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Gemeinschaftsprojekte

Du willst mit anderen zusammenarbeiten? Da kommt schnell die Idee nach einem klingenden gemeinsamen Namen oder einer „Dachmarke“, nach einem gemeinsamen Büro oder einer Internetplattform für Euch alle. Das ist schnell gemacht, doch plötzlich schwant es Dir, dass damit auch Probleme verbunden sein können? Was zum Beispiel, wenn Ihr Euch zerstreitet, wird aus dem Namen oder aus den Texten auf der Internetseite? Was passiert, wenn einer der Kunden wegen der Fehler einer einzigen Person gleich alle verklagt? Was gilt, wenn auf der gemeinsamen Internetseite Fotos veröffentlicht wurden, die gar nicht von Euch waren? Haftet Ihr jetzt alle? Oft kommen diese Fragen zu spät. Daher gilt: wenn Du etwas professionell mit anderen zusammen machen willst, musst Du Dich dringend mit rechtlichen Fragen beschäftigen.

Einfach mal so machen

Wenn Du mit anderen also zusammenarbeiten willst, ohne dass der Anschein einer Gesellschaft entsteht, nutzt Ihr am besten gar keinen gemeinsamen Namen bzw. keine einheitliche Marke, selbst der Ausdruck Bürogemeinschaft ist am besten zu vermeiden. In allen Korrespondenzen, Verträgen und Geschäftsbedingungen wäre darauf hinzuweisen, dass ausschließliche Vetragsperson Du selbst bist und niemand sonst, und ebenso müssten es die Leute machen, mit denen Du (ja eigentlich gar nicht) zusammenarbeitest. Am Büro hängen die einzelnen Namen und Berufsbezeichnungen und keinerlei übergreifender Begriff. Eine gemeinsame Internetseite verbietet sich eigentlich auch, außer Ihr wollt allen Ernstes dort in allen Ecken sicherheitshalber mehrfach darauf hinweisen, dass Ihr hier nur gemeinsam auftretet, um Euch zu vermarkten, ansonsten aber nichts miteinander zu tun habt.

GbR

Weil die Zusammenarbeit mit anderen im praktischen Leben doch zu Problemen führt, die einer Lösung bedürfen, hat der Gesetzgeber die Situation gesetzlich geregelt. Die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) kann formlos gegründet werden und alle Gesellschaftenden haften persönlich für das Projekt. Das bedeutet: wenn jemand aus der Gesellschaft im Rahmen eines Projekts der Gesellschaft (oder bei einem Projekt, das wie ein Projekt der Gesellschaft wirkt) Fehler macht, haften alle anderen voll und persönlich mit, und können von den Betroffenen ohne Rücksicht auf den Anteil am Verschulden voll und auch als erste in Anspruch genommen werden.

Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine GbR, bei der nur freiberuflich tätige Personen beteiligt sein dürfen und die Haftung der Beteiligten auf die Person beschränkt ist, die tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist. Allerdings kann ein eventuell vorhandenes gemeinsames Vermögen der Partnerschaft (Computeranlage etc.) mit in die Haftung fallen. Die Gründung einer Partnerschaft ist mit einigen Formalitäten (Anmeldung beim Partnerschaftsregister etc.) verbunden.

GmbH

Wer richtig intensiv ins Mediengeschäft einsteigen will, mit zahlreichen Angestellten und vielen Projekten, wird oft mit einer GmbH am besten bedient sein. Denn auch Förderinstitutionen (z.B. Filmförderung) oder Banken nehmen Anträge einer GmbH ernst, während sie bei GbR und Partnerschaftgesellschaften eher abwinken. Gewerbliche Aktivitäten verbieten sich für Partnerschaftsgesellschaften ohnehin. Wenn Du eine GmbH gründest, kommen aber zwingende Steuerberatungskosten für die Buchhaltung und Bilanz auf Dich zu, oft mindestens um die 2.000 Euro im Jahr.

UG

Wer wenig Kapital hat, wird sich überlegen, mit einer UG zu arbeiten. Die UG ist eine GmbH, die bei Gründung praktisch gesehen ohne Kapital sein kann. Das ist aber auch der Image-Nachteil. Jede Person, die mit einer UG zu tun hat, kann deren mangelnde Kapitalausstattung bereits an der Bezeichnung ablesen. Insofern ist Leuten, die echte und nachhaltige Medienprojekte planen, doch zu empfehlen, sich ausreichendes Kapital von geeigneten Stellen zu besorgen, um eine ganz normale GmbH gründen zu können. Der formelle Gründungsaufwand einer UG ist gering. Allerdings gilt auch für sie, dass mit einer Belastung durch Steuerberatungskosten für Buchhaltung und Bilanz zu rechnen ist, d.h. mit zwischen 1000 bis 2000 Euro.

Andere Gesellschaftsformen

Immer wieder macht die Idee einer demokratischen Gesellschaftsform im Journalismus die Runde: die Genossenschaft. Deren Gründung und auch Betrieb unterliegen allerdings allerlei aufwändigen Vorschriften, weswegen es sehr wenige Genossenschaften von Freien gibt. Manchmal gibt es im Medienbereich – die Gründe waren dafür ursprünglich wohl Ideen aus der Steuerberatung/-gestaltung – „OHG & Co KG“, aber es bleiben doch recht seltene Erscheinungen. Von anderen Gesellschaftsformen wie der kleinen Aktiengesellschaft ist in der Praxis nichts zu merken. Die britische „Limited“, die bis zum Brexit als Geheimtipp für einfache und schnelle Gründungen galt, ist seit dem Brexit komplett aus dem Spiel.

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