Redaktionelle Bearbeitung
Revisionen
Datum und Uhrzeit: 2026-03-20 16:25:52
Inhalt der Änderung
Mit der geplanten Förderrente will der Staat die private Altersvorsorge populärer machen. Statt den engen Vorgaben bei der Riesterrente ist nun mehr Freiheit bei der Geldanlage möglich, so der Plan. Freie, die über die Künstlersozialversicherung gesetzlich in der Rentenversicherung versichert sind, sollen einen Anspruch auf die Fördergelder haben. Das dürfte auch für Freie gelten, die von ihrer Rundfunkanstalt wie Beschäftigte bei der Sozialversicherung gemeldet und abgerechnet werden. Außen vor bleibt allerdings der gar nicht so kleine Teil der Freien, die nicht weder in der KSK noch über die Rundfunkanstalt oder einen anderen Arbeitgeber in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Wer freiwillig oder gar nicht in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt daher keine Fördermittel.
Der DJV hat jetzt die Ausweitung der Fördermittel auf alle Selbständigen gefordert. Denn es gibt einen Teil von Freien, die es aus verschiedensten Gründen nicht in die KSK geschafft haben. Wer beispielsweise eine Medienfirma betreibt, hier aber Managementfunktionen einnimmt und gar nicht selbst journalistisch arbeitet, darf nicht rein. Dabei ist auch und gerade für Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Förderung der privaten Altersvorsorge sinnvoll.
Details nur neuen Förderrente finden sich bei Finanztip.
Bearbeitung: Michael Hirschler
Datum und Uhrzeit: 2026-03-20 16:24:54
Inhalt der Änderung
Mit der geplanten Förderrente will der Staat die private Altersvorsorge populärer machen. Statt den engen Vorgaben bei der Riesterrente ist nun mehr Freiheit bei der Geldanlage möglich, so der Plan. Freie, die über die Künstlersozialversicherung gesetzlich in der Rentenversicherung versichert sind, sollen einen Anspruch auf die Fördergelder haben. Das dürfte auch für Freie gelten, die von ihrer Rundfunkanstalt wie Beschäftigte bei der Sozialversicherung gemeldet und abgerechnet werden. Außen vor bleibt allerdings der gar nicht so kleine Teil der Freien, die nicht weder in der KSK noch über die Rundfunkanstalt oder einen anderen Arbeitgeber in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Wer freiwillig oder gar nicht in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt daher keine Fördermittel.
Der DJV hat jetzt die Ausweitung der Fördermittel auf alle Selbständigen gefordert. Denn es gibt einen Teil von Freien, die es aus verschiedensten Gründen nicht in die KSK geschafft haben. Wer beispielsweise eine Medienfirma betreibt, hier aber Managementfunktionen einnimmt und gar nicht selbst journalistisch arbeitet, darf nicht rein. Dabei ist auch und gerade für Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Förderung der privaten Altersvorsorge sinnvoll.
Details nur neuen Förderrente finden sich bei Finanztip.
