch bei der Zugriffsausschüttung erneut meldefähig sind, wo ja erneute Zugriffe im neuen Jahr wieder nachgewiesen werden können und müssen. In der Verbreitungsausschüttung sind Vorjahrestexte künftig nicht mehr meldefähig.
Im Bereich der audio- und audiovisuellen Werke ging es um die Aufnahme von Mediatheken und Video-on-Demand-Plattformen, da ja immer weniger Menschen linear fernsehen. Eine Beschreibung der Reform für die nicht-linearen AV-Werke ist hier auf der Website der VG Wort zu finden.
Beide Reformen müssen jetzt erst einmal programmtechnisch bei der VG Wort umgesetzt werden, deshalb erfolgt die 2026er-Auschüttung noch nach dem alten System. Erst 2027 kommen dann die neuen Regeln zum Tragen.Und 2028 sollen die Neuerungen schon wieder evaluiert werden, weil viele Änderungen auf Vermutungen basieren, bei denen zu klären sein wird, ob sie auch so eintreten.
(hwr)
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-05-29 22:22:11
Inhalt der Änderung
29.5.2025. Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 24. Mai nach intensiver Diskussion die zwei Jahre lang vorbereitete Reform der Ausschüttungen für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) und für audiovisuelle Werke (Mediatheken) beschlossen.
Es geht um viel Geld: Die verteilbaren Tantiemen für Texte im Internet stellen heute mit 65 von 165 Mio. Euro den größten einzelnen Topf im Einnahme- und Ausschüttungssystem der VG Wort dar. Beschlossen wurde, dass 80 Prozent im Grunde wie bisher über eine Zugriffsausschüttung verteilt werden. Sie betrifft Texte, deren Nutzung genau gezählt werden kann, weil sie vom veröffentlichenden Verlag mit einem Zählpixel versehen sind. Sie dürfen nicht kopiergeschützt sein und müssen über gängige Suchmaschinen auffindbar sein und mindestens 1800 Zeichen lang sein. Die Meldung muss derzeit noch bis 30. Juni des Folgejahres erfolgen, ab 2027 bereits bis 31. März.
Die restlichen 20 Prozent betreffen die bisherige Sonderausschüttung, die komplett neu konzipiert wurde. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verbreitungsausschüttung und betrifft Texte, die von den jeweiligen Verlagen eben nicht mit Zählpixeln versehen sind, was die Autoren ja nicht beeinflussen können. In der Verbreitungsausschütung gibt es auch ohne Zählmarken Geld, wenn die Webseiten als Ganzes eine bestimmte Kopierwahrscheinlichkeit erwarten lassen. Kriterien sind mindestens 1 Mio Zugriffe jährlich laut ivw (https://ausweisung.ivw-online.de/) oder bei Webseiten von TV-Anstalten, dass der betreibende Sender bestimmte Zuschauerzahlen hat. Kleinere (Fach-)Webseiten werden gezählt, wenn sie eine ISSN-Nummer haben und in 2+ Bibliotheken geführt werden (https://zdb-katalog.de/index.xhtml).
Eine detaillierte Beschreibung der METIS-Reform findet sich hier auf der VG-Wort-Seite.
Heftig diskutiert, aber am Ende angenommen wurde der Wegfall von Sonderregelungen für Lyrik, für die die 1800-Zeichen-Grenze bisher nicht galt, was offenbar von einigen wenigen Wahrnehmungsberechtigten mit bis zu sechstelligen Ausschüttungen auf billige Alltagslyrik missbraucht wurde.
Ebenfalls umstritten, aber am Ende auch angenommen wurde die neue Regel, dass alte Texte aus Vorjahren nur noch bei der Zugriffsausschüttung erneut meldefähig sind, wo ja erneute Zugriffe im neuen Jahr wieder nachgewiesen werden können und müssen. In der Verbreitungsausschüttung sind Vorjahrestexte künftig nicht mehr meldefähig.
Im Bereich der audio- und audiovisuellen Werke ging es um die Aufnahme von Mediatheken und Video-on-Demand-Plattformen, da ja immer weniger Menschen linear fernsehen. Eine Beschreibung der Reform für die nicht-linearen AV-Werke ist hier auf der Website der VG Wort zu finden.
Beide Reformen müssen jetzt erst einmal programmtechnisch bei der VG Wort umgesetzt werden, deshalb erfolgt die 2026er-Auschüttung noch nach dem alten System. Erst 2027 kommen dann die neuen Regeln zum Tragen.Und 2028 sollen die Neuerungen schon wieder evaluiert werden, weil viele Änderungen auf Vermutungen basieren, bei denen zu klären sein wird, ob sie auch so eintreten.
(hwr)
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-05-29 22:21:45
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29.5.2025. Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 24. Mai nach intensiver Diskussion die zwei Jahre lang vorbereitete Reform der Ausschüttungen für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) und für audiovisuelle Werke (Mediatheken) beschlossen.
Es geht um viel Geld: Die verteilbaren Tantiemen für Texte im Internet stellen heute mit 65 von 165 Mio. Euro den größten einzelnen Topf im Einnahme- und Ausschüttungssystem der VG Wort dar. Beschlossen wurde, dass 80 Prozent im Grunde wie bisher über eine Zugriffsausschüttung verteilt werden. Sie betrifft Texte, deren Nutzung genau gezählt werden kann, weil sie vom veröffentlichenden Verlag mit einem Zählpixel versehen sind. Sie dürfen nicht kopiergeschützt sein und müssen über gängige Suchmaschinen auffindbar sein und mindestens 1800 Zeichen lang sein. Die Meldung muss derzeit noch bis 30. Juni des Folgejahres erfolgen, ab 2027 bereits bis 31. März.
Die restlichen 20 Prozent betreffen die bisherige Sonderausschüttung, die komplett neu konzipiert wurde. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verbreitungsausschüttung und betrifft Texte, die von den jeweiligen Verlagen eben nicht mit Zählpixeln versehen sind, was die Autoren ja nicht beeinflussen können. In der Verbreitungsausschütung gibt es auch ohne Zählmarken Geld, wenn die Webseiten als Ganzes eine bestimmte Kopierwahrscheinlichkeit erwarten lassen. Kriterien sind mindestens 1 Mio Zugriffe jährlich laut ivw (https://ausweisung.ivw-online.de/) oder bei Webseiten von TV-Anstalten, dass der betreibende Sender bestimmte Zuschauerzahlen hat. Kleinere (Fach-)Webseiten werden gezählt, wenn sie eine ISSN-Nummer haben und in 2+ Bibliotheken geführt werden (https://zdb-katalog.de/index.xhtml).
Eine detaillierte Beschreibung der METIS-Reform findet sich hier auf der VG-Wort-Seite.
Heftig diskutiert, aber am Ende angenommen wurde der Wegfall von Sonderregelungen für Lyrik, für die die 1800-Zeichen-Grenze bisher nicht galt, was offenbar von einigen wenigen Wahrnehmungsberechtigten mit bis zu sechstelligen Ausschüttungen auf billige Alltagslyrik missbraucht wurde.
Ebenfalls umstritten, aber am Ende auch angenommen wurde die neue Regel, dass alte Texte aus Vorjahren nur noch bei der Zugriffsausschüttung erneut meldefähig sind, wo ja erneute Zugriffe im neuen Jahr wieder nachgewiesen werden können und müssen. In der Verbreitungsausschüttung sind Vorjahrestexte künftig nicht mehr meldefähig.
Im Bereich der audio- und audiovisuellen Werke ging es um die Aufnahme von Mediatheken von und Video-on-Demand-Plattformen, da ja immer weniger Menschen linear fernsehen. Eine Beschreibung der Reform für die nicht-linearen AV-Werke ist hier auf der Website der VG Wort zu finden.
Beide Reformen müssen jetzt erst einmal programmtechnisch bei der VG Wort umgesetzt werden, deshalb erfolgt die 2026er-Auschüttung noch nach dem alten System. Erst 2027 kommen dann die neuen Regeln zum Tragen.Und 2028 sollen die Neuerungen schon wieder evaluiert werden, weil viele Änderungen auf Vermutungen basieren, bei denen zu klären sein wird, ob sie auch so eintreten.
(hwr)
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-05-29 22:21:44
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29.5.2025. Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 24. Mai nach intensiver Diskussion die zwei Jahre lang vorbereitete Reform der Ausschüttungen für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) und für audiovisuelle Werke (Mediatheken) beschlossen.
Es geht um viel Geld: Die verteilbaren Tantiemen für Texte im Internet stellen heute mit 65 von 165 Mio. Euro den größten einzelnen Topf im Einnahme- und Ausschüttungssystem der VG Wort dar. Beschlossen wurde, dass 80 Prozent im Grunde wie bisher über eine Zugriffsausschüttung verteilt werden. Sie betrifft Texte, deren Nutzung genau gezählt werden kann, weil sie vom veröffentlichenden Verlag mit einem Zählpixel versehen sind. Sie dürfen nicht kopiergeschützt sein und müssen über gängige Suchmaschinen auffindbar sein und mindestens 1800 Zeichen lang sein. Die Meldung muss derzeit noch bis 30. Juni des Folgejahres erfolgen, ab 2027 bereits bis 31. März.
Die restlichen 20 Prozent betreffen die bisherige Sonderausschüttung, die komplett neu konzipiert wurde. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verbreitungsausschüttung und betrifft Texte, die von den jeweiligen Verlagen eben nicht mit Zählpixeln versehen sind, was die Autoren ja nicht beeinflussen können. In der Verbreitungsausschütung gibt es auch ohne Zählmarken Geld, wenn die Webseiten als Ganzes eine bestimmte Kopierwahrscheinlichkeit erwarten lassen. Kriterien sind mindestens 1 Mio Zugriffe jährlich laut ivw (https://ausweisung.ivw-online.de/) oder bei Webseiten von TV-Anstalten, dass der betreibende Sender bestimmte Zuschauerzahlen hat. Kleinere (Fach-)Webseiten werden gezählt, wenn sie eine ISSN-Nummer haben und in 2+ Bibliotheken geführt werden (https://zdb-katalog.de/index.xhtml).
Eine detaillierte Beschreibung der METIS-Reform findet sich hier auf der VG-Wort-Seite.
Heftig diskutiert, aber am Ende angenommen wurde der Wegfall von Sonderregelungen für Lyrik, für die die 1800-Zeichen-Grenze bisher nicht galt, was offenbar von einigen wenigen Wahrnehmungsberechtigten mit bis zu sechstelligen Ausschüttungen auf billige Alltagslyrik missbraucht wurde.
Ebenfalls umstritten, aber am Ende auch angenommen wurde die neue Regel, dass alte Texte aus Vorjahren nur noch bei der Zugriffsausschüttung erneut meldefähig sind, wo ja erneute Zugriffe im neuen Jahr wieder nachgewiesen werden können und müssen. In der Verbreitungsausschüttung sind Vorjahrestexte künftig nicht mehr meldefähig.
Im Bereich der audio- und audiovisuellen Werke ging es um die Aufnahme von Mediatheken von und Video-on-Demand-Plattformen, da ja immer weniger Menschen linear fernsehen. Eine Beschreibung der Reform für die nicht-linearen AV-Werke ist hier auf der Website der VG Wort zu finden.
Beide Reformen müssen jetzt erst einmal programmtechnisch bei der VG Wort umgesetzt werden, deshalb erfolgt die 2026er-Auschüttung noch nach dem alten System. Erst 2027 kommen dann die neuen Regeln zum Tragen.Und 2028 sollen die Neuerungen schon wieder evaluiert werden, weil viele Änderungen auf Vermutungen basieren, bei denen zu klären sein wird, ob sie auch so eintreten.
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Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-05-29 22:20:19
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29.5.2025. Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 24. Mai nach intensiver Diskussion die zwei Jahre lang vorbereitete Reform der Ausschüttungen für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) und für audiovisuelle Werke (Mediatheken) beschlossen.
Es geht um viel Geld: Die verteilbaren Tantiemen für Texte im Internet stellen heute mit 65 von 165 Mio. Euro den größten einzelnen Topf im Einnahme- und Ausschüttungssystem der VG Wort dar. Beschlossen wurde, dass 80 Prozent im Grunde wie bisher über eine Zugriffsausschüttung verteilt werden. Sie betrifft Texte, deren Nutzung genau gezählt werden kann, weil sie vom veröffentlichenden Verlag mit einem Zählpixel versehen sind. Sie dürfen nicht kopiergeschützt sein und müssen über gängige Suchmaschinen auffindbar sein und mindestens 1800 Zeichen lang sein. Die Meldung muss derzeit noch bis 30. Juni des Folgejahres erfolgen, ab 2027 bereits bis 31. März.
Die restlichen 20 Prozent betreffen die bisherige Sonderausschüttung, die komplett neu konzipiert wurde. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verbreitungsausschüttung und betrifft Texte, die von den jeweiligen Verlagen eben nicht mit Zählpixeln versehen sind, was die Autoren ja nicht beeinflussen können. In der Verbreitungsausschütung gibt es auch ohne Zählmarken Geld, wenn die Webseiten als Ganzes eine bestimmte Kopierwahrscheinlichkeit erwarten lassen. Kriterien sind mindestens 1 Mio Zugriffe jährlich laut ivw (https://ausweisung.ivw-online.de/) oder bei Webseiten von TV-Anstalten, dass der betreibende Sender bestimmte Zuschauerzahlen hat. Kleinere (Fach-)Webseiten werden gezählt, wenn sie eine ISSN-Nummer haben und in 2+ Bibliotheken geführt werden (https://zdb-katalog.de/index.xhtml).
Eine detaillierte Beschreibung der METIS-Reform findet sich hier auf der VG-Wort-Seite.
Heftig diskutiert, aber am Ende angenommen wurde der Wegfall von Sonderregelungen für Lyrik, für die die 1800-Zeichen-Grenze bisher nicht galt, was offenbar von einigen wenigen Wahrnehmungsberechtigten mit bis zu sechstelligen Ausschüttungen auf billige Alltagslyrik missbraucht wurde.
Ebenfalls umstritten, aber am Ende auch angenommen wurde die neue Regel, dass alte Texte aus Vorjahren nur noch bei der Zugriffsausschüttung erneut meldefähig sind, wo ja erneute Zugriffe im neuen Jahr wieder nachgewiesen werden können und müssen. In der Verbreitungsausschüttung sind Vorjahrestexte ab 2026 nicht mehr meldefähig.
Im Bereich der audio- und audiovisuellen Werke ging es um die Aufnahme von Mediatheken von und Video-on-Demand-Plattformen, da ja immer weniger Menschen linear fernsehen. Eine Beschreibung der Reform für die nicht-linearen AV-Werke ist hier auf der Website der VG Wort zu finden.
Beide Reformen müssen jetzt erst einmal programmtechnisch bei der VG Wort umgesetzt werden, deshalb erfolgt die 2026er-Auschüttung noch nach dem alten System. Erst 2027 kommen dann die neuen Regeln zum Tragen.Und 2028 sollen die Neuerungen schon wieder evaluiert werden, weil viele Änderungen auf Vermutungen basieren, bei denen zu klären sein wird, ob sie auch so eintreten.
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Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-05-29 22:20:17
Inhalt der Änderung
29.5.2025. Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 24. Mai nach intensiver Diskussion die zwei Jahre lang vorbereitete Reform der Ausschüttungen für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) und für audiovisuelle Werke (Mediatheken) beschlossen.
Es geht um viel Geld: Die verteilbaren Tantiemen für Texte im Internet stellen heute mit 65 von 165 Mio. Euro den größten einzelnen Topf im Einnahme- und Ausschüttungssystem der VG Wort dar. Beschlossen wurde, dass 80 Prozent im Grunde wie bisher über eine Zugriffsausschüttung verteilt werden. Sie betrifft Texte, deren Nutzung genau gezählt werden kann, weil sie vom veröffentlichenden Verlag mit einem Zählpixel versehen sind. Sie dürfen nicht kopiergeschützt sein und müssen über gängige Suchmaschinen auffindbar sein und mindestens 1800 Zeichen lang sein. Die Meldung muss derzeit noch bis 30. Juni des Folgejahres erfolgen, ab 2027 bereits bis 31. März.
Die restlichen 20 Prozent betreffen die bisherige Sonderausschüttung, die komplett neu konzipiert wurde. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verbreitungsausschüttung und betrifft Texte, die von den jeweiligen Verlagen eben nicht mit Zählpixeln versehen sind, was die Autoren ja nicht beeinflussen können. In der Verbreitungsausschütung gibt es auch ohne Zählmarken Geld, wenn die Webseiten als Ganzes eine bestimmte Kopierwahrscheinlichkeit erwarten lassen. Kriterien sind mindestens 1 Mio Zugriffe jährlich laut ivw (https://ausweisung.ivw-online.de/) oder bei Webseiten von TV-Anstalten, dass der betreibende Sender bestimmte Zuschauerzahlen hat. Kleinere (Fach-)Webseiten werden gezählt, wenn sie eine ISSN-Nummer haben und in 2+ Bibliotheken geführt werden (https://zdb-katalog.de/index.xhtml).
Eine detaillierte Beschreibung der METIS-Reform findet sich hier auf der VG-Wort-Seite.
Heftig diskutiert, aber am Ende angenommen wurde der Wegfall von Sonderregelungen für Lyrik, für die die 1800-Zeichen-Grenze bisher nicht galt, was offenbar von einigen wenigen Wahrnehmungsberechtigten mit bis zu sechstelligen Ausschüttungen auf billige Alltagslyrik missbraucht wurde.
Ebenfalls umstritten, aber am Ende auch angenommen wurde die neue Regel, dass alte Texte aus Vorjahren nur noch bei der Zugriffsausschüttung erneut meldefähig sind, wo ja erneute Zugriffe im neuen Jahr wieder nachgewiesen werden können und müssen. In der Verbreitungsausschüttung sind Vorjahrestexte ab 2026 nicht mehr meldefähig.
Im Bereich der audio- und audiovisuellen Werke ging es um die Aufnahme von Mediatheken von und Video-on-Demand-Plattformen, da ja immer weniger Menschen linear fernsehen. Eine Beschreibung der Reform für die nicht-linearen AV-Werke ist hier auf der Website der VG Wort zu finden.
Beide Reformen müssen jetzt erst einmal programmtechnisch bei der VG Wort umgesetzt werden, deshalb erfolgt die 2026er-Auschüttung noch nach dem alten System. Erst 2027 kommen dann die neuen Regeln zum Tragen.Und 2028 sollen die Neuerungen schon wieder evaluiert werden, weil viele Änderungen auf Vermutungen basieren, bei denen zu klären sein wird, ob sie auch so eintreten.
(hwr)
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-05-29 22:18:51
Inhalt der Änderung
29.5.2025. Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 24. Mai nach intensiver Diskussion die zwei Jahre lang vorbereitete Reform der Ausschüttungen für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) und für audiovisuelle Werke (Mediatheken) beschlossen.
Es geht um viel Geld: Die verteilbaren Tantiemen für Texte im Internet stellen heute mit 65 von 165 Mio. Euro den größten einzelnen Topf im Einnahme- und Ausschüttungssystem der VG Wort dar. Beschlossen wurde, dass 80 Prozent im Grunde wie bisher über eine Zugriffsausschüttung verteilt werden. Sie betrifft Texte, deren Nutzung genau gezählt werden kann, weil sie vom veröffentlichenden Verlag mit einem Zählpixel versehen sind. Sie dürfen nicht kopiergeschützt sein und müssen über gängige Suchmaschinen auffindbar sein und mindestens 1800 Zeichen lang sein. Die Meldung muss derzeit noch bis 30.6 des Folgejahres erfolgen, ab 2027 bereits bis 31. März.
Die restlichen 20 Prozent betreffen die bisherige Sonderausschüttung, die komplett neu konzipiert wurde. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verbreitungsausschüttung und betrifft Texte, die von den jeweiligen Verlagen eben nicht mit Zählpixeln versehen sind, was die Autoren ja nicht beeinflussen können. In der Verbreitungsausschütung gibt es auch ohne Zählmarken Geld, wenn die Webseiten als Ganzes eine bestimmte Kopierwahrscheinlichkeit erwarten lassen. Kriterien sind mindestens 1 Mio Zugriffe jährlich laut ivw (https://ausweisung.ivw-online.de/) oder bei Webseiten von TV-Anstalten, dass der betreibende Sender bestimmte Zuschauerzahlen hat. Kleinere (Fach-)Webseiten werden gezählt, wenn sie eine ISSN-Nummer haben und in 2+ Bibliotheken geführt werden (https://zdb-katalog.de/index.xhtml).
Eine detaillierte Beschreibung der METIS-Reform findet sich hier auf der VG-Wort-Seite.
Heftig diskutiert, aber am Ende angenommen wurde der Wegfall von Sonderregelungen für Lyrik, für die die 1800-Zeichen-Grenze bisher nicht galt, was offenbar von einigen wenigen Wahrnehmungsberechtigten mit bis zu sechstelligen Ausschüttungen auf billige Alltagslyrik missbraucht wurde.
Ebenfalls umstritten, aber am Ende auch angenommen wurde die neue Regel, dass alte Texte aus Vorjahren nur noch bei der Zugriffsausschüttung erneut meldefähig sind, wo ja erneute Zugriffe im neuen Jahr wieder nachgewiesen werden können und müssen. In der Verbreitungsausschüttung sind Vorjahrestexte ab 2026 nicht mehr meldefähig.
Im Bereich der audio- und audiovisuellen Werke ging es um die Aufnahme von Mediatheken von und Video-on-Demand-Plattformen, da ja immer weniger Menschen linear fernsehen. Eine Beschreibung der Reform für die nicht-linearen AV-Werke ist hier auf der Website der VG Wort zu finden.
Beide Reformen müssen jetzt erst einmal programmtechnisch bei der VG Wort umgesetzt werden, deshalb erfolgt die 2026er-Auschüttung noch nach dem alten System. Erst 2027 kommen dann die neuen Regeln zum Tragen.Und 2028 sollen die Neuerungen schon wieder evaluiert werden, weil viele Änderungen auf Vermutungen basieren, bei denen zu klären sein wird, ob sie auch so eintreten.
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Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-05-29 22:18:48
Inhalt der Änderung
29.5.2025. Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 24. Mai nach intensiver Diskussion die zwei Jahre lang vorbereitete Reform der Ausschüttungen für den Bereich „METIS“ (Texte im Internet) und für audiovisuelle Werke (Mediatheken) beschlossen.
Es geht um viel Geld: Die verteilbaren Tantiemen für Texte im Internet stellen heute mit 65 von 165 Mio. Euro den größten einzelnen Topf im Einnahme- und Ausschüttungssystem der VG Wort dar. Beschlossen wurde, dass 80 Prozent im Grunde wie bisher über eine Zugriffsausschüttung verteilt werden. Sie betrifft Texte, deren Nutzung genau gezählt werden kann, weil sie vom veröffentlichenden Verlag mit einem Zählpixel versehen sind. Sie dürfen nicht kopiergeschützt sein und müssen über gängige Suchmaschinen auffindbar sein und mindestens 1800 Zeichen lang sein. Die Meldung muss derzeit noch bis 30.6 des Folgejahres erfolgen, ab 2027 bereits bis 31. März.
Die restlichen 20 Prozent betreffen die bisherige Sonderausschüttung, die komplett neu konzipiert wurde. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verbreitungsausschüttung und betrifft Texte, die von den jeweiligen Verlagen eben nicht mit Zählpixeln versehen sind, was die Autoren ja nicht beeinflussen können. In der Verbreitungsausschütung gibt es auch ohne Zählmarken Geld, wenn die Webseiten als Ganzes eine bestimmte Kopierwahrscheinlichkeit erwarten lassen. Kriterien sind mindestens 1 Mio Zugriffe jährlich laut ivw (https://ausweisung.ivw-online.de/) oder bei Webseiten von TV-Anstalten, dass der betreibende Sender bestimmte Zuschauerzahlen hat. Kleinere (Fach-)Webseiten werden gezählt, wenn sie eine ISSN-Nummer haben und in 2+ Bibliotheken geführt werden (https://zdb-katalog.de/index.xhtml).
Eine detaillierte Beschreibung der METIS-Reform findet sich hier auf der VG-Wort-Seite.
Heftig diskutiert, aber am Ende angenommen wurde der Wegfall von Sonderregelungen für Lyrik, für die die 1800-Zeichen-Grenze bisher nicht galt, was offenbar von einigen wenigen Wahrnehmungsberechtigten mit bis zu sechstelligen Ausschüttungen auf billige Alltagslyrik missbraucht wurde.
Ebenfalls umstritten, aber am Ende auch angenommen wurde die neue Regel, dass alte Texte aus Vorjahren nur noch bei der Zugriffsausschüttung erneut meldefähig sind, wo ja erneute Zugriffe im neuen Jahr wieder nachgewiesen werden können und müssen. In der Verbreitungsausschüttung sind Vorjahrestexte ab 2026 nicht mehr meldefähig.
Im Bereich der audio- und audiovisuellen Werke ging es um die Aufnahme von Mediatheken von und Video-on-Demand-Plattformen, da ja immer weniger Menschen linear fernsehen. Eine Beschreibung der Reform für die nicht-linearen AV-Werke ist hier auf der Website der VG Wort zu finden.
Beide Reformen müssen jetzt erst einmal programmtechnisch bei der VG Wort umgesetzt werden, deshalb erfolgt die 2026er-Auschüttung noch nach dem alten System. Erst 2027 kommen dann die neuen Regeln zum Tragen.Und 2028 sollen die Neuerungen schon wieder evaluiert werden, weil viele Änderungen auf Vermutungen basieren, bei denen zu klären sein wird, ob sie auch so eintreten.
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