Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2025-07-01 16:18:57
Inhalt der Änderung
1.7.2025. Die VG WORT hat ihren Ausschüttungsbrief über die erste Ausschüttungs-Tranche 2025 veröffentlicht. Die Hauptausschüttung erfolgte am 27. Juni 2025. Insgesamt wurden 79,79 Millionen Euro an rund 123.400 Berechtigte ausgezahlt, darunter über 120.900 Urhebende und 2.454 Verlage. Die Ausschüttungen betreffen die Bereiche Bibliothekstantieme, Wissenschaft, Presse, Hörfunk und Fernsehen, Kleines Senderecht, Unterrichts- und Lehrmedien sowie Vervielfältigung an Volkshochschulen. Die zweite Tranche – bei der es dann insbesondere um die Online-Texte (METIS) gehen wird – ist für den 26. September 2025 angekündigt.
Was bedeuten die Ausschüttungsquoten – und wie hoch sind sie 2025?
Die Ausschüttungsquote gibt an, wie viel Geld pro Nutzungseinheit (z.B. pro gemeldetem Artikel, Buchbeitrag, Pressespiegelnutzung etc.) ausgezahlt wird. Diese Quote wird dann z.B. bei Tageszeitungen mit hoher Auflage oder großen Fernsehsendern mkt einem bestimmten Faktor multipliziert. Die aktuellen Quoten für alle Bereiche sind online bei der VG WORT abrufbar (hier ).
Wichtige Quoten:
- In der Wissenschaft gibt es pro Sachbuch 1.300 Euro (Vorjahr: 1.000 Euro), pro 1.500-Zeichen-Seite 2 Euro (Vorjahr: 1,10 Euro), pro Broschürenseite 3 Euro (Vorjahr: 1,65 Euro).
- Im Pressespiegel gibt es einen Sockel von 54 (Vorjahr: 30 Euro) plus 6 (Vorjahr: 6) Euro pro Nutzung im Papierpressespiegel, 2,32 (Vorjahr: 2,80) Euro pro Nutzung im elektr. Pressespiegel.
- Ein Punkt in Presse/Repro beträgt 22 (Vorjahr: 20) Euro.
Die Höhe der individuellen Ausschüttung hängt davon ab, wie viele und welche Texte du gemeldet hast und wie oft sie genutzt wurden (z.B. in Pressespiegeln, Bibliotheken, digitalen Lernplattformen). Wie sich das zusammensetzt, erfährst du in deinem individuellen Ausschüttungsbrief (siehe unten).
Besondere Entwicklungen und neue Einnahmequellen 2025
Digitale Lernapparate: Für die digitale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen (§ 60a UrhG), die in der Pandemie sprunghaft angestiegen sind, konnten neue Verträge mit den Kultusministerien abgeschlossen werden. Die ersten Zahlungen haben für einen deutlichen Anstieg der Ausschüttungsquoten in fast allen Bereichen gesorgt. Besonders im Bereich Presse, Hörfunk/Fernsehen und Unterrichtsmedien sind die Einnahmen durch die Digitalisierung der Schulen gestiegen.
Neue Einnahmen im Wissenschaftsbereich: Erstmals werden auch Erlöse aus der Lizenzierung gewerblicher Nutzungen in Unternehmen ausgeschüttet. Das bedeutet: Wenn Unternehmen wissenschaftliche Texte – etwa für interne Forschung, Weiterbildung oder Dokumentation – nutzen und dafür Lizenzen erwerben, erhaltet ihr als Urhebende dieser Werke nun eine Vergütung - falls ihr die Werke gemeldet habt und das Unternehmen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Die Abwicklung der Lizenzierung und Ausschüttung erfolgt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern, vor allem RightsDirect.
Die KI-Lizenz für Unternehmen und Behörden ist zwar eingeführt, wird aber erst ab 2026 in die Ausschüttung einfließen.
Sonderverteilung für Belletristik: Eine einmalige Sonderverteilung von 183.758 Euro ging an Urhebende belletristischer Bücher, die in den vergangenen drei Jahren keine Ausschüttung erhalten hatten. Auch Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften konnten gemeldet werden. Die nächste Sonderverteilung ist wieder 2028 geplant.
Die wichtigsten Ausschüttungsbereiche: Für Hörfunk und Fernsehen wurden insgesamt 24,23 Millionen Euro ausgeschüttet, gefolgt von 23,46 Millionen Euro für Fachbücher, Buch- und Zeitschriftenbeiträge, 11,93 Millionen Euro im Bereich Presse (einschließlich Pressespiegel und Lesezirkel), 7,69 Millionen Euro als Bibliothekstantieme sowie 2,75 Millionen Euro für Unterrichts- und Lehrmedien. Dank der Zahlungseingänge bei digitalen Lernapparate und der öffentlichen Zugänglichmachung an Schulen kam es zu höheren Ausschüttungen in nahezu allen Bereichen.
Wie erfahre ich, wie viel ich bekomme? Die individuellen Ausschüttungsbriefe mit allen Details stehen seit dem 27. Juni 2025 im Online-Portal T.O.M. der VG WORT bereit. Dort kannst du genau sehen, für welche Werke und in welchen Bereichen du Tantiemen erhältst.
Fazit: Die VG Wort-Ausschüttung 2025 fällt für viele Freie erfreulich hoch aus – vor allem dank der gestiegenen Nutzung in Schulen und neuen Lizenzierungsmodellen.
(hwr)
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-07-01 16:18:53
Inhalt der Änderung
1.7.2025. Die VG WORT hat ihren Ausschüttungsbrief über die erste Ausschüttungs-Tranche 2025 veröffentlicht. Die Hauptausschüttung erfolgte am 27. Juni 2025. Insgesamt wurden 79,79 Millionen Euro an rund 123.400 Berechtigte ausgezahlt, darunter über 120.900 Urhebende und 2.454 Verlage. Die Ausschüttungen betreffen die Bereiche Bibliothekstantieme, Wissenschaft, Presse, Hörfunk und Fernsehen, Kleines Senderecht, Unterrichts- und Lehrmedien sowie Vervielfältigung an Volkshochschulen. Die zweite Tranche – bei der es dann insbesondere um die Online-Texte (METIS) gehen wird – ist für den 26. September 2025 angekündigt.
Was bedeuten die Ausschüttungsquoten – und wie hoch sind sie 2025?
Die Ausschüttungsquote gibt an, wie viel Geld pro Nutzungseinheit (z.B. pro gemeldetem Artikel, Buchbeitrag, Pressespiegelnutzung etc.) ausgezahlt wird. Diese Quote wird dann z.B. bei Tageszeitungen mit hoher Auflage oder großen Fernsehsendern mkt einem bestimmten Faktor multipliziert. Die aktuellen Quoten für alle Bereiche sind online bei der VG WORT abrufbar (hier ).
Wichtige Quoten:
- In der Wissenschaft gibt es pro Sachbuch 1.300 Euro (Vorjahr: 1.000 Euro), pro 1.500-Zeichen-Seite 2 Euro (Vorjahr: 1,10 Euro), pro Broschürenseite 3 Euro (Vorjahr: 1,65 Euro).
- Im Pressespiegel gibt es einen Sockel von 54 (Vorjahr: 30 Euro) plus 6 (Vorjahr: 6) Euro pro Nutzung im Papierpressespiegel, 2,32 (Vorjahr: 2,80) Euro pro Nutzung im elektr. Pressespiegel.
- Ein Punkt in Presse/Repro beträgt 22 (Vorjahr: 20) Euro.
Die Höhe der individuellen Ausschüttung hängt davon ab, wie viele und welche Texte du gemeldet hast und wie oft sie genutzt wurden (z.B. in Pressespiegeln, Bibliotheken, digitalen Lernplattformen). Wie sich das zusammensetzt, erfährst du in deinem individuellen Ausschüttungsbrief (siehe unten).
Besondere Entwicklungen und neue Einnahmequellen 2025
Digitale Lernapparate: Für die digitale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen (§ 60a UrhG), die in der Pandemie sprunghaft angestiegen sind, konnten neue Verträge mit den Kultusministerien abgeschlossen werden. Die ersten Zahlungen haben für einen deutlichen Anstieg der Ausschüttungsquoten in fast allen Bereichen gesorgt. Besonders im Bereich Presse, Hörfunk/Fernsehen und Unterrichtsmedien sind die Einnahmen durch die Digitalisierung der Schulen gestiegen.
Neue Einnahmen im Wissenschaftsbereich: Erstmals werden auch Erlöse aus der Lizenzierung gewerblicher Nutzungen in Unternehmen ausgeschüttet. Das bedeutet: Wenn Unternehmen wissenschaftliche Texte – etwa für interne Forschung, Weiterbildung oder Dokumentation – nutzen und dafür Lizenzen erwerben, erhaltet ihr als Urhebende dieser Werke nun eine Vergütung - falls ihr die Werke gemeldet habt und das Unternehmen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Die Abwicklung der Lizenzierung und Ausschüttung erfolgt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern, vor allem RightsDirect.
Die KI-Lizenz für Unternehmen und Behörden ist zwar eingeführt, wird aber erst ab 2026 in die Ausschüttung einfließen.
Sonderverteilung für Belletristik: Eine einmalige Sonderverteilung von 183.758 Euro ging an Urhebende belletristischer Bücher, die in den vergangenen drei Jahren keine Ausschüttung erhalten hatten. Auch Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften konnten gemeldet werden. Die nächste Sonderverteilung ist wieder 2028 geplant.
Die wichtigsten Ausschüttungsbereiche: Für Hörfunk und Fernsehen wurden insgesamt 24,23 Millionen Euro ausgeschüttet, gefolgt von 23,46 Millionen Euro für Fachbücher, Buch- und Zeitschriftenbeiträge, 11,93 Millionen Euro im Bereich Presse (einschließlich Pressespiegel und Lesezirkel), 7,69 Millionen Euro als Bibliothekstantieme sowie 2,75 Millionen Euro für Unterrichts- und Lehrmedien. Dank der Zahlungseingänge bei digitalen Lernapparate und der öffentlichen Zugänglichmachung an Schulen kam es zu höheren Ausschüttungen in nahezu allen Bereichen.
Wie erfahre ich, wie viel ich bekomme? Die individuellen Ausschüttungsbriefe mit allen Details stehen seit dem 27. Juni 2025 im Online-Portal T.O.M. der VG WORT bereit. Dort kannst du genau sehen, für welche Werke und in welchen Bereichen du Tantiemen erhältst.
Fazit: Die VG Wort-Ausschüttung 2025 fällt für viele Freie erfreulich hoch aus – vor allem dank der gestiegenen Nutzung in Schulen und neuen Lizenzierungsmodellen.
(hwr)