Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2025-07-25 21:59:58
Inhalt der Änderung
25. Juli 2025/hwr. Wusstest du schon? Soloselbstständige in Deutschland können Fördergelder für Weiterbildungen über das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) erhalten. Das Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. KOMPASS richtet sich gezielt an Soloselbstständige, die:
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland haben,
- seit mindestens zwei Jahren am Markt sind,
- maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Mitarbeitenden beschäftigen,
- ihre Selbständigkeit im Haupterwerb betreiben (mindestens 51 Prozent der Einkünfte müssen aus dieser Tätigkeit stammen).
Es werden bis zu 90 Prozent der Kosten einer geeigneten Weiterbildung übernommen, maximal 4500 Euro. Die Förderung kann einmal alle zwölf Monate beantragt werden. Die Weiterbildungen müssen mindestens 20 Stunden umfassen und binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch und ein Antrag über eine der bundesweiten KOMPASS-Anlaufstellen.
Ziel des Programms ist es, deine Existenz als Soloselbstständige zu stärken, dein Geschäftsmodell krisenfest zu machen und deine Kompetenzen für die Zukunft auszubauen
Ein Haken ist natürlich auch dabei: du musst das Geld erst mal selbst vorschießen und bekommst es erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet.
Mehr Infos: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-07-25 21:59:57
Inhalt der Änderung
25. Juli 2025/hwr. Wusstest du schon? Soloselbstständige in Deutschland können Fördergelder für Weiterbildungen über das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) erhalten. Das Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. KOMPASS richtet sich gezielt an Soloselbstständige, die:
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland haben,
- seit mindestens zwei Jahren am Markt sind,
- maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Mitarbeitenden beschäftigen,
- ihre Selbständigkeit im Haupterwerb betreiben (mindestens 51 Prozent der Einkünfte müssen aus dieser Tätigkeit stammen).
Es werden bis zu 90 Prozent der Kosten einer geeigneten Weiterbildung übernommen, maximal 4500 Euro. Die Förderung kann einmal alle zwölf Monate beantragt werden. Die Weiterbildungen müssen mindestens 20 Stunden umfassen und binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch und ein Antrag über eine der bundesweiten KOMPASS-Anlaufstellen.
Ziel des Programms ist es, deine Existenz als Soloselbstständige zu stärken, dein Geschäftsmodell krisenfest zu machen und deine Kompetenzen für die Zukunft auszubauen
Ein Haken ist natürlich auch dabei: du musst das Geld erst mal selbst vorschießen und bekommst es erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet.
Mehr Infos: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-07-25 21:58:54
Inhalt der Änderung
25. Juli 2025/hwr. Wusstest du schon? Soloselbstständige in Deutschland können Fördergelder für Weiterbildungen über das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) erhalten. Das Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. KOMPASS richtet sich gezielt an Soloselbstständige, die:
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland haben,
- seit mindestens zwei Jahren am Markt sind,
- maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Mitarbeitenden beschäftigen,
- ihre Selbständigkeit im Haupterwerb betreiben (mindestens 51 Prozent der Einkünfte müssen aus dieser Tätigkeit stammen).
Es werden bis zu 90 Prozent der Kosten einer geeigneten Weiterbildung übernommen, maximal 4500 Euro. Die Förderung kann einmal alle zwölf Monate beantragt werden. Die Weiterbildungen müssen mindestens 20 Stunden umfassen und binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch und ein Antrag über eine der bundesweiten KOMPASS-Anlaufstellen.
Ziel des Programms ist es, deine Existenz als Soloselbstständige zu stärken, dein Geschäftsmodell krisenfest zu machen und deine Kompetenzen für die Zukunft auszubauen
Ein Haken ist natürlich auch dabei: du musst das Geld erst mal selbst vorschießen und bekommst es erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet.
Mehr Infos: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html
Bearbeitung: Hans Werner Rodrian
Datum und Uhrzeit: 2025-07-25 21:58:53
Inhalt der Änderung
25. Juli 2025/hwr. Wusstest du schon? Soloselbstständige in Deutschland können Fördergelder für Weiterbildungen über das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) erhalten. Das Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. KOMPASS richtet sich gezielt an Soloselbstständige, die:
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland haben,
- seit mindestens zwei Jahren am Markt sind,
- maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Mitarbeitenden beschäftigen,
- ihre Selbständigkeit im Haupterwerb betreiben (mindestens 51 Prozent der Einkünfte müssen aus dieser Tätigkeit stammen).
Es werden bis zu 90 Prozent der Kosten einer geeigneten Weiterbildung übernommen, maximal 4500 Euro. Die Förderung kann einmal alle zwölf Monate beantragt werden. Die Weiterbildungen müssen mindestens 20 Stunden umfassen und binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch und ein Antrag über eine der bundesweiten KOMPASS-Anlaufstellen.
Ziel des Programms ist es, deine Existenz als Soloselbstständige zu stärken, dein Geschäftsmodell krisenfest zu machen und deine Kompetenzen für die Zukunft auszubauen
Ein Haken ist natürlich auch dabei: du musst das Geld erst mal selbst vorschießen und bekommst es erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet.
Mehr Infos: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html