Als Freier berechnest du für deine Leistung ein Honorar. Eine gängige Form ist die Honorarberechnung nach Zeit: als Tagessatz oder Tagespauschale. Damit berechnest du einen Tag deiner Arbeit. Um auf ein angemessenes Monatshonorar zu kommen, musst du den Tagessatz etwas höher ansetzen, weil du ja auch Verwaltungs-, Urlaubs-, Buchhaltungs- und Akquise-Aufwand hast.
Ein Beispiel, wie du deinen Tagessatz berechnen kannst, findest du hier (➔ Einen angemessenen Tagessatz ermitteln).
Üblich sind Tagessätze bei Redaktionsdiensten von Freien und bei Fotoaufträgen. Erfahrene Freiberufler raten aber, möglichst immer Tagespauschalen zu verhandeln, weil die abgedruckte Zeile oder der Aufwand des Projekts oft nicht im Ermessen des Freien steht. Die Kolleg*innen von Verdi haben hierfür in den 2010er-Jahren die schöne Forderung „Zeit statt Zeile“ geprägt.
Die tatsächlich gezahlte Höhe von Tagespauschalen schwankt von 120 Euro bei kleinen Rundfunkanstalten bis zu 1000 Euro und mehr für Auftragsarbeiten im Bereich Werbung und PR.
Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro (ab 2025) gilt übrigens nicht für Freiberufler, denn sie sind keine Arbeitnehmer.